Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
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Altersversorgung, Fort- und
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Sollte die Mutter, aber die Leistung erschlichen haben, würde ich ihr mitteilen, das du die Sache zur Anzeige bringst, wegen vorsätzlichen Betruges.
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idefix- schrieb:
Na Ja , der Arzt hat ja die Daten auch irgendwo her. Da du dich auf das Rezept verlassen hast, was wir ja bei jedem tun, muss die Kasse zahlen. Wir können ja nicht alle Rezepte vorher kontrollieren, ob der PAt wirklich versichert ist. Wir haben so ca. 8-9 Rezepte im Jahr mit dem gleichen Problem, wurde immer bezahlt. Habe auch schon bei der Kasse mal vor Beginn angerufen und nach der V-Nummer gefragt. Die Antwort war, das es beglichen wird.
Sollte die Mutter, aber die Leistung erschlichen haben, würde ich ihr mitteilen, das du die Sache zur Anzeige bringst, wegen vorsätzlichen Betruges.
Privat kannst Du das also aus meiner Sicht nicht in Rechnung stellen. Damit würdest Du auch auf den Kosten des Mahnbescheids sitzenbleiben.
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Wonderwoman schrieb:
Wenn der Arzt ein Rezept zulasten der AOK ausstellt, dann muss die AOK zahlen. Der Arzt handelt als Erfüllungsgehilfe der Kasse und wenn der Arzt Mist baut, dann muss die AOK hier geradestehen.
Privat kannst Du das also aus meiner Sicht nicht in Rechnung stellen. Damit würdest Du auch auf den Kosten des Mahnbescheids sitzenbleiben.
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canna41 schrieb:
Guten Morgen. Habe folgendes Problem. Mutter kam von außerhalb mit Säugling und einem bis auf die Versichertennummer ausgestellten Kassenrezept über KG-ZNS-Kinder der AOK Nordwest zur Behandlung in meine Praxis und hat 1 Anwendung in Anspruch genommen und auf dem Kassenrezept quittiert. Da das Kind erst einige Wochen alt war hatte die AOK noch keine Versichertenkarte ausgestellt. Weitere Anwendungen wurde von Mutter und Kind nicht mehr in Anspruch genommen, da der Mutter der Weg dann doch zu weit war. Mehrere Anrufe bei der AOK Nordwest ergaben, dass die Mutter das Kind dort gar nicht angemeldet hat. Jetzt habe ich vor 2 Wochen eine Privatrechnung versandt, die Zahlung aber noch nicht erhalten. Nun meine Fragen an Euch: 1. Habe ich überhaupt eine Chance das Geld zu erhalten, da ich ja keine Honorarvereinbarung habe unterzeichnen lassen? 2. Wenn ja, muss ich erst eine Mahnung zustellen und dies dann noch per Einschreiben? 3. Wenn ich eine Chance habe hat jemand von Euch einen Link wie das Ganze funktioniert? Für Eure konstruktive Hilfe wäre ich Euch dankbar. Gruß Petra
Bei dieser Konstellation kann das aber bedeuten, gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen.
Alternativ auf die rund 50 € verzichten und als Erfahrung verbuchen.
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springlukas schrieb:
Mein letzter Online-Mahnbescheid ist schon eine Weile her. Man muß dabei mit einem gewissen Betrag - ich glaube 60 € - in Vorleistung treten, die dann dem/der Beklagten zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Der restliche Vorgang ist dann selbst erklärend (Infos unter Ablauf des Mahnverfahrens – Mahngerichte)
Bei dieser Konstellation kann das aber bedeuten, gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen.
Alternativ auf die rund 50 € verzichten und als Erfahrung verbuchen.
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springlukas schrieb:
Sorry, der link bezieht sich auf das schriftliche Verfahren, hier zum Online-Verfahren Online-Mahnverfahren – Mahngerichte
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