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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Patient akzeptiert Ausfallrechnung nicht, Rezept abbrechen möglich?

Neues Thema
Patient akzeptiert Ausfallrechnung nicht, Rezept abbrechen möglich?
Es gibt 14 Beiträge
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mfgg
Vor 4 Monaten
Liebe Kollegen,

folgende Thematik: Patient verpasst letzten MLD-60 Termin (laut eigener AB-Aussage "verpennt"). Wir stellen Ausfallgebühr in Höhe des Heilmittels, in diesem Fall also ca. 60€.
Patient weigert sich zu zahlen, Rezept ist vom 18.01., ist also durch 1x/Woche und diverse abgesagte/verlegte Termine dann auch bald abgelaufen.
60-Minuten Termine sind rar, der nächste wäre in frühestens 6 Wochen, was eben keinen Sinn macht.
Kann man unter diesen Voraussetzungen ein Rezept abbrechen mit dem Hinweis auf Fristüberschreitung?

Danke im Voraus!
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Liebe Kollegen, folgende Thematik: Patient verpasst letzten MLD-60 Termin (laut eigener AB-Aussage "verpennt"). Wir stellen Ausfallgebühr in Höhe des Heilmittels, in diesem Fall also ca. 60€. Patient weigert sich zu zahlen, Rezept ist vom 18.01., ist also durch 1x/Woche und diverse abgesagte/verlegte Termine dann auch bald abgelaufen. 60-Minuten Termine sind rar, der nächste wäre in frühestens 6 Wochen, was eben keinen Sinn macht. Kann man unter diesen Voraussetzungen ein Rezept abbrechen mit dem Hinweis auf Fristüberschreitung? Danke im Voraus!
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Ahn
Vor 4 Monaten
Klar kannst du das machen, aber die Ausfallgebühr ist dann ja trotzdem fällig, daran ändert sich ja nichts!!
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• Evemarie Kaiser
• die neue
• Papa Alpaka
Klar kannst du das machen, aber die Ausfallgebühr ist dann ja trotzdem fällig, daran ändert sich ja nichts!!
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Ahn schrieb:

Klar kannst du das machen, aber die Ausfallgebühr ist dann ja trotzdem fällig, daran ändert sich ja nichts!!

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mfgg
Vor 4 Monaten
Alles klar super danke!
Vorausgesetzt, man hat so einen Fall aber ohne das ablaufende Rezept.
Ist gegenüber der KK (sollte der Patient uns ans Bein pinkeln wollen) als Abbruchgrund "nicht bezahlte Ausfallrechnung" denn rechtens?
1

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Alles klar super danke! Vorausgesetzt, man hat so einen Fall aber ohne das ablaufende Rezept. Ist gegenüber der KK (sollte der Patient uns ans Bein pinkeln wollen) als Abbruchgrund "nicht bezahlte Ausfallrechnung" denn rechtens?
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mfgg schrieb:

Alles klar super danke!
Vorausgesetzt, man hat so einen Fall aber ohne das ablaufende Rezept.
Ist gegenüber der KK (sollte der Patient uns ans Bein pinkeln wollen) als Abbruchgrund "nicht bezahlte Ausfallrechnung" denn rechtens?

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Körnchen
Vor 4 Monaten
Nein,
ich glaube auch nicht, dass die KK das wissen muss, bzw. wegen des Datenschutzes wissen soll.
Du kannst aber sicherlich in Deinem Arztbericht schreiben:
Behandlung wegen mangelnder Compliance abgebrochen oder ähnliches.
Liebe Grüße
Andreas Korn
4

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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• Evemarie Kaiser
• Papa Alpaka
Nein, ich glaube auch nicht, dass die KK das wissen muss, bzw. wegen des Datenschutzes wissen soll. Du kannst aber sicherlich in Deinem Arztbericht schreiben: Behandlung wegen mangelnder Compliance abgebrochen oder ähnliches. Liebe Grüße Andreas Korn
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Körnchen schrieb:

