"Die entspannteste Art
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neurologis...
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mir ist es zum ersten Mail passiert, dass ich Therapien bei einer erwachsenen Patientin durchgeführt habe. diese die Zuzahlung nicht gezahlt hat, ich diese bei ihrer KK einfordern wollte und diese mir sagten, die Dame sei dort nicht versichert gewesen und ich müsse nun zusehen, wie ich an das Geld komme.
Jetzt mal ehrlich: ich bin doch nicht auch noch verpflichtet, jede vom Arzt ausgestellte Verordnung zu überprüfen, ob der Patient dort auch versichert ist.... Oder????? :scream:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Abend,
mir ist es zum ersten Mail passiert, dass ich Therapien bei einer erwachsenen Patientin durchgeführt habe. diese die Zuzahlung nicht gezahlt hat, ich diese bei ihrer KK einfordern wollte und diese mir sagten, die Dame sei dort nicht versichert gewesen und ich müsse nun zusehen, wie ich an das Geld komme.
Jetzt mal ehrlich: ich bin doch nicht auch noch verpflichtet, jede vom Arzt ausgestellte Verordnung zu überprüfen, ob der Patient dort auch versichert ist.... Oder????? :scream:
Und wenn ja: war diese noch gültig (Aufdruck auf der Karte)?
Wenn nein: warum hast Du sie behandelt?
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Sorry, hätte ich wohl erwähnen müssen, ich wusste gar nicht, dass das bei euch Physios anders ist...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin Logopädin und wir benötigen keine Versicherungskarte, sondern wir arbeiten auf Anordnung des Arztes (durch Verordnung...)
Sorry, hätte ich wohl erwähnen müssen, ich wusste gar nicht, dass das bei euch Physios anders ist...
Auch wir behandeln auf eine Verordnung des Arztes hin (Rezept).
Allerdings nutzen wir eine Praxissoftware und lesen hier die Versichertenkarte ein, um die aktuellen Daten ohne Übertragungsfehler in der Software zu haben. Hierbei ist dann eben auch schnell erkennbar, ob die vorgelegte Karte noch gültig ist oder nicht.
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StefanP schrieb:
Nein, wir Physios "benötigen" die Karte ebenfalls nicht.
Auch wir behandeln auf eine Verordnung des Arztes hin (Rezept).
Allerdings nutzen wir eine Praxissoftware und lesen hier die Versichertenkarte ein, um die aktuellen Daten ohne Übertragungsfehler in der Software zu haben. Hierbei ist dann eben auch schnell erkennbar, ob die vorgelegte Karte noch gültig ist oder nicht.
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StefanP schrieb:
Hatte sie denn eine Versichertenkarte?
Und wenn ja: war diese noch gültig (Aufdruck auf der Karte)?
Wenn nein: warum hast Du sie behandelt?
Allerdings hättest Du vor der Rezeptabrechnung den Patienten einmal schriftlich mahnen müssen. Sollte er dann nicht bezahlen, kannst Du die Zuzahlung auf null Euro setzen und das Rezept zusammen mit der Kopie der Mahnung und einem Vermerk zur Abrechnung schicken. Die Krankenkasse zieht dann das Geld vom Versicherten ein (Gesetzesgrundlage: § 43b SGB V ).
Ich hoffe, die Krankenkasse hat zumindest das Rezept (ohne Eigenanteil), auch wenn der Patient nicht (mehr) bei der Krankenkasse versichert ist, bezahlt.
Ansonsten würde ich mir diesen Thread mal anschauen:
http://www.physio.de/forum/abrechnung/rezeptabrechnung/8/155303/155305/&v=f
Ob die Krankenkasse im Nachgang Dir die Rezeptgebühr erstattet, wage ich zu bezweifeln. Ich würde daswegen den Patienten noch einmal mahnen.
LG Andreas
[bearbeitet am 24.01.14 19:41]
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Und gemahnt habe ich.....
