physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Erlangen

Hast Du Lust auf eine Veränderung?
Dann bist Du bei uns genau richtig!
Wir sind ein offenes Team von
engagierten Mitarbeiter/innen aus
den Bereichen Physio- und
Sporttherapie. Wir arbeiten Hand in
Hand und haben Freude an unserem
Beruf.
Zur Verstärkung unserer
Physio-Abteilung suchen wir
eine/n freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeutin/en
in Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.

Aufgaben
- Durchführung
physiotherapeutischer Behandlungen
auf Basis ärztlicher Veror...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Osteopathie abrechnen

Der gesamte Thread wurde geschlossen.
Neues Thema
Osteopathie abrechnen
Es gibt 28 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
seseba
19.09.2015 22:07
Hallo Zusammen,

kann mir jemanden sagen ab wann man Osteopathie abrechnen kann?

Braucht man einen Bachelor oder einen Master?

Braucht man einen HP oder einen sektoralen HP oder funktionniert es auch mit Rezepte vom Arzt?

Vielen Dank.
LG
1

Gefällt mir

Hallo Zusammen, kann mir jemanden sagen ab wann man Osteopathie abrechnen kann? Braucht man einen Bachelor oder einen Master? Braucht man einen HP oder einen sektoralen HP oder funktionniert es auch mit Rezepte vom Arzt? Vielen Dank. LG
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

seseba schrieb:

Hallo Zusammen,

kann mir jemanden sagen ab wann man Osteopathie abrechnen kann?

Braucht man einen Bachelor oder einen Master?

Braucht man einen HP oder einen sektoralen HP oder funktionniert es auch mit Rezepte vom Arzt?

Vielen Dank.
LG

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ztzj
20.09.2015 09:30
Die Rechnung zahlt immer der Patient.
Aus Werbetechnischen Gründen kann dein Patient, wenn du den Kriterien der Kasse entsprichst, sich diese Rechnung prozentual oder komplett erstatten lassen.
Die Kriterien sind bei den meisten, eine Qualifikation die zur Vollmitgliedschafft in einem Osteoberufsverband berechtigt. Bei einigen wird nur Osteopathie erstattet wenn du Arzt bist. Dein Patient benötigt aber in allen Fällen ein Privatrezept über Osteopathie. Wenn du Physio und kein HP oder Arzt bist, darfst du nur die Techniken anwenden, die auch in der Physioausbildung dran kamen. Das schließt Craniale, Viscerale sowie alle Manipulationen aus. Ob du das dann noch Osteopathie ist, musst du entscheiden.
Sektoraler HP bringt nix, Master oder Bachelor sind nur zur Außendarstellung da und haben keine Berufsrechtlichen Konsequenzen, da Osteopathie in Deutschland kein Beruf ist, sondern eine Weiterbildung.
1

Gefällt mir

• limone
Die Rechnung zahlt immer der Patient. Aus Werbetechnischen Gründen kann dein Patient, wenn du den Kriterien der Kasse entsprichst, sich diese Rechnung prozentual oder komplett erstatten lassen. Die Kriterien sind bei den meisten, eine Qualifikation die zur Vollmitgliedschafft in einem Osteoberufsverband berechtigt. Bei einigen wird nur Osteopathie erstattet wenn du Arzt bist. Dein Patient benötigt aber in allen Fällen ein Privatrezept über Osteopathie. Wenn du Physio und kein HP oder Arzt bist, darfst du nur die Techniken anwenden, die auch in der Physioausbildung dran kamen. Das schließt Craniale, Viscerale sowie alle Manipulationen aus. Ob du das dann noch Osteopathie ist, musst du entscheiden. Sektoraler HP bringt nix, Master oder Bachelor sind nur zur Außendarstellung da und haben keine Berufsrechtlichen Konsequenzen, da Osteopathie in Deutschland kein Beruf ist, sondern eine Weiterbildung.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

ztzj schrieb:

