Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
Grüße, Klonkrieger
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
Ihr kennt das sicher. Pat. kommt, macht Termin aus, sagt wieder ab, meldet sich nie wieder, Rezept liegt bei euch rum.Was macht ihr mit solchen Rezepten?Aufheben? Wegschmeißen? Der Kasse schicken?
Grüße, Klonkrieger
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
LogoMijo schrieb:
Fachgerecht schreddern.
Gefällt mir
Zurück an den Arzt mit entsprechendem Vermerk .
Auf welcher datenschutzrechtlichen Basis erfolgt der "Vermerk". Wer hat das autorisiert? Weiß der Patient, was mit seiner ungültigen Verordnung passiert?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Xela schrieb:
Leni C. schrieb:
Zurück an den Arzt mit entsprechendem Vermerk .
Auf welcher datenschutzrechtlichen Basis erfolgt der "Vermerk". Wer hat das autorisiert? Weiß der Patient, was mit seiner ungültigen Verordnung passiert?
Ich muss dem Arzt ohnehin Meldung erstatten das die Behandlung terminiert aber nicht durchgeführt wurde, bei der Gelegenheit kann ich ihm gleich per Rückgabe der OriginalVO signalisieren, das dafür keine Vergütung geflossen ist. Zwei Fliegen mit einer Klappe.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
DSGVO: Ausnahmeregelung zur Abwicklung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche.
Ich muss dem Arzt ohnehin Meldung erstatten das die Behandlung terminiert aber nicht durchgeführt wurde, bei der Gelegenheit kann ich ihm gleich per Rückgabe der OriginalVO signalisieren, das dafür keine Vergütung geflossen ist. Zwei Fliegen mit einer Klappe.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Wo steht denn das, dass ich dem Arzt melden muss, dass eine Behandlung nicht durchgeführt wurde?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Zurück mit dem Vermerk , daß die Behandlungen nicht durchgeführt werden konnten wegen Nichterscheinen des Patienten .Und ich deshalb das Rezept zu meiner Entlastung zurück schicke . Schon deshalb , damit der Arzt a) die Einheiten wieder in sein Budget einrechnen kann und b) der Arzt weiß daß der Patient nicht kooperiert hat . Falls der mit neuen Beschwerden beim Arzt auftaucht .
Das geht bei mir in den Schredder...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
Dafür reicht ein Anruf in der Arztpraxis. Ich sende doch nicht das Altpapier "Rezept" zurück und belaste mich mit Porto?!?
Das geht bei mir in den Schredder...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Und ich sende das Altpapier " Rezept" zurück als Beweis , daß ich es auch tatsächlich nicht abgerechnet habe .
Ihr Handeln erschließt sich nicht. Was geht Sie das Budget eines Arztes an? Wem müssen Sie beweisen, dass Sie nichts abgerechnet haben?
Warum akzeptieren Sie nicht einfach die Entscheidung eines Patienten. Ich habe den Eindruck, dass Sie da jemanden "anschwärzen" und sich zum Herrn / Frau über dessen Handlungen machen, ohne dass derjenige davon weiß. Das geht nicht. Nicht einmal mit dem Auftag, einen Therapiebericht zu erstellen, wäre das gedeckt. Es gab keine Therapie - fertig. Was - besser ob überhaupt etwas aus verordneten Therapie geworden oder nicht geworden ist, kann bestenfalls der Arzt im Gespräch mit dem Patienten herausbekommen. Aber auch dann nur, wenn der Patient (im gesetzlich geschütztem Gespräch) darauf eingeht. Wenn Sie quasi hintenrum eine Information an den Arzt senden, die nicht autorisiert ist, verstoßen Sie gegen Datenschutzgesetze, mindestens jedoch gegen die informationelle Selbstbestimmung. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie sich dessen bewußt sind und die Folgen Ihres Handels abschätzen können. Vielleicht haben Sie den Passus in Ihre Datenschutzerklärung gegenüber dem Patienten grundsätzlich aufgenommen. Diese würde im (pauschalen) Umfang vermutlich keiner richterlichen Überprüfung standhalten.
Also Fristen wahren, dann weg mit ungültigem Müll in den zertifizierten Schredder und fertig.
@ P.A.
Ihre Antwort entspricht dem, was zu erwarten war. "...Ich muss dem Arzt ohnehin Meldung erstatten ..." Das würde ich gerne näher und nachvollziehbar erläutert haben.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Xela schrieb:
@Leni C.
