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PBeaKK
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katharina44
22.03.2024 14:38
Hallo!
Schreibe ich für PBaeKK eigentlich eine Privatrechnung?Und wenn ja,nehme ich die gleichen Privatsätze,wie für die anderen Privatpatienten?
Steh grad aufm Schlauch...
LG Katharina
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Hallo! Schreibe ich für PBaeKK eigentlich eine Privatrechnung?Und wenn ja,nehme ich die gleichen Privatsätze,wie für die anderen Privatpatienten? Steh grad aufm Schlauch... LG Katharina
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JürgenK
22.03.2024 14:59
PBeaKK ist privat und BH berechtigt also eigene Preise für Privat
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PBeaKK ist privat und BH berechtigt also eigene Preise für Privat
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JürgenK schrieb:

PBeaKK ist privat und BH berechtigt also eigene Preise für Privat

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Lars van Ravenzwaaij
22.03.2024 16:18
@JürgenK Stimmt so nicht ganz. Es gibt Post A und Post B.

Post B = (noch nicht mal) Beihilfe, m. a. W. privat.
Post A = GKV + 12,5 % und wird als Papierrechnung direkt mit der BPeaKK abgerechnet. Aktuell kann jedoch nur der normalen GKV-Satz abgerechnet werden, da die diesjährige Erhöhung noch nicht nachvollzogen wurde.

@katharina44 Wie ist der Patient versichert: Post A oder B?
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• ali
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[mention]JürgenK[/mention] Stimmt so nicht ganz. Es gibt Post A und Post B. Post B = (noch nicht mal) Beihilfe, m. a. W. privat. Post A = GKV + 12,5 % und wird als Papierrechnung direkt mit der BPeaKK abgerechnet. Aktuell kann jedoch nur der normalen GKV-Satz abgerechnet werden, da die diesjährige Erhöhung noch nicht nachvollzogen wurde. [mention]katharina44[/mention] Wie ist der Patient versichert: Post A oder B?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@JürgenK Stimmt so nicht ganz. Es gibt Post A und Post B.

Post B = (noch nicht mal) Beihilfe, m. a. W. privat.
Post A = GKV + 12,5 % und wird als Papierrechnung direkt mit der BPeaKK abgerechnet. Aktuell kann jedoch nur der normalen GKV-Satz abgerechnet werden, da die diesjährige Erhöhung noch nicht nachvollzogen wurde.

@katharina44 Wie ist der Patient versichert: Post A oder B?

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GüSta
22.03.2024 18:05
@Lars van Ravenzwaaij
Alternativ kann Post A derzeit auch mit den Beihilfesätzen (Bund) abgerechnet werden, welche aber bei den allermeisten Positionen unter den GKV-Sätzen liegen.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Alternativ kann Post A derzeit auch mit den Beihilfesätzen (Bund) abgerechnet werden, welche aber bei den allermeisten Positionen unter den GKV-Sätzen liegen.
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GüSta schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Alternativ kann Post A derzeit auch mit den Beihilfesätzen (Bund) abgerechnet werden, welche aber bei den allermeisten Positionen unter den GKV-Sätzen liegen.

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Lars van Ravenzwaaij
22.03.2024 18:14
@GüSta Mmm, kann ich nicht nachvollziehen
...
Alle Behandlungen von Postbeamten des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A), die ab dem 01.01.2024 durchgeführt werden, dürfen zu den Vergütungssätzen der GKV mit der PBeaKK abgerechnet werden. Dies bietet die gewohnte Rechtssicherheit und einen festen Preis, der direkt bei der Kasse eingefordert werden kann.