Die Rechnung zahlt immer der Patient.
Aus Werbetechnischen Gründen kann dein Patient, wenn du den Kriterien der Kasse entsprichst, sich diese Rechnung prozentual oder komplett erstatten lassen.
Die Kriterien sind bei den meisten, eine Qualifikation die zur Vollmitgliedschafft in einem Osteoberufsverband berechtigt. Bei einigen wird nur Osteopathie erstattet wenn du Arzt bist. Dein Patient benötigt aber in allen Fällen ein Privatrezept über Osteopathie. Wenn du Physio und kein HP oder Arzt bist, darfst du nur die Techniken anwenden, die auch in der Physioausbildung dran kamen. Das schließt Craniale, Viscerale sowie alle Manipulationen aus. Ob du das dann noch Osteopathie ist, musst du entscheiden.
Sektoraler HP bringt nix, Master oder Bachelor sind nur zur Außendarstellung da und haben keine Berufsrechtlichen Konsequenzen, da Osteopathie in Deutschland kein Beruf ist, sondern eine Weiterbildung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
profilbild
morpheus-06
20.09.2015 11:20
Als Arzt und HP kannst du Osteopathie abgeben und abrechnen, nicht als PT oder sekt. HP.
Nach min. einem Urteil ind NRW kann die Osteopathie nicht auf Vo. delegiert werden, dazu gibt es schon seitenweise Beiträge hier in den Foren.
1

Gefällt mir

Als Arzt und HP kannst du Osteopathie abgeben und abrechnen, nicht als PT oder sekt. HP. Nach min. einem Urteil ind NRW kann die Osteopathie nicht auf Vo. delegiert werden, dazu gibt es schon seitenweise Beiträge hier in den Foren.
Gefällt mir
Alle 24 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ztzj
20.09.2015 12:26
Es wurde aber nur nach der Möglichkeit der Abrechnung gefragt, nicht nach der Legalität :yum:
1

Gefällt mir

• michael933
Es wurde aber nur nach der Möglichkeit der Abrechnung gefragt, nicht nach der Legalität :yum:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ztzj schrieb:

Es wurde aber nur nach der Möglichkeit der Abrechnung gefragt, nicht nach der Legalität :yum:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
seseba
20.09.2015 12:54
Ich habe immer gedacht das bei uns in BW die Osteopathie auf Rezept geht.
1

Gefällt mir

Ich habe immer gedacht das bei uns in BW die Osteopathie auf Rezept geht.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



seseba schrieb:

Ich habe immer gedacht das bei uns in BW die Osteopathie auf Rezept geht.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
BeCz
20.09.2015 17:21
ausgebildter Osteo muss du sein und Verbandszugehörig dann kannst Du mit den Kassen abrechnen, die wollen aber ein Privatrezept des Arztes sehen!
1

Gefällt mir

ausgebildter Osteo muss du sein und Verbandszugehörig dann kannst Du mit den Kassen abrechnen, die wollen aber ein Privatrezept des Arztes sehen!
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



BeCz schrieb:

ausgebildter Osteo muss du sein und Verbandszugehörig dann kannst Du mit den Kassen abrechnen, die wollen aber ein Privatrezept des Arztes sehen!

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
michael933
20.09.2015 17:45
Soweit ich weiß, reicht das "grüne Rezept". Und natürlich eine abgeschlossene Osteo-Ausbildung, die von den Kassen anerkannt wird (Liste einfach mal googlen)

Verordnung osteopathischer Leistungen - Verordnungen - Mitglieder - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Anbei als Hinweis für die "Handhabung".

LG,

m.
1

Gefällt mir

Soweit ich weiß, reicht das "grüne Rezept". Und natürlich eine abgeschlossene Osteo-Ausbildung, die von den Kassen anerkannt wird (Liste einfach mal googlen) http://www.kvs-sachsen.de/mitglieder/verordnungen/aktuelle-verordnungen/verordnung-osteopathischer-leistungen/?drucken=1 Anbei als Hinweis für die "Handhabung". LG, m.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



michael933 schrieb:

Soweit ich weiß, reicht das "grüne Rezept". Und natürlich eine abgeschlossene Osteo-Ausbildung, die von den Kassen anerkannt wird (Liste einfach mal googlen)

Verordnung osteopathischer Leistungen - Verordnungen - Mitglieder - Kassenärztliche Vereinigung Sachsen

Anbei als Hinweis für die "Handhabung".

