Wir suchen Verstärkung für unser
Team!
Die seit Jahren im Kölner Süden
etablierte, inhabergeführte
„Praxis für Physiotherapie Ewa
Schreier“ sucht ab sofort
Teamverstärkung (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit im Kölner Süden,
Unter den Ulmen 5. Unsere
Räumlichkeiten liegen im Stadtteil
Marienburg und sind auch mit
öffentlichen Verkehrsmitteln
hervorragend zu erreichen. Unsere
kleinen und großen Patienten
schätzen unsere Empathie, unser
Fachwissen, unsere
Behandlungserfolge und unser...
Team!
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Schreier“ sucht ab sofort
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oder Teilzeit im Kölner Süden,
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habe einen Patienten, bei dem wir vergessen haben, nach den Behandlungen das Rezept abzuzeichnen.
Behandlungen sind fertig, hat aber nur zweimal unterschrieben.
Was können wir tun, wenn der Patient sich nicht meldet ( wiederholt auf AB gesprochen und E-mails geschickt)
Wie kommen wir an die Unterschriften dran?
Danke für die Infos
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle,
habe einen Patienten, bei dem wir vergessen haben, nach den Behandlungen das Rezept abzuzeichnen.
Behandlungen sind fertig, hat aber nur zweimal unterschrieben.
Was können wir tun, wenn der Patient sich nicht meldet ( wiederholt auf AB gesprochen und E-mails geschickt)
Wie kommen wir an die Unterschriften dran?
Danke für die Infos
Mir fällt keine Möglichkeit ein, wenn sich der Patient nicht mehr meldet... nur Klage auf Unterschrift.
Ich verkneife mir weitere Kommentare zur Organisation in eurer Praxis... :point_up:
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So kann es auch einer Praxis gehen, welche ansonsten sehr strukturiert arbeitet.
Aber, in einem Punkt gebe ich dir Recht....AT muß es wahrscheinlich als Lehrgeld abtun! Schönes Wochenende
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Andreas216 schrieb:
" Ich verkneife mir weitere Kommentare zur Organisation in eurer Praxis..." Wonderwoman, in der Regel schätze ich deine Beiträge sehr..aber man hat manchmal das Gefühl, dass es dir abträglich zu sein scheint, dass es Praxen geben könnte, welche einfach voll und mehr ausgelastet sind..? Im täglichen Arbeiten kann auch mal etwas "durchrutschen"...auch bei uns werden die Rezepte zur Unterschrift dem Patienten vorgelegt, welcher, wenn er sich dann wieder angekleidet hat, die Verordnung unterschreiben soll....und siehe da, es gibt Patienten, welche das eben "vergessen"...Faktor Mensch eben. Dann ist der Therapeut schon in der nächsten Kabine, die Rezi - Kraft mal auf`m Clo und schwupps isses passiert... :blush:
So kann es auch einer Praxis gehen, welche ansonsten sehr strukturiert arbeitet.
Aber, in einem Punkt gebe ich dir Recht....AT muß es wahrscheinlich als Lehrgeld abtun! Schönes Wochenende
Es wurde hier geschildert, dass nicht nur eine Unterschrift fehlt, sondern nur 2 geleistet wurden. Gehe ich vom Normalo-Rezept aus, dann fehlen 4 Unterschriften.
Sowas nenne ICH Schlamperei. Und nebenbei... meine Praxis brummt bis zur Decke und besteht nicht nur aus einem Therapeuten. Da ist einmal vergessen verzeihlich, aber 4 Mal sicherlich nicht.
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Wonderwoman schrieb:
Sorry Andreas, aber dieses Argument lasse ich nicht gelten.
Es wurde hier geschildert, dass nicht nur eine Unterschrift fehlt, sondern nur 2 geleistet wurden. Gehe ich vom Normalo-Rezept aus, dann fehlen 4 Unterschriften.
Sowas nenne ICH Schlamperei. Und nebenbei... meine Praxis brummt bis zur Decke und besteht nicht nur aus einem Therapeuten. Da ist einmal vergessen verzeihlich, aber 4 Mal sicherlich nicht.
