physio.dephysio.de
  • Jobs
  • Kleinanzeigen
  • Ausbildung
    • Ausbildung
    • Schulen
    • Studium
    • Skripte
  • Selbstständig
    • Preislisten
    • Fortbildungen
    • Terminplan
    • Firmen und Produkte
    • Praxisbörse
  • Infothek
    • Infothek
    • Datenschutz (DSGVO)
    • News
    • Heilmittelrichtlinie
    • Skripte
    • Bücher
    • Praxisverzeichnis
  • Foren
    • Neue Beiträge
    • Physiotherapie
    • Blankoverordnung
    • Heilmittelrichtlinie
    • Selbstständig
    • Ergotherapie
    • Logopädie
    • Arbeit
    • Schüler
    • Therapiemethoden
    • Freie Mitarbeit
    • Recht & Steuern
    • Sonstiges
  • Anmelden

Köln

Willkommen im Team
Zur Erweiterung unseres Teams
suchen wir eine/n
Physiotherapeut*In.

Die Praxis Hohagen Physio &
Ergo Therapie ist eine etablierte
Praxis im Westen Kölns. Sie liegt
in zentraler Lage mit
hervorragender Anbindung an den
ÖPNV.
Wir sind ein Team aus Physio- und
ErgotherapeutInnen, welches großen
Wert auf die interdisziplinäre
Zusammenarbeit legt. Neben der
engen individuellen Zusammenarbeit,
führen wir wöchentliche
interdisziplinäre Teammeetings
durch.
Seit J...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung NRW neue Beihilfesätze ab 1.1.2026 ?

Neues Thema
NRW neue Beihilfesätze ab 1.1.2026 ?
Es gibt 16 Beiträge
abonnieren
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
Vor 3 Tagen
Hallo,
bevor sich hier jemand aufregt: Ich nehme seit 25 Jahren 1,3-1,5fach über GKVsatz = derzeit ca. 130 - 140€ pro Zeitstunde. Damit bin ich zufrieden. Also bitte keine Kommentare "wen interessieren die Beihilfesätze". Danke!

Ich sehe mich in der - auch rechtlichen - Verantwortung, meine Beihilfepatienten über deren Zuzahlung zu informieren. Und zwar möglichst auf den Cent genau.
Und das ist ja auch kein Hexenspiel: MT 20 Minuten bei mir 47€, Beihilfe erstattet 34,80€ = 12,20€ Zuzahlung pro MT-Behandlung.

Nun lese ich im Internet, dass die Beihilfesätze in NRW ab dem 1.1.2026 erhöht worden sein. Finde dazu aber keine Liste. Auch nicht hier bei Physio.de.
So, was jetzt nun? Liegen die derzeitigen Beihilfesätze NRW mal wieder unter GKV? Oder nicht?

Mit Dank für jede inhaltlich weiterführende Antwort.
Monique
2

Gefällt mir

• Papa Alpaka
• Kalle1
Hallo, bevor sich hier jemand aufregt: Ich nehme seit 25 Jahren 1,3-1,5fach über GKVsatz = derzeit ca. 130 - 140€ pro Zeitstunde. Damit bin ich zufrieden. Also bitte keine Kommentare "wen interessieren die Beihilfesätze". Danke! Ich sehe mich in der - auch rechtlichen - Verantwortung, meine Beihilfepatienten über deren Zuzahlung zu informieren. Und zwar möglichst auf den Cent genau. Und das ist ja auch kein Hexenspiel: MT 20 Minuten bei mir 47€, Beihilfe erstattet 34,80€ = 12,20€ Zuzahlung pro MT-Behandlung. Nun lese ich im Internet, dass die Beihilfesätze in NRW ab dem 1.1.2026 erhöht worden sein. Finde dazu aber keine Liste. Auch nicht hier bei Physio.de. So, was jetzt nun? Liegen die derzeitigen Beihilfesätze NRW mal wieder unter GKV? Oder nicht? Mit Dank für jede inhaltlich weiterführende Antwort. Monique
Gefällt mir
Antworten
Alle 15 Kommentare ansehen
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sabine Rabbel
Vor 3 Tagen
Soweit ich gesehen habe, sind die NRW-Beihilfesätze jetzt exakt, d.h. ohne die bei der Bundesbeihilfe üblichen kleinen Aufrundungen auf GKV-Niveau. Das bedeutet bei einigen Positionen eine Absenkung, und die beliebte Position Naturmoor à 36,20 Euro ist verschwunden.
1