LG,

m.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
20.09.2015 18:22
ztzj schrieb am 20.9.15 12:26:
Es wurde aber nur nach der Möglichkeit der Abrechnung gefragt, nicht nach der Legalität :yum:


Das Abrechnen wird zweitrangig, wenn ich diese Leistung legal als PT ohne HP nicht erbringen darf.
1

Gefällt mir

[zitat]ztzj schrieb am 20.9.15 12:26: Es wurde aber nur nach der Möglichkeit der Abrechnung gefragt, nicht nach der Legalität :yum:[/zitat] Das Abrechnen wird zweitrangig, wenn ich diese Leistung legal als PT ohne HP nicht erbringen darf.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

ztzj schrieb am 20.9.15 12:26:
Es wurde aber nur nach der Möglichkeit der Abrechnung gefragt, nicht nach der Legalität :yum:


Das Abrechnen wird zweitrangig, wenn ich diese Leistung legal als PT ohne HP nicht erbringen darf.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
limone
20.09.2015 18:22
Da liegst du falsch, HP ist erforderlich für PTs, Osteopathie anzuwenden.

LG
1

Gefällt mir

Da liegst du falsch, HP ist erforderlich für PTs, Osteopathie anzuwenden. LG
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



limone schrieb:

Da liegst du falsch, HP ist erforderlich für PTs, Osteopathie anzuwenden.

LG

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
michael933
20.09.2015 19:03
... nur bezog sich die Frage auf etwas anderes...
1

Gefällt mir

... nur bezog sich die Frage auf etwas anderes...
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



michael933 schrieb:

... nur bezog sich die Frage auf etwas anderes...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
seseba
20.09.2015 19:19
Also um legal zu bleiben brauche ich einen HP, oder?
1

Gefällt mir

Also um legal zu bleiben brauche ich einen HP, oder?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



seseba schrieb:

Also um legal zu bleiben brauche ich einen HP, oder?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
morpheus-06
20.09.2015 19:24
seseba schrieb am 20.9.15 19:19:
Also um legal zu bleiben brauche ich einen HP, oder?


JA, ich kenne hier BaWü einige Abmahnungen wegen der Werbung und der Abgabe von Cranio und Osteo durch Mitbwerber oder das Gesundheitsamt. Das sagt wohl alles.
2

Gefällt mir

• PTP
• ztzj
[zitat]seseba schrieb am 20.9.15 19:19: Also um legal zu bleiben brauche ich einen HP, oder?[/zitat] JA, ich kenne hier BaWü einige Abmahnungen wegen der Werbung und der Abgabe von Cranio und Osteo durch Mitbwerber oder das Gesundheitsamt. Das sagt wohl alles.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



morpheus-06 schrieb:

seseba schrieb am 20.9.15 19:19:
Also um legal zu bleiben brauche ich einen HP, oder?


JA, ich kenne hier BaWü einige Abmahnungen wegen der Werbung und der Abgabe von Cranio und Osteo durch Mitbwerber oder das Gesundheitsamt. Das sagt wohl alles.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
seseba
20.09.2015 20:03
Ok und das Rezept für Osteopathie ist nur das die Patienten was von der Kasse zurück bekommen?
1

Gefällt mir

Ok und das Rezept für Osteopathie ist nur das die Patienten was von der Kasse zurück bekommen?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



seseba schrieb:

Ok und das Rezept für Osteopathie ist nur das die Patienten was von der Kasse zurück bekommen?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
michael933
20.09.2015 20:20
Nein, das sagt nur etwas über das Werbegesetz und vor allem über die "Mitbewerber".
1

Gefällt mir

Nein, das sagt nur etwas über das Werbegesetz und vor allem über die "Mitbewerber".
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



michael933 schrieb:

Nein, das sagt nur etwas über das Werbegesetz und vor allem über die "Mitbewerber".