Alternativ besteht derzeit weiterhin die Möglichkeit, Postbeamte A wie Privatversicherte zu behandeln und von ihnen Privatpreise zu verlangen. Dies ist analog zu dem Vorgehen, dass bei Postbeamten des mittleren und gehobenen Dienstes (Mitgliedergruppe B) vorgesehen ist.
...
Ich lese nichts von Beihilfesätze. Und ansonsten ist die PBeaKK auch noch nicht bei den aktuellen Sätze der Beihilfe Bund angekommen. Sie sind noch bei den 2023er Beträge.
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[mention]GüSta[/mention] Mmm, kann ich nicht nachvollziehen [zitat]... Alle Behandlungen von Postbeamten des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A), die ab dem 01.01.2024 durchgeführt werden, dürfen zu den Vergütungssätzen der GKV mit der PBeaKK abgerechnet werden. Dies bietet die gewohnte Rechtssicherheit und einen festen Preis, der direkt bei der Kasse eingefordert werden kann. Alternativ besteht derzeit weiterhin die Möglichkeit, Postbeamte A wie Privatversicherte zu behandeln und von ihnen Privatpreise zu verlangen. Dies ist analog zu dem Vorgehen, dass bei Postbeamten des mittleren und gehobenen Dienstes (Mitgliedergruppe B) vorgesehen ist. ... [/zitat]Ich lese nichts von Beihilfesätze. Und ansonsten ist die PBeaKK auch noch nicht bei den aktuellen Sätze der Beihilfe Bund angekommen. Sie sind noch bei den 2023er Beträge.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@GüSta Mmm, kann ich nicht nachvollziehen
...
Alle Behandlungen von Postbeamten des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A), die ab dem 01.01.2024 durchgeführt werden, dürfen zu den Vergütungssätzen der GKV mit der PBeaKK abgerechnet werden. Dies bietet die gewohnte Rechtssicherheit und einen festen Preis, der direkt bei der Kasse eingefordert werden kann.

Alternativ besteht derzeit weiterhin die Möglichkeit, Postbeamte A wie Privatversicherte zu behandeln und von ihnen Privatpreise zu verlangen. Dies ist analog zu dem Vorgehen, dass bei Postbeamten des mittleren und gehobenen Dienstes (Mitgliedergruppe B) vorgesehen ist.
...
Ich lese nichts von Beihilfesätze. Und ansonsten ist die PBeaKK auch noch nicht bei den aktuellen Sätze der Beihilfe Bund angekommen. Sie sind noch bei den 2023er Beträge.

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GüSta
22.03.2024 18:53
@Lars van Ravenzwaaij
Mmm, Du hast Recht!!
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Mmm, Du hast Recht!!
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GüSta schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Mmm, Du hast Recht!!

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UW
05.04.2024 10:56
Ja logo - 2,3 facher Satz!
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Ja logo - 2,3 facher Satz!
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UW schrieb:

Ja logo - 2,3 facher Satz!

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katharina44 schrieb:

Hallo!
Schreibe ich für PBaeKK eigentlich eine Privatrechnung?Und wenn ja,nehme ich die gleichen Privatsätze,wie für die anderen Privatpatienten?
Steh grad aufm Schlauch...
LG Katharina

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katharina44
22.03.2024 21:55
Danke für eure Antworten.Auf der VO steht auf dem Rezept für gesetzlich versicherte "PBeaKK Stuttgart". Und gebührenpflichtig ist angekreuzt.
Mmmh...
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Danke für eure Antworten.Auf der VO steht auf dem Rezept für gesetzlich versicherte "PBeaKK Stuttgart". Und gebührenpflichtig ist angekreuzt. Mmmh...
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Lars van Ravenzwaaij
22.03.2024 22:11
@katharina44 Ist dann höchstwahrscheinlich Post A. Wie gesagt, GKV-Satz, allerdings ohne Zuzahlung (Kreuzchen kannst du ignorieren). Wird mittels Papierrechnung mit der PBeaKK direkt abgerechnet .
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• jan 856
[mention]katharina44[/mention] Ist dann höchstwahrscheinlich Post A. Wie gesagt, GKV-Satz, allerdings ohne Zuzahlung (Kreuzchen kannst du ignorieren). Wird mittels Papierrechnung mit der PBeaKK direkt abgerechnet .
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@katharina44 Ist dann höchstwahrscheinlich Post A. Wie gesagt, GKV-Satz, allerdings ohne Zuzahlung (Kreuzchen kannst du ignorieren). Wird mittels Papierrechnung mit der PBeaKK direkt abgerechnet .

