Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
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Therapeut*in mit langjähriger
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kann mir jemanden sagen ab wann man Osteopathie abrechnen kann?
Braucht man einen Bachelor oder einen Master?
Braucht man einen HP oder einen sektoralen HP oder funktionniert es auch mit Rezepte vom Arzt?
Vielen Dank.
LG
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seseba schrieb:
Hallo Zusammen,
kann mir jemanden sagen ab wann man Osteopathie abrechnen kann?
Braucht man einen Bachelor oder einen Master?
Braucht man einen HP oder einen sektoralen HP oder funktionniert es auch mit Rezepte vom Arzt?
Vielen Dank.
LG
Aus Werbetechnischen Gründen kann dein Patient, wenn du den Kriterien der Kasse entsprichst, sich diese Rechnung prozentual oder komplett erstatten lassen.
Die Kriterien sind bei den meisten, eine Qualifikation die zur Vollmitgliedschafft in einem Osteoberufsverband berechtigt. Bei einigen wird nur Osteopathie erstattet wenn du Arzt bist. Dein Patient benötigt aber in allen Fällen ein Privatrezept über Osteopathie. Wenn du Physio und kein HP oder Arzt bist, darfst du nur die Techniken anwenden, die auch in der Physioausbildung dran kamen. Das schließt Craniale, Viscerale sowie alle Manipulationen aus. Ob du das dann noch Osteopathie ist, musst du entscheiden.
Sektoraler HP bringt nix, Master oder Bachelor sind nur zur Außendarstellung da und haben keine Berufsrechtlichen Konsequenzen, da Osteopathie in Deutschland kein Beruf ist, sondern eine Weiterbildung.
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ztzj schrieb:
Die Rechnung zahlt immer der Patient.
Aus Werbetechnischen Gründen kann dein Patient, wenn du den Kriterien der Kasse entsprichst, sich diese Rechnung prozentual oder komplett erstatten lassen.
Die Kriterien sind bei den meisten, eine Qualifikation die zur Vollmitgliedschafft in einem Osteoberufsverband berechtigt. Bei einigen wird nur Osteopathie erstattet wenn du Arzt bist. Dein Patient benötigt aber in allen Fällen ein Privatrezept über Osteopathie. Wenn du Physio und kein HP oder Arzt bist, darfst du nur die Techniken anwenden, die auch in der Physioausbildung dran kamen. Das schließt Craniale, Viscerale sowie alle Manipulationen aus. Ob du das dann noch Osteopathie ist, musst du entscheiden.
Sektoraler HP bringt nix, Master oder Bachelor sind nur zur Außendarstellung da und haben keine Berufsrechtlichen Konsequenzen, da Osteopathie in Deutschland kein Beruf ist, sondern eine Weiterbildung.
Nach min. einem Urteil ind NRW kann die Osteopathie nicht auf Vo. delegiert werden, dazu gibt es schon seitenweise Beiträge hier in den Foren.
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ztzj schrieb:
Es wurde aber nur nach der Möglichkeit der Abrechnung gefragt, nicht nach der Legalität :yum:
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seseba schrieb:
Ich habe immer gedacht das bei uns in BW die Osteopathie auf Rezept geht.
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BeCz schrieb:
ausgebildter Osteo muss du sein und Verbandszugehörig dann kannst Du mit den Kassen abrechnen, die wollen aber ein Privatrezept des Arztes sehen!
Verordnung osteopathischer Leistungen - Verordnungen - Mitglieder - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Anbei als Hinweis für die "Handhabung".
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Soweit ich weiß, reicht das "grüne Rezept". Und natürlich eine abgeschlossene Osteo-Ausbildung, die von den Kassen anerkannt wird (Liste einfach mal googlen)
Verordnung osteopathischer Leistungen - Verordnungen - Mitglieder - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Anbei als Hinweis für die "Handhabung".
LG,
m.
Es wurde aber nur nach der Möglichkeit der Abrechnung gefragt, nicht nach der Legalität :yum:
Das Abrechnen wird zweitrangig, wenn ich diese Leistung legal als PT ohne HP nicht erbringen darf.