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ztzj
20.09.2015 20:24
Ja. Und das der Arzt dir Verantwortung übernimmt .
1

Gefällt mir

Ja. Und das der Arzt dir Verantwortung übernimmt .
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ztzj schrieb:

Ja. Und das der Arzt dir Verantwortung übernimmt .

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
21.09.2015 07:42
auch in Südbaden gab es im Frühjahr 2015 eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung durch das Gesundheitsamt gegen einen PI der die Osteopathie abgegeben hat. Das GA ist auf eine Anzeige hin aktiv geworden, Verstoß gegen das HG-Gesetz. Ich kenne den PI und habe diese Info aus erster Hand.
1

Gefällt mir

• morpheus-06
auch in Südbaden gab es im Frühjahr 2015 eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung durch das Gesundheitsamt gegen einen PI der die Osteopathie abgegeben hat. Das GA ist auf eine Anzeige hin aktiv geworden, Verstoß gegen das HG-Gesetz. Ich kenne den PI und habe diese Info aus erster Hand.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tempelritter schrieb:

auch in Südbaden gab es im Frühjahr 2015 eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung durch das Gesundheitsamt gegen einen PI der die Osteopathie abgegeben hat. Das GA ist auf eine Anzeige hin aktiv geworden, Verstoß gegen das HG-Gesetz. Ich kenne den PI und habe diese Info aus erster Hand.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
michael933
21.09.2015 10:37
Liebe Hobby-Juristen,

anstatt wild im Kaffeesatz zu lesen, überlasst die Beurteilung der Rechtssituation doch den dafür vorgesehenen Institutionen. Ansonsten könnte ja ein Verstoß -nicht gegen das HPG- sondern Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegen. Oder ist das plötzlich nicht relevant?


§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung:
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.


Spannend übrigens, dass -trotz wiederholter Nachfrage- noch NIE ein konkretes Urteil gegen die Delegation osteopathischer Verfahren an entsprechend ausgebildete PT vorgebracht wurde. Wird wohl auch diesmal nicht anders sein.

Hingegen: Analogie, andere Rechtsbezüge, andere medizinische Bezüge (s.TCM).... und grundlose Polemik. Mit dem Fuß aufstampfen fehlt lediglich....

Also dann doch lieber 200,-€ in ein Gespräch mit dem Fachanwalt investieren... oder mit Rechtsabteilung GKV, BÄK, Verband telefonieren...

Ich verabschiede mich aus dieser Diskussion und berufe mich -nach wie vor- auf die allgemeine Auffassung der ärztlichen Verschreibungsfreiheit, wie sie durch zahlreich genannte Instiutionen ausgelegt wird.

Nebenbei bemerkt wird das Positionspapier der BÄK vom OVG Sachsen ausdrücklich anerkannt. Ebenfalls allerdings ausschließlich als Analogfall :kissing_closed_eyes:

Es bleibt daher davon auszugehen, dass Gerichte der allgemeinen Auffassung von BÄK, Verbänden, Kassen und Gesundheitsämtern in Bezug auf die Delegation osteopathischer Verfahren an den PT folgen.

Liebe Grüße,

m.

ps Weitaus interessanter ist für mich die Diskussion um das legitime Führen der Berufsbezeichnung Osteopath. Oder auch das Verletzen der Sorgfaltspflicht durch HP ohne abgeschlossene Osteo-Ausbildung
1

