Wir suchen für unser
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
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Problem beschreiben
tramper schrieb:
Hallo,ich koennte mal euren Rat gebrauchen,wie verhaltet ihr euch,wenn mal ein Patient trotz mehrmaliger Aufforderung und geleisteter Arbeit er einfach die Rezeptgebuehr nicht zahlt.
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Tempelritter schrieb:
Rechnung an die Krankenkasse nach der unbezahlten Rechnung an den Versicherten, § 43b Zahlungsweg, Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung (das ist die Rechnung) durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.
meine Zeit zu investieren.
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Kitane schrieb:
Wie verhält es sich in der Praxis,die Pat werden mündlich darauf hingewiesen, weil die geschriebene Quittung in der Kartei liegt. Bisher habe ich den Pat dann noch einmal gesondert angeschrieben und dann an die Kasse weitergeleietet. Nur ich sehe es nicht ein, jedesmal mein Porto und
meine Zeit zu investieren.
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Tempelritter schrieb:
Das SGB V verlangt eine gesonderte schriftliche Aufforderung, du kannst dem Versicherten die Rechnung beim letzten Termin mitgeben. Die Rechnung an die Kasse plus Porto da wirst du nicht drum rumkommen.
schwups ist die Behandlung beendet und das Rezept ist immer noch offen.
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Kitane schrieb:
hallo Tempelritter, mir geht es nicht um das Porto an die Kasse, da schreibe ich ja sowieso die Rechnungen, mir geht es um den netten säumigen Pat, den ich ja schon während der Behandlung x mal auf die Rezeptgebühr angesprochen habe, der immer kein Geld dabei hat und
schwups ist die Behandlung beendet und das Rezept ist immer noch offen.
Ab da habe ich keine termine mehr für denjenigen frei!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Ab auf die Blacklist!
Ab da habe ich keine termine mehr für denjenigen frei!
MFG
Meitao
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Tempelritter schrieb:
Rechnung mitgeben, geht keine Zahlung ein, Rechnung an seine Kassen.
Alles eine Frage der Org.....
Haben wir nicht schon genug bürokratische Hürden zu nehmen, die uns die Zeit
rauben für wichtige Dinge, wie z. B. den Pat. selbst? :blush:
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uschi12 schrieb:
Unsere Pat. erhalten bei 1. Behandlg. bereits Info über den ZZ-Betrag. Mit 2. Behandlung zur Zahlung fällig.
Alles eine Frage der Org.....
Haben wir nicht schon genug bürokratische Hürden zu nehmen, die uns die Zeit
rauben für wichtige Dinge, wie z. B. den Pat. selbst? :blush:
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Leni C. schrieb:
Ich kann mich noch an einen Aufschrei der Ärztschaft erinnern zu Einführung der Praxisgebührregelung ( 10 € pro Quartal pro zahlungspflichtigen Patient ) . Deren Vorsitzender beklagte damals in einem Interview , daß dieses Eintreiben der Gebühr für eine Arztpraxis bedeuten würde, eine Helferin mehr einzustellen , um diesen Verwaltungsakt zu erledigen . Ich mußte darüber lachen , denn das erledigen wir immer schon mal eben so nebenbei , mit allen Höhen und Tiefen .
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ja. Wir sind ja auch schön blöd, dass wir so etwas mit uns machen lassen....
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tramper schrieb:
Hallo ihr da draussen,vielen Dank fuer die Infos.Wir haben mittlerweile auch die Kassen in Anspruch genommen,doch ganz so einfach geht es dann mit deren Hilfe auch nicht...Texte wie,,Patient nicht behandeln und neuen Termin vereinbaren!"" Waren da nicht selten .Letzendlich bleibt man dann wohl doch auf dem Minus sitzen....
Hallo ihr da draussen,vielen Dank fuer die Infos.Wir haben mittlerweile auch die Kassen in Anspruch genommen,doch ganz so einfach geht es dann mit deren Hilfe auch nicht...Texte wie,,Patient nicht behandeln und neuen Termin vereinbaren!"" Waren da nicht selten .Letzendlich bleibt man dann wohl doch auf dem Minus sitzen....
Wenn du dich so leicht ins Bockshorn jagen lässt - ja, du bleibst auf dem Minus sitzen.
Verweigert die GKV die Zahlung (SGB V §43b) werden neben den €19,26 zusätzliche €40 (BGB §288) fällig, zuzüglich ein paar Cent Zinsen.
In dem Sinne: Stelle jeden ausgefallenen Eigenanteil einzeln in Rechnung (10x€40); das ist wirtschaftlicher und daher im Hinblick auf Interaktion mit GKVen geboten, als eine Sammelrechnung (1x€40) :)
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Papa Alpaka schrieb:
tramper schrieb am 28.4.15 13:41:
Hallo ihr da draussen,vielen Dank fuer die Infos.Wir haben mittlerweile auch die Kassen in Anspruch genommen,doch ganz so einfach geht es dann mit deren Hilfe auch nicht...Texte wie,,Patient nicht behandeln und neuen Termin vereinbaren!"" Waren da nicht selten .Letzendlich bleibt man dann wohl doch auf dem Minus sitzen....
Wenn du dich so leicht ins Bockshorn jagen lässt - ja, du bleibst auf dem Minus sitzen.
Verweigert die GKV die Zahlung (SGB V §43b) werden neben den €19,26 zusätzliche €40 (BGB §288) fällig, zuzüglich ein paar Cent Zinsen.
In dem Sinne: Stelle jeden ausgefallenen Eigenanteil einzeln in Rechnung (10x€40); das ist wirtschaftlicher und daher im Hinblick auf Interaktion mit GKVen geboten, als eine Sammelrechnung (1x€40) :)
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Problem beschreiben
Klauslogo schrieb:
Meldung an die Krankenkasse nach der ERSTEN Zahlungserinnerung, mit der Aufforderung, zur Zahlung, denn das Inkasso bei Zuzahlung liegt im Verantwortungsbereich der Krankenkassen. Bloss nicht mehrmals mahnen.
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