Wir suchen Dich ab Januar 25 für
unsere fröhliche und renomierte
Praxis in Berlin
Charlottenburg,fussläufig U2
Bahnhof Bismarckstr.oder U7
Wilmersdorfer Str. entfernt.
Interessantes Patientenklientel und
angenehme Praxisatmoshäre in einer
geschmackvoll eingerichteten
Räumen und
Praxisgarten.Vollbesetzte Rezeption
ohne Bürostress.
bis 29€/h je nach
Fortbildungsstand plus
Jobticket,betriebliche
Altersvorsorge,Mitarbeitergutschein
nach Wahl sind selbstverständlich
Wir freuen uns auf Dic...
unsere fröhliche und renomierte
Praxis in Berlin
Charlottenburg,fussläufig U2
Bahnhof Bismarckstr.oder U7
Wilmersdorfer Str. entfernt.
Interessantes Patientenklientel und
angenehme Praxisatmoshäre in einer
geschmackvoll eingerichteten
Räumen und
Praxisgarten.Vollbesetzte Rezeption
ohne Bürostress.
bis 29€/h je nach
Fortbildungsstand plus
Jobticket,betriebliche
Altersvorsorge,Mitarbeitergutschein
nach Wahl sind selbstverständlich
Wir freuen uns auf Dic...
wir haben vergessen zum Anfang der Behandlung einen Patienten darauf hinzuweisen, dass er Rezeptgebühr bezahlen muss. Nun weigert er sich und pöbelt und droht mit RA .....
Ich bin eigentlich so weit zu sagen, egal... aber ich ärger mich so über dieses Verhalten.
Wie ist das jetzt rechtlich?
LG
Babette
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
babette791 schrieb:
Guten Morgen,
wir haben vergessen zum Anfang der Behandlung einen Patienten darauf hinzuweisen, dass er Rezeptgebühr bezahlen muss. Nun weigert er sich und pöbelt und droht mit RA .....
Ich bin eigentlich so weit zu sagen, egal... aber ich ärger mich so über dieses Verhalten.
Wie ist das jetzt rechtlich?
LG
Babette
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
kannst du auch von der Kasse einfordern,Pat. bezahlt seine Zuzahlung nicht und gut is...ob du das erzählst oder nicht muss er trotzdem zahlen
Und klar ist wohl auch, dass ein solcher Patient in der Praxis einen Sperrvermerk bekommt!
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Gernot Wiedemann schrieb:
...abbrechen, abrechnen, fristgerecht die erste Mahnung raus, die Mahnung mit Abrechnung an die entsprechende GKV senden. Diese ist verpflichtet dir die ZuZa zu zahlen, wird diese dem Patienten in Rechnung stellen und wenn er dort genauso pöpelt ist es schon vor gekommen, dass solchen Vertragserfüllungsverweigerern die Versicherung aufgekündigt worden ist!
Und klar ist wohl auch, dass ein solcher Patient in der Praxis einen Sperrvermerk bekommt!
Grüße...Gerry
Gefällt mir
Um Gottes Willen nicht mahnen!
Du hast einen Fehler gemacht. Nach dem Patientenrechte Gesetz hättest du VORHER aufklären MÜSSEN!
Der Schuss würde nach hinten los gehen und du kannst dann noch schön seine RA Kosten übernehmen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Halbtitan schrieb:
NEIN!
Um Gottes Willen nicht mahnen!
Du hast einen Fehler gemacht. Nach dem Patientenrechte Gesetz hättest du VORHER aufklären MÜSSEN!
Der Schuss würde nach hinten los gehen und du kannst dann noch schön seine RA Kosten übernehmen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
babette791 schrieb:
ok, danke für den hinweis. dann werde ich ihr eine rechnung senden mit dem vermerk, dass sie nicht zahlen muss und ihr noch anderen text dazuschreiben. wir sind ja alle nur menschen und machen fehler.... und sind geldeintreiber für die kassen und, und und
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@babette791 Vermerk, dass sie nicht zahlen muss? Genau so einen bösen Fehler.
Du schreibst genau eine Sache: "Sehr geehrter Herr Müller, hiermit fordere ich Sie gemäß [ich kann dir nachher die Rechtsgrundlage benennen] auf, Ihren gesetzlichen Eigenanteil für die am 31.02.2024 ausgestellte Verordnung zu leisten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Heilmittel "Krankengymnastik, 6x": €16,68
Pauschale pro Verordnung: €10,00
Gesamt: €26,68
Bitte überweisen Sie den ausstehenden Betrag bis [heute +14 Tage] auf das unten angegebene Konto.
Mit freundlichen Grüßen,
Babette"
Damit bist du deiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Kostenträger nachgekommen und kannst mit der Dezember-Abrechnung ganz gemütlich die Begleichung durch den Kostenträger anfordern.
Alles andere was du schreibst macht dich angreifbar. Das möchtest du nicht, wenn du gerade das Arschloch des Jahres handelst - soll er seinen Anwalt auf die AOK hetzen, die haben Leute welche dafür bezahlt werden 🤷♂️
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
@babette791 neinneinneinneinNEIN!
Du schreibst genau eine Sache: "Sehr geehrter Herr Müller, hiermit fordere ich Sie gemäß [ich kann dir nachher die Rechtsgrundlage benennen] auf, Ihren gesetzlichen Eigenanteil für die am 31.02.2024 ausgestellte Verordnung zu leisten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Heilmittel "Krankengymnastik, 6x": €16,68
Pauschale pro Verordnung: €10,00
Gesamt: €26,68
Bitte überweisen Sie den ausstehenden Betrag bis [heute +14 Tage] auf das unten angegebene Konto.
Mit freundlichen Grüßen,
Babette"
Damit bist du deiner vertraglichen Verpflichtung gegenüber dem Kostenträger nachgekommen und kannst mit der Dezember-Abrechnung ganz gemütlich die Begleichung durch den Kostenträger anfordern.
Alles andere was du schreibst macht dich angreifbar. Das möchtest du nicht, wenn du gerade das Arschloch des Jahres handelst - soll er seinen Anwalt auf die AOK hetzen, die haben Leute welche dafür bezahlt werden 🤷♂️
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
babette791 schrieb:
Danke für die Hinweise - dann werde ich jetzt mahnenkissing
KEIN Mahnverfahren, da:
[ Zahlt die/der Versicherte trotz dieser gesonderten schriftlichen Aufforderung die Zuzahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist bzw. bis zum Ende der Behandlungsserie nicht, hat die Krankenkasse die Zuzahlung einzuziehen. ]
Wenn kein Zahlungseingang stattfindet, mit der Kopie der gesonderten schriftlichen Aufforderung an die zuständige GKV. Das ist dann das Problem der GKV.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
regiologo schrieb:
siehe: § 43c SGB V Zahlungsweg (1)
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
regiologo schrieb:
Ich kenne das so.
KEIN Mahnverfahren, da:
[ Zahlt die/der Versicherte trotz dieser gesonderten schriftlichen Aufforderung die Zuzahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist bzw. bis zum Ende der Behandlungsserie nicht, hat die Krankenkasse die Zuzahlung einzuziehen. ]
Wenn kein Zahlungseingang stattfindet, mit der Kopie der gesonderten schriftlichen Aufforderung an die zuständige GKV. Das ist dann das Problem der GKV.
Mein Profilbild bearbeiten