Gefällt mir

• Wojtek S.
Liebe Hobby-Juristen, anstatt wild im Kaffeesatz zu lesen, überlasst die Beurteilung der Rechtssituation doch den dafür vorgesehenen Institutionen. Ansonsten könnte ja ein Verstoß -nicht gegen das HPG- sondern Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegen. Oder ist das plötzlich nicht relevant? § 2 Begriff der Rechtsdienstleistung: (1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert. Spannend übrigens, dass -trotz wiederholter Nachfrage- noch NIE ein konkretes Urteil gegen die Delegation osteopathischer Verfahren an entsprechend ausgebildete PT vorgebracht wurde. Wird wohl auch diesmal nicht anders sein. Hingegen: Analogie, andere Rechtsbezüge, andere medizinische Bezüge (s.TCM).... und grundlose Polemik. Mit dem Fuß aufstampfen fehlt lediglich.... Also dann doch lieber 200,-€ in ein Gespräch mit dem Fachanwalt investieren... oder mit Rechtsabteilung GKV, BÄK, Verband telefonieren... Ich verabschiede mich aus dieser Diskussion und berufe mich -nach wie vor- auf die allgemeine Auffassung der ärztlichen Verschreibungsfreiheit, wie sie durch zahlreich genannte Instiutionen ausgelegt wird. Nebenbei bemerkt wird das Positionspapier der BÄK vom OVG Sachsen ausdrücklich anerkannt. Ebenfalls allerdings ausschließlich als Analogfall :kissing_closed_eyes: Es bleibt daher davon auszugehen, dass Gerichte der allgemeinen Auffassung von BÄK, Verbänden, Kassen und Gesundheitsämtern in Bezug auf die Delegation osteopathischer Verfahren an den PT folgen. Liebe Grüße, m. ps Weitaus interessanter ist für mich die Diskussion um das legitime Führen der Berufsbezeichnung Osteopath. Oder auch das Verletzen der Sorgfaltspflicht durch HP ohne abgeschlossene Osteo-Ausbildung
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



michael933 schrieb:

Liebe Hobby-Juristen,

anstatt wild im Kaffeesatz zu lesen, überlasst die Beurteilung der Rechtssituation doch den dafür vorgesehenen Institutionen. Ansonsten könnte ja ein Verstoß -nicht gegen das HPG- sondern Rechtsdienstleistungsgesetz vorliegen. Oder ist das plötzlich nicht relevant?


§ 2
Begriff der Rechtsdienstleistung:
(1) Rechtsdienstleistung ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert.


Spannend übrigens, dass -trotz wiederholter Nachfrage- noch NIE ein konkretes Urteil gegen die Delegation osteopathischer Verfahren an entsprechend ausgebildete PT vorgebracht wurde. Wird wohl auch diesmal nicht anders sein.

Hingegen: Analogie, andere Rechtsbezüge, andere medizinische Bezüge (s.TCM).... und grundlose Polemik. Mit dem Fuß aufstampfen fehlt lediglich....

Also dann doch lieber 200,-€ in ein Gespräch mit dem Fachanwalt investieren... oder mit Rechtsabteilung GKV, BÄK, Verband telefonieren...

Ich verabschiede mich aus dieser Diskussion und berufe mich -nach wie vor- auf die allgemeine Auffassung der ärztlichen Verschreibungsfreiheit, wie sie durch zahlreich genannte Instiutionen ausgelegt wird.

Nebenbei bemerkt wird das Positionspapier der BÄK vom OVG Sachsen ausdrücklich anerkannt. Ebenfalls allerdings ausschließlich als Analogfall :kissing_closed_eyes:

Es bleibt daher davon auszugehen, dass Gerichte der allgemeinen Auffassung von BÄK, Verbänden, Kassen und Gesundheitsämtern in Bezug auf die Delegation osteopathischer Verfahren an den PT folgen.

Liebe Grüße,

m.

ps Weitaus interessanter ist für mich die Diskussion um das legitime Führen der Berufsbezeichnung Osteopath. Oder auch das Verletzen der Sorgfaltspflicht durch HP ohne abgeschlossene Osteo-Ausbildung

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
21.09.2015 10:57
es ist kein Kaffeesatz lesen, es sind Tatsachen direkt aus dem Gesundheitsamt Freiburg und aus der Kanzlei von RA Alt und dessen Prozesse, die 200€ hab ich schon längst in belastbare Infos investiert. Da es schon Urteile gibt, folgen die nicht der allgemeinen Auffassung von BÄK, Verbänden, Kassen usw..