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morpheus-06 schrieb:
ztzj schrieb am 20.9.15 12:26:
Es wurde aber nur nach der Möglichkeit der Abrechnung gefragt, nicht nach der Legalität :yum:
Das Abrechnen wird zweitrangig, wenn ich diese Leistung legal als PT ohne HP nicht erbringen darf.
LG
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limone schrieb:
Da liegst du falsch, HP ist erforderlich für PTs, Osteopathie anzuwenden.
LG
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michael933 schrieb:
... nur bezog sich die Frage auf etwas anderes...
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seseba schrieb:
Also um legal zu bleiben brauche ich einen HP, oder?
Also um legal zu bleiben brauche ich einen HP, oder?
JA, ich kenne hier BaWü einige Abmahnungen wegen der Werbung und der Abgabe von Cranio und Osteo durch Mitbwerber oder das Gesundheitsamt. Das sagt wohl alles.
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morpheus-06 schrieb:
seseba schrieb am 20.9.15 19:19:
Also um legal zu bleiben brauche ich einen HP, oder?
JA, ich kenne hier BaWü einige Abmahnungen wegen der Werbung und der Abgabe von Cranio und Osteo durch Mitbwerber oder das Gesundheitsamt. Das sagt wohl alles.
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seseba schrieb:
Ok und das Rezept für Osteopathie ist nur das die Patienten was von der Kasse zurück bekommen?
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michael933 schrieb:
Nein, das sagt nur etwas über das Werbegesetz und vor allem über die "Mitbewerber".
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ztzj schrieb:
Ja. Und das der Arzt dir Verantwortung übernimmt .
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Tempelritter schrieb:
auch in Südbaden gab es im Frühjahr 2015 eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung durch das Gesundheitsamt gegen einen PI der die Osteopathie abgegeben hat. Das GA ist auf eine Anzeige hin aktiv geworden, Verstoß gegen das HG-Gesetz. Ich kenne den PI und habe diese Info aus erster Hand.
anstatt wild im Kaffeesatz zu lesen, überlasst die Beurteilung der Rechtssituation doch den dafür vorgesehenen Institutionen. Ansonsten könnte ja ein Verstoß -nicht gegen das HPG- sondern Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegen. Oder ist das plötzlich nicht relevant?
§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung:
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
Spannend übrigens, dass -trotz wiederholter Nachfrage- noch NIE ein konkretes Urteil gegen die Delegation osteopathischer Verfahren an entsprechend ausgebildete PT vorgebracht wurde. Wird wohl auch diesmal nicht anders sein.
Hingegen: Analogie, andere Rechtsbezüge, andere medizinische Bezüge (s.TCM).... und grundlose Polemik. Mit dem Fuß aufstampfen fehlt lediglich....
Also dann doch lieber 200,-€ in ein Gespräch mit dem Fachanwalt investieren... oder mit Rechtsabteilung GKV, BÄK, Verband telefonieren...
Ich verabschiede mich aus dieser Diskussion und berufe mich -nach wie vor- auf die allgemeine Auffassung der ärztlichen Verschreibungsfreiheit, wie sie durch zahlreich genannte Instiutionen ausgelegt wird.
Nebenbei bemerkt wird das Positionspapier der BÄK vom OVG Sachsen ausdrücklich anerkannt. Ebenfalls allerdings ausschließlich als Analogfall :kissing_closed_eyes:
Es bleibt daher davon auszugehen, dass Gerichte der allgemeinen Auffassung von BÄK, Verbänden, Kassen und Gesundheitsämtern in Bezug auf die Delegation osteopathischer Verfahren an den PT folgen.
Liebe Grüße,
m.
ps Weitaus interessanter ist für mich die Diskussion um das legitime Führen der Berufsbezeichnung Osteopath. Oder auch das Verletzen der Sorgfaltspflicht durch HP ohne abgeschlossene Osteo-Ausbildung
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michael933 schrieb:
Liebe Hobby-Juristen,
anstatt wild im Kaffeesatz zu lesen, überlasst die Beurteilung der Rechtssituation doch den dafür vorgesehenen Institutionen. Ansonsten könnte ja ein Verstoß -nicht gegen das HPG- sondern Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegen. Oder ist das plötzlich nicht relevant?
