Willst du dich richtig austoben? Homogenes Team aus alten Hasen und jungen Wilden sucht Verstärkung. Familiengeführte Praxis, seit 35 Jahren in Germering. Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Es liegen 2 VO vor: 1. VO M51.1 LWS plus G55.1
2. VO M50.1 HWS plus G55.1
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose (Diagnosegruppe: WS, ICD-10 Codes: G55)
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose sind nur zulässig, wenn auf den Verordnungen unterschiedliche Lokalisationen für die Diagnose angegeben wurden- sagt mein Programm!
M.E liegen 2 Regelfälle vor, mit unterschiedlicher Lokalisation, ist das Korrekt? Die Dopplung im 2. ICD kann ich ignorieren? Dürften also parallel behandelt werden?
1
Gefällt mir
Es liegen 2 VO vor: 1. VO M51.1 LWS plus G55.1
2. VO M50.1 HWS plus G55.1
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose (Diagnosegruppe: WS, ICD-10 Codes: G55)
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose sind nur zulässig, wenn auf den Verordnungen unterschiedliche Lokalisationen für die Diagnose angegeben wurden- sagt mein Programm!
M.E liegen 2 Regelfälle vor, mit unterschiedlicher Lokalisation, ist das Korrekt? Die Dopplung im 2. ICD kann ich ignorieren? Dürften also parallel behandelt werden?
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Geht meines Erachtens nach nicht. Ein ICD-10-Code ist auf beides VOs identisch, somit dürfte es ein Verordnungsfall sein, auch wenn der andere ICD-10-Code ein anderer ist.
Es gibt keine Regelung, welcher ICD-10-Code vorrangig Gültigkeit hat.
Ich würde auf Nummer sicher gehen und die VOs nacheinander abarbeiten. Notfalls muss eine VO eben neu ausgestellt werden.
1
Gefällt mir
• Papa Alpaka
Geht meines Erachtens nach [u]nicht[/u]. Ein ICD-10-Code ist auf beides VOs identisch, somit dürfte es ein Verordnungsfall sein, auch wenn der andere ICD-10-Code ein anderer ist.
Es gibt keine Regelung, welcher ICD-10-Code vorrangig Gültigkeit hat.
Ich würde auf Nummer sicher gehen und die VOs nacheinander abarbeiten. Notfalls muss eine VO eben neu ausgestellt werden.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
johannes687 schrieb:
Geht meines Erachtens nach nicht. Ein ICD-10-Code ist auf beides VOs identisch, somit dürfte es ein Verordnungsfall sein, auch wenn der andere ICD-10-Code ein anderer ist.
Es gibt keine Regelung, welcher ICD-10-Code vorrangig Gültigkeit hat.
Ich würde auf Nummer sicher gehen und die VOs nacheinander abarbeiten. Notfalls muss eine VO eben neu ausgestellt werden.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
trini schrieb:
Es liegen 2 VO vor: 1. VO M51.1 LWS plus G55.1
2. VO M50.1 HWS plus G55.1
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose (Diagnosegruppe: WS, ICD-10 Codes: G55)
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose sind nur zulässig, wenn auf den Verordnungen unterschiedliche Lokalisationen für die Diagnose angegeben wurden- sagt mein Programm!
M.E liegen 2 Regelfälle vor, mit unterschiedlicher Lokalisation, ist das Korrekt? Die Dopplung im 2. ICD kann ich ignorieren? Dürften also parallel behandelt werden?
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
2. VO M50.1 HWS plus G55.1
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose (Diagnosegruppe: WS, ICD-10 Codes: G55)
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose sind nur zulässig, wenn auf den Verordnungen unterschiedliche Lokalisationen für die Diagnose angegeben wurden- sagt mein Programm!
M.E liegen 2 Regelfälle vor, mit unterschiedlicher Lokalisation, ist das Korrekt? Die Dopplung im 2. ICD kann ich ignorieren? Dürften also parallel behandelt werden?
Gefällt mir
Es gibt keine Regelung, welcher ICD-10-Code vorrangig Gültigkeit hat.
Ich würde auf Nummer sicher gehen und die VOs nacheinander abarbeiten. Notfalls muss eine VO eben neu ausgestellt werden.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
johannes687 schrieb:
Geht meines Erachtens nach nicht. Ein ICD-10-Code ist auf beides VOs identisch, somit dürfte es ein Verordnungsfall sein, auch wenn der andere ICD-10-Code ein anderer ist.
Es gibt keine Regelung, welcher ICD-10-Code vorrangig Gültigkeit hat.
Ich würde auf Nummer sicher gehen und die VOs nacheinander abarbeiten. Notfalls muss eine VO eben neu ausgestellt werden.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
trini schrieb:
Es liegen 2 VO vor: 1. VO M51.1 LWS plus G55.1
2. VO M50.1 HWS plus G55.1
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose (Diagnosegruppe: WS, ICD-10 Codes: G55)
Parallele Behandlungen für Verordnungen mit identischer Diagnose sind nur zulässig, wenn auf den Verordnungen unterschiedliche Lokalisationen für die Diagnose angegeben wurden- sagt mein Programm!
M.E liegen 2 Regelfälle vor, mit unterschiedlicher Lokalisation, ist das Korrekt? Die Dopplung im 2. ICD kann ich ignorieren? Dürften also parallel behandelt werden?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Richie28 schrieb:
Ich würde es dem Patienten zur Änderung wieder mitgeben. Einmal die 55.1 streichen lassen.
Mein Profilbild bearbeiten