Ich empfehle jedem Seminare in diese Richtung, Rechtskunde und Werbegesetze, bei Buchner oder Herrn Alt. Auf diese Inhalte beziehe ich mich und das ist alles andere als Kaffeesatz lesen.
1

Gefällt mir

es ist kein Kaffeesatz lesen, es sind Tatsachen direkt aus dem Gesundheitsamt Freiburg und aus der Kanzlei von RA Alt und dessen Prozesse, die 200€ hab ich schon längst in belastbare Infos investiert. Da es schon Urteile gibt, folgen die nicht der allgemeinen Auffassung von BÄK, Verbänden, Kassen usw.. Ich empfehle jedem Seminare in diese Richtung, Rechtskunde und Werbegesetze, bei Buchner oder Herrn Alt. Auf diese Inhalte beziehe ich mich und das ist alles andere als Kaffeesatz lesen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tempelritter schrieb:

es ist kein Kaffeesatz lesen, es sind Tatsachen direkt aus dem Gesundheitsamt Freiburg und aus der Kanzlei von RA Alt und dessen Prozesse, die 200€ hab ich schon längst in belastbare Infos investiert. Da es schon Urteile gibt, folgen die nicht der allgemeinen Auffassung von BÄK, Verbänden, Kassen usw..

Ich empfehle jedem Seminare in diese Richtung, Rechtskunde und Werbegesetze, bei Buchner oder Herrn Alt. Auf diese Inhalte beziehe ich mich und das ist alles andere als Kaffeesatz lesen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
michael933
21.09.2015 14:36
Super. Bitte die AZ der entsprechenden -nur auf Delegation bezogenen- Urteile. 4-5 Stück sollten reichen.... :yum:


Uuuuups, gerade nicht zu Hand? :kissing_closed_eyes:
1

Gefällt mir

• mocca
Super. Bitte die AZ der entsprechenden -nur auf Delegation bezogenen- Urteile. 4-5 Stück sollten reichen.... :yum: Uuuuups, gerade nicht zu Hand? :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



michael933 schrieb:

Super. Bitte die AZ der entsprechenden -nur auf Delegation bezogenen- Urteile. 4-5 Stück sollten reichen.... :yum:


Uuuuups, gerade nicht zu Hand? :kissing_closed_eyes:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
21.09.2015 14:42
das war schon einmal hier Thema, Bernie hat AZ genannt oder wende dich an die Kanzlei Steinmetz & Otten oder besuche die Seminare.
1

Gefällt mir

das war schon einmal hier Thema, Bernie hat AZ genannt oder wende dich an die Kanzlei Steinmetz & Otten oder besuche die Seminare.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tempelritter schrieb:

das war schon einmal hier Thema, Bernie hat AZ genannt oder wende dich an die Kanzlei Steinmetz & Otten oder besuche die Seminare.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mocca
21.09.2015 14:47
hallo Tempelritter,

ist nicht ok, denn die (unbelegte) Behauptung kam von dir.
1

Gefällt mir

hallo Tempelritter, ist nicht ok, denn die (unbelegte) Behauptung kam von dir.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mocca schrieb:

hallo Tempelritter,

ist nicht ok, denn die (unbelegte) Behauptung kam von dir.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Tempelritter
21.09.2015 14:56
unbelegt ist sie nicht musst nur Kontakt aufnehmen oder das Seminar besuchen. Warum sollen 2 Dozenten Lügenmärchen verbreiten?
1

Gefällt mir

unbelegt ist sie nicht musst nur Kontakt aufnehmen oder das Seminar besuchen. Warum sollen 2 Dozenten Lügenmärchen verbreiten?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Tempelritter schrieb:

unbelegt ist sie nicht musst nur Kontakt aufnehmen oder das Seminar besuchen. Warum sollen 2 Dozenten Lügenmärchen verbreiten?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mocca
21.09.2015 15:29
Ja bist du denn hier in Sachen Seminarwerbung unterwegs?

Oder kannst du uns die AZ, die deine Behautung stützen, gar nicht nennen?
1

Gefällt mir

Ja bist du denn hier in Sachen Seminarwerbung unterwegs? Oder kannst du uns die AZ, die deine Behautung stützen, gar nicht nennen?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mocca schrieb:

Ja bist du denn hier in Sachen Seminarwerbung unterwegs?

