Die Physio Company in Tegel sucht
umgehend eine/n neue/n
Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
Vollzeit. Sie finden bei uns ein
junges, freundliches und
hochmotiviertes Team und gute
Möglichkeiten Ihr fachliches
Können bei uns auszuleben. Sie
arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
umgehend eine/n neue/n
Ergotherapeuten/in vorzugsweise in
Vollzeit. Sie finden bei uns ein
junges, freundliches und
hochmotiviertes Team und gute
Möglichkeiten Ihr fachliches
Können bei uns auszuleben. Sie
arbeiten Hand in Hand mit der
Physiotherapie und der
medizinischen Fitness. Faire
Bezahlung und diverse
Weiterbildungsmöglichkeiten sind
selbstverständlich. Wir würden
uns über Ihre Bewerbung freuen.
Entweder schriftlich an Physio
Company Tegel, Berline...
kürzlich gab es hier ja zum Thema noch einige offene Fragen.
Falls es noch von Interesse ist, hier mal die Antwort vom SpiBu:
"Wie besprochen bedarf es von Seiten des Therapeuten keine Überprüfung der ärztlichen
Diagnosestellung. Hiervon umfasst ist auch die Zuordnung einer Diagnose bzw. eines ICD-10 Codes zu
einer bestimmten Diagnosegruppe gemäß Heilmittel-RL. Gemäß Anlage 3 des Physiotherapievertrages
(Buchstabe k) ergibt sich eine Prüfpflicht nur in Bezug auf fehlende Diagnoseangaben oder wenn eine
Diagnose erkennbar nicht therapierelevant ist (Beispiel: Massage bei Fußpilz). Sofern eine
Diagnosegruppe erkennbar nicht zum verordneten Heilmittel/zur Diagnose passt, kann diese nur
arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe ergänzt oder geändert werden (Ihr Beispiel
KG bei Diagnosegruppe LY)."
LG
Winnie
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WinnieE schrieb:
Hallo an alle,
kürzlich gab es hier ja zum Thema noch einige offene Fragen.
Falls es noch von Interesse ist, hier mal die Antwort vom SpiBu:
"Wie besprochen bedarf es von Seiten des Therapeuten keine Überprüfung der ärztlichen
Diagnosestellung. Hiervon umfasst ist auch die Zuordnung einer Diagnose bzw. eines ICD-10 Codes zu
einer bestimmten Diagnosegruppe gemäß Heilmittel-RL. Gemäß Anlage 3 des Physiotherapievertrages
(Buchstabe k) ergibt sich eine Prüfpflicht nur in Bezug auf fehlende Diagnoseangaben oder wenn eine
Diagnose erkennbar nicht therapierelevant ist (Beispiel: Massage bei Fußpilz). Sofern eine
Diagnosegruppe erkennbar nicht zum verordneten Heilmittel/zur Diagnose passt, kann diese nur
arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe ergänzt oder geändert werden (Ihr Beispiel
KG bei Diagnosegruppe LY)."
LG
Winnie
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