Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
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Ich habe gekündigt und gut war’s. Habe von diesen Einbehalten nichts gewusst…..
Wenn es so lange her ist, RA einschalten und Zinsen verlangen . Anrufen, schreiben hat dir leider bis jetzt nichts gebracht…
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massu schrieb:
@ergo19 was ist das? Eine Art Kaution? Ich habe immer alle Rezepte ausbezahlt bekommen. Von wo soll dieser Sicherheitsbehalt kommen?
Ich habe gekündigt und gut war’s. Habe von diesen Einbehalten nichts gewusst…..
Wenn es so lange her ist, RA einschalten und Zinsen verlangen . Anrufen, schreiben hat dir leider bis jetzt nichts gebracht…
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ergo19 schrieb:
Die haben einen 10% Sicherheitseinbehalt behalten, also ich gekündigt habe, steht auch in den AGB, Auszahlung soll nach 90 Tagen nach Inkraft der Kündigung erfolgen, somit 30.09. warte jetzt auf die Auszahlung, die Woche mal Dampf machen.
Bei der 3. Mahnung Fristsetzung von 10 Tagen nebst Androhung von rechtlichen Schritten hatte dann nach insgesamt über 40 Tagen Verzug zum Erfolg geführt. Telefonisch natürlich niemand erreichbar, aber auch unnötig, da Mahnungen etc. eh immer schriftlich.
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Dorsovolar schrieb:
Als wir letztes Jahr gekündigt haben, mussten wir insgesamt 3x anmahnen, den genannten Sicherheitseinbehalt nach deutlichem Überschreiten der 90 Tage auszuzahlen.
Bei der 3. Mahnung Fristsetzung von 10 Tagen nebst Androhung von rechtlichen Schritten hatte dann nach insgesamt über 40 Tagen Verzug zum Erfolg geführt. Telefonisch natürlich niemand erreichbar, aber auch unnötig, da Mahnungen etc. eh immer schriftlich.
am 14.10.2024 habe ich an Noventi geschrieben und den Sicherheitseinbehalt zurück gefordert. Auszahlung wäre der 30.09.2024 gewesen. Am 23.10.2024 hat Noventi überwiesen.
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Fretl schrieb:
Hallo
am 14.10.2024 habe ich an Noventi geschrieben und den Sicherheitseinbehalt zurück gefordert. Auszahlung wäre der 30.09.2024 gewesen. Am 23.10.2024 hat Noventi überwiesen.
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ergo19 schrieb:
Hallo, wer ist bei Noventi auch zum 30.06. raus? Es geht um die Auszahlung des Sicherheitseinbehalts, hat die schon jemand. Aber hier muss man wohl wieder hinterher telefonieren und keiner ist zuständig. Die 90 Tage sind rum und von alleine kommt da wohl nichts.
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Nickiiiii schrieb:
ist bei der Opta Data auch....nur wie lange die einbehalten, weiß ich gerade nicht... Zweck ist, falls es Rückläufer gibt etc.
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ergo19 schrieb:
Ja nur Noventi schreibt direkt in ihre AGB nach Ablauf von 90 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung. Vielleicht findet sich ja hier doch noch ein oder andere der auch betroffen ist.
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Fretl schrieb:
Ich bin auch bei Noventi seit 30.06.2024 raus. Habe meinen "Sicherheitseinbehalt" auch noch nicht bekommen. Werde Noventi diese Woche noch anschreiben.
Wenn es bei mir dann mal soweit wäre würde ich die letzte Abrechnung sehr gering halten.
Also 1000,- oder so.Oder meinen Die 10% der letzten 3 Abrechnungen...! ;-(
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Im Falle einer ordentlichen Kündigung ist Noventi azh zur Sicherung möglicher Rückforderungsansprüche für die Dauer der Kündigungsfrist berechtigt, bei der Abrechnung gegenüber dem Vertragspartner einen Betrag in Höhe von 10% des jeweiligen sich aus den Rezepten ergebenden Zahlungsanspruchs einzubehalten. Noventi hat den nicht verwerteten Sicherheitseinbehalt nach Ablauf von 90 Tagen nach Wirksamkeit der Kündigung an den Vertragspartner zurückzuzahlen.
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Fretl schrieb:
So steht es in meinem Vertrag:
Im Falle einer ordentlichen Kündigung ist Noventi azh zur Sicherung möglicher Rückforderungsansprüche für die Dauer der Kündigungsfrist berechtigt, bei der Abrechnung gegenüber dem Vertragspartner einen Betrag in Höhe von 10% des jeweiligen sich aus den Rezepten ergebenden Zahlungsanspruchs einzubehalten. Noventi hat den nicht verwerteten Sicherheitseinbehalt nach Ablauf von 90 Tagen nach Wirksamkeit der Kündigung an den Vertragspartner zurückzuzahlen.
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Michael Woelky schrieb:
Könnt Ihr mir sagen welche 10% gemeint sind ?.....von der letzten Abrechnung ?
Wenn es bei mir dann mal soweit wäre würde ich die letzte Abrechnung sehr gering halten.
Also 1000,- oder so.Oder meinen Die 10% der letzten 3 Abrechnungen...! ;-(
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