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katharina44
23.03.2024 07:58
Papierrechnung heißt, dass ich die Rechnung selber schreibe, aber mit den Sätzen der Gkv?
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Papierrechnung heißt, dass ich die Rechnung selber schreibe, aber mit den Sätzen der Gkv?
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katharina44 schrieb:

Papierrechnung heißt, dass ich die Rechnung selber schreibe, aber mit den Sätzen der Gkv?

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Lars van Ravenzwaaij
23.03.2024 11:04
@katharina44 Yep, genau so wie Bundeswehr, Polizei, BG usw.

Eigentlich ist Post A GKV-Satz + 12,5 %. Aber bislang ist die Erhöhung zum 01.01.2024 (noch) nicht umgesetzt.
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[mention]katharina44[/mention] Yep, genau so wie Bundeswehr, Polizei, BG usw. Eigentlich ist Post A GKV-Satz + 12,5 %. Aber bislang ist die Erhöhung zum 01.01.2024 (noch) nicht umgesetzt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@katharina44 Yep, genau so wie Bundeswehr, Polizei, BG usw.

Eigentlich ist Post A GKV-Satz + 12,5 %. Aber bislang ist die Erhöhung zum 01.01.2024 (noch) nicht umgesetzt.

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katharina44
23.03.2024 13:12
Dankeschön!
Ich hatte bis jetzt tatsächlich damit nichts zu tun...So ein Aufwand...
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Dankeschön! Ich hatte bis jetzt tatsächlich damit nichts zu tun...So ein Aufwand...
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katharina44 schrieb:

Dankeschön!
Ich hatte bis jetzt tatsächlich damit nichts zu tun...So ein Aufwand...

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ali
23.03.2024 13:16
@katharina44 Hm, mit PC jetzt nicht wirklich....
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]katharina44[/mention] Hm, mit PC jetzt nicht wirklich....
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ali schrieb:

@katharina44 Hm, mit PC jetzt nicht wirklich....

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GüSta
23.03.2024 13:42
@Lars van Ravenzwaaij
das mit den GKV-Sätzen + 12,5%, wie in der Vergangenheit gehandhabt, scheitert z. Zt. und wohl auch absehbar für die nähere Zukunft daran, daß die Postbeamten A , sprich der Arbeitgeber "Bund" andernfalls Heilmittelleistungen für seine Beamten des einfachen Post-Dienstes höher vergüten würde als für all die anderen (auch ehemaligen) Postbeamten. Es käme somit zu einem geteilten Beihilfesystem, was - ohne gesetzliche Grundlage - rechtlich äußerst problematisch wäre. Nur wenn die Beihilfesätze des Bundes wieder einmal deutlich über den Heilmittel-GKV-Sätzen liegen sollten, wovon ich nicht mehr ausgehe, könnte die "alte" Regelung zur Preisgestaltung (GKV + 12,5 %) greifen.
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] das mit den GKV-Sätzen + 12,5%, wie in der Vergangenheit gehandhabt, scheitert z. Zt. und wohl auch absehbar für die nähere Zukunft daran, daß die Postbeamten A , sprich der Arbeitgeber "Bund" andernfalls Heilmittelleistungen für seine Beamten des einfachen Post-Dienstes höher vergüten würde als für all die anderen (auch ehemaligen) Postbeamten. Es käme somit zu einem geteilten Beihilfesystem, was - ohne gesetzliche Grundlage - rechtlich äußerst problematisch wäre. Nur wenn die Beihilfesätze des Bundes wieder einmal deutlich über den Heilmittel-GKV-Sätzen liegen sollten, wovon ich nicht mehr ausgehe, könnte die "alte" Regelung zur Preisgestaltung (GKV + 12,5 %) greifen.
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GüSta schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
das mit den GKV-Sätzen + 12,5%, wie in der Vergangenheit gehandhabt, scheitert z. Zt. und wohl auch absehbar für die nähere Zukunft daran, daß die Postbeamten A , sprich der Arbeitgeber "Bund" andernfalls Heilmittelleistungen für seine Beamten des einfachen Post-Dienstes höher vergüten würde als für all die anderen (auch ehemaligen) Postbeamten. Es käme somit zu einem geteilten Beihilfesystem, was - ohne gesetzliche Grundlage - rechtlich äußerst problematisch wäre. Nur wenn die Beihilfesätze des Bundes wieder einmal deutlich über den Heilmittel-GKV-Sätzen liegen sollten, wovon ich nicht mehr ausgehe, könnte die "alte" Regelung zur Preisgestaltung (GKV + 12,5 %) greifen.