Aber eine Frage habe ich noch: meist sind die Verordnungen schon bei der Abrechnungsfirma... und dann bezahlen die Patienten ihre Zuzahlung (die wenigsten zahlen wirklich im angestrebten 14 Tages-Zeitraum) und ich hab auch keine Zeit und Lust, dann sofort zu mahnen...)
Machst du das anders?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke Andreas, für deine Überlegungen.... Deinen Thread-Hinweis schau ich mir gleich mal an...
Und gemahnt habe ich.....
Aber eine Frage habe ich noch: meist sind die Verordnungen schon bei der Abrechnungsfirma... und dann bezahlen die Patienten ihre Zuzahlung (die wenigsten zahlen wirklich im angestrebten 14 Tages-Zeitraum) und ich hab auch keine Zeit und Lust, dann sofort zu mahnen...)
Machst du das anders?
:wink:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Wir ziehen gündsätzlich die VO-Geb sofort ein.
:wink:
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Ich bin Physio und rechne selbst über Theorg ab. Meine Patienten müssen mit der ersten Behandlung, spätestens mit der 2. oder 3. Behandlung zahlen. Ansonsten Erinnerungsschreiben an den Patienten, welches ich evtl. später als Beleg bei der Kasse einreiche. Nur die wenigsten Patienten (bzw. deren Betreuer) bekommen von mir einer Rechnung (Dauerpatienten im Hausbesuch z.B.). Erst nach Bezahlung der Eigenanteile bzw. nach erfolgloser Mahnung reiche die Verordnungen zur Abrechnung ein. Das ist wesentlich stressfreier.
LG A. Korn
Aber gab es noch keine Patienten, der sich darüber aufgeregt haben, in Vorleistung zu gehen?
Und was machst du, wenn ein Patient verstirbt, die Therapie abbricht etc.....? Da sind ja dann schon alle Behandlungen (auch die nicht erbrachten) bezahlt... :unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielleicht wäre das eine Alternative.
Aber gab es noch keine Patienten, der sich darüber aufgeregt haben, in Vorleistung zu gehen?
Und was machst du, wenn ein Patient verstirbt, die Therapie abbricht etc.....? Da sind ja dann schon alle Behandlungen (auch die nicht erbrachten) bezahlt... :unamused:
mfg hgb :blush:
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hgb schrieb:
.. bei Tod müssen die Erben zahlen.
mfg hgb :blush:
> Vielleicht wäre das eine Alternative.
>
> Aber gab es noch keine Patienten, der sich darüber aufgeregt
> haben, in Vorleistung zu gehen?
>
> Und was machst du, wenn ein Patient verstirbt, die Therapie
> abbricht etc.....? Da sind ja dann schon alle Behandlungen
> (auch die nicht erbrachten) bezahlt... :unamused:
Hallo mab,
ich bin auch Logo und ich berechne den Eigeanteil IMMER zur ersten Therapiestunde und spätestens zur 3. sollte er da sein. Bislang (seit 10 Jahren selbständig, seit 20 Jahren mit Abrechnungen zu tun) hat sich tatsächlich noch NIE jemand darüber beschwert "in Vorleistung" zu gehen. Ich meine, die Leute beschweren sich, dass sie überhaupt zahlen müssen und ärgern sich, aber nich über das "gleich am Anfang zahlen".
Im Übrigen: wir gehen als Therapeuten immer etwa 3 Monate in Vorleistung !!! Darüber macht sich im Normalfall keiner unserer Patienten Gedanken. Wenn ich Leuten, die im Januar erstmals zu mir kommen mit einer 10er VO und einmal wöchentlich sage, dass ich dafür erst Ende April Geld sehe, können Sie es meist nicht glauben.
Wenn es zu einem vorzeitigem Therapieabschluss kommt, hat der Patient eine "Holschuld": das heißt , er darf den Anteil der nicht geleisteten TE zurückfordern und bekommt diesen dann natürlich auch. Das sage ich den Leuten auch bereits am Anfang.
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Susulo schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Vielleicht wäre das eine Alternative.
>
> Aber gab es noch keine Patienten, der sich darüber aufgeregt
> haben, in Vorleistung zu gehen?
