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Schreibe ich für PBaeKK eigentlich eine Privatrechnung?Und wenn ja,nehme ich die gleichen Privatsätze,wie für die anderen Privatpatienten?
Steh grad aufm Schlauch...
LG Katharina
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JürgenK schrieb:
PBeaKK ist privat und BH berechtigt also eigene Preise für Privat
Post B = (noch nicht mal) Beihilfe, m. a. W. privat.
Post A = GKV + 12,5 % und wird als Papierrechnung direkt mit der BPeaKK abgerechnet. Aktuell kann jedoch nur der normalen GKV-Satz abgerechnet werden, da die diesjährige Erhöhung noch nicht nachvollzogen wurde.
@katharina44 Wie ist der Patient versichert: Post A oder B?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@JürgenK Stimmt so nicht ganz. Es gibt Post A und Post B.
Post B = (noch nicht mal) Beihilfe, m. a. W. privat.
Post A = GKV + 12,5 % und wird als Papierrechnung direkt mit der BPeaKK abgerechnet. Aktuell kann jedoch nur der normalen GKV-Satz abgerechnet werden, da die diesjährige Erhöhung noch nicht nachvollzogen wurde.
@katharina44 Wie ist der Patient versichert: Post A oder B?
Alternativ kann Post A derzeit auch mit den Beihilfesätzen (Bund) abgerechnet werden, welche aber bei den allermeisten Positionen unter den GKV-Sätzen liegen.
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Alternativ kann Post A derzeit auch mit den Beihilfesätzen (Bund) abgerechnet werden, welche aber bei den allermeisten Positionen unter den GKV-Sätzen liegen.
Alle Behandlungen von Postbeamten des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A), die ab dem 01.01.2024 durchgeführt werden, dürfen zu den Vergütungssätzen der GKV mit der PBeaKK abgerechnet werden. Dies bietet die gewohnte Rechtssicherheit und einen festen Preis, der direkt bei der Kasse eingefordert werden kann.
Alternativ besteht derzeit weiterhin die Möglichkeit, Postbeamte A wie Privatversicherte zu behandeln und von ihnen Privatpreise zu verlangen. Dies ist analog zu dem Vorgehen, dass bei Postbeamten des mittleren und gehobenen Dienstes (Mitgliedergruppe B) vorgesehen ist.
...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Mmm, kann ich nicht nachvollziehen
...
Ich lese nichts von Beihilfesätze. Und ansonsten ist die PBeaKK auch noch nicht bei den aktuellen Sätze der Beihilfe Bund angekommen. Sie sind noch bei den 2023er Beträge.
Alle Behandlungen von Postbeamten des einfachen Dienstes (Mitgliedergruppe A), die ab dem 01.01.2024 durchgeführt werden, dürfen zu den Vergütungssätzen der GKV mit der PBeaKK abgerechnet werden. Dies bietet die gewohnte Rechtssicherheit und einen festen Preis, der direkt bei der Kasse eingefordert werden kann.
Alternativ besteht derzeit weiterhin die Möglichkeit, Postbeamte A wie Privatversicherte zu behandeln und von ihnen Privatpreise zu verlangen. Dies ist analog zu dem Vorgehen, dass bei Postbeamten des mittleren und gehobenen Dienstes (Mitgliedergruppe B) vorgesehen ist.
...
Mmm, Du hast Recht!!
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Mmm, Du hast Recht!!
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UW schrieb:
Ja logo - 2,3 facher Satz!
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katharina44 schrieb:
Hallo!
Schreibe ich für PBaeKK eigentlich eine Privatrechnung?Und wenn ja,nehme ich die gleichen Privatsätze,wie für die anderen Privatpatienten?
Steh grad aufm Schlauch...
LG Katharina
Mmmh...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@katharina44 Ist dann höchstwahrscheinlich Post A. Wie gesagt, GKV-Satz, allerdings ohne Zuzahlung (Kreuzchen kannst du ignorieren). Wird mittels Papierrechnung mit der PBeaKK direkt abgerechnet .
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katharina44 schrieb:
Papierrechnung heißt, dass ich die Rechnung selber schreibe, aber mit den Sätzen der Gkv?
Eigentlich ist Post A GKV-Satz + 12,5 %. Aber bislang ist die Erhöhung zum 01.01.2024 (noch) nicht umgesetzt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@katharina44 Yep, genau so wie Bundeswehr, Polizei, BG usw.
Eigentlich ist Post A GKV-Satz + 12,5 %. Aber bislang ist die Erhöhung zum 01.01.2024 (noch) nicht umgesetzt.
Ich hatte bis jetzt tatsächlich damit nichts zu tun...So ein Aufwand...
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katharina44 schrieb:
Dankeschön!
