Sozialpädiatrisches Zentrum
Institut für Neuro- und
Sozialpädiatrie Hamburg-Ost
sucht ab sofort
eine/n Ergotherapeuten/in
in Teilzeit / Vollzeit
.
Wir bieten Ihnen:
• Ein Aufgabenfeld, das sowohl
Therapien als auch diagnostische
Verfahren umfasst, aber auch den
Einsatz individueller
Qualifikationen und Schwerpunkte
ermöglicht
• Einen Arbeitsplatz, der keine
Wünsche offenlässt, mit vielen
Möglichkeiten, im Team eine
Turnhalle, Tischlerwerkstatt,
Musik-Loft und einen therapeu...
Institut für Neuro- und
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Problem beschreiben
canna41 schrieb:
Hallo. Wollte mal wissen wie ihr das handhabt. Patientin hat unter ex3a alle Einheiten KG verbraucht. Brachte heute neues Rezept als Folgeverordnung mit. Nachdem ich vorgeschlagen habe dieses ändern zu lassen verlangte sie das Rezept zurück weil sie Angst hat dann keine weiteren Therapien mehr zu erhalten. Ich habe den Verdacht dass die Patientin das falsch ausgestellte Rezept wissentlich (sie arbeitet selbst im Gesundheitswesen) in einer anderen Physiotherapiepraxis abgeben will wo dann der Kollege oder die Kollegin nichts über den vorherigen Verlauf weiss. Was macht ihr in solchen Fällen. Informiert ihr z.B. durch Vermerk auf dem letztem Rezept innerhalb des Regelfall dass die weitere Behlg. aufgrund oben genannte Sache in eurer Praxis abgebrochen wurde? Könnte mir vorstellen, dass mein Nachfolger evtl. unnötige Schwierigkeiten und Schreibaufwand mit der Krankenkasse bekommt.
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idefix- schrieb:
Falsche Antwort, es interessiert die Kasse nicht die Bohne wenn ein Rezept nicht korrekt ausgefüllt ist, dann wird es nicht bezahlt. Es ist immer der Behandler in der Beweislage. Wir fragen jeden Patienten der ein Rezept mit Folge- oder Außerhalb des Regelfalles und damit zu uns kommt , wann die letzte Behandlung war. Er wird aufgeklärt das bei fehlender Information er für die Kosten aufkommen muß, wenn die Kasse nicht bezahlt. Das ganze schriftlich fixiert und unterschrieben. Zweimal war dies bisher der Fall, das uns ein Patient nicht die Wahrheit gesagt hat. Unser Geld haben wir bekommen.
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Problem beschreiben
Esra Luise schrieb:
denke das ist dann nicht dein problem wenn sie in ne andere praxis geht kriegt sie da ihre therapie und die praxis bekommt es bezahlt da die nicht wissen können das regelfall ausgeschöpft ist wenn pat falsche angabe macht
das kann nicht Dein Problem sein. Wenn die Pat.in eine andere Praxis geht und tatsächlich behandelt wird, wird das Rp, von der Kasse NICHT bezahlt.
Gegen Therapeutenhopping kannst Du wenig unternehmen, es sein denn Du kennst die Kollegen. Und, ich mache keinen Vermerk auf dem Rezept. Du bist nicht für tun und handeln des Pat. verantwortlich.
Entspanntes Wochenende
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> Wenn die Pat.in eine andere Praxis geht und tatsächlich behandelt wird, wird das Rp, von der Kasse NICHT bezahlt.
Kurze Nachfrage: Auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage?
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Emmili schrieb:
> Wenn die Pat.in eine andere Praxis geht und tatsächlich behandelt wird, wird das Rp, von der Kasse NICHT bezahlt.
Kurze Nachfrage: Auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage?
Gruß
Nora
Ich finde es auch nicht klasse und würde es gern ändern. :angry: :rage:
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Emmili schrieb:
Wie wir alle wissen prüft die GKV nicht nur genau, sonden sehr genau. Die Rp.daten sind dort gespeichert und folgedessen WEISS die GKV, dass dieses Rp. nicht korrekt ausgestellt ist und kürzt irgendwann die Rechnung um genau den Rp.wert mit entsprechenden Kopien als Anlage. Evtl noch der Nachsatz, dass eine nachträgliche Änderung nicht möglich ist.
Ich finde es auch nicht klasse und würde es gern ändern. :angry: :rage:
[bearbeitet am 01.06.13 20:47]
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rudibam schrieb:
Das ist aber nicht richtig. Die Verordnung muß bezahlt werden. Wir haben zwar eine Prüfpflicht aber nur von dem was uns vorliegt. Daten und Informationen, ohne E§inwilligung des Betreffenden, weiterzugeben ist kriminell. So einfach ist das.