Gefällt mir

Soweit ich gesehen habe, sind die NRW-Beihilfesätze jetzt exakt, d.h. ohne die bei der Bundesbeihilfe üblichen kleinen Aufrundungen auf GKV-Niveau. Das bedeutet bei einigen Positionen eine Absenkung, und die beliebte Position Naturmoor à 36,20 Euro ist verschwunden.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sabine Rabbel schrieb:

Soweit ich gesehen habe, sind die NRW-Beihilfesätze jetzt exakt, d.h. ohne die bei der Bundesbeihilfe üblichen kleinen Aufrundungen auf GKV-Niveau. Das bedeutet bei einigen Positionen eine Absenkung, und die beliebte Position Naturmoor à 36,20 Euro ist verschwunden.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Vor 3 Tagen
guggst Du hier
Höchstbeträge nach Anlage 5 zur BVO | Finanzverwaltung NRW

@Sabine Rabbel Fango auch noch dabei
1

Gefällt mir

guggst Du hier https://share.google/qKShFYRNHzpSwjijb @Sabine Rabbel Fango auch noch dabei
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

guggst Du hier
Höchstbeträge nach Anlage 5 zur BVO | Finanzverwaltung NRW

@Sabine Rabbel Fango auch noch dabei

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
Vor 3 Tagen
@ali
Hmm, diese Preise aus Deinem Link hatte ich auch gefunden. Diese Preise sind aber zum Teil niedriger als 2025. Kann das tatsächlich sein?

Und auch ich finde keine Fango mehr, nur noch Warmpackung für 16,16€.
HB jetzt 22,78€ statt 25,60€ wie 2025.
So, und das muss ich jetzt meinen Beihilfepatienten erklären...
1

Gefällt mir

[mention]ali[/mention] Hmm, diese Preise aus Deinem Link hatte ich auch gefunden. Diese Preise sind aber zum Teil niedriger als 2025. Kann das tatsächlich sein? Und auch ich finde keine Fango mehr, nur noch Warmpackung für 16,16€. HB jetzt 22,78€ statt 25,60€ wie 2025. So, und das muss ich jetzt meinen Beihilfepatienten erklären...
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



M0nique schrieb:

@ali
Hmm, diese Preise aus Deinem Link hatte ich auch gefunden. Diese Preise sind aber zum Teil niedriger als 2025. Kann das tatsächlich sein?

Und auch ich finde keine Fango mehr, nur noch Warmpackung für 16,16€.
HB jetzt 22,78€ statt 25,60€ wie 2025.
So, und das muss ich jetzt meinen Beihilfepatienten erklären...

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sabine Rabbel
Vor 3 Tagen
@ali
Ja, Fango noch dabei, aber nur noch zum Kassenpreis für 16,16 Euro, d.h. keine Unterscheidung mehr zwischen Paraffinmischungen und Naturmoor, geschweige denn Normalo-/Groß-/Ganzpackung. Deutliche Verschlechterung.
1

Gefällt mir

[mention]ali[/mention] Ja, Fango noch dabei, aber nur noch zum Kassenpreis für 16,16 Euro, d.h. keine Unterscheidung mehr zwischen Paraffinmischungen und Naturmoor, geschweige denn Normalo-/Groß-/Ganzpackung. Deutliche Verschlechterung.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sabine Rabbel schrieb:

@ali
Ja, Fango noch dabei, aber nur noch zum Kassenpreis für 16,16 Euro, d.h. keine Unterscheidung mehr zwischen Paraffinmischungen und Naturmoor, geschweige denn Normalo-/Groß-/Ganzpackung. Deutliche Verschlechterung.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
ali
Vor 3 Tagen
@Sabine Rabbel ???? wenn ich das aufklappe (Anlage 5 zur BVO) finde ich 4a) 36,20 b)47,80

Allerdings sind dann alle weiteren Positionen nach &125 und 125a als GKV.