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Leni C. schrieb:
Ich habe in so einem Fall ( und er kann nun tatsächlich mal passieren ) schon mal selber i.V unterschrieben , dazu einen "Roman" , wann der Patient da war ( Uhrzeit) und warum er nicht unterschrieben hat. ( einschließlich der Erinnerungen , daß er aber nicht noch mal gekommen ist ). Wurde bezahlt, ich weiß aber die Kasse nicht mehr.
Ich habe in so einem Fall ( und er kann nun tatsächlich mal passieren ) schon mal selber i.V unterschrieben , dazu einen "Roman" , wann der Patient da war ( Uhrzeit) und warum er nicht unterschrieben hat. ( einschließlich der Erinnerungen , daß er aber nicht noch mal gekommen ist ). Wurde bezahlt, ich weiß aber die Kasse nicht mehr.
Wurde auch geprüft? ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Leni C. schrieb am 17.4.15 16:51:
Ich habe in so einem Fall ( und er kann nun tatsächlich mal passieren ) schon mal selber i.V unterschrieben , dazu einen "Roman" , wann der Patient da war ( Uhrzeit) und warum er nicht unterschrieben hat. ( einschließlich der Erinnerungen , daß er aber nicht noch mal gekommen ist ). Wurde bezahlt, ich weiß aber die Kasse nicht mehr.
Wurde auch geprüft? ;)
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Andreas216 schrieb:
Ich habe oben geschrieben, dass es in DIESEM Fall wohl Lehrgeld ist, nicht wahr?
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Wonderwoman schrieb:
Stimmt.Sorry. .. Schönes Wochenende. :wink:
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Andreas216 schrieb:
Dito :blush:
abend um 19.30h, ohne Praxismanagerinenn (die gehen früher) passiert das immer mal wieder ...
ist halt pech, aber meistens gehts gut ...
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vdv schrieb:
ich habe mal gedacht, der Pat. sei privat ... und da hab ich niemals unterschreiben lassen...
abend um 19.30h, ohne Praxismanagerinenn (die gehen früher) passiert das immer mal wieder ...
ist halt pech, aber meistens gehts gut ...
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Wonderwoman schrieb:
öhem... der Patient muss gleich nach der Behandlung diese quittieren. So ist es von der Kasse gefordert.
Mir fällt keine Möglichkeit ein, wenn sich der Patient nicht mehr meldet... nur Klage auf Unterschrift.
Ich verkneife mir weitere Kommentare zur Organisation in eurer Praxis... :point_up:
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LogoMijo schrieb:
Zwei Möglichkeiten sehe ich: Entweder das Ganze als Lernprozess betrachten, oder beim Patienten an der Haustür stehen und unterschreiben lassen.
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Fuzziguzzi schrieb:
Was spricht den dagegen den Patienten eine Frist zu setzen und ihm mitzuteilen das bei verstreichen der Frist die Behandlungen privat in Rechnung gestellt werden.
Was spricht den dagegen den Patienten eine Frist zu setzen und ihm mitzuteilen das bei verstreichen der Frist die Behandlungen privat in Rechnung gestellt werden.
genau so macht man das! Der Pat. kommt bestimmt vorbei und leistet die fehlenden Unterschriften. Wir hatten das auch schon, letzter Termin und Pat. musste zum Bus, keiner hat daran gedacht das noch unterschrieben werden muss. Nach Ankündigung das der nicht unterschriebene Termin privat in Rechnung gestellt wird, kam der Pat. hat unterschrieben und gut war. 4x nicht unterschrieben ist trotzdem merkwürdig :yum:
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bettina.vollbracht schrieb:
Fuzziguzzi schrieb am 17.4.15 18:19:
Was spricht den dagegen den Patienten eine Frist zu setzen und ihm mitzuteilen das bei verstreichen der Frist die Behandlungen privat in Rechnung gestellt werden.
