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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose (Diagnosegruppe: WS, ICD-10 Codes: M51, G55)

Neues Thema
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose (Diagnosegruppe: WS, ICD-10 Codes: M51, G55)
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trini
Vor 7 Stunden
Es liegen 2 VO vor: 1. VO M51.1 LWS plus G55.1
2. VO M50.1 HWS plus G55.1

Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose (Diagnosegruppe: WS, ICD-10 Codes: G55)
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose sind nur zulässig, wenn auf den Verordnungen unterschiedliche Lokalisationen für die Diagnose angegeben wurden- sagt mein Programm!

M.E liegen 2 Regelfälle vor, mit unterschiedlicher Lokalisation, ist das Korrekt? Die Dopplung im 2. ICD kann ich ignorieren? Dürften also parallel behandelt werden?
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Es liegen 2 VO vor: 1. VO M51.1 LWS plus G55.1 2. VO M50.1 HWS plus G55.1 Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose (Diagnosegruppe: WS, ICD-10 Codes: G55) Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose sind nur zulässig, wenn auf den Verordnungen unterschiedliche Lokalisationen für die Diagnose angegeben wurden- sagt mein Programm! M.E liegen 2 Regelfälle vor, mit unterschiedlicher Lokalisation, ist das Korrekt? Die Dopplung im 2. ICD kann ich ignorieren? Dürften also parallel behandelt werden?
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johannes687
Vor 7 Stunden
Geht meines Erachtens nach nicht. Ein ICD-10-Code ist auf beides VOs identisch, somit dürfte es ein Verordnungsfall sein, auch wenn der andere ICD-10-Code ein anderer ist.
Es gibt keine Regelung, welcher ICD-10-Code vorrangig Gültigkeit hat.
Ich würde auf Nummer sicher gehen und die VOs nacheinander abarbeiten. Notfalls muss eine VO eben neu ausgestellt werden.
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Geht meines Erachtens nach [u]nicht[/u]. Ein ICD-10-Code ist auf beides VOs identisch, somit dürfte es ein Verordnungsfall sein, auch wenn der andere ICD-10-Code ein anderer ist. Es gibt keine Regelung, welcher ICD-10-Code vorrangig Gültigkeit hat. Ich würde auf Nummer sicher gehen und die VOs nacheinander abarbeiten. Notfalls muss eine VO eben neu ausgestellt werden.
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johannes687 schrieb:

Geht meines Erachtens nach nicht. Ein ICD-10-Code ist auf beides VOs identisch, somit dürfte es ein Verordnungsfall sein, auch wenn der andere ICD-10-Code ein anderer ist.
Es gibt keine Regelung, welcher ICD-10-Code vorrangig Gültigkeit hat.
Ich würde auf Nummer sicher gehen und die VOs nacheinander abarbeiten. Notfalls muss eine VO eben neu ausgestellt werden.

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trini schrieb:

Es liegen 2 VO vor: 1. VO M51.1 LWS plus G55.1
2. VO M50.1 HWS plus G55.1

Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose (Diagnosegruppe: WS, ICD-10 Codes: G55)
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose sind nur zulässig, wenn auf den Verordnungen unterschiedliche Lokalisationen für die Diagnose angegeben wurden- sagt mein Programm!

M.E liegen 2 Regelfälle vor, mit unterschiedlicher Lokalisation, ist das Korrekt? Die Dopplung im 2. ICD kann ich ignorieren? Dürften also parallel behandelt werden?

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Richie28
Vor 5 Stunden
Ich würde es dem Patienten zur Änderung wieder mitgeben. Einmal die 55.1 streichen lassen.
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Richie28 schrieb:

Ich würde es dem Patienten zur Änderung wieder mitgeben. Einmal die 55.1 streichen lassen.



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