>
> Und was machst du, wenn ein Patient verstirbt, die Therapie
> abbricht etc.....? Da sind ja dann schon alle Behandlungen
> (auch die nicht erbrachten) bezahlt... :unamused:
Hallo mab,
ich bin auch Logo und ich berechne den Eigeanteil IMMER zur ersten Therapiestunde und spätestens zur 3. sollte er da sein. Bislang (seit 10 Jahren selbständig, seit 20 Jahren mit Abrechnungen zu tun) hat sich tatsächlich noch NIE jemand darüber beschwert "in Vorleistung" zu gehen. Ich meine, die Leute beschweren sich, dass sie überhaupt zahlen müssen und ärgern sich, aber nich über das "gleich am Anfang zahlen".
Im Übrigen: wir gehen als Therapeuten immer etwa 3 Monate in Vorleistung !!! Darüber macht sich im Normalfall keiner unserer Patienten Gedanken. Wenn ich Leuten, die im Januar erstmals zu mir kommen mit einer 10er VO und einmal wöchentlich sage, dass ich dafür erst Ende April Geld sehe, können Sie es meist nicht glauben.
Wenn es zu einem vorzeitigem Therapieabschluss kommt, hat der Patient eine "Holschuld": das heißt , er darf den Anteil der nicht geleisteten TE zurückfordern und bekommt diesen dann natürlich auch. Das sage ich den Leuten auch bereits am Anfang.
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Sabine Rabbel schrieb:
Man kann den Patienten gegenüber so argumentieren, daß in Apotheken auch immer die Pillenpackung von vornherein bezahlt werden muß und nicht erst peu à peu beim Pillenschlucken. Und anders als bei Physios hat der Patient in Apotheken dann, wenn er die Packung nur zur Hälfte aufbraucht, noch nicht einmal einen Erstattungsanspruch für die nicht geschluckten Pillen!
Schlagen die Erben das Erbe aus, sind sie auch nach BGB nicht für die Schulden heranzuziehen.
Schon mal Rückstellungen für nicht einbringbare Forderungen anlegen. :sunglasses:
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Muskelfreak schrieb:
So kamen sie zu dem Ergebnis, nur Traum war das Erlebnis!
Schlagen die Erben das Erbe aus, sind sie auch nach BGB nicht für die Schulden heranzuziehen.
Schon mal Rückstellungen für nicht einbringbare Forderungen anlegen. :sunglasses:
Wenn der Arzt die VO ausgestellt hat, muss die KK zahlen. Wir sind nicht verpflichtet die Krankenkarte zu kontrollieren.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Selbstverständlich mußt du das anders machen. Die Zuzahlung sollte grundsätzlich bei Anmeldung oder spätestens bei der 1. Behandlung gezahlt werden. Du hast keine Zeit und Lust zu mahnen? Entschuldige, aber dann bist du in der Selbständigkeit an der falschen Adresse.
Wenn der Arzt die VO ausgestellt hat, muss die KK zahlen. Wir sind nicht verpflichtet die Krankenkarte zu kontrollieren.
Gruß Britt
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Körnchen schrieb:
Nein, Du bist nicht verpflichtet, zu prüfen, ob der Patient in der Krankenkasse, die auf der Verordnung angegeben ist, auch wirklich versichert ist. Das ist Aufgabe des Arztes.
Allerdings hättest Du vor der Rezeptabrechnung den Patienten einmal schriftlich mahnen müssen. Sollte er dann nicht bezahlen, kannst Du die Zuzahlung auf null Euro setzen und das Rezept zusammen mit der Kopie der Mahnung und einem Vermerk zur Abrechnung schicken. Die Krankenkasse zieht dann das Geld vom Versicherten ein (Gesetzesgrundlage: § 43b SGB V ).
Ich hoffe, die Krankenkasse hat zumindest das Rezept (ohne Eigenanteil), auch wenn der Patient nicht (mehr) bei der Krankenkasse versichert ist, bezahlt.