Nein,
ich glaube auch nicht, dass die KK das wissen muss, bzw. wegen des Datenschutzes wissen soll.
Du kannst aber sicherlich in Deinem Arztbericht schreiben:
Behandlung wegen mangelnder Compliance abgebrochen oder ähnliches.
Liebe Grüße
Andreas Korn

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die neue
Vor 4 Monaten
"Therapieabbruch, da Vertrauensverhältnis gestört" dürfte reichen
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• Lars van Ravenzwaaij
• JürgenK
• Evemarie Kaiser
"Therapieabbruch, da Vertrauensverhältnis gestört" dürfte reichen
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die neue schrieb:

"Therapieabbruch, da Vertrauensverhältnis gestört" dürfte reichen

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mfgg schrieb:

Liebe Kollegen,

folgende Thematik: Patient verpasst letzten MLD-60 Termin (laut eigener AB-Aussage "verpennt"). Wir stellen Ausfallgebühr in Höhe des Heilmittels, in diesem Fall also ca. 60€.
Patient weigert sich zu zahlen, Rezept ist vom 18.01., ist also durch 1x/Woche und diverse abgesagte/verlegte Termine dann auch bald abgelaufen.
60-Minuten Termine sind rar, der nächste wäre in frühestens 6 Wochen, was eben keinen Sinn macht.
Kann man unter diesen Voraussetzungen ein Rezept abbrechen mit dem Hinweis auf Fristüberschreitung?

Danke im Voraus!

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302er
Vor 4 Monaten
Behandlungsvertrag existiert?
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Behandlungsvertrag existiert?
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massu
Vor 4 Monaten
@302er Behandlungsvertrag ist das Rezept und die HMR.
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[mention]302er[/mention] Behandlungsvertrag ist das Rezept und die HMR.
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massu schrieb:

@302er Behandlungsvertrag ist das Rezept und die HMR.

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Papa Alpaka
Vor 4 Monaten
@massu das ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite: hat die Patientin irgendwo unterschrieben bzw. wurde wenigstens in Kenntnis gesetzt, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung gestellt werden?
1

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[mention]massu[/mention] das ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite: hat die Patientin irgendwo unterschrieben bzw. wurde wenigstens in Kenntnis gesetzt, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung gestellt werden?
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Papa Alpaka schrieb:

@massu das ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite: hat die Patientin irgendwo unterschrieben bzw. wurde wenigstens in Kenntnis gesetzt, dass nicht rechtzeitig abgesagte Termine privat in Rechnung gestellt werden?

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massu
Vor 4 Monaten
@Papa Alpaka bei uns ist dieser Passus beim Anmeldeformular dabei. Hast Recht, ich habe bei Behandlungsvertrag nur an Privatpatienten gedacht.
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• Papa Alpaka
[mention]Papa Alpaka[/mention] bei uns ist dieser Passus beim Anmeldeformular dabei. Hast Recht, ich habe bei Behandlungsvertrag nur an Privatpatienten gedacht.
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massu schrieb:

@Papa Alpaka bei uns ist dieser Passus beim Anmeldeformular dabei. Hast Recht, ich habe bei Behandlungsvertrag nur an Privatpatienten gedacht.

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302er schrieb:

Behandlungsvertrag existiert?

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Wonderwoman
Vor 4 Monaten
Wir schmeißen Zahlungsverweigerer auch radikal raus. Andere wissen diese Termine dann zu schätzen...
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Wir schmeißen Zahlungsverweigerer auch radikal raus. Andere wissen diese Termine dann zu schätzen...
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Wonderwoman schrieb:

Wir schmeißen Zahlungsverweigerer auch radikal raus. Andere wissen diese Termine dann zu schätzen...

