Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
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Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
ich weiss dass es zig Urteile über die ortsüblichen Sätze für Privatpatienten in München geben muss, ich finde aber keine. Diese sind doch ausschlaggebend für die Patienten, und müssten doch eigentlich von jeder Kasse so übernommen werden. Wo finde ich diese Listen? Danke! :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi,
ich weiss dass es zig Urteile über die ortsüblichen Sätze für Privatpatienten in München geben muss, ich finde aber keine. Diese sind doch ausschlaggebend für die Patienten, und müssten doch eigentlich von jeder Kasse so übernommen werden. Wo finde ich diese Listen? Danke! :blush:
Jeder Pat. bekommt das erstattet, was er in seinem Vertrag mit der Versicherung gemacht hat.
DU hast DEINE Privatpreise und die muss der PAT an DICH bezahlen :)
Gtruß
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redbi schrieb:
Es gibt keine ortsüblichen Sätze.
Jeder Pat. bekommt das erstattet, was er in seinem Vertrag mit der Versicherung gemacht hat.
DU hast DEINE Privatpreise und die muss der PAT an DICH bezahlen :)
Gtruß
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es muss sie geben, da ich ca. 3 mal im jahr schreiben bekomme, in denen ich darum gebeten werde meine ortsüblichen sätze zu nennen, da wieder mal ein urteil gegen eine pkv läuft. Wenn es zum streit zw. Patient und Kasse kommt, gelten die ortsüblichen Sätze und Statistiker ermitteln dies dann anscheinend anhand von Befragungen..
Den Verfasser dieser Schreiben kannst du natürlich auch fragen, ich denke die kommen von einem RA.
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morpheus-06 schrieb:
Frag einfach die RA die die Verfahren führen oder such dir die Urteile raus.
Den Verfasser dieser Schreiben kannst du natürlich auch fragen, ich denke die kommen von einem RA.
ich verstehe es langsam nicht mehr.
Was ist ortsüblich? Was ist ortsüblich zwischen zwei verschiedenen "Ortsüblichkeiten"? Welches Gebiet ist "üblicher Ort"?
Was mir aber noch mehr aufstößt, ist der Versuch uns in ein fremdbestimmtes Preiskartell zu zwingen.
Allein in meinem Laden habe ich Unterschiede in der örtlichen Üblichkeit.
Wir haben (sinnigerweise bedarfsgemäß genutzt) unterschiedlich große (6 bis 20 qm) Behandlungsräume. Hier fangen doch die Kostenunterschiede schon an.
Ein Gedankenspielchen. Was kostet ein Wintermantel in München ortsüblicher Weise?
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo,
ich verstehe es langsam nicht mehr.
Was ist ortsüblich? Was ist ortsüblich zwischen zwei verschiedenen "Ortsüblichkeiten"? Welches Gebiet ist "üblicher Ort"?
Was mir aber noch mehr aufstößt, ist der Versuch uns in ein fremdbestimmtes Preiskartell zu zwingen.
Allein in meinem Laden habe ich Unterschiede in der örtlichen Üblichkeit.
Wir haben (sinnigerweise bedarfsgemäß genutzt) unterschiedlich große (6 bis 20 qm) Behandlungsräume. Hier fangen doch die Kostenunterschiede schon an.
Ein Gedankenspielchen. Was kostet ein Wintermantel in München ortsüblicher Weise?
gruss mocca :blush:
Urteile finde ich auch nicht.. Dachte hier kennt sich vielleicht jemand aus..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich schreib den umfrageleuten oder RA jedes mal zurück, dass ich ihnen meinen pkv tarif mitteile, wenn sie mir das ergebnis ihrer befragung mitteilen.. Dann bekomm ich keine antwort mehr.
Urteile finde ich auch nicht.. Dachte hier kennt sich vielleicht jemand aus..
