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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Physiotherapeutischer Erstbefund Private/Beihilfe

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Neues Thema
Physiotherapeutischer Erstbefund Private/Beihilfe
Es gibt 6 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
21.05.2020 12:37
Hallo, stellt ihr den physiotherapeutischen Erstbefund bei jeder Verordnung in Rechnung, oder nur einmal beim Beginn der Behandlungsserie? Bsp: Patient kommt mit 10er VO MT wegen Diagnose HWS-Syndrom. Rezept ist abgearbeitet und er kommt mit einem Folgerezept identischen Inhaltes. Nochmal Erstbefund mit 16,50 € pro Rezept in Rechnung stellen? Danke für eure Antworten.
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Hallo, stellt ihr den physiotherapeutischen Erstbefund bei jeder Verordnung in Rechnung, oder nur einmal beim Beginn der Behandlungsserie? Bsp: Patient kommt mit 10er VO MT wegen Diagnose HWS-Syndrom. Rezept ist abgearbeitet und er kommt mit einem Folgerezept identischen Inhaltes. Nochmal Erstbefund mit 16,50 € pro Rezept in Rechnung stellen? Danke für eure Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo, stellt ihr den physiotherapeutischen Erstbefund bei jeder Verordnung in Rechnung, oder nur einmal beim Beginn der Behandlungsserie? Bsp: Patient kommt mit 10er VO MT wegen Diagnose HWS-Syndrom. Rezept ist abgearbeitet und er kommt mit einem Folgerezept identischen Inhaltes. Nochmal Erstbefund mit 16,50 € pro Rezept in Rechnung stellen? Danke für eure Antworten.

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canna41
22.05.2020 06:13
Nein. Bei gleicher Diagnose nur zu Anfang einer Behandlungsserie.
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Nein. Bei gleicher Diagnose nur zu Anfang einer Behandlungsserie.
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canna41 schrieb:

Nein. Bei gleicher Diagnose nur zu Anfang einer Behandlungsserie.

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beast
24.05.2020 08:58
Bei jedem Rezept..warum auch nicht?
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Bei jedem Rezept..warum auch nicht?
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beast schrieb:

Bei jedem Rezept..warum auch nicht?

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steupel
25.05.2020 20:02
16,50 € sind zu wenig.. 22€ sind besser, weil berechtigt
VG
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16,50 € sind zu wenig.. 22€ sind besser, weil berechtigt VG
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steupel schrieb:

16,50 € sind zu wenig.. 22€ sind besser, weil berechtigt
VG

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pit fit
22.06.2020 18:29
Ich berechne bei "Folgeverordnung" mit gleichwer Diagnose keine 2. Erstuntersuchung/ Befund.
Wenn ein 2. Rezept mit andererdiagnose kommt, schon.
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Ich berechne bei "Folgeverordnung" mit gleichwer Diagnose keine 2. Erstuntersuchung/ Befund. Wenn ein 2. Rezept mit andererdiagnose kommt, schon.
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M0nique
22.06.2020 18:58
Das Wort "Erstbefund" impliziert meines Erachtens, dass es sich um den Befund beim Erstkontakt für eine Diagnose handelt.

Der Preis für den Erstbefund sollte sich idealerweise am Zeitaufwand bemessen. Manchmal ist der Erstbefund schnell in 10 Minuten erledigt, manchmal kann der Erstbefund auch gute 30 Minuten dauern. Bei Patienten, die auf die wiederholte Frage "welche Beschwerden führen Sie zu mir" wieder und wieder von MRTs, Rö, "mein Arzt hat gesagt, dass ich dies und jenes habe" sprechen, und nicht mit ihren subjektiven Beschwrrden rausrücken wollen/können, kann sich so ein Ersttermin bis zur Befundaufnahme auch gerne mal 45 Minuten hinziehen. Aber das war auch früher schon so, und wurde dann halt als Behandlung abgerechnet.

Wichtig bleibt bei PP eine Vergütungsvereinbarung VOR Betreten des Behandlungsraums. In diese Vergütungsvereinbarung gehört auch der Erstbefund.
Gruß von Monique
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• Xela
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Das Wort "Erstbefund" impliziert meines Erachtens, dass es sich um den Befund beim [b]Erst[/b]kontakt für eine Diagnose handelt. Der Preis für den Erstbefund sollte sich idealerweise am Zeitaufwand bemessen. Manchmal ist der Erstbefund schnell in 10 Minuten erledigt, manchmal kann der Erstbefund auch gute 30 Minuten dauern. Bei Patienten, die auf die wiederholte Frage "welche Beschwerden führen Sie zu mir" wieder und wieder von MRTs, Rö, "mein Arzt hat gesagt, dass ich dies und jenes habe" sprechen, und nicht mit ihren subjektiven Beschwrrden rausrücken wollen/können, kann sich so ein Ersttermin bis zur Befundaufnahme auch gerne mal 45 Minuten hinziehen. Aber das war auch früher schon so, und wurde dann halt als Behandlung abgerechnet. Wichtig bleibt bei PP eine Vergütungsvereinbarung VOR Betreten des Behandlungsraums. In diese Vergütungsvereinbarung gehört auch der Erstbefund. Gruß von Monique
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M0nique schrieb:

Das Wort "Erstbefund" impliziert meines Erachtens, dass es sich um den Befund beim Erstkontakt für eine Diagnose handelt.

Der Preis für den Erstbefund sollte sich idealerweise am Zeitaufwand bemessen. Manchmal ist der Erstbefund schnell in 10 Minuten erledigt, manchmal kann der Erstbefund auch gute 30 Minuten dauern. Bei Patienten, die auf die wiederholte Frage "welche Beschwerden führen Sie zu mir" wieder und wieder von MRTs, Rö, "mein Arzt hat gesagt, dass ich dies und jenes habe" sprechen, und nicht mit ihren subjektiven Beschwrrden rausrücken wollen/können, kann sich so ein Ersttermin bis zur Befundaufnahme auch gerne mal 45 Minuten hinziehen. Aber das war auch früher schon so, und wurde dann halt als Behandlung abgerechnet.

Wichtig bleibt bei PP eine Vergütungsvereinbarung VOR Betreten des Behandlungsraums. In diese Vergütungsvereinbarung gehört auch der Erstbefund.
Gruß von Monique

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pit fit schrieb:

Ich berechne bei "Folgeverordnung" mit gleichwer Diagnose keine 2. Erstuntersuchung/ Befund.
Wenn ein 2. Rezept mit andererdiagnose kommt, schon.



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