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silvia43
Vor 4 Monaten
wenn er wegen " verpennt " sich dann auch noch weigert die Ausfallgebühr zu zahlen würde ich auch die Behandlung abbrechen , fehlende Compliance als Abbruchsgrund draufschreiben und fertig. Die 60 Euro Ausfallgebühr aber bis zum Letzten durchziehen ,damit ein Lerneffekt entsteht, sonst macht er/ sie das beim nächsten Therapeuten genau so weiter. Ebenso Arzt informieren !
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wenn er wegen " verpennt " sich dann auch noch weigert die Ausfallgebühr zu zahlen würde ich auch die Behandlung abbrechen , fehlende Compliance als Abbruchsgrund draufschreiben und fertig. Die 60 Euro Ausfallgebühr aber bis zum Letzten durchziehen ,damit ein Lerneffekt entsteht, sonst macht er/ sie das beim nächsten Therapeuten genau so weiter. Ebenso Arzt informieren !
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silvia43 schrieb:

wenn er wegen " verpennt " sich dann auch noch weigert die Ausfallgebühr zu zahlen würde ich auch die Behandlung abbrechen , fehlende Compliance als Abbruchsgrund draufschreiben und fertig. Die 60 Euro Ausfallgebühr aber bis zum Letzten durchziehen ,damit ein Lerneffekt entsteht, sonst macht er/ sie das beim nächsten Therapeuten genau so weiter. Ebenso Arzt informieren !

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vollyholly
Vor 4 Monaten
Solche Patienten fliegen bei uns kompromisslos raus.
Wir haken das unter "Praxishygiene" ab.
Du glaubst nicht, wie gut das tut innocent
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Solche Patienten fliegen bei uns kompromisslos raus. Wir haken das unter [b]"Praxishygiene"[/b] ab. Du glaubst nicht, wie gut das tut [emoji]innocent[/emoji]
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vollyholly schrieb:

Solche Patienten fliegen bei uns kompromisslos raus.
Wir haken das unter "Praxishygiene" ab.
Du glaubst nicht, wie gut das tut innocent

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profilbild
KGSchuller
Vor 4 Monaten
Abrechnen, Abbruch markieren und "fehlende Mitwirkung des Patienten" notieren.
ist m.E. Datenschutzkonform, denn den Termin hätte er ja bekommen, wenn er die Ausfall-Re gezahlt hätte. Hat er aber nicht, deswegen so, das die KKasse das iwie mitbekommt.
vergiss nicht, den auf die schwarze Liste zu setzten, die RE einzuklagen und den Arzt darüber aus denselben Grund zu informieren.
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Abrechnen, Abbruch markieren und "fehlende Mitwirkung des Patienten" notieren. ist m.E. Datenschutzkonform, denn den Termin hätte er ja bekommen, wenn er die Ausfall-Re gezahlt hätte. Hat er aber nicht, deswegen so, das die KKasse das iwie mitbekommt. vergiss nicht, den auf die schwarze Liste zu setzten, die RE einzuklagen und den Arzt darüber aus denselben Grund zu informieren.
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KGSchuller schrieb:

Abrechnen, Abbruch markieren und "fehlende Mitwirkung des Patienten" notieren.
ist m.E. Datenschutzkonform, denn den Termin hätte er ja bekommen, wenn er die Ausfall-Re gezahlt hätte. Hat er aber nicht, deswegen so, das die KKasse das iwie mitbekommt.
vergiss nicht, den auf die schwarze Liste zu setzten, die RE einzuklagen und den Arzt darüber aus denselben Grund zu informieren.

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mfgg
Vor 4 Monaten
Danke für die Antworten! Da wir bzw. vor allem ich noch neu in der Thematik sind, hilft das ungemein und bestätigt mich zumindest in meinem Empfinden bzw. mein intuitives Vorgehen.

Information über Ausfallgebühr wird bei uns mit dem Terminzettel mitgeschickt!
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Danke für die Antworten! Da wir bzw. vor allem ich noch neu in der Thematik sind, hilft das ungemein und bestätigt mich zumindest in meinem Empfinden bzw. mein intuitives Vorgehen. Information über Ausfallgebühr wird bei uns mit dem Terminzettel mitgeschickt!
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mfgg schrieb:

Danke für die Antworten! Da wir bzw. vor allem ich noch neu in der Thematik sind, hilft das ungemein und bestätigt mich zumindest in meinem Empfinden bzw. mein intuitives Vorgehen.

Information über Ausfallgebühr wird bei uns mit dem Terminzettel mitgeschickt!



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