§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung:
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.
Spannend übrigens, dass -trotz wiederholter Nachfrage- noch NIE ein konkretes Urteil gegen die Delegation osteopathischer Verfahren an entsprechend ausgebildete PT vorgebracht wurde. Wird wohl auch diesmal nicht anders sein.
Hingegen: Analogie, andere Rechtsbezüge, andere medizinische Bezüge (s.TCM).... und grundlose Polemik. Mit dem Fuß aufstampfen fehlt lediglich....
Also dann doch lieber 200,-€ in ein Gespräch mit dem Fachanwalt investieren... oder mit Rechtsabteilung GKV, BÄK, Verband telefonieren...
Ich verabschiede mich aus dieser Diskussion und berufe mich -nach wie vor- auf die allgemeine Auffassung der ärztlichen Verschreibungsfreiheit, wie sie durch zahlreich genannte Instiutionen ausgelegt wird.
Nebenbei bemerkt wird das Positionspapier der BÄK vom OVG Sachsen ausdrücklich anerkannt. Ebenfalls allerdings ausschließlich als Analogfall :kissing_closed_eyes:
Es bleibt daher davon auszugehen, dass Gerichte der allgemeinen Auffassung von BÄK, Verbänden, Kassen und Gesundheitsämtern in Bezug auf die Delegation osteopathischer Verfahren an den PT folgen.
Liebe Grüße,
m.
ps Weitaus interessanter ist für mich die Diskussion um das legitime Führen der Berufsbezeichnung Osteopath. Oder auch das Verletzen der Sorgfaltspflicht durch HP ohne abgeschlossene Osteo-Ausbildung
Ich empfehle jedem Seminare in diese Richtung, Rechtskunde und Werbegesetze, bei Buchner oder Herrn Alt. Auf diese Inhalte beziehe ich mich und das ist alles andere als Kaffeesatz lesen.
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Tempelritter schrieb:
es ist kein Kaffeesatz lesen, es sind Tatsachen direkt aus dem Gesundheitsamt Freiburg und aus der Kanzlei von RA Alt und dessen Prozesse, die 200€ hab ich schon längst in belastbare Infos investiert. Da es schon Urteile gibt, folgen die nicht der allgemeinen Auffassung von BÄK, Verbänden, Kassen usw..
Ich empfehle jedem Seminare in diese Richtung, Rechtskunde und Werbegesetze, bei Buchner oder Herrn Alt. Auf diese Inhalte beziehe ich mich und das ist alles andere als Kaffeesatz lesen.
Uuuuups, gerade nicht zu Hand? :kissing_closed_eyes:
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michael933 schrieb:
Super. Bitte die AZ der entsprechenden -nur auf Delegation bezogenen- Urteile. 4-5 Stück sollten reichen.... :yum:
Uuuuups, gerade nicht zu Hand? :kissing_closed_eyes:
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Tempelritter schrieb:
das war schon einmal hier Thema, Bernie hat AZ genannt oder wende dich an die Kanzlei Steinmetz & Otten oder besuche die Seminare.
ist nicht ok, denn die (unbelegte) Behauptung kam von dir.
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mocca schrieb:
hallo Tempelritter,
ist nicht ok, denn die (unbelegte) Behauptung kam von dir.
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Tempelritter schrieb:
unbelegt ist sie nicht musst nur Kontakt aufnehmen oder das Seminar besuchen. Warum sollen 2 Dozenten Lügenmärchen verbreiten?
Oder kannst du uns die AZ, die deine Behautung stützen, gar nicht nennen?
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mocca schrieb:
Ja bist du denn hier in Sachen Seminarwerbung unterwegs?
Oder kannst du uns die AZ, die deine Behautung stützen, gar nicht nennen?
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....schau mal hier eine neues Urteil dazu:http://www.physio.de/forum5/physiotherapie/zum-leidigen-thema-osteopathie/1/97501/97532#msg-97532
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Ruderwillie schrieb:
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 8. September 2015 (Az. I-20 U 236/13) bestätigt, dass Osteopathie von Physiotherapeuten nur dann ausgeübt werden darf, wenn diese über den (uneingeschränkten) Heilpraktiker verfügen.
