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Zur Erweiterung unseres Teams
suchen wir eine/n
Physiotherapeut*In.
Die Praxis Hohagen Physio &
Ergo Therapie ist eine etablierte
Praxis im Westen Kölns. Sie liegt
in zentraler Lage mit
hervorragender Anbindung an den
ÖPNV.
Wir sind ein Team aus Physio- und
ErgotherapeutInnen, welches großen
Wert auf die interdisziplinäre
Zusammenarbeit legt. Neben der
engen individuellen Zusammenarbeit,
führen wir wöchentliche
interdisziplinäre Teammeetings
durch.
Seit J...
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bevor sich hier jemand aufregt: Ich nehme seit 25 Jahren 1,3-1,5fach über GKVsatz = derzeit ca. 130 - 140€ pro Zeitstunde. Damit bin ich zufrieden. Also bitte keine Kommentare "wen interessieren die Beihilfesätze". Danke!
Ich sehe mich in der - auch rechtlichen - Verantwortung, meine Beihilfepatienten über deren Zuzahlung zu informieren. Und zwar möglichst auf den Cent genau.
Und das ist ja auch kein Hexenspiel: MT 20 Minuten bei mir 47€, Beihilfe erstattet 34,80€ = 12,20€ Zuzahlung pro MT-Behandlung.
Nun lese ich im Internet, dass die Beihilfesätze in NRW ab dem 1.1.2026 erhöht worden sein. Finde dazu aber keine Liste. Auch nicht hier bei Physio.de.
So, was jetzt nun? Liegen die derzeitigen Beihilfesätze NRW mal wieder unter GKV? Oder nicht?
Mit Dank für jede inhaltlich weiterführende Antwort.
Monique
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Sabine Rabbel schrieb:
Soweit ich gesehen habe, sind die NRW-Beihilfesätze jetzt exakt, d.h. ohne die bei der Bundesbeihilfe üblichen kleinen Aufrundungen auf GKV-Niveau. Das bedeutet bei einigen Positionen eine Absenkung, und die beliebte Position Naturmoor à 36,20 Euro ist verschwunden.
Höchstbeträge nach Anlage 5 zur BVO | Finanzverwaltung NRW
@Sabine Rabbel Fango auch noch dabei
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ali schrieb:
guggst Du hier
Höchstbeträge nach Anlage 5 zur BVO | Finanzverwaltung NRW
@Sabine Rabbel Fango auch noch dabei
Hmm, diese Preise aus Deinem Link hatte ich auch gefunden. Diese Preise sind aber zum Teil niedriger als 2025. Kann das tatsächlich sein?
Und auch ich finde keine Fango mehr, nur noch Warmpackung für 16,16€.
HB jetzt 22,78€ statt 25,60€ wie 2025.
So, und das muss ich jetzt meinen Beihilfepatienten erklären...
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M0nique schrieb:
@ali
Hmm, diese Preise aus Deinem Link hatte ich auch gefunden. Diese Preise sind aber zum Teil niedriger als 2025. Kann das tatsächlich sein?
Und auch ich finde keine Fango mehr, nur noch Warmpackung für 16,16€.
HB jetzt 22,78€ statt 25,60€ wie 2025.
So, und das muss ich jetzt meinen Beihilfepatienten erklären...
Ja, Fango noch dabei, aber nur noch zum Kassenpreis für 16,16 Euro, d.h. keine Unterscheidung mehr zwischen Paraffinmischungen und Naturmoor, geschweige denn Normalo-/Groß-/Ganzpackung. Deutliche Verschlechterung.
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Sabine Rabbel schrieb:
@ali
Ja, Fango noch dabei, aber nur noch zum Kassenpreis für 16,16 Euro, d.h. keine Unterscheidung mehr zwischen Paraffinmischungen und Naturmoor, geschweige denn Normalo-/Groß-/Ganzpackung. Deutliche Verschlechterung.
Allerdings sind dann alle weiteren Positionen nach &125 und 125a als GKV.
Das ist strange...
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ali schrieb:
@Sabine Rabbel ???? wenn ich das aufklappe (Anlage 5 zur BVO) finde ich 4a) 36,20 b)47,80
Allerdings sind dann alle weiteren Positionen nach &125 und 125a als GKV.
Das ist strange...
Eigentlich ist es ganz einfach:
1. Zunächst gelten in der BVO-NRW 2026 die 2026er-GKV-Preise für reguläre und Blankoverordnungen (§§125 und 125a SGB V),
2. Abweichende und/oder ergänzende Preise sind unter dem, von @ali geposteten, Link zu finden. Sie entsprechen die 18. Veränderungsverordnung.
Und ja, Einmal-Poorpackungen z. B. sind dort, wie immer schon, unter 4a und 4b gelistet.
Und nein, es gibt keine eigenständige und vollständige Übersichtsliste mehr.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@MOnique
Eigentlich ist es ganz einfach:
1. Zunächst gelten in der BVO-NRW 2026 die 2026er-GKV-Preise für reguläre und Blankoverordnungen (§§125 und 125a SGB V),
2. Abweichende und/oder ergänzende Preise sind unter dem, von @ali geposteten, Link zu finden. Sie entsprechen die 18. Veränderungsverordnung.
Und ja, Einmal-Poorpackungen z. B. sind dort, wie immer schon, unter 4a und 4b gelistet.
Und nein, es gibt keine eigenständige und vollständige Übersichtsliste mehr.