genau so macht man das! Der Pat. kommt bestimmt vorbei und leistet die fehlenden Unterschriften. Wir hatten das auch schon, letzter Termin und Pat. musste zum Bus, keiner hat daran gedacht das noch unterschrieben werden muss. Nach Ankündigung das der nicht unterschriebene Termin privat in Rechnung gestellt wird, kam der Pat. hat unterschrieben und gut war. 4x nicht unterschrieben ist trotzdem merkwürdig :yum:
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christos schrieb:
Das kann ich mir nicht vorstellen jemand 6x zu behandeln und nur zwei mal wurde unterschrieben, dokumentiert ihr nicht spätestens da hätte man es auch mal sehen können und habt Ihr keine Anmeldekraft?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Sorry, aber warum unterschreiben die Patienten nicht VOR der Behandlung, bevor sie den Behandlungsraum überhaupt erst betreten?
Gruß von Monique
Sorry, aber warum unterschreiben die Patienten nicht VOR der Behandlung, bevor sie den Behandlungsraum überhaupt erst betreten?
Gruß von Monique
Darum unterstelle ich Menschen die sich dem GKV-System entzogen haben gerne den mangelnden Kontakt zur Realität.
Das Formular 13, Heilmittel der Physikalischen Therapie/Podologischen Therapie, enthält auf Seite 2 den Passus "Bitte immer unmittelbar nach Abgabe Ihrer Leistungen durch Unterschrift quittieren lassen. [...] Ich bestätige, die im Folgenden aufgeführten Behandlungen erhalten zu haben."
Lasse ich den Erhalt der Behandlung vor Erbringung quittieren besteht die Möglichkeit, das ich vor der Leistung durch einen doofen Notfall, z.B. "Hallo Herr Alpaka, Ihre Tochter ist gerade in der Notaufnahme gelandet" von der Leistungserbringung abgehalten werde.
Keine Leistung, keine Vergütung durch die GKV (Privatpatienten mögen da anders ticken und trotz nicht erbrachter Leistung eine Vergütung gewähren) - also, von Seiten der GKV angeraten, Quittierung grundsätzlich erst nach Erhalt der Behandlung.
Ich lege, insbesondere beim HB-soz die Verordnungen der Patienten die ich zu behandeln gedenke zur Quittierung durch's Pflegepersonal ins Dienstzimmer, habe dabei aber keinen Einfluss darauf, ob die Unterschrift vor, während oder nach der Behandlung geleistet wird. In 99,9% der Fälle pro Jahr interessiert es mich auch nicht, in den 0,1% in denen ich eine Unterschrift für eine nicht erbrachte Leistung erhalte ist es aber ein Betrug an der GKV.
Etwa 70 Millionen Menschen in Deutschland sind in der GKV versichert, d.h. bei einer "unschuldigen" Fehlerquote von 70.000 Fällen im Jahr sind das €1.477.700 die unrechtmäßig durch die GKVen vergütet werden - wird diese Fehlerquote von 0,1% auf 0,01% reduziert kann ein Mensch in diesem unseren Land ein ganzes durchschnittliches Leben verbringen ohne zur Arbeit zu gehen...
...die Verantwortlichen des GKV-Spitzenverbandes, welche die Formulierungen auf dem wasserzeichengeschüttzen Papier der GKV verantworten bewegen sich also im Rahmen der Vorgaben des GB V ("wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig"), wenn sie auf den von ihnen verantworteten Formularen die Bestätigung des Leistungsempfanges nach Leistungserhalt fordern.
Andersrum liegt die Notwendigkeit, die Verabreichung eines Heilmittels nach Empfang der Leistung durch den Therapeuten quittieren zu lassen irgendwo im Bereich von 0,01% bis 0,001% und liegt damit, kostentechnisch, im Bereich von €147.000 bis €14.700 die getragen werden; vielleicht ein bisschen darüber und vielleicht ein bisschen darunter, aber immernoch 1-2 Größenordnungen unter dem andersrum-Szenario...
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Papa Alpaka schrieb:
M0nique schrieb am 8.9.19 18:45:
Sorry, aber warum unterschreiben die Patienten nicht VOR der Behandlung, bevor sie den Behandlungsraum überhaupt erst betreten?
Gruß von Monique
Darum unterstelle ich Menschen die sich dem GKV-System entzogen haben gerne den mangelnden Kontakt zur Realität.
