Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
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Nähe.
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Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
1 x Krankengymnastik .
Nun meldet mein Programm : " Die Frequenz der Termine entspricht nicht den empfohlenen 2 Terminen / Woche ."
Wird mir die Krankenkasse diese Rezept bezahlen ? :smile:
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Tarzan schrieb:
Habe hier eine Verordnung Ex1a ; Insertionstendopathie re. Hüfte .
1 x Krankengymnastik .
Nun meldet mein Programm : " Die Frequenz der Termine entspricht nicht den empfohlenen 2 Terminen / Woche ."
Wird mir die Krankenkasse diese Rezept bezahlen ? :smile:
Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
Dein Programm meldet ersteres. Kein Problem. Kasse zahlt, wenn Du 1x wöchentl. behandelst.
[bearbeitet am 19.09.13 14:40]
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SGBV schrieb:
HMK gibt dem Arzt bezügl. der Frequenz Empfehlung, von der der Arzt abweichen kann.
Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
Dein Programm meldet ersteres. Kein Problem. Kasse zahlt, wenn Du 1x wöchentl. behandelst.
[bearbeitet am 19.09.13 14:40]
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 19.09.13 15:08]
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...bei 1x Krankengymnastik kann man ja keine 2 Behandlungen in der Woche machen....
:clap: :sunglasses: :sunglasses: :clap:
Danke JürgenK
" Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
"
Ich wollte ja erst anrufen aber .....
Die Rechnung an die Krankenkasse über 3,50€ ist schon raus
[bearbeitet am 19.09.13 15:29]
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Tarzan schrieb:
LOL
...bei 1x Krankengymnastik kann man ja keine 2 Behandlungen in der Woche machen....
:clap: :sunglasses: :sunglasses: :clap:
Danke JürgenK
" Die Verordnung gibt dem Therapeuten eine Anweisung bezügl. der Frequenz, von der dieser nur nach Rücksprache mit dem Arzt abweichen darf.
"
Ich wollte ja erst anrufen aber .....
Die Rechnung an die Krankenkasse über 3,50€ ist schon raus
[bearbeitet am 19.09.13 15:29]
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SGBV schrieb:
Uups, auf die Idee bin ich beim Lesen gar nicht gekommen - Freud'scher Fehler - sorry.
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rudibam schrieb:
Das wird von der KK auch gerne bezahlt.
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JürgenK schrieb:
:yum: ...bei 1x Krankengymnastik kann man ja keine 2 Behandlungen in der Woche machen....nur wenn Du der "barmherzige Samariter" bist und Dein "Helfersyndrom" austoben willst :sunglasses:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 19.09.13 15:08]
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