[bearbeitet am 01.06.13 20:47]
Raus kam, ich hab das Rezept bezahlt bekommen ohne Absetzung, da ich nicht nachprüfen kann ob mir der Patient die Wahrheit sagt.
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Suture schrieb:
Ich hatte diesen Fall und die Patientin hatte mir erzählt das sie davor in einer anderen Praxis war. Raus kam dann, es waren schon 3 Rezepte und nicht wie sie erzählt hatte 2.
Raus kam, ich hab das Rezept bezahlt bekommen ohne Absetzung, da ich nicht nachprüfen kann ob mir der Patient die Wahrheit sagt.
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canna41 schrieb:
Und hast Du den Zeitraum den die Krankenkassen rückwirkend ihr Geld zurückfordern können schon überschritten? Was mich an diesem Fall einfach nervt ist dass es bei der Diagnose überhaupt keine Problem seitens der chrirugischen Ambulanz des KH geben würde das Rezept ändern zu lassen. Leider habe ich der Patientin zur sofortigen Kontrolle Kopien der bis dahin richtig ausgestellten Rezepte gegeben, konnte aber nicht ahnen dass sie sich vor ihrem Urlaub noch ein weiteres Rezept ausstellen lassen wird. Da der Kreativität mancher Patienten jedoch keine Grenzen gesetzt sind würde sie im Falle, dass der Betrug auffällt sicherlich noch behaupten, ich hätte ihr gesagt, dass die Rezepte so auszufüllen seien. Vielleicht zieht so etwas ja noch eine weitere Kontrolle meiner Rezepte durch die KK nach sich. Ich denke ich werde einen Vermerk auf das Rezept machen dass ich die Patientin darüber informiert habe, dass weitere Rezepte a.d.R. ausgestellt werden müssen. Ich hoffe ich verletzte damit nicht den Datenschutz.
> Da der Kreativität mancher Patienten jedoch keine Grenzen gesetzt sind würde sie im Falle, dass der Betrug auffällt sicherlich noch behaupten, ich hätte ihr gesagt, dass die Rezepte so auszufüllen seien.
Haben mittlerweile die Patienten auch eine Prüfpflicht für die Verordnungen? :unamused:
Aus Sicht eines Patienten ist der Versuch, weitere Hilfe für ihr jeweiliges Problem zu erhalten, indem sie um weitere Verordnungen kämpfen, doch durchaus verständlich - und deshalb kann man nicht von "Betrug sprechen"! Und für die fehlerfreie Einhaltung der Vorschriften des Heilmittelkatalogs müssen (sollten!) sich die verordnenden Ärzte und wir Heilmittelerbringer auskennen und beispielsweise die uns jeweils bekannte Historie berücksichtigen - und eben nicht der Patient. Wenn also ein Patient durch seine "Kreativität" weitere Verordnungen erhält, dann ist dies eher einer mangelhaften Umsetzung der Vorschriften zuzuschreiben, beispielsweise dass weitere Ärzte sich gar nicht rechtssicher über die vorherigen Verordnungen informieren können. Dazu müsste eine Zentralstelle eingerichtet werden, die eine verbindliche Auskunft geben könnte.
> Ich denke ich werde einen Vermerk auf das Rezept machen dass ich die Patientin darüber informiert habe, dass weitere Rezepte a.d.R. ausgestellt werden müssen. Ich hoffe ich verletzte damit nicht den Datenschutz.
Du musst berücksichtigen, wann die Heimittelverordnung "in deinen Besitz" übergeht, dass du darauf Vermerke notieren darfst: wenn der Patient mit dem Rezept zu einer anderen Praxis gehen möchte, steht dir das nicht zu.
Dass die Höchstmengenregelungen der Heilmittelrichtlinien mangelhaft umgesetzt sind, nervt durchaus: wie kann es sein, dass ein Patient mit einer Verordnung, die "meinen" Regelfall überschreitet, in jeder anderen Praxis behandelt werden kann - nur nicht bei mir, der ich über die Historie Bescheid weiß? Aber wir müssen es uns nicht schwerer als unbedingt notwendig machen: unsere Prüfpflicht erstreckt sich nur auf die uns bekannten Vor-Verordnungen - und nicht auf weitere mögliche "Vorgeschichten" in anderen Praxen.
Gruß
Nora
[bearbeitet am 02.06.13 11:13]
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Nora Weber schrieb:
canna41 schrieb:
> Da der Kreativität mancher Patienten jedoch keine Grenzen gesetzt sind würde sie im Falle, dass der Betrug auffällt sicherlich noch behaupten, ich hätte ihr gesagt, dass die Rezepte so auszufüllen seien.
Haben mittlerweile die Patienten auch eine Prüfpflicht für die Verordnungen? :unamused:
Aus Sicht eines Patienten ist der Versuch, weitere Hilfe für ihr jeweiliges Problem zu erhalten, indem sie um weitere Verordnungen kämpfen, doch durchaus verständlich - und deshalb kann man nicht von "Betrug sprechen"! Und für die fehlerfreie Einhaltung der Vorschriften des Heilmittelkatalogs müssen (sollten!) sich die verordnenden Ärzte und wir Heilmittelerbringer auskennen und beispielsweise die uns jeweils bekannte Historie berücksichtigen - und eben nicht der Patient. Wenn also ein Patient durch seine "Kreativität" weitere Verordnungen erhält, dann ist dies eher einer mangelhaften Umsetzung der Vorschriften zuzuschreiben, beispielsweise dass weitere Ärzte sich gar nicht rechtssicher über die vorherigen Verordnungen informieren können. Dazu müsste eine Zentralstelle eingerichtet werden, die eine verbindliche Auskunft geben könnte.
> Ich denke ich werde einen Vermerk auf das Rezept machen dass ich die Patientin darüber informiert habe, dass weitere Rezepte a.d.R. ausgestellt werden müssen. Ich hoffe ich verletzte damit nicht den Datenschutz.
Du musst berücksichtigen, wann die Heimittelverordnung "in deinen Besitz" übergeht, dass du darauf Vermerke notieren darfst: wenn der Patient mit dem Rezept zu einer anderen Praxis gehen möchte, steht dir das nicht zu.
Dass die Höchstmengenregelungen der Heilmittelrichtlinien mangelhaft umgesetzt sind, nervt durchaus: wie kann es sein, dass ein Patient mit einer Verordnung, die "meinen" Regelfall überschreitet, in jeder anderen Praxis behandelt werden kann - nur nicht bei mir, der ich über die Historie Bescheid weiß? Aber wir müssen es uns nicht schwerer als unbedingt notwendig machen: unsere Prüfpflicht erstreckt sich nur auf die uns bekannten Vor-Verordnungen - und nicht auf weitere mögliche "Vorgeschichten" in anderen Praxen.
Gruß
Nora
[bearbeitet am 02.06.13 11:13]
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canna41 schrieb:
Hallo Nora. Wie Du vielleicht überlesen hast hat die Patientin das falsch ausgestellte Rezept zurück erhalten hat - wie soll ich also darauf einen Vermerk machen? Dieser würde selbstverständlich auf dem letzten korrekt ausgefüllten, von mir abgearbeiteten und abgerechneten Rezept befinden. Ich finde den Wunsch der Patientin für sich das Optimum herauszuholen auch verständlich jedoch sollte man das nicht auf dem Rücken von anderen Leuten versuchen. Jedem Arzt kann ein solcher Fehler passieren und man sollte ihm die Möglichkeit geben auf korrekte Weise seine Rezepte nachzubessern. Und auch dem neuen Therapeuten gegenüber dem wissentlich falsche Angaben gemacht werden, damit sie ihr Rezept los wird sollte man reinen Wein einschenken. Wieso Du hier keinen von der Patientin ausgehenden Betrug sehen willst bleibt mir schleierhaft.
> Wie Du vielleicht überlesen hast hat die Patientin das falsch ausgestellte Rezept zurück erhalten hat - wie soll ich also darauf einen Vermerk machen? Dieser würde selbstverständlich auf dem letzten korrekt ausgefüllten, von mir abgearbeiteten und abgerechneten Rezept befinden.
Sorry - habe ich wirklich falsch verstanden. Da du von "dem letzten Rezept" gesprochen hattest, auf dem du einen Vermerk machen wolltest, dachte ich an das zuletzt ausgestellte.
> Wieso Du hier keinen von der Patientin ausgehenden Betrug sehen willst bleibt mir schleierhaft.
Weil für den Patienten keine Vertragsbeziehung mit den Kostenträgern besteht - er also auch keine Vertragsverletzung begehen kann.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
canna41 schrieb:
> Wie Du vielleicht überlesen hast hat die Patientin das falsch ausgestellte Rezept zurück erhalten hat - wie soll ich also darauf einen Vermerk machen? Dieser würde selbstverständlich auf dem letzten korrekt ausgefüllten, von mir abgearbeiteten und abgerechneten Rezept befinden.
Sorry - habe ich wirklich falsch verstanden. Da du von "dem letzten Rezept" gesprochen hattest, auf dem du einen Vermerk machen wolltest, dachte ich an das zuletzt ausgestellte.
> Wieso Du hier keinen von der Patientin ausgehenden Betrug sehen willst bleibt mir schleierhaft.
Weil für den Patienten keine Vertragsbeziehung mit den Kostenträgern besteht - er also auch keine Vertragsverletzung begehen kann.
Gruß
Nora
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Emmili schrieb:
Hallo Canna41,
das kann nicht Dein Problem sein. Wenn die Pat.in eine andere Praxis geht und tatsächlich behandelt wird, wird das Rp, von der Kasse NICHT bezahlt.
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