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katharina44
23.03.2024 16:27
@ali klar,mit pc geht das.Aber nun muss ich eben die Adresse vom PBeaKK raussuchen,andere Tarife als meine PPreise raussuchen...so ne simple PRechnung mit den PPreisen geht eher ruckzuck,finde ich.
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[mention]ali[/mention] klar,mit pc geht das.Aber nun muss ich eben die Adresse vom PBeaKK raussuchen,andere Tarife als meine PPreise raussuchen...so ne simple PRechnung mit den PPreisen geht eher ruckzuck,finde ich.
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katharina44 schrieb:

@ali klar,mit pc geht das.Aber nun muss ich eben die Adresse vom PBeaKK raussuchen,andere Tarife als meine PPreise raussuchen...so ne simple PRechnung mit den PPreisen geht eher ruckzuck,finde ich.

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Lars van Ravenzwaaij
23.03.2024 16:37
@GüSta Na ja, dann nimmst du (negativ) vorweg, was die Verbände ggf. mit der PBeaKK ausbaldowern. Warte doch erstmal ab, was daraus wird.
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[mention]GüSta[/mention] Na ja, dann nimmst du (negativ) vorweg, was die Verbände ggf. mit der PBeaKK ausbaldowern. Warte doch erstmal ab, was daraus wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@GüSta Na ja, dann nimmst du (negativ) vorweg, was die Verbände ggf. mit der PBeaKK ausbaldowern. Warte doch erstmal ab, was daraus wird.

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Lars van Ravenzwaaij
23.03.2024 16:41
@katharina44
katharina44 schrieb am 23.03.2024 16:27 Uhr:@ali klar,mit pc geht das.Aber nun muss ich eben die Adresse vom PBeaKK raussuchen,andere Tarife als meine PPreise raussuchen...so ne simple PRechnung mit den PPreisen geht eher ruckzuck,finde ich.
Mit eine gute Software nicht wirklich. Ist exakt der gleichen Aufwand wie eine Privatrechnung. Machst du mit Polizei, Bundeswehr und BG doch auch nicht anders? Ich verstehe dein Einwand überhaupt nicht.

Oder hast du vielleicht eine reine Privatpraxis? Dann dürftest du Post A ohnehin nicht annehmen.
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• JürgenK
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[mention]katharina44[/mention] [zitat][b]katharina44 schrieb am 23.03.2024 16:27 Uhr:[/b][mention]ali[/mention] klar,mit pc geht das.Aber nun muss ich eben die Adresse vom PBeaKK raussuchen,andere Tarife als meine PPreise raussuchen...so ne simple PRechnung mit den PPreisen geht eher ruckzuck,finde ich.[/zitat]Mit eine gute Software nicht wirklich. Ist exakt der gleichen Aufwand wie eine Privatrechnung. Machst du mit Polizei, Bundeswehr und BG doch auch nicht anders? Ich verstehe dein Einwand überhaupt nicht. Oder hast du vielleicht eine reine Privatpraxis? Dann dürftest du Post A ohnehin nicht annehmen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@katharina44
katharina44 schrieb am 23.03.2024 16:27 Uhr:@ali klar,mit pc geht das.Aber nun muss ich eben die Adresse vom PBeaKK raussuchen,andere Tarife als meine PPreise raussuchen...so ne simple PRechnung mit den PPreisen geht eher ruckzuck,finde ich.
Mit eine gute Software nicht wirklich. Ist exakt der gleichen Aufwand wie eine Privatrechnung. Machst du mit Polizei, Bundeswehr und BG doch auch nicht anders? Ich verstehe dein Einwand überhaupt nicht.

Oder hast du vielleicht eine reine Privatpraxis? Dann dürftest du Post A ohnehin nicht annehmen.