Oder kannst du uns die AZ, die deine Behautung stützen, gar nicht nennen?

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
JürgenK
24.09.2015 16:50
....schau mal hier eine neues Urteil dazu:http://www.physio.de/forum5/physiotherapie/zum-leidigen-thema-osteopathie/1/97501/97532#msg-97532
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
1

Gefällt mir

....schau mal hier eine neues Urteil dazu:http://www.physio.de/forum5/physiotherapie/zum-leidigen-thema-osteopathie/1/97501/97532#msg-97532 MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



JürgenK schrieb:

....schau mal hier eine neues Urteil dazu:http://www.physio.de/forum5/physiotherapie/zum-leidigen-thema-osteopathie/1/97501/97532#msg-97532
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ruderwillie
25.09.2015 08:59
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 8. September 2015 (Az. I-20 U 236/13) bestätigt, dass Osteopathie von Physiotherapeuten nur dann ausgeübt werden darf, wenn diese über den (uneingeschränkten) Heilpraktiker verfügen.
1

Gefällt mir

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 8. September 2015 (Az. I-20 U 236/13) bestätigt, dass Osteopathie von Physiotherapeuten nur dann ausgeübt werden darf, wenn diese über den (uneingeschränkten) Heilpraktiker verfügen.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Ruderwillie schrieb:

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 8. September 2015 (Az. I-20 U 236/13) bestätigt, dass Osteopathie von Physiotherapeuten nur dann ausgeübt werden darf, wenn diese über den (uneingeschränkten) Heilpraktiker verfügen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
mocca
25.09.2015 12:52
dann gibt aber der HP und nicht der PT die Osteopathie in der HP-Praxis ab, oder?
1

Gefällt mir

• Papa Alpaka
dann gibt aber der HP und nicht der PT die Osteopathie in der HP-Praxis ab, oder?
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



mocca schrieb:

dann gibt aber der HP und nicht der PT die Osteopathie in der HP-Praxis ab, oder?

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
paul849
25.09.2015 15:08
Wieso kommen hier immer die Fragen über die Osreopathie. Die Gesetzeslage ist und war immer eindeutig. Du darft als PH keine osteopathischen Behandlungen machen. Da es es sich um ein Portal für Physios und nicht für HP ist sind diese Fragen hier wohl überflüssig oder.
1

Gefällt mir

Wieso kommen hier immer die Fragen über die Osreopathie. Die Gesetzeslage ist und war immer eindeutig. Du darft als PH keine osteopathischen Behandlungen machen. Da es es sich um ein Portal für Physios und nicht für HP ist sind diese Fragen hier wohl überflüssig oder.
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



paul849 schrieb:

Wieso kommen hier immer die Fragen über die Osreopathie. Die Gesetzeslage ist und war immer eindeutig. Du darft als PH keine osteopathischen Behandlungen machen. Da es es sich um ein Portal für Physios und nicht für HP ist sind diese Fragen hier wohl überflüssig oder.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

morpheus-06 schrieb:

Als Arzt und HP kannst du Osteopathie abgeben und abrechnen, nicht als PT oder sekt. HP.
Nach min. einem Urteil ind NRW kann die Osteopathie nicht auf Vo. delegiert werden, dazu gibt es schon seitenweise Beiträge hier in den Foren.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Bernie
21.09.2015 16:05
Hallo Michael,

Vorschlag von mir, wir könnens ja so machen:
Du schickst mir über PN Deine Daten. Übst dann Osteopathie aus. Ich mahne Dich ab, bzw. unterrichte das zuständige Gesundheitsamt. Dann schauen wir was passiert. Du kannst Dich ja dann durch die Instanzen klagen.
Da Du Dir ja 100% sicher bist, kann Dir ja nichts passieren.
Ich finde das Opfer kannst Du für die Allgemeinheit leisten...... :blush:

Ach so, btw: Ist Dir schon mal sufgefallen, dass die Osteopathie gesetzlich nicht zum Berufsbild des PT gehört? Nur mal so ........

