Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
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sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, stellt ihr den physiotherapeutischen Erstbefund bei jeder Verordnung in Rechnung, oder nur einmal beim Beginn der Behandlungsserie? Bsp: Patient kommt mit 10er VO MT wegen Diagnose HWS-Syndrom. Rezept ist abgearbeitet und er kommt mit einem Folgerezept identischen Inhaltes. Nochmal Erstbefund mit 16,50 € pro Rezept in Rechnung stellen? Danke für eure Antworten.
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canna41 schrieb:
Nein. Bei gleicher Diagnose nur zu Anfang einer Behandlungsserie.
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beast schrieb:
Bei jedem Rezept..warum auch nicht?
VG
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steupel schrieb:
16,50 € sind zu wenig.. 22€ sind besser, weil berechtigt
VG
Wenn ein 2. Rezept mit andererdiagnose kommt, schon.
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Der Preis für den Erstbefund sollte sich idealerweise am Zeitaufwand bemessen. Manchmal ist der Erstbefund schnell in 10 Minuten erledigt, manchmal kann der Erstbefund auch gute 30 Minuten dauern. Bei Patienten, die auf die wiederholte Frage "welche Beschwerden führen Sie zu mir" wieder und wieder von MRTs, Rö, "mein Arzt hat gesagt, dass ich dies und jenes habe" sprechen, und nicht mit ihren subjektiven Beschwrrden rausrücken wollen/können, kann sich so ein Ersttermin bis zur Befundaufnahme auch gerne mal 45 Minuten hinziehen. Aber das war auch früher schon so, und wurde dann halt als Behandlung abgerechnet.
Wichtig bleibt bei PP eine Vergütungsvereinbarung VOR Betreten des Behandlungsraums. In diese Vergütungsvereinbarung gehört auch der Erstbefund.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Das Wort "Erstbefund" impliziert meines Erachtens, dass es sich um den Befund beim Erstkontakt für eine Diagnose handelt.
Der Preis für den Erstbefund sollte sich idealerweise am Zeitaufwand bemessen. Manchmal ist der Erstbefund schnell in 10 Minuten erledigt, manchmal kann der Erstbefund auch gute 30 Minuten dauern. Bei Patienten, die auf die wiederholte Frage "welche Beschwerden führen Sie zu mir" wieder und wieder von MRTs, Rö, "mein Arzt hat gesagt, dass ich dies und jenes habe" sprechen, und nicht mit ihren subjektiven Beschwrrden rausrücken wollen/können, kann sich so ein Ersttermin bis zur Befundaufnahme auch gerne mal 45 Minuten hinziehen. Aber das war auch früher schon so, und wurde dann halt als Behandlung abgerechnet.
Wichtig bleibt bei PP eine Vergütungsvereinbarung VOR Betreten des Behandlungsraums. In diese Vergütungsvereinbarung gehört auch der Erstbefund.
Gruß von Monique
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pit fit schrieb:
Ich berechne bei "Folgeverordnung" mit gleichwer Diagnose keine 2. Erstuntersuchung/ Befund.
Wenn ein 2. Rezept mit andererdiagnose kommt, schon.
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