Habe Mitarbeiter der Allianz hier die rechnen alles zusammen was die an Rechnungen bekommen und errechnen darus Durchschnitt. Als Ortsüblich verkaufen die aber Beihilfesätze!!!! Ortsüblich ist wie schon oben geschrieben Dein Preis, weil Du an deinem Ort behandest.
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lexa schumanski schrieb:
Dann Ruf doch mal die Kollegen an, was die für Ortsüblich halten!
Habe Mitarbeiter der Allianz hier die rechnen alles zusammen was die an Rechnungen bekommen und errechnen darus Durchschnitt. Als Ortsüblich verkaufen die aber Beihilfesätze!!!! Ortsüblich ist wie schon oben geschrieben Dein Preis, weil Du an deinem Ort behandest.
Mir ist schon bewusst, das meine Preise meine ortsüblichen Preise sind, trotzdem muss es Urteile geben, an denen ichmich orientieren kann und dem Patienten auch erklären kann, dass ich den für München ortsüblichen Tarif hernehme. Für alle, die sich jetzt darüber aufregen, zahlt ihr mal Miete für 100qm in Schwabing, dann reden wir nochmal..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Zu der Kostenerstattung von Beihilfesätzen der KK gibts Urteile, das ist nicht kostendeckend! Physiotherapie Informationsdienst: Zahlungsunwilliger Privatversicherung
Mir ist schon bewusst, das meine Preise meine ortsüblichen Preise sind, trotzdem muss es Urteile geben, an denen ichmich orientieren kann und dem Patienten auch erklären kann, dass ich den für München ortsüblichen Tarif hernehme. Für alle, die sich jetzt darüber aufregen, zahlt ihr mal Miete für 100qm in Schwabing, dann reden wir nochmal..
Qualifikation, Behandlungszeit, Raumqualität, Mitarbeiter-Pool (von Vollzeit-Anmeldung bis Putzdienst, meinetwegen sogar Lesezirkel und Kaffemaschine im Wartezimmer) ist individuell unterschiedlich.
Preiskalkulation ist individuell, nicht der Üblichkeit entsprechend. Und das Wort "Beihilfe" kann ich nicht mehr hören....
m.
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michael933 schrieb:
Ich bin ja gerne mal mit mocca auf Konfrontationskurs - aber er hat völlig Recht. Ortsüblichkeit ist schlichtweg nicht zu bezeichnen.
Qualifikation, Behandlungszeit, Raumqualität, Mitarbeiter-Pool (von Vollzeit-Anmeldung bis Putzdienst, meinetwegen sogar Lesezirkel und Kaffemaschine im Wartezimmer) ist individuell unterschiedlich.
Preiskalkulation ist individuell, nicht der Üblichkeit entsprechend. Und das Wort "Beihilfe" kann ich nicht mehr hören....
m.
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morpheus-06 schrieb:
warum stellen dann Gerichte immer eine "Ortsüblichkeit" fest, wenn es um Klagen gegen eine PKV geht?
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therapeutin schrieb:
es gibt keine listen über ortsüblichkeit,ist eine geschichte der PKVs...fängst du einmal an mit der pat. zu diskutieren kommst du davon nicht mehr weg
von (Orts)üblichen Preisen geht man immer aus, wenn man sich im vorfeld nicht über einen Preis geeinigt hat. egal erstmal welche branche.
Die Frage nach der höhe muss immer im einzelfall geprüft werden, daher kann es auch keine liste geben.
man kan einen groben richtwert, wie zum beispiel der 2,3fache satz der GKV bei Heilberufen, kann man nehmen um bei der preis gestaltung abzuschätzen ob man sich im üblichen preis bereich bewegt, oder ob ein eigener vertrag notwenig ist um im rechtstreit seine preise durchzusetzen.
weichen preise vom ortsüblichen weit ab wird es schwer diese vorgericht gelten zumachen. da der kunde nicht davon aus gehen konnte. auch wenn man sich im üblichen preis bewegt macht es ein vertrag immer leichter weil sich in diesen moment die frage nach ortsüblichen nicht mehr stellt, weil sich auf ein individuellen preis geeinigt wurde.
sprich Preise musst du immer kalkulieren und schaun ob du sie in deinem ort durchsetzten kannst, weichen diese vom ortsüblichen bzw. der konkurennz nach oben ab brauchst Du einen vertrag, sonst kann der pat behaupten vom ortsüblichen ausgegangen zusein.