Ihr Handeln erschließt sich nicht. Was geht Sie das Budget eines Arztes an? Wem müssen Sie beweisen, dass Sie nichts abgerechnet haben?
Warum akzeptieren Sie nicht einfach die Entscheidung eines Patienten. Ich habe den Eindruck, dass Sie da jemanden "anschwärzen" und sich zum Herrn / Frau über dessen Handlungen machen, ohne dass derjenige davon weiß. Das geht nicht. Nicht einmal mit dem Auftag, einen Therapiebericht zu erstellen, wäre das gedeckt. Es gab keine Therapie - fertig. Was - besser ob überhaupt etwas aus verordneten Therapie geworden oder nicht geworden ist, kann bestenfalls der Arzt im Gespräch mit dem Patienten herausbekommen. Aber auch dann nur, wenn der Patient (im gesetzlich geschütztem Gespräch) darauf eingeht. Wenn Sie quasi hintenrum eine Information an den Arzt senden, die nicht autorisiert ist, verstoßen Sie gegen Datenschutzgesetze, mindestens jedoch gegen die informationelle Selbstbestimmung. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie sich dessen bewußt sind und die Folgen Ihres Handels abschätzen können. Vielleicht haben Sie den Passus in Ihre Datenschutzerklärung gegenüber dem Patienten grundsätzlich aufgenommen. Diese würde im (pauschalen) Umfang vermutlich keiner richterlichen Überprüfung standhalten.
Also Fristen wahren, dann weg mit ungültigem Müll in den zertifizierten Schredder und fertig.
@ P.A.
Ihre Antwort entspricht dem, was zu erwarten war. "...Ich muss dem Arzt ohnehin Meldung erstatten ..." Das würde ich gerne näher und nachvollziehbar erläutert haben.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Leni C. schrieb:
Zurück an den Arzt mit entsprechendem Vermerk .
Nun ja... jede/r gibt sein Geld aus wie er/sie mag.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Alles in 36 Jahren schon selbst erlebt . Patient gibt ein schon vorunterschriebenes Rezept ab , kommt aber nicht zur Therapie . Berichtet beim Arzt aber , daß KG nicht geholfen hat . Er glaubte , daß ich ein unterschriebenes Rezept einfach abrechnen kann .
Ich habe von der GKV einen Behandlungsauftrag bekommen. Diesen kann ich erfüllen und abrechnen, das was man so als ordentlichen Ablauf erwartet, oder ich kann ihn nicht erfüllen (z.B. weil der Patient binnen 14 Tagen ab Ausstellungsdatum nicht anzutreffen ist; darauf folgt ein Ermessensspielraum "wie lange nehme ich es in Kauf, in Rücksprache mit dem Arzt den Behandlungsbeginn nach hinten zu verschieben?") oder gebe ich dem Auftraggeber, hier vertreten durch den verordnenden Vertragsarzt, die Rückmeldung das ich den Auftrag "zu identifizieren durch diese VO" nicht einmal begonnen habe.
"Heilmittelerbringer arbeiten mit den verordnenden Ärzten zur Versorgung der Versicherten zusammen" heißt es, sinngemäß, in der HMR. Der Arzt braucht sie Infornation "KG hat nicht stattgefunden" um zukünftige Informationen bewerten zu können ... bestehen die Beschwerden trotz verordneten KG weiterhin? Möglicherweise liegt das nicht daran, das die verordnete Therapie nicht anschlägt.
(und: mit dem Wissen das nicht alles abgerechnet wird was bei drei nicht auf den Bäumen ist stehen manche Ärzte der Verordnung physiotherapeutischer Maßnahmen erheblich offener gegenüber. Weil ich nicht aus wirtschaftlichen Interessen darum bitte sondern klarstelle das es um die Versorgung eines Menschen geht...)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Beweisen? Muss ich niemandem etwas. Allerdings haben wir auch Kollegen, die für vor Wochen verstorbene Patienten noch neue Verordnungen anfordern.
Ich habe von der GKV einen Behandlungsauftrag bekommen. Diesen kann ich erfüllen und abrechnen, das was man so als ordentlichen Ablauf erwartet, oder ich kann ihn nicht erfüllen (z.B. weil der Patient binnen 14 Tagen ab Ausstellungsdatum nicht anzutreffen ist; darauf folgt ein Ermessensspielraum "wie lange nehme ich es in Kauf, in Rücksprache mit dem Arzt den Behandlungsbeginn nach hinten zu verschieben?") oder gebe ich dem Auftraggeber, hier vertreten durch den verordnenden Vertragsarzt, die Rückmeldung das ich den Auftrag "zu identifizieren durch diese VO" nicht einmal begonnen habe.