Das ist strange...
1

Gefällt mir

[mention]Sabine Rabbel[/mention] ???? wenn ich das aufklappe (Anlage 5 zur BVO) finde ich 4a) 36,20 b)47,80 Allerdings sind dann alle weiteren Positionen nach &125 und 125a als GKV. Das ist strange...
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



ali schrieb:

@Sabine Rabbel ???? wenn ich das aufklappe (Anlage 5 zur BVO) finde ich 4a) 36,20 b)47,80

Allerdings sind dann alle weiteren Positionen nach &125 und 125a als GKV.

Das ist strange...

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Tagen
@MOnique
Eigentlich ist es ganz einfach:
1. Zunächst gelten in der BVO-NRW 2026 die 2026er-GKV-Preise für reguläre und Blankoverordnungen (§§125 und 125a SGB V),

2. Abweichende und/oder ergänzende Preise sind unter dem, von @ali geposteten, Link zu finden. Sie entsprechen die 18. Veränderungsverordnung.

Und ja, Einmal-Poorpackungen z. B. sind dort, wie immer schon, unter 4a und 4b gelistet.

Und nein, es gibt keine eigenständige und vollständige Übersichtsliste mehr.
1

Gefällt mir

• M0nique
[mention]MOnique[/mention] Eigentlich ist es ganz einfach: 1. Zunächst gelten in der BVO-NRW 2026 die 2026er-GKV-Preise für reguläre und Blankoverordnungen (§§125 und 125a SGB V), 2. Abweichende und/oder ergänzende Preise sind unter dem, von [mention]ali[/mention] geposteten, Link zu finden. Sie entsprechen die 18. Veränderungsverordnung. Und ja, Einmal-Poorpackungen z. B. sind dort, wie immer schon, unter 4a und 4b gelistet. Und nein, es gibt keine eigenständige und vollständige Übersichtsliste mehr.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@MOnique
Eigentlich ist es ganz einfach:
1. Zunächst gelten in der BVO-NRW 2026 die 2026er-GKV-Preise für reguläre und Blankoverordnungen (§§125 und 125a SGB V),

2. Abweichende und/oder ergänzende Preise sind unter dem, von @ali geposteten, Link zu finden. Sie entsprechen die 18. Veränderungsverordnung.

Und ja, Einmal-Poorpackungen z. B. sind dort, wie immer schon, unter 4a und 4b gelistet.

Und nein, es gibt keine eigenständige und vollständige Übersichtsliste mehr.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
Vor 3 Tagen
@Lars van Ravenzwaaij Danke!
Na toll, keine vollständige Liste mehr. Also nun 2 Listen. Warum auch immer...

In der Liste "Höchstbeträge nach Anlage 5 zur BVO" findet man dann endlich neben Radon-Inhalation im Stollen oder in der Haube, Rauminhalation in einer Gruppe bei Anwendung ortsgebundener natürlicher Heilwässer, Quarkpackungen, Abwaschung, Fußbad mit Zusatz, Sandbad, Bürstenmassagebad, Wechselbad, Salzhemd dann sogar die Fango.

Warum konnte "man" die Fango nicht in der Hauptliste unterbringen?
Wenn ich so arbeiten würde...
1

Gefällt mir

[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Danke! Na toll, keine vollständige Liste mehr. Also nun 2 Listen. Warum auch immer... In der Liste "Höchstbeträge nach [u]Anlage 5 zur BVO[/u]" findet man dann endlich neben Radon-Inhalation im Stollen oder in der Haube, Rauminhalation in einer Gruppe bei Anwendung ortsgebundener natürlicher Heilwässer, Quarkpackungen, Abwaschung, Fußbad mit Zusatz, Sandbad, Bürstenmassagebad, Wechselbad, Salzhemd dann sogar die Fango. Warum konnte "man" die Fango nicht in der Hauptliste unterbringen? Wenn ich so arbeiten würde...
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



M0nique schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Danke!
Na toll, keine vollständige Liste mehr. Also nun 2 Listen. Warum auch immer...

In der Liste "Höchstbeträge nach Anlage 5 zur BVO" findet man dann endlich neben Radon-Inhalation im Stollen oder in der Haube, Rauminhalation in einer Gruppe bei Anwendung ortsgebundener natürlicher Heilwässer, Quarkpackungen, Abwaschung, Fußbad mit Zusatz, Sandbad, Bürstenmassagebad, Wechselbad, Salzhemd dann sogar die Fango.