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katharina44
23.03.2024 19:42
Ich bin freie Mitarbeiterin...und bis dato habe ich neben HB's auch in einer Praxis gearbeitet, da wurde die Abrechnung alles von der PI per theorg gemacht. Nun mach ich ausschließlich HB's und mach meine Abrechnung selber. Und da wusste ich eben nicht, wie ich es in der Abrechnung für den PI angeben soll, oder ob es eine Privatrechnung ist.die Privatrechnungen laufen ja nur über mich. Polizei etc hatte ich bis jetzt auch nicht als HB.
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Ich bin freie Mitarbeiterin...und bis dato habe ich neben HB's auch in einer Praxis gearbeitet, da wurde die Abrechnung alles von der PI per theorg gemacht. Nun mach ich ausschließlich HB's und mach meine Abrechnung selber. Und da wusste ich eben nicht, wie ich es in der Abrechnung für den PI angeben soll, oder ob es eine Privatrechnung ist.die Privatrechnungen laufen ja nur über mich. Polizei etc hatte ich bis jetzt auch nicht als HB.
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katharina44 schrieb:

Ich bin freie Mitarbeiterin...und bis dato habe ich neben HB's auch in einer Praxis gearbeitet, da wurde die Abrechnung alles von der PI per theorg gemacht. Nun mach ich ausschließlich HB's und mach meine Abrechnung selber. Und da wusste ich eben nicht, wie ich es in der Abrechnung für den PI angeben soll, oder ob es eine Privatrechnung ist.die Privatrechnungen laufen ja nur über mich. Polizei etc hatte ich bis jetzt auch nicht als HB.

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katharina44 schrieb:

Danke für eure Antworten.Auf der VO steht auf dem Rezept für gesetzlich versicherte "PBeaKK Stuttgart". Und gebührenpflichtig ist angekreuzt.
Mmmh...

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Leni C.
24.03.2024 08:21
Post A hat doch eine eigene Preisliste . Und Post B kriegt die Privatrechnung .
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Post A hat doch eine eigene Preisliste . Und Post B kriegt die Privatrechnung .
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Leni C. schrieb:

Post A hat doch eine eigene Preisliste . Und Post B kriegt die Privatrechnung .

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katharina44
24.03.2024 10:25
Und woher weiß ich, ob jemand A oder B ist?
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Und woher weiß ich, ob jemand A oder B ist?
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GüSta
24.03.2024 11:20
Bei Post A wird i. d. R. auf dem Vordruck Muster 13 (also dem Vordruck der GKV) verordnet. Oft steht steht auch der Kostenträger auf der Verordnung. Und dann besteht auch noch die Möglichkeit bei Neupatienten diesen zu befragen.
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• JürgenK
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Bei Post A wird i. d. R. auf dem Vordruck Muster 13 (also dem Vordruck der GKV) verordnet. Oft steht steht auch der Kostenträger auf der Verordnung. Und dann besteht auch noch die Möglichkeit bei Neupatienten diesen zu befragen.
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GüSta schrieb:

Bei Post A wird i. d. R. auf dem Vordruck Muster 13 (also dem Vordruck der GKV) verordnet. Oft steht steht auch der Kostenträger auf der Verordnung. Und dann besteht auch noch die Möglichkeit bei Neupatienten diesen zu befragen.

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katharina44
24.03.2024 11:48
@GüSta Aha.vielen Dank!Jetzt ist es mir klar.So wird es wohl Post A sein.
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[mention]GüSta[/mention] Aha.vielen Dank!Jetzt ist es mir klar.So wird es wohl Post A sein.
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katharina44 schrieb:

@GüSta Aha.vielen Dank!Jetzt ist es mir klar.So wird es wohl Post A sein.

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Schippi
24.03.2024 17:33
Vielleicht den Patienten fragen
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Vielleicht den Patienten fragen
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Schippi schrieb:

Vielleicht den Patienten fragen

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katharina44 schrieb:

Und woher weiß ich, ob jemand A oder B ist?

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Leni C.
24.03.2024 10:34
Steht oben als Kostenträger drauf .
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Steht oben als Kostenträger drauf .
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Leni C. schrieb:

Steht oben als Kostenträger drauf .



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