Das Formular 13, Heilmittel der Physikalischen Therapie/Podologischen Therapie, enthält auf Seite 2 den Passus "Bitte immer unmittelbar nach Abgabe Ihrer Leistungen durch Unterschrift quittieren lassen. [...] Ich bestätige, die im Folgenden aufgeführten Behandlungen erhalten zu haben."
Lasse ich den Erhalt der Behandlung vor Erbringung quittieren besteht die Möglichkeit, das ich vor der Leistung durch einen doofen Notfall, z.B. "Hallo Herr Alpaka, Ihre Tochter ist gerade in der Notaufnahme gelandet" von der Leistungserbringung abgehalten werde.
Keine Leistung, keine Vergütung durch die GKV (Privatpatienten mögen da anders ticken und trotz nicht erbrachter Leistung eine Vergütung gewähren) - also, von Seiten der GKV angeraten, Quittierung grundsätzlich erst nach Erhalt der Behandlung.
Ich lege, insbesondere beim HB-soz die Verordnungen der Patienten die ich zu behandeln gedenke zur Quittierung durch's Pflegepersonal ins Dienstzimmer, habe dabei aber keinen Einfluss darauf, ob die Unterschrift vor, während oder nach der Behandlung geleistet wird. In 99,9% der Fälle pro Jahr interessiert es mich auch nicht, in den 0,1% in denen ich eine Unterschrift für eine nicht erbrachte Leistung erhalte ist es aber ein Betrug an der GKV.
Etwa 70 Millionen Menschen in Deutschland sind in der GKV versichert, d.h. bei einer "unschuldigen" Fehlerquote von 70.000 Fällen im Jahr sind das €1.477.700 die unrechtmäßig durch die GKVen vergütet werden - wird diese Fehlerquote von 0,1% auf 0,01% reduziert kann ein Mensch in diesem unseren Land ein ganzes durchschnittliches Leben verbringen ohne zur Arbeit zu gehen...
...die Verantwortlichen des GKV-Spitzenverbandes, welche die Formulierungen auf dem wasserzeichengeschüttzen Papier der GKV verantworten bewegen sich also im Rahmen der Vorgaben des GB V ("wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig"), wenn sie auf den von ihnen verantworteten Formularen die Bestätigung des Leistungsempfanges nach Leistungserhalt fordern.
Andersrum liegt die Notwendigkeit, die Verabreichung eines Heilmittels nach Empfang der Leistung durch den Therapeuten quittieren zu lassen irgendwo im Bereich von 0,01% bis 0,001% und liegt damit, kostentechnisch, im Bereich von €147.000 bis €14.700 die getragen werden; vielleicht ein bisschen darüber und vielleicht ein bisschen darunter, aber immernoch 1-2 Größenordnungen unter dem andersrum-Szenario...
Sorry, aber warum unterschreiben die Patienten nicht VOR der Behandlung, bevor sie den Behandlungsraum überhaupt erst betreten?
Gruß von Monique
weils die kassen nicht möchten :innocent:
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Alex Moro schrieb:
M0nique schrieb am 8.9.19 18:45:
Sorry, aber warum unterschreiben die Patienten nicht VOR der Behandlung, bevor sie den Behandlungsraum überhaupt erst betreten?
Gruß von Monique
weils die kassen nicht möchten :innocent:
Sorry, aber warum unterschreiben die Patienten nicht VOR der Behandlung, bevor sie den Behandlungsraum überhaupt erst betreten?
Gruß von Monique
Darum unterstelle ich Menschen die sich dem GKV-System entzogen haben gerne den mangelnden Kontakt zur Realität.
Das Formular 13, Heilmittel der Physikalischen Therapie/Podologischen Therapie, enthält auf Seite 2 den Passus "Bitte immer unmittelbar nach Abgabe Ihrer Leistungen durch Unterschrift quittieren lassen. [...] Ich bestätige, die im Folgenden aufgeführten Behandlungen erhalten zu haben."