Ich hatte bis jetzt tatsächlich damit nichts zu tun...So ein Aufwand...
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ali schrieb:
@katharina44 Hm, mit PC jetzt nicht wirklich....
das mit den GKV-Sätzen + 12,5%, wie in der Vergangenheit gehandhabt, scheitert z. Zt. und wohl auch absehbar für die nähere Zukunft daran, daß die Postbeamten A , sprich der Arbeitgeber "Bund" andernfalls Heilmittelleistungen für seine Beamten des einfachen Post-Dienstes höher vergüten würde als für all die anderen (auch ehemaligen) Postbeamten. Es käme somit zu einem geteilten Beihilfesystem, was - ohne gesetzliche Grundlage - rechtlich äußerst problematisch wäre. Nur wenn die Beihilfesätze des Bundes wieder einmal deutlich über den Heilmittel-GKV-Sätzen liegen sollten, wovon ich nicht mehr ausgehe, könnte die "alte" Regelung zur Preisgestaltung (GKV + 12,5 %) greifen.
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GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
das mit den GKV-Sätzen + 12,5%, wie in der Vergangenheit gehandhabt, scheitert z. Zt. und wohl auch absehbar für die nähere Zukunft daran, daß die Postbeamten A , sprich der Arbeitgeber "Bund" andernfalls Heilmittelleistungen für seine Beamten des einfachen Post-Dienstes höher vergüten würde als für all die anderen (auch ehemaligen) Postbeamten. Es käme somit zu einem geteilten Beihilfesystem, was - ohne gesetzliche Grundlage - rechtlich äußerst problematisch wäre. Nur wenn die Beihilfesätze des Bundes wieder einmal deutlich über den Heilmittel-GKV-Sätzen liegen sollten, wovon ich nicht mehr ausgehe, könnte die "alte" Regelung zur Preisgestaltung (GKV + 12,5 %) greifen.
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katharina44 schrieb:
@ali klar,mit pc geht das.Aber nun muss ich eben die Adresse vom PBeaKK raussuchen,andere Tarife als meine PPreise raussuchen...so ne simple PRechnung mit den PPreisen geht eher ruckzuck,finde ich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüSta Na ja, dann nimmst du (negativ) vorweg, was die Verbände ggf. mit der PBeaKK ausbaldowern. Warte doch erstmal ab, was daraus wird.
Oder hast du vielleicht eine reine Privatpraxis? Dann dürftest du Post A ohnehin nicht annehmen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@katharina44
katharina44 schrieb am 23.03.2024 16:27 Uhr:@ali klar,mit pc geht das.Aber nun muss ich eben die Adresse vom PBeaKK raussuchen,andere Tarife als meine PPreise raussuchen...so ne simple PRechnung mit den PPreisen geht eher ruckzuck,finde ich. Mit eine gute Software nicht wirklich. Ist exakt der gleichen Aufwand wie eine Privatrechnung. Machst du mit Polizei, Bundeswehr und BG doch auch nicht anders? Ich verstehe dein Einwand überhaupt nicht.
Oder hast du vielleicht eine reine Privatpraxis? Dann dürftest du Post A ohnehin nicht annehmen.
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katharina44 schrieb:
Ich bin freie Mitarbeiterin...und bis dato habe ich neben HB's auch in einer Praxis gearbeitet, da wurde die Abrechnung alles von der PI per theorg gemacht. Nun mach ich ausschließlich HB's und mach meine Abrechnung selber. Und da wusste ich eben nicht, wie ich es in der Abrechnung für den PI angeben soll, oder ob es eine Privatrechnung ist.die Privatrechnungen laufen ja nur über mich. Polizei etc hatte ich bis jetzt auch nicht als HB.
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katharina44 schrieb:
Danke für eure Antworten.Auf der VO steht auf dem Rezept für gesetzlich versicherte "PBeaKK Stuttgart". Und gebührenpflichtig ist angekreuzt.
Mmmh...
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Leni C. schrieb:
Post A hat doch eine eigene Preisliste . Und Post B kriegt die Privatrechnung .
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GüSta schrieb:
Bei Post A wird i. d. R. auf dem Vordruck Muster 13 (also dem Vordruck der GKV) verordnet. Oft steht steht auch der Kostenträger auf der Verordnung. Und dann besteht auch noch die Möglichkeit bei Neupatienten diesen zu befragen.
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katharina44 schrieb:
@GüSta Aha.vielen Dank!Jetzt ist es mir klar.So wird es wohl Post A sein.
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Schippi schrieb:
Vielleicht den Patienten fragen
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katharina44 schrieb:
Und woher weiß ich, ob jemand A oder B ist?
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Leni C. schrieb:
Steht oben als Kostenträger drauf .
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