Ihre zukünftige Arbeitsstelle ist
eingebettet in einer privaten
Münchner Seniorenresidenz mit ca
350 Bewohner/innen.
Unsere Physiotherapie Praxis such
ab September 2024 eine/n
Physiotherapeut/in in
Festanstellung.
In einem sehr angenehmen und
harmonischen Arbeitsklima erwartet
Sie eine 4 Tage Woche mit ca. 34
Std.. Die 4 Tage Woche wird stets
so geregelt ,das Sie ein
verlängertes Wochenende genießen
können.
Da unser Behandlungsspektrum sowohl
aus orthopädischen,
neurologischen, geriatri...
eingebettet in einer privaten
Münchner Seniorenresidenz mit ca
350 Bewohner/innen.
Unsere Physiotherapie Praxis such
ab September 2024 eine/n
Physiotherapeut/in in
Festanstellung.
In einem sehr angenehmen und
harmonischen Arbeitsklima erwartet
Sie eine 4 Tage Woche mit ca. 34
Std.. Die 4 Tage Woche wird stets
so geregelt ,das Sie ein
verlängertes Wochenende genießen
können.
Da unser Behandlungsspektrum sowohl
aus orthopädischen,
neurologischen, geriatri...
kürzlich gab es hier ja zum Thema noch einige offene Fragen.
Falls es noch von Interesse ist, hier mal die Antwort vom SpiBu:
"Wie besprochen bedarf es von Seiten des Therapeuten keine Überprüfung der ärztlichen
Diagnosestellung. Hiervon umfasst ist auch die Zuordnung einer Diagnose bzw. eines ICD-10 Codes zu
einer bestimmten Diagnosegruppe gemäß Heilmittel-RL. Gemäß Anlage 3 des Physiotherapievertrages
(Buchstabe k) ergibt sich eine Prüfpflicht nur in Bezug auf fehlende Diagnoseangaben oder wenn eine
Diagnose erkennbar nicht therapierelevant ist (Beispiel: Massage bei Fußpilz). Sofern eine
Diagnosegruppe erkennbar nicht zum verordneten Heilmittel/zur Diagnose passt, kann diese nur
arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe ergänzt oder geändert werden (Ihr Beispiel
KG bei Diagnosegruppe LY)."
LG
Winnie
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WinnieE schrieb:
Hallo an alle,
kürzlich gab es hier ja zum Thema noch einige offene Fragen.
Falls es noch von Interesse ist, hier mal die Antwort vom SpiBu:
"Wie besprochen bedarf es von Seiten des Therapeuten keine Überprüfung der ärztlichen
Diagnosestellung. Hiervon umfasst ist auch die Zuordnung einer Diagnose bzw. eines ICD-10 Codes zu
einer bestimmten Diagnosegruppe gemäß Heilmittel-RL. Gemäß Anlage 3 des Physiotherapievertrages
(Buchstabe k) ergibt sich eine Prüfpflicht nur in Bezug auf fehlende Diagnoseangaben oder wenn eine
Diagnose erkennbar nicht therapierelevant ist (Beispiel: Massage bei Fußpilz). Sofern eine
Diagnosegruppe erkennbar nicht zum verordneten Heilmittel/zur Diagnose passt, kann diese nur
arztseitig mit erneuter Arztunterschrift und Datumsangabe ergänzt oder geändert werden (Ihr Beispiel
KG bei Diagnosegruppe LY)."
LG
Winnie
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