Zu Deinen Fragen: 1.) Die "Berufsbezeichnung" Osteopath ist nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen, sogar Deine Putzfrau (Sie darf halt nur keine Heilkunde ausüben). Eine gemeinsame Nutzung von "Heilpraktiker" und "Osteopath" auf dem Praxisschild ist nicht zulässig.
2.) Ein HP benötigt keien abgeschlossene Osteopathieasubildung. Dies aus zwei Gründen. a.) es gibt keine "abgeschlossene Osteopathieausbildung" in Deutschland. Alle Fortbildungen beruhen auf dem Konsens von Vereinen. Es gibt (außer in Hessen) keine gesetzlichen Regelungen. b.) Ein HP darf alles das ausüben, was er sicher beherrscht. Beherrscht er mehr, dann darf er mehr und v.v. (Alles natürlich unter den Einschränkungen der anderen Gesetze).
1

Gefällt mir

• PTP
Hallo Michael, Vorschlag von mir, wir könnens ja so machen: Du schickst mir über PN Deine Daten. Übst dann Osteopathie aus. Ich mahne Dich ab, bzw. unterrichte das zuständige Gesundheitsamt. Dann schauen wir was passiert. Du kannst Dich ja dann durch die Instanzen klagen. Da Du Dir ja 100% sicher bist, kann Dir ja nichts passieren. Ich finde das Opfer kannst Du für die Allgemeinheit leisten...... :blush: Ach so, btw: Ist Dir schon mal sufgefallen, dass die Osteopathie gesetzlich nicht zum Berufsbild des PT gehört? Nur mal so ........ Zu Deinen Fragen: 1.) Die "Berufsbezeichnung" Osteopath ist nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen, sogar Deine Putzfrau (Sie darf halt nur keine Heilkunde ausüben). Eine gemeinsame Nutzung von "Heilpraktiker" und "Osteopath" auf dem Praxisschild ist nicht zulässig. 2.) Ein HP benötigt keien abgeschlossene Osteopathieasubildung. Dies aus zwei Gründen. a.) es gibt keine "abgeschlossene Osteopathieausbildung" in Deutschland. Alle Fortbildungen beruhen auf dem Konsens von Vereinen. Es gibt (außer in Hessen) keine gesetzlichen Regelungen. b.) Ein HP darf alles das ausüben, was er sicher beherrscht. Beherrscht er mehr, dann darf er mehr und v.v. (Alles natürlich unter den Einschränkungen der anderen Gesetze).
Gefällt mir

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

Bernie schrieb:

Hallo Michael,

Vorschlag von mir, wir könnens ja so machen:
Du schickst mir über PN Deine Daten. Übst dann Osteopathie aus. Ich mahne Dich ab, bzw. unterrichte das zuständige Gesundheitsamt. Dann schauen wir was passiert. Du kannst Dich ja dann durch die Instanzen klagen.
Da Du Dir ja 100% sicher bist, kann Dir ja nichts passieren.
Ich finde das Opfer kannst Du für die Allgemeinheit leisten...... :blush:

Ach so, btw: Ist Dir schon mal sufgefallen, dass die Osteopathie gesetzlich nicht zum Berufsbild des PT gehört? Nur mal so ........

Zu Deinen Fragen: 1.) Die "Berufsbezeichnung" Osteopath ist nicht geschützt. Jeder darf sich so nennen, sogar Deine Putzfrau (Sie darf halt nur keine Heilkunde ausüben). Eine gemeinsame Nutzung von "Heilpraktiker" und "Osteopath" auf dem Praxisschild ist nicht zulässig.
2.) Ein HP benötigt keien abgeschlossene Osteopathieasubildung. Dies aus zwei Gründen. a.) es gibt keine "abgeschlossene Osteopathieausbildung" in Deutschland. Alle Fortbildungen beruhen auf dem Konsens von Vereinen. Es gibt (außer in Hessen) keine gesetzlichen Regelungen. b.) Ein HP darf alles das ausüben, was er sicher beherrscht. Beherrscht er mehr, dann darf er mehr und v.v. (Alles natürlich unter den Einschränkungen der anderen Gesetze).



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Osteopathie abrechnen

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns