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Machen die vermutlich ständig, ist ja alles höchst individuell diagnostiziert. [Ironie off]
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Susulo schrieb:
Naja, wenn a, b oder c nicht zutrifft, trotz richtiger Diagnosegruppe (früher IKS) , dann darf der Arzt einen eigenen Text dazu setzen.
Machen die vermutlich ständig, ist ja alles höchst individuell diagnostiziert. [Ironie off]
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a schubart schrieb:
Ich hatte heute schon ein Rezept mit Patienten individueller leitsymtomatik
Danke :laughing:
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idefix- schrieb:
@susulo
Danke :laughing:
Was stand n da drauf ?????
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ali schrieb:
eeecccht:
Was stand n da drauf ?????
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idefix- schrieb:
Was bedeutet das eigentlich auf den neuen Verordnungen: Patientenindividuelle Leitsymptomatik?
Gruß
Nora
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Danke, für diese gute Anmerkung mit dem Freitextfeld :thumbsup:
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idefix- schrieb:
@nora
Danke, für diese gute Anmerkung mit dem Freitextfeld :thumbsup:
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Nora Weber schrieb:
Ergänzend noch: wenn eben nicht (nur) a, b oder c, sondern auch diese patientenindividuelle Leitsymptomatik angekreuzt ist, muss im großen darunter liegenden Feld auf der Heilmittelverordnung der sogenannte "Freitext" vorhanden sein. Wenn es bei einem oder mehreren der a- bis c-Kreuze bleibt, muss kein Text ausgeschrieben werden.
Gruß
Nora
ich hänge meine Frage hier einmal dran, obwohl es sich nicht um die reine Erklärung des Begriffes handelt.
Wenn das Feld "Patientenindividuelle Leitsymptomatik" auf der HMVO angekreuzt ist, das Freifeld mit Text gefüllt ist, muss ich diesen dann abschreiben?
In der Datensatzbeschreibung zum §302 ist dafür extra in der Feldbeschreibung "ZHE" ein bis 70 Zeichen langer Satz freigehalten. Damit kann man allerdings evtl. nicht die Leitysmptomatik ausschreiben.
Ist eventuell der Satz "Siehe HMVO" zulässig...?
Vielleicht hat sich, trotz des aktuellen Datums, schon mal jemand damit auseinandersetzen müssen und weiß darüber mehr, bevor bei der ersten Abrechnung vielen die Verordnung mit der "PIL" zurückgesendet wird.
Schönes Wochenende im Vorwege!
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Die Abrechnungsdetails legt ja der Rahmenvertrag fest. In Ermangelung eines an die neuen Heilmittel-Richtlinien angepassten Rahmenvertrags gibt es derzeit auch keine Regelung, ob und wie der Freitext für die Abrechnung weitergegeben werden soll.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Vorgabe in der Heilmittel-Richtlinie ist lediglich, dass der Freitext bei entsprechendem Kreuz vorhanden sein muss.
Die Abrechnungsdetails legt ja der Rahmenvertrag fest. In Ermangelung eines an die neuen Heilmittel-Richtlinien angepassten Rahmenvertrags gibt es derzeit auch keine Regelung, ob und wie der Freitext für die Abrechnung weitergegeben werden soll.
Gruß
Nora
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ruesay schrieb:
Hallo,
ich hänge meine Frage hier einmal dran, obwohl es sich nicht um die reine Erklärung des Begriffes handelt.
Wenn das Feld "Patientenindividuelle Leitsymptomatik" auf der HMVO angekreuzt ist, das Freifeld mit Text gefüllt ist, muss ich diesen dann abschreiben?
In der Datensatzbeschreibung zum §302 ist dafür extra in der Feldbeschreibung "ZHE" ein bis 70 Zeichen langer Satz freigehalten. Damit kann man allerdings evtl. nicht die Leitysmptomatik ausschreiben.
Ist eventuell der Satz "Siehe HMVO" zulässig...?
Vielleicht hat sich, trotz des aktuellen Datums, schon mal jemand damit auseinandersetzen müssen und weiß darüber mehr, bevor bei der ersten Abrechnung vielen die Verordnung mit der "PIL" zurückgesendet wird.
Schönes Wochenende im Vorwege!
vielen Dank für die Hinweise. Aktuell haben wir noch keinen Fall, aber wenn ein Datenfeld im §302 vorhanden ist, das als "Kann"_Feld 70 Zeichen hat, wird dort Text hinein gehören.
WIr warten mal ab.
Einen schönen Abend Ihnen!
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ruesay schrieb:
Hallo Nora,
vielen Dank für die Hinweise. Aktuell haben wir noch keinen Fall, aber wenn ein Datenfeld im §302 vorhanden ist, das als "Kann"_Feld 70 Zeichen hat, wird dort Text hinein gehören.
WIr warten mal ab.
Einen schönen Abend Ihnen!
da würde ich mich gerne auch noch mit einer ergänzenden Frage dranhängen:
Wir hatten bisher 3 Verordnungen (2 vom gleichen Arzt) ohne ein Kreuz bei der Leitsymptomatik aber im Freitextfeld wurden individuelle Diagnosemerkmale bzw. Begründungen eingetragen.
Wenn ich die Anlage 3 richtig interpretiere, würde eigentlich ein Freitext ausreichend sein, aber Theorg meckert, das
die Verordnung ohne ein gesetztes Kreuz nicht maschinenlesbar abzurechnen wäre.
Habt Ihr da Erfahrungen bzw. wie handelt Ihr da Heilmittelrichtlinenkonform (oder interpretiert die HMRL)?
Klar läßt sich das mit bürokratischen Aufwand regeln (Arzt "freundlich" auf die Finger klopfen), bin mir da aber nicht sicher, ob das überhaupt notwendig ist.
Über Eure Hilfe/Meinungen würde ich mich freuen.
grüße
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Folterknecht.fg..2091 schrieb:
Hallo zusammen,
da würde ich mich gerne auch noch mit einer ergänzenden Frage dranhängen:
Wir hatten bisher 3 Verordnungen (2 vom gleichen Arzt) ohne ein Kreuz bei der Leitsymptomatik aber im Freitextfeld wurden individuelle Diagnosemerkmale bzw. Begründungen eingetragen.
Wenn ich die Anlage 3 richtig interpretiere, würde eigentlich ein Freitext ausreichend sein, aber Theorg meckert, das
die Verordnung ohne ein gesetztes Kreuz nicht maschinenlesbar abzurechnen wäre.
Habt Ihr da Erfahrungen bzw. wie handelt Ihr da Heilmittelrichtlinenkonform (oder interpretiert die HMRL)?
Klar läßt sich das mit bürokratischen Aufwand regeln (Arzt "freundlich" auf die Finger klopfen), bin mir da aber nicht sicher, ob das überhaupt notwendig ist.
Über Eure Hilfe/Meinungen würde ich mich freuen.
grüße
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