"Heilmittelerbringer arbeiten mit den verordnenden Ärzten zur Versorgung der Versicherten zusammen" heißt es, sinngemäß, in der HMR. Der Arzt braucht sie Infornation "KG hat nicht stattgefunden" um zukünftige Informationen bewerten zu können ... bestehen die Beschwerden trotz verordneten KG weiterhin? Möglicherweise liegt das nicht daran, das die verordnete Therapie nicht anschlägt.
(und: mit dem Wissen das nicht alles abgerechnet wird was bei drei nicht auf den Bäumen ist stehen manche Ärzte der Verordnung physiotherapeutischer Maßnahmen erheblich offener gegenüber. Weil ich nicht aus wirtschaftlichen Interessen darum bitte sondern klarstelle das es um die Versorgung eines Menschen geht...)
Sie beschuldigen pauschal Kollegen ohne Beweise vorzutragen.
Ihr Beitrag ist anmaßend. Sie sind keine PI, folglich haben Sie keinen "Behandlungsauftrag bekommen" und sind bestenfalls Erfüllungsgehilfe. Einen eigenen "Ermessensspielraum" für datenschutzrechtlich problematische Informationen an den Arzt können Sie nicht hinweichend ausweisen. Erneut bleibt Ihr Beitrag nur mit leeren Hülsen "gefüllt".
Ich hatte lediglich gefragt, wie Sie auf den Gedanken kommen: "...Ich muss dem Arzt ohnehin Meldung erstatten ..." . Eine belastbare Antwort steht aus.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Xela schrieb:
@P.A.
Sie beschuldigen pauschal Kollegen ohne Beweise vorzutragen.
Ihr Beitrag ist anmaßend. Sie sind keine PI, folglich haben Sie keinen "Behandlungsauftrag bekommen" und sind bestenfalls Erfüllungsgehilfe. Einen eigenen "Ermessensspielraum" für datenschutzrechtlich problematische Informationen an den Arzt können Sie nicht hinweichend ausweisen. Erneut bleibt Ihr Beitrag nur mit leeren Hülsen "gefüllt".
Ich hatte lediglich gefragt, wie Sie auf den Gedanken kommen: "...Ich muss dem Arzt ohnehin Meldung erstatten ..." . Eine belastbare Antwort steht aus.
Aha... und deshalb soll ich motiviert sein, dass Rezept zurückzuschicken, weil ich sonst unter Generalverdacht gelange?!?
Es gibt keine Unterschied zwischen Schreddern durch mich oder der Patient vernichtet das Rezept über seinen Papierkorb, weil er keine Lust auf KG hat. Resultat ist das Gleiche.
Netterweise informieren wir den Arzt über Telefon, dass das Rezept aus dem System genommen werden können. Mir erschließt sich absolut nicht, warum ich das Rezept zurücksenden sollte.
Aber es wird wohl nie enden, dass die meisten Heilmittelerbringer einfach Nieten in wirtschaftlicher Praxisführung sind und dafür auch noch Porto ausfeuern.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
"Allerdings haben wir auch Kollegen, die für vor Wochen verstorbene Patienten noch neue Verordnungen anfordern"
Aha... und deshalb soll ich motiviert sein, dass Rezept zurückzuschicken, weil ich sonst unter Generalverdacht gelange?!?
Es gibt keine Unterschied zwischen Schreddern durch mich oder der Patient vernichtet das Rezept über seinen Papierkorb, weil er keine Lust auf KG hat. Resultat ist das Gleiche.
Netterweise informieren wir den Arzt über Telefon, dass das Rezept aus dem System genommen werden können. Mir erschließt sich absolut nicht, warum ich das Rezept zurücksenden sollte.
Aber es wird wohl nie enden, dass die meisten Heilmittelerbringer einfach Nieten in wirtschaftlicher Praxisführung sind und dafür auch noch Porto ausfeuern.