Na toll, keine vollständige Liste mehr. Also nun 2 Listen. Warum auch immer...
In der Liste "Höchstbeträge nach Anlage 5 zur BVO" findet man dann endlich neben Radon-Inhalation im Stollen oder in der Haube, Rauminhalation in einer Gruppe bei Anwendung ortsgebundener natürlicher Heilwässer, Quarkpackungen, Abwaschung, Fußbad mit Zusatz, Sandbad, Bürstenmassagebad, Wechselbad, Salzhemd dann sogar die Fango.
Warum konnte "man" die Fango nicht in der Hauptliste unterbringen?
Wenn ich so arbeiten würde...
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M0nique schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke!
Na toll, keine vollständige Liste mehr. Also nun 2 Listen. Warum auch immer...
In der Liste "Höchstbeträge nach Anlage 5 zur BVO" findet man dann endlich neben Radon-Inhalation im Stollen oder in der Haube, Rauminhalation in einer Gruppe bei Anwendung ortsgebundener natürlicher Heilwässer, Quarkpackungen, Abwaschung, Fußbad mit Zusatz, Sandbad, Bürstenmassagebad, Wechselbad, Salzhemd dann sogar die Fango.
Warum konnte "man" die Fango nicht in der Hauptliste unterbringen?
Wenn ich so arbeiten würde...
Das nennt sich in Deutschland: Bürokratie-Abbau. 😜
Aber du kannst jetzt deine Beihilfe-Patienten ganz offiziell sagen, dass sie nur noch GKV-Versichert sind. Etwas, was das BMI schon seit vielen Jahren so kommuniziert.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique weil es die Position Fango so bei der GKV nicht gibt. Das gilt auch für die andere, dort gelisteten Positionen. Und es sind 3 Listen, nicht 2. 🤣
Das nennt sich in Deutschland: Bürokratie-Abbau. 😜
Aber du kannst jetzt deine Beihilfe-Patienten ganz offiziell sagen, dass sie nur noch GKV-Versichert sind. Etwas, was das BMI schon seit vielen Jahren so kommuniziert.
Jetzt würde mich echt interessieren ob die GKV eine Radon Inhalation in der Haube oder Abwaschungen erstattet.
Vielleicht haben die Beihilfler ja doch den GKVlern was voraus?
Überlege gerade zukünftig bei Beihilfepatienten, die nicht frisch geduscht in der Praxis erscheinen, eine Abwaschung abzurechnen. Natürlich in Rücksprache mit dem Arzt und entsprechender Verordnung 🥳
Ich spreche morgen mal mit dem Hausarzt bei mir um die Ecke.
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M0nique schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Jetzt würde mich echt interessieren ob die GKV eine Radon Inhalation in der Haube oder Abwaschungen erstattet.
Vielleicht haben die Beihilfler ja doch den GKVlern was voraus?
Überlege gerade zukünftig bei Beihilfepatienten, die nicht frisch geduscht in der Praxis erscheinen, eine Abwaschung abzurechnen. Natürlich in Rücksprache mit dem Arzt und entsprechender Verordnung 🥳
Ich spreche morgen mal mit dem Hausarzt bei mir um die Ecke.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@M0nique
Jetzt würde mich echt interessieren ob die GKV eine Radon Inhalation in der Haube oder Abwaschungen erstattet.
Soweit ich weiß nicht. Deswegen diese Zusatzliste.
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Sabine Rabbel schrieb:
Oh danke Lars ... auf die Idee, dass es mehrere Listen gibt, bin ich schlicht nicht gekommen.
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Schippi schrieb:
Auch wenn du diese Form des Kommentars nicht möchtest,aber:bin ich froh das ich keine Liste bei diesem patientenklientel benötige!!👍👍👍
... ich mache meine Liste für sog. Beihilfepatienten auch selbst sweat_smile
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Evemarie Kaiser schrieb:
@Schippi
... ich mache meine Liste für sog. Beihilfepatienten auch selbst sweat_smile
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Schippi schrieb:
@Evemarie Kaiser 👍👍
Oh danke Lars ... auf die Idee, dass es mehrere Listen gibt, bin ich schlicht nicht gekommen.
Das ist in dieser Form auch neu seit 2026.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sabine Rabbel
Sabine Rabbel schrieb am 26.01.2026 08:53 Uhr:
Oh danke Lars ... auf die Idee, dass es mehrere Listen gibt, bin ich schlicht nicht gekommen.
Das ist in dieser Form auch neu seit 2026.
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Problem beschreiben
M0nique schrieb:
Hallo,
bevor sich hier jemand aufregt: Ich nehme seit 25 Jahren 1,3-1,5fach über GKVsatz = derzeit ca. 130 - 140€ pro Zeitstunde. Damit bin ich zufrieden. Also bitte keine Kommentare "wen interessieren die Beihilfesätze". Danke!
Ich sehe mich in der - auch rechtlichen - Verantwortung, meine Beihilfepatienten über deren Zuzahlung zu informieren. Und zwar möglichst auf den Cent genau.
Und das ist ja auch kein Hexenspiel: MT 20 Minuten bei mir 47€, Beihilfe erstattet 34,80€ = 12,20€ Zuzahlung pro MT-Behandlung.
Nun lese ich im Internet, dass die Beihilfesätze in NRW ab dem 1.1.2026 erhöht worden sein. Finde dazu aber keine Liste. Auch nicht hier bei Physio.de.
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