Warum konnte "man" die Fango nicht in der Hauptliste unterbringen?
Wenn ich so arbeiten würde...

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Tagen
@M0nique weil es die Position Fango so bei der GKV nicht gibt. Das gilt auch für die andere, dort gelisteten Positionen. Und es sind 3 Listen, nicht 2. 🤣

Das nennt sich in Deutschland: Bürokratie-Abbau. 😜

Aber du kannst jetzt deine Beihilfe-Patienten ganz offiziell sagen, dass sie nur noch GKV-Versichert sind. Etwas, was das BMI schon seit vielen Jahren so kommuniziert.
4

Gefällt mir

• MikeL
• Evemarie Kaiser
• Leni C.
• die neue
[mention]M0nique[/mention] weil es die Position Fango so bei der GKV nicht gibt. Das gilt auch für die andere, dort gelisteten Positionen. Und es sind 3 Listen, nicht 2. 🤣 Das nennt sich in Deutschland: Bürokratie-Abbau. 😜 Aber du kannst jetzt deine Beihilfe-Patienten ganz offiziell sagen, dass sie nur noch GKV-Versichert sind. Etwas, was das BMI schon seit vielen Jahren so kommuniziert.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@M0nique weil es die Position Fango so bei der GKV nicht gibt. Das gilt auch für die andere, dort gelisteten Positionen. Und es sind 3 Listen, nicht 2. 🤣

Das nennt sich in Deutschland: Bürokratie-Abbau. 😜

Aber du kannst jetzt deine Beihilfe-Patienten ganz offiziell sagen, dass sie nur noch GKV-Versichert sind. Etwas, was das BMI schon seit vielen Jahren so kommuniziert.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
M0nique
Vor 3 Tagen
@Lars van Ravenzwaaij
Jetzt würde mich echt interessieren ob die GKV eine Radon Inhalation in der Haube oder Abwaschungen erstattet.
Vielleicht haben die Beihilfler ja doch den GKVlern was voraus?

Überlege gerade zukünftig bei Beihilfepatienten, die nicht frisch geduscht in der Praxis erscheinen, eine Abwaschung abzurechnen. Natürlich in Rücksprache mit dem Arzt und entsprechender Verordnung 🥳
Ich spreche morgen mal mit dem Hausarzt bei mir um die Ecke.
5

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• Evemarie Kaiser
• Leni C.
• die neue
• Sarah Gerbert
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Jetzt würde mich echt interessieren ob die GKV eine Radon Inhalation in der Haube oder Abwaschungen erstattet. Vielleicht haben die Beihilfler ja doch den GKVlern was voraus? Überlege gerade zukünftig bei Beihilfepatienten, die nicht frisch geduscht in der Praxis erscheinen, eine Abwaschung abzurechnen. Natürlich in Rücksprache mit dem Arzt und entsprechender Verordnung 🥳 Ich spreche morgen mal mit dem Hausarzt bei mir um die Ecke.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



M0nique schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij
Jetzt würde mich echt interessieren ob die GKV eine Radon Inhalation in der Haube oder Abwaschungen erstattet.
Vielleicht haben die Beihilfler ja doch den GKVlern was voraus?

Überlege gerade zukünftig bei Beihilfepatienten, die nicht frisch geduscht in der Praxis erscheinen, eine Abwaschung abzurechnen. Natürlich in Rücksprache mit dem Arzt und entsprechender Verordnung 🥳
Ich spreche morgen mal mit dem Hausarzt bei mir um die Ecke.

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 3 Tagen
@M0nique
Jetzt würde mich echt interessieren ob die GKV eine Radon Inhalation in der Haube oder Abwaschungen erstattet.
Soweit ich weiß nicht. Deswegen diese Zusatzliste.
1

Gefällt mir

[mention]M0nique[/mention] [zitat]Jetzt würde mich echt interessieren ob die GKV eine Radon Inhalation in der Haube oder Abwaschungen erstattet. [/zitat]Soweit ich weiß nicht. Deswegen diese Zusatzliste.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@M0nique
Jetzt würde mich echt interessieren ob die GKV eine Radon Inhalation in der Haube oder Abwaschungen erstattet.
Soweit ich weiß nicht. Deswegen diese Zusatzliste.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Sabine Rabbel
Vor 3 Tagen
Oh danke Lars ... auf die Idee, dass es mehrere Listen gibt, bin ich schlicht nicht gekommen.
2

Gefällt mir

• Lars van Ravenzwaaij
• M0nique
Oh danke Lars ... auf die Idee, dass es mehrere Listen gibt, bin ich schlicht nicht gekommen.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Sabine Rabbel schrieb:

Oh danke Lars ... auf die Idee, dass es mehrere Listen gibt, bin ich schlicht nicht gekommen.