Ansonsten würde ich mir diesen Thread mal anschauen:
http://www.physio.de/forum/abrechnung/rezeptabrechnung/8/155303/155305/&v=f
Ob die Krankenkasse im Nachgang Dir die Rezeptgebühr erstattet, wage ich zu bezweifeln. Ich würde daswegen den Patienten noch einmal mahnen.
LG Andreas
[bearbeitet am 24.01.14 19:41]
wir haben zwar die absolute Prüfpflicht, aber mit der Ausnahme, dass wir die KK Mitgliedschaft nicht überprüfen müssen. Die KK die auf dem Rezept steht, ist zahlungspflichtig und muss sich dann darum bemühen von der nachfolgen KK das Geld zu erhalten.
Gesplittet werden darf auch nicht, will heissen, da wir als Inkassounternehmen ( wieso kriegen wir eigentlich als einzig tätiges Inkassounternehmen nicht Provision?) für die KK fungieren, sind die KK in der Verpflichtung, das gesamte Rezept zu erstatten, wenn uns der Patient nach gesonderter und schriftlicher Aufforderung die Rezeptgebühr verweigert.
Hier ist es unerheblich, ob die KK nicht mehr zuständig ist, da sie im Rezept aufgeführt ist, muss sie den vollständigen Betrag zahlen.
Hatte neulich auch so einen Fall, die KK hat sich auch bis zuletzt quergestellt. Erst nach Einschaltung meines Verbandes wurde die Zahlung geleistet.
Nur nicht aufgeben
Monika
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Juhu... Monika...vielen Dank!!!!! :clap: Dein Post hat mir sehr geholfen...und nun werde ich kämpfen :smile:
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mosaik schrieb:
Hi,
wir haben zwar die absolute Prüfpflicht, aber mit der Ausnahme, dass wir die KK Mitgliedschaft nicht überprüfen müssen. Die KK die auf dem Rezept steht, ist zahlungspflichtig und muss sich dann darum bemühen von der nachfolgen KK das Geld zu erhalten.
Gesplittet werden darf auch nicht, will heissen, da wir als Inkassounternehmen ( wieso kriegen wir eigentlich als einzig tätiges Inkassounternehmen nicht Provision?) für die KK fungieren, sind die KK in der Verpflichtung, das gesamte Rezept zu erstatten, wenn uns der Patient nach gesonderter und schriftlicher Aufforderung die Rezeptgebühr verweigert.
Hier ist es unerheblich, ob die KK nicht mehr zuständig ist, da sie im Rezept aufgeführt ist, muss sie den vollständigen Betrag zahlen.
Hatte neulich auch so einen Fall, die KK hat sich auch bis zuletzt quergestellt. Erst nach Einschaltung meines Verbandes wurde die Zahlung geleistet.
Nur nicht aufgeben
Monika
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Das darf für all die Menschen als Hinweis gelten die immer gegen Verbände Schimpfen. Ja ich bin Verbandsmitglied und das ist gut so.
Mfg Stefan
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nafets schrieb:
Hej, etwas positives über einen Verband.
Das darf für all die Menschen als Hinweis gelten die immer gegen Verbände Schimpfen. Ja ich bin Verbandsmitglied und das ist gut so.
Mfg Stefan
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Ila schrieb:
Dann rechne mal zusammen, was Dein Verband dich kostet, nicht nur an Vereinsbeiträgen, sondern auch an erzwungenen unnötigen Fortbildungen und an schlechter Preisverhandlung und dann jubel über den Rest, der Dir bleibt, falls Dir was bleibt. Ich glaub, da kommt ein Anwalt billiger.
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paracelsus65 schrieb:
Krankenkasse ist verpflichtet (SGB V) bei Wechsel der Kasse bzw. Ende der Mitgliedschaft die Krankenversicherungskarte einzuziehen (wegen Mißbrauch). Versäumt die Kasse dies (wie vielleicht bei Dir - da sonst kein Rezept vom Arzt - dieser will sicher auch sein Geld) ist sie in der Haftung und muß Dein abgearbeitetes Rezept bezahlen.
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