Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Habe ich das richtig verstanden, wenn das angekreuzt ist, muss zwingend ein Freitext vom Arzt dazu und kein Text aus der Vorlage?
https://www.physio.de/community/abrechnung/noch-ne-frage-patientenindividuelle-leitsymptomatik/8/510904/1
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Leider wird die Frage dort nicht beantwortet.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank.
Leider wird die Frage dort nicht beantwortet.
:smile:Im zweiten Link steht es. Den hast du jetzt aber nachgeliefert? Oder war ich blind?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
nochmal Danke
:smile:Im zweiten Link steht es. Den hast du jetzt aber nachgeliefert? Oder war ich blind?
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kroetzi schrieb:
Ja, hatte nochmal gesucht.
Es muss also ein "Klartext" als "Freitext" angegeben werden und mit den üblichen Leitsymptomatiken vergleichbar sein. Wenn der Arzt da jetzt als Freitext doch eine Formulierung wählt, die eigentlich bereits als Leitsymptomatik a, b oder c vorliegt, passt das doch auch. Hauptsache, es steht ein Text da, wenn das Kreuzchen bei Patientenindividueller Leitsymptomatik vorliegt.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
In der Heilmittel-Richtlinie steht in § 13 Abs.2 Aufzählung l als notwendige Angabe für die Heilmittelverordnung:
Leitsymptomatik nach Heilmittelkatalog. Diese ist entweder nach buchstabenkodierter Leitsymptomatik a), b), c) oder als Klartext anzugeben. [...] Alternativ kann eine patientenindividuelle Leitsymptomatik, die für die Heilmittelbehandlung der Patientin oder des Patienten handlungsleitend ist, als Freitext angegeben werden. Voraussetzung ist, dass die patientenindividuelle Leitsymptomatik der jeweiligen Diagnosegruppe zugeordnet werden kann und mit den im Heilmittelkatalog aufgeführten Regelbeispielen a), b) oder c) vergleichbar ist. [...]
Es muss also ein "Klartext" als "Freitext" angegeben werden und mit den üblichen Leitsymptomatiken vergleichbar sein. Wenn der Arzt da jetzt als Freitext doch eine Formulierung wählt, die eigentlich bereits als Leitsymptomatik a, b oder c vorliegt, passt das doch auch. Hauptsache, es steht ein Text da, wenn das Kreuzchen bei Patientenindividueller Leitsymptomatik vorliegt.
Gruß
Nora
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kroetzi schrieb:
https://www.physio.de/community/abrechnung/leitsymptomatik/8/511512/1
https://www.physio.de/community/abrechnung/noch-ne-frage-patientenindividuelle-leitsymptomatik/8/510904/1
(sorry im falschen Beitrag zuvor gepostet, daher hier nochmal meine Frage im aktuelleren Beitrag)
da würde ich mich gerne auch noch mit einer ergänzenden Frage dranhängen:
Wir hatten bisher 3 Verordnungen (2 vom gleichen Arzt) ohne ein Kreuz bei der Leitsymptomatik aber im Freitextfeld wurden individuelle Diagnosemerkmale bzw. Begründungen eingetragen.
Wenn ich die Anlage 3 richtig interpretiere, würde eigentlich ein Freitext ausreichend sein, aber Theorg meckert, das
die Verordnung ohne ein gesetztes Kreuz nicht maschinenlesbar abzurechnen wäre.
Habt Ihr da Erfahrungen bzw. wie handelt Ihr da Heilmittelrichtlinenkonform (oder interpretiert die HMRL)?
Klar läßt sich das mit bürokratischen Aufwand regeln (Arzt "freundlich" auf die Finger klopfen), bin mir da aber nicht sicher, ob das überhaupt notwendig ist.
Über Eure Hilfe/Meinungen würde ich mich freuen.
grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo zusammen,
(sorry im falschen Beitrag zuvor gepostet, daher hier nochmal meine Frage im aktuelleren Beitrag)
da würde ich mich gerne auch noch mit einer ergänzenden Frage dranhängen:
Wir hatten bisher 3 Verordnungen (2 vom gleichen Arzt) ohne ein Kreuz bei der Leitsymptomatik aber im Freitextfeld wurden individuelle Diagnosemerkmale bzw. Begründungen eingetragen.
Wenn ich die Anlage 3 richtig interpretiere, würde eigentlich ein Freitext ausreichend sein, aber Theorg meckert, das
die Verordnung ohne ein gesetztes Kreuz nicht maschinenlesbar abzurechnen wäre.
Habt Ihr da Erfahrungen bzw. wie handelt Ihr da Heilmittelrichtlinenkonform (oder interpretiert die HMRL)?
Klar läßt sich das mit bürokratischen Aufwand regeln (Arzt "freundlich" auf die Finger klopfen), bin mir da aber nicht sicher, ob das überhaupt notwendig ist.
Über Eure Hilfe/Meinungen würde ich mich freuen.
grüße
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