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 3 Tagen
Auch wenn du diese Form des Kommentars nicht möchtest,aber:bin ich froh das ich keine Liste bei diesem patientenklientel benötige!!👍👍👍
1

Gefällt mir

• Evemarie Kaiser
Auch wenn du diese Form des Kommentars nicht möchtest,aber:bin ich froh das ich keine Liste bei diesem patientenklientel benötige!!👍👍👍
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

Auch wenn du diese Form des Kommentars nicht möchtest,aber:bin ich froh das ich keine Liste bei diesem patientenklientel benötige!!👍👍👍

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Evemarie Kaiser
Vor 2 Tagen
@Schippi
... ich mache meine Liste für sog. Beihilfepatienten auch selbst sweat_smile
1

Gefällt mir

[mention]Schippi[/mention] ... ich mache meine Liste für sog. Beihilfepatienten auch selbst [emoji]sweat_smile[/emoji]
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Evemarie Kaiser schrieb:

@Schippi
... ich mache meine Liste für sog. Beihilfepatienten auch selbst sweat_smile

Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Schippi
Vor 2 Tagen
@Evemarie Kaiser 👍👍
1

Gefällt mir

[mention]Evemarie Kaiser[/mention] 👍👍
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Schippi schrieb:

@Evemarie Kaiser 👍👍

profilbild
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Tagen
@Sabine Rabbel

Sabine Rabbel schrieb am 26.01.2026 08:53 Uhr:
Oh danke Lars ... auf die Idee, dass es mehrere Listen gibt, bin ich schlicht nicht gekommen.

Das ist in dieser Form auch neu seit 2026.
1

Gefällt mir

[mention]Sabine Rabbel[/mention] [zitat]Sabine Rabbel schrieb am 26.01.2026 08:53 Uhr: Oh danke Lars ... auf die Idee, dass es mehrere Listen gibt, bin ich schlicht nicht gekommen.[/zitat] Das ist in dieser Form auch neu seit 2026.
Gefällt mir
Antworten

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?



Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Sabine Rabbel

Sabine Rabbel schrieb am 26.01.2026 08:53 Uhr:
Oh danke Lars ... auf die Idee, dass es mehrere Listen gibt, bin ich schlicht nicht gekommen.

Das ist in dieser Form auch neu seit 2026.

Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?

Problem beschreiben

M0nique schrieb:

Hallo,
bevor sich hier jemand aufregt: Ich nehme seit 25 Jahren 1,3-1,5fach über GKVsatz = derzeit ca. 130 - 140€ pro Zeitstunde. Damit bin ich zufrieden. Also bitte keine Kommentare "wen interessieren die Beihilfesätze". Danke!

Ich sehe mich in der - auch rechtlichen - Verantwortung, meine Beihilfepatienten über deren Zuzahlung zu informieren. Und zwar möglichst auf den Cent genau.
Und das ist ja auch kein Hexenspiel: MT 20 Minuten bei mir 47€, Beihilfe erstattet 34,80€ = 12,20€ Zuzahlung pro MT-Behandlung.

Nun lese ich im Internet, dass die Beihilfesätze in NRW ab dem 1.1.2026 erhöht worden sein. Finde dazu aber keine Liste. Auch nicht hier bei Physio.de.
So, was jetzt nun? Liegen die derzeitigen Beihilfesätze NRW mal wieder unter GKV? Oder nicht?

Mit Dank für jede inhaltlich weiterführende Antwort.
Monique



    Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.

  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung NRW neue Beihilfesätze ab 1.1.2026 ?

Mein Profilbild bearbeiten

© 2026 physio.de - Physiotherapie in Deutschland  Impressum - Datenschutz - AGB - Diese Seite weiter empfehlen - Ihre E-Mail an uns