Die Kollegin die für eine Leiche KG angefordert hat (und der Arzt der die auch noch ausgestellt hat) lassen ich sicherlich im Archiv finden;
als Alternative kann ich gerade eine Story zu einem Kollegen in meinem Dunstkreis anbieten der mittlerweile sehr unangenehme Gespräche führen darf: siebenmal KG-ZNS plus HB-soz als "erbracht" markiert während die PDL mit ihm Kaffee getrunken hat (obendrein unmittelbar darauf noch die FSJlerin zu sieben Unterschriften genötigt ... und das nicht nur einmal...);
in einem anderen Heim habe ich mit einer Gruppenleitung festgestellt, das eine physiotherapeutische Intervention bei einer Bewohnerin mit sehr individuellem Namen sehr erfolgversprechend wäre - um dann von der Ärztin zu erfahren, das sie seit sechs Monaten Verordnungen ausstellt und bald gerne einen Zwischenstand befunden möchte. Jetzt kommt der Hammer: die Gruppenleitung gab in diesem Gespräch an, nichts von der bisher erfolgten Behandlung zu wissen, rief die Physiotherapeutin an die bisher die VOs aus der Arztpraxis geholt hat um zu fragen ob sie evtl Kapazitäten hätte diese Behandlung zu übernehmen ... nein, sie sei absolut aus- und überbucht; diese Bewohnerin könne sie nicht in ihren Behandlungsplan aufnehmen und die geschilderte Problematik sei für sie ohnehin zu aufwändig zu behandeln.
Nicht das ich irgendwem irgendetwas unterstellen wollen würde, aber wird euch jetzt vielleicht etwas klarer warum ich "nicht eingelöste VOs" an die Ärzte zurückgehen lasse?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
oh, ich stelle niemanden unter Generalverdacht außer den Bankstern (CumEx, irgendwer?) oder Berufspolitikern jeglicher Couleur (die Rosaroten treten halt zurück wenn sie versehentlich €7.000 über drei Jahre unberechtigterweise der Landeskasse vorenthalten haben, andere werden bloß auf einen höherdotierten Posten versetzt, zur Strafe, wenn sie vergessen die Köfferchen mit €7.000.000 in bar aus dem Büro zu räumen).
Die Kollegin die für eine Leiche KG angefordert hat (und der Arzt der die auch noch ausgestellt hat) lassen ich sicherlich im Archiv finden;
als Alternative kann ich gerade eine Story zu einem Kollegen in meinem Dunstkreis anbieten der mittlerweile sehr unangenehme Gespräche führen darf: siebenmal KG-ZNS plus HB-soz als "erbracht" markiert während die PDL mit ihm Kaffee getrunken hat (obendrein unmittelbar darauf noch die FSJlerin zu sieben Unterschriften genötigt ... und das nicht nur einmal...);
in einem anderen Heim habe ich mit einer Gruppenleitung festgestellt, das eine physiotherapeutische Intervention bei einer Bewohnerin mit sehr individuellem Namen sehr erfolgversprechend wäre - um dann von der Ärztin zu erfahren, das sie seit sechs Monaten Verordnungen ausstellt und bald gerne einen Zwischenstand befunden möchte. Jetzt kommt der Hammer: die Gruppenleitung gab in diesem Gespräch an, nichts von der bisher erfolgten Behandlung zu wissen, rief die Physiotherapeutin an die bisher die VOs aus der Arztpraxis geholt hat um zu fragen ob sie evtl Kapazitäten hätte diese Behandlung zu übernehmen ... nein, sie sei absolut aus- und überbucht; diese Bewohnerin könne sie nicht in ihren Behandlungsplan aufnehmen und die geschilderte Problematik sei für sie ohnehin zu aufwändig zu behandeln.
Nicht das ich irgendwem irgendetwas unterstellen wollen würde, aber wird euch jetzt vielleicht etwas klarer warum ich "nicht eingelöste VOs" an die Ärzte zurückgehen lasse?
Nö. Warum? Wenn jemand meint, ich würde falsch abrechnen, kann er sich gerne an die entsprechende GKV wenden und nachfragen, ob ein Rezept abgerechnet wurde.
Da muss ich sicherlich nicht das Altpapier-Rezept zum Arzt bringen... Ich halte das für Unsinn!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
"Nicht das ich irgendwem irgendetwas unterstellen wollen würde, aber wird euch jetzt vielleicht etwas klarer warum ich "nicht eingelöste VOs" an die Ärzte zurückgehen lasse?"
Nö. Warum? Wenn jemand meint, ich würde falsch abrechnen, kann er sich gerne an die entsprechende GKV wenden und nachfragen, ob ein Rezept abgerechnet wurde.
Da muss ich sicherlich nicht das Altpapier-Rezept zum Arzt bringen... Ich halte das für Unsinn!!!
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Wonderwoman schrieb:
LOL... soweit ist es schon, dass wir einem Arzt beweisen müssen, dass wir nicht abgