Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
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In 8 Behandlungsräume...
Beispielfall:
Wir haben einen Patienten mit Achillessehnenruptur, dem hat der Arzt gleichmal 3 Rezepte(a.d.R., RF schon ausgeschöpft) ausgestellt:
1. KG
2. MT/US
3. KGB
Theorg jammert da auch überhaupt nicht rum wegen Terminüberscheidung.
Generell neigt der Arzt dazu bei solchen Sachen(vorallem bei Achillessehne, aber auch bei einigen Frakturen) gleich 2 Verordnungen auszustellen. Eine als E-VO mit KG und dann gleich noch eine als F-VO mit MT als Heilmittel.
Das beides nicht auf einer VO stehen darf, ist mir schon klar. Wir haben solche skizzierten Fälle auch schon abgerechnet. Bis jetzt kam noch keine Klage der Kassen. Aber was heut noch i.O. scheint, kann bei einer Nachprüfung zu späterer Zeit einem ja gut genug sein um doch noch was zu kürzen.
So richtig steht in den Heilmittelrichtlinien ja auch nur, dass auf EINER Vo nur ein vorrangiges(bzw. optionales) Heilmittel stehen darf.
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physiox100 schrieb:
Ich wollt nochmal fragen, ob die parallele Verordnung zu einer Diagnose mit unterschiedlichen Heilmitteln denn nun erlaubt ist oder nicht.
Beispielfall:
Wir haben einen Patienten mit Achillessehnenruptur, dem hat der Arzt gleichmal 3 Rezepte(a.d.R., RF schon ausgeschöpft) ausgestellt:
1. KG
2. MT/US
3. KGB
Theorg jammert da auch überhaupt nicht rum wegen Terminüberscheidung.
Generell neigt der Arzt dazu bei solchen Sachen(vorallem bei Achillessehne, aber auch bei einigen Frakturen) gleich 2 Verordnungen auszustellen. Eine als E-VO mit KG und dann gleich noch eine als F-VO mit MT als Heilmittel.
Das beides nicht auf einer VO stehen darf, ist mir schon klar. Wir haben solche skizzierten Fälle auch schon abgerechnet. Bis jetzt kam noch keine Klage der Kassen. Aber was heut noch i.O. scheint, kann bei einer Nachprüfung zu späterer Zeit einem ja gut genug sein um doch noch was zu kürzen.
So richtig steht in den Heilmittelrichtlinien ja auch nur, dass auf EINER Vo nur ein vorrangiges(bzw. optionales) Heilmittel stehen darf.
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