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mocca schrieb:
dann gibt aber der HP und nicht der PT die Osteopathie in der HP-Praxis ab, oder?
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paul849 schrieb:
Wieso kommen hier immer die Fragen über die Osreopathie. Die Gesetzeslage ist und war immer eindeutig. Du darft als PH keine osteopathischen Behandlungen machen. Da es es sich um ein Portal für Physios und nicht für HP ist sind diese Fragen hier wohl überflüssig oder.
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morpheus-06 schrieb:
Als Arzt und HP kannst du Osteopathie abgeben und abrechnen, nicht als PT oder sekt. HP.
Nach min. einem Urteil ind NRW kann die Osteopathie nicht auf Vo. delegiert werden, dazu gibt es schon seitenweise Beiträge hier in den Foren.
Vorschlag von mir, wir könnens ja so machen:
Du schickst mir über PN Deine Daten. Übst dann Osteopathie aus. Ich mahne Dich ab, bzw. unterrichte das zuständige Gesundheitsamt. Dann schauen wir was passiert. Du kannst Dich ja dann durch die Instanzen klagen.
Da Du Dir ja 100% sicher bist, kann Dir ja nichts passieren.
Ich finde das Opfer kannst Du für die Allgemeinheit leisten...... :blush:
Ach so, btw: Ist Dir schon mal sufgefallen, dass die Osteopathie gesetzlich nicht zum Berufsbild des PT gehört? Nur mal so ........
Zu Deinen Fragen: 1.) Die "Berufsbezeichnung" Osteopath ist nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen, sogar Deine Putzfrau (Sie darf halt nur keine Heilkunde ausüben). Eine gemeinsame Nutzung von "Heilpraktiker" und "Osteopath" auf dem Praxisschild ist nicht zulässig.
2.) Ein HP benötigt keien abgeschlossene Osteopathieasubildung. Dies aus zwei Gründen. a.) es gibt keine "abgeschlossene Osteopathieausbildung" in Deutschland. Alle Fortbildungen beruhen auf dem Konsens von Vereinen. Es gibt (außer in Hessen) keine gesetzlichen Regelungen. b.) Ein HP darf alles das ausüben, was er sicher beherrscht. Beherrscht er mehr, dann darf er mehr und v.v. (Alles natürlich unter den Einschränkungen der anderen Gesetze).
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Bernie schrieb:
Hallo Michael,
Vorschlag von mir, wir könnens ja so machen:
Du schickst mir über PN Deine Daten. Übst dann Osteopathie aus. Ich mahne Dich ab, bzw. unterrichte das zuständige Gesundheitsamt. Dann schauen wir was passiert. Du kannst Dich ja dann durch die Instanzen klagen.
Da Du Dir ja 100% sicher bist, kann Dir ja nichts passieren.
Ich finde das Opfer kannst Du für die Allgemeinheit leisten...... :blush:
Ach so, btw: Ist Dir schon mal sufgefallen, dass die Osteopathie gesetzlich nicht zum Berufsbild des PT gehört? Nur mal so ........
Zu Deinen Fragen: 1.) Die "Berufsbezeichnung" Osteopath ist nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen, sogar Deine Putzfrau (Sie darf halt nur keine Heilkunde ausüben). Eine gemeinsame Nutzung von "Heilpraktiker" und "Osteopath" auf dem Praxisschild ist nicht zulässig.
2.) Ein HP benötigt keien abgeschlossene Osteopathieasubildung. Dies aus zwei Gründen. a.) es gibt keine "abgeschlossene Osteopathieausbildung" in Deutschland. Alle Fortbildungen beruhen auf dem Konsens von Vereinen. Es gibt (außer in Hessen) keine gesetzlichen Regelungen. b.) Ein HP darf alles das ausüben, was er sicher beherrscht. Beherrscht er mehr, dann darf er mehr und v.v. (Alles natürlich unter den Einschränkungen der anderen Gesetze).
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