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Ja genau meine Rede.. Wo wir wieder bei meiner Frage wären. Natürlich kann ich jetzt selber ein paar Physios ausspionieren, aber... Ah scheiss drauf, mich versteht hier eh keiner.. Thema kann geschlossen werden. Danke.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
"sprich Preise musst du immer kalkulieren und schaun ob du sie in deinem ort durchsetzten kannst, weichen diese vom ortsüblichen bzw. der konkurennz nach oben ab brauchst Du einen vertrag, sonst kann der pat behaupten vom ortsüblichen ausgegangen zusein."
Ja genau meine Rede.. Wo wir wieder bei meiner Frage wären. Natürlich kann ich jetzt selber ein paar Physios ausspionieren, aber... Ah scheiss drauf, mich versteht hier eh keiner.. Thema kann geschlossen werden. Danke.
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Staginus schrieb:
Wann kommen (orts)übliche Preise zu tragen und was sind (orts)übliche Preise.
von (Orts)üblichen Preisen geht man immer aus, wenn man sich im vorfeld nicht über einen Preis geeinigt hat. egal erstmal welche branche.
Die Frage nach der höhe muss immer im einzelfall geprüft werden, daher kann es auch keine liste geben.
man kan einen groben richtwert, wie zum beispiel der 2,3fache satz der GKV bei Heilberufen, kann man nehmen um bei der preis gestaltung abzuschätzen ob man sich im üblichen preis bereich bewegt, oder ob ein eigener vertrag notwenig ist um im rechtstreit seine preise durchzusetzen.
weichen preise vom ortsüblichen weit ab wird es schwer diese vorgericht gelten zumachen. da der kunde nicht davon aus gehen konnte. auch wenn man sich im üblichen preis bewegt macht es ein vertrag immer leichter weil sich in diesen moment die frage nach ortsüblichen nicht mehr stellt, weil sich auf ein individuellen preis geeinigt wurde.
sprich Preise musst du immer kalkulieren und schaun ob du sie in deinem ort durchsetzten kannst, weichen diese vom ortsüblichen bzw. der konkurennz nach oben ab brauchst Du einen vertrag, sonst kann der pat behaupten vom ortsüblichen ausgegangen zusein.
es ist schwierig hierzu die richtigen Quellen zu finden.
Es gibt einen üblichen Preis (siehe hier § 612 Abs. 2 BGB). Dieser kann greifen, wenn keine Vereinbarung zum Preis einer Leistung getroffen wurde. Siehe auch Staginus.
Nun gibt es aber auch noch den Grundsatz der Regionalität (Örtlichkeit). Wie diese gesehen werden muss und wie feinstufig hier die Betrachtung einbezogen werden kann/muss, kann wohl nur der Rechtsprechung überlassen werden.
gruss mocca :blush:
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mocca schrieb:
hallo,
es ist schwierig hierzu die richtigen Quellen zu finden.
Es gibt einen üblichen Preis (siehe hier § 612 Abs. 2 BGB). Dieser kann greifen, wenn keine Vereinbarung zum Preis einer Leistung getroffen wurde. Siehe auch Staginus.
Nun gibt es aber auch noch den Grundsatz der Regionalität (Örtlichkeit). Wie diese gesehen werden muss und wie feinstufig hier die Betrachtung einbezogen werden kann/muss, kann wohl nur der Rechtsprechung überlassen werden.
gruss mocca :blush:
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