Lasse ich den Erhalt der Behandlung vor Erbringung quittieren besteht die Möglichkeit, das ich vor der Leistung durch einen doofen Notfall, z.B. "Hallo Herr Alpaka, Ihre Tochter ist gerade in der Notaufnahme gelandet" von der Leistungserbringung abgehalten werde.
Keine Leistung, keine Vergütung durch die GKV (Privatpatienten mögen da anders ticken und trotz nicht erbrachter Leistung eine Vergütung gewähren) - also, von Seiten der GKV angeraten, Quittierung grundsätzlich erst nach Erhalt der Behandlung.
Ich lege, insbesondere beim HB-soz die Verordnungen der Patienten die ich zu behandeln gedenke zur Quittierung durch's Pflegepersonal ins Dienstzimmer, habe dabei aber keinen Einfluss darauf, ob die Unterschrift vor, während oder nach der Behandlung geleistet wird. In 99,9% der Fälle pro Jahr interessiert es mich auch nicht, in den 0,1% in denen ich eine Unterschrift für eine nicht erbrachte Leistung erhalte ist es aber ein Betrug an der GKV.
Etwa 70 Millionen Menschen in Deutschland sind in der GKV versichert, d.h. bei einer "unschuldigen" Fehlerquote von 70.000 Fällen im Jahr sind das €1.477.700 die unrechtmäßig durch die GKVen vergütet werden - wird diese Fehlerquote von 0,1% auf 0,01% reduziert kann ein Mensch in diesem unseren Land ein ganzes durchschnittliches Leben verbringen ohne zur Arbeit zu gehen...
...die Verantwortlichen des GKV-Spitzenverbandes, welche die Formulierungen auf dem wasserzeichengeschüttzen Papier der GKV verantworten bewegen sich also im Rahmen der Vorgaben des GB V ("wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig"), wenn sie auf den von ihnen verantworteten Formularen die Bestätigung des Leistungsempfanges nach Leistungserhalt fordern.
Andersrum liegt die Notwendigkeit, die Verabreichung eines Heilmittels nach Empfang der Leistung durch den Therapeuten quittieren zu lassen irgendwo im Bereich von 0,01% bis 0,001% und liegt damit, kostentechnisch, im Bereich von €147.000 bis €14.700 die getragen werden; vielleicht ein bisschen darüber und vielleicht ein bisschen darunter, aber immernoch 1-2 Größenordnungen unter dem andersrum-Szenario...
Also bitte
Bei allem Verständnis für formale Korrektheit, aber man kann aus einer Mücke auch einen Elefanten machen.
Du solltest früher ins Bett gehen....dann kommst du nicht in Verlegenheit mitten in der Nacht Papiertiger zu produzieren ... :yum:
Ich lass meine Patienten immer vor der Behandlung unterschreiben....direkt danach gehts gemeinsam ins Behandlungszimmer.
Aus gefallen ist da in den letzten 25 Jahren noch nichts......
und bitte,......bitte ......kommt jetzt nicht wieder mit dem Beispiel mit 50 fahren in der 30 er Zone oder der roten Ampel......das ermüdet :smile:
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mbone schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 9.9.19 00:37:
M0nique schrieb am 8.9.19 18:45:
Sorry, aber warum unterschreiben die Patienten nicht VOR der Behandlung, bevor sie den Behandlungsraum überhaupt erst betreten?
Gruß von Monique
Darum unterstelle ich Menschen die sich dem GKV-System entzogen haben gerne den mangelnden Kontakt zur Realität.
Das Formular 13, Heilmittel der Physikalischen Therapie/Podologischen Therapie, enthält auf Seite 2 den Passus "Bitte immer unmittelbar nach Abgabe Ihrer Leistungen durch Unterschrift quittieren lassen. [...] Ich bestätige, die im Folgenden aufgeführten Behandlungen erhalten zu haben."
Lasse ich den Erhalt der Behandlung vor Erbringung quittieren besteht die Möglichkeit, das ich vor der Leistung durch einen doofen Notfall, z.B. "Hallo Herr Alpaka, Ihre Tochter ist gerade in der Notaufnahme gelandet" von der Leistungserbringung abgehalten werde.
Keine Leistung, keine Vergütung durch die GKV (Privatpatienten mögen da anders ticken und trotz nicht erbrachter Leistung eine Vergütung gewähren) - also, von Seiten der GKV angeraten, Quittierung grundsätzlich erst nach Erhalt der Behandlung.
Ich lege, insbesondere beim HB-soz die Verordnungen der Patienten die ich zu behandeln gedenke zur Quittierung durch's Pflegepersonal ins Dienstzimmer, habe dabei aber keinen Einfluss darauf, ob die Unterschrift vor, während oder nach der Behandlung geleistet wird. In 99,9% der Fälle pro Jahr interessiert es mich auch nicht, in den 0,1% in denen ich eine Unterschrift für eine nicht erbrachte Leistung erhalte ist es aber ein Betrug an der GKV.
Etwa 70 Millionen Menschen in Deutschland sind in der GKV versichert, d.h. bei einer "unschuldigen" Fehlerquote von 70.000 Fällen im Jahr sind das €1.477.700 die unrechtmäßig durch die GKVen vergütet werden - wird diese Fehlerquote von 0,1% auf 0,01% reduziert kann ein Mensch in diesem unseren Land ein ganzes durchschnittliches Leben verbringen ohne zur Arbeit zu gehen...
...die Verantwortlichen des GKV-Spitzenverbandes, welche die Formulierungen auf dem wasserzeichengeschüttzen Papier der GKV verantworten bewegen sich also im Rahmen der Vorgaben des GB V ("wirtschaftlich, ausreichend, notwendig, zweckmäßig"), wenn sie auf den von ihnen verantworteten Formularen die Bestätigung des Leistungsempfanges nach Leistungserhalt fordern.
Andersrum liegt die Notwendigkeit, die Verabreichung eines Heilmittels nach Empfang der Leistung durch den Therapeuten quittieren zu lassen irgendwo im Bereich von 0,01% bis 0,001% und liegt damit, kostentechnisch, im Bereich von €147.000 bis €14.700 die getragen werden; vielleicht ein bisschen darüber und vielleicht ein bisschen darunter, aber immernoch 1-2 Größenordnungen unter dem andersrum-Szenario...
Also bitte
Bei allem Verständnis für formale Korrektheit, aber man kann aus einer Mücke auch einen Elefanten machen.
Du solltest früher ins Bett gehen....dann kommst du nicht in Verlegenheit mitten in der Nacht Papiertiger zu produzieren ... :yum:
Ich lass meine Patienten immer vor der Behandlung unterschreiben....direkt danach gehts gemeinsam ins Behandlungszimmer.
Aus gefallen ist da in den letzten 25 Jahren noch nichts......
und bitte,......bitte ......kommt jetzt nicht wieder mit dem Beispiel mit 50 fahren in der 30 er Zone oder der roten Ampel......das ermüdet :smile:
Sorry, aber warum unterschreiben die Patienten nicht VOR der Behandlung, bevor sie den Behandlungsraum überhaupt erst betreten?
Gruß von Monique
weils die kassen nicht möchten :innocent:
Zumindest bei der AOK Plus stimmt das nicht. Im RV steht, dass am Tage der Leistungserbringung unterschrieben werden soll. Also zwischen 0:00:00 bis 23:59:59.
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Jan Herrmann schrieb:
Alex Moro schrieb am 9.9.19 02:02:
M0nique schrieb am 8.9.19 18:45:
Sorry, aber warum unterschreiben die Patienten nicht VOR der Behandlung, bevor sie den Behandlungsraum überhaupt erst betreten?
Gruß von Monique
weils die kassen nicht möchten :innocent:
Zumindest bei der AOK Plus stimmt das nicht. Im RV steht, dass am Tage der Leistungserbringung unterschrieben werden soll. Also zwischen 0:00:00 bis 23:59:59.
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Problem beschreiben
McMiki schrieb:
Sieh das verlorene Geld als Lehrgeld an...
Habe Rezept mit vor uns Rückseite kopiert, Kopie an Patient geschickt, mit der Bitte Unterschrieben bis zum zurückzusenden.
Andernsfalls müssen wir Behandlung privat abrechnen
Die pünktliche :yum:Zurücksendung der Kopie wurde mit dem Hinweis, vergessenen Unterschrift ans Original Rezept gepinnt
Lief wunderbar und war die Barmer
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Problem beschreiben
Birgit88 schrieb:
Ist uns auch schon malpassiert
Habe Rezept mit vor uns Rückseite kopiert, Kopie an Patient geschickt, mit der Bitte Unterschrieben bis zum zurückzusenden.
Andernsfalls müssen wir Behandlung privat abrechnen
Die pünktliche :yum:Zurücksendung der Kopie wurde mit dem Hinweis, vergessenen Unterschrift ans Original Rezept gepinnt
Lief wunderbar und war die Barmer
LG
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Problem beschreiben
Rimm schrieb:
...machen wir auch so, meistens ist es kein Problem und der Pat. unterschreibt die Beh.
LG
Patient bei 1. Behandlung erschienen , vergaß aber zu unterschreiben.
Zu den weiteren Terminen nicht mehr erschienen und nicht mehr erreichbar. Habe ihn merhmals angeschrieben.
Bringt es was das Rezept mit 1 mal abzurechnen und ne Erläuterung dazu zu schreiben?
Unterschriftenfeld dann leer lassen oder wie hier beschrieben "i.V."?
Oder sollte man das Rezept besser vernichten?
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mir ist das jetzt auch passiert.
Patient bei 1. Behandlung erschienen , vergaß aber zu unterschreiben.
Zu den weiteren Terminen nicht mehr erschienen und nicht mehr erreichbar. Habe ihn merhmals angeschrieben.
Bringt es was das Rezept mit 1 mal abzurechnen und ne Erläuterung dazu zu schreiben?
Unterschriftenfeld dann leer lassen oder wie hier beschrieben "i.V."?
Oder sollte man das Rezept besser vernichten?
versuchs erstmal stumpfsinnig mit i.V.
geht in 95% durch, da die abrechnungshäuser das nicht wirklich interessiert.
sollte eine beanstandung kommen, kann man immer noch begründung zurück schicken. im idealfall mit zeugen (thekenkraft o.ä.), dass der pat. auch wirklich behandelt wurde.
zweite variante wurde oben schon erwähnt: rückseite der VO kopieren, an pat. schicken mit fristsetzung.
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Alex Moro schrieb:
Heuberger schrieb am 8.9.19 09:05:
mir ist das jetzt auch passiert.
Patient bei 1. Behandlung erschienen , vergaß aber zu unterschreiben.
Zu den weiteren Terminen nicht mehr erschienen und nicht mehr erreichbar. Habe ihn merhmals angeschrieben.
Bringt es was das Rezept mit 1 mal abzurechnen und ne Erläuterung dazu zu schreiben?
Unterschriftenfeld dann leer lassen oder wie hier beschrieben "i.V."?
Oder sollte man das Rezept besser vernichten?
versuchs erstmal stumpfsinnig mit i.V.
geht in 95% durch, da die abrechnungshäuser das nicht wirklich interessiert.
sollte eine beanstandung kommen, kann man immer noch begründung zurück schicken. im idealfall mit zeugen (thekenkraft o.ä.), dass der pat. auch wirklich behandelt wurde.
zweite variante wurde oben schon erwähnt: rückseite der VO kopieren, an pat. schicken mit fristsetzung.
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JRK schrieb:
Ich mach da i.A. Davor und unterschreib selbst.
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Jan Herrmann schrieb:
Machen wir, wird trotzdem zu oft vergessen.
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Heuberger schrieb:
mir ist das jetzt auch passiert.
Patient bei 1. Behandlung erschienen , vergaß aber zu unterschreiben.
Zu den weiteren Terminen nicht mehr erschienen und nicht mehr erreichbar. Habe ihn merhmals angeschrieben.
Bringt es was das Rezept mit 1 mal abzurechnen und ne Erläuterung dazu zu schreiben?
Unterschriftenfeld dann leer lassen oder wie hier beschrieben "i.V."?
Oder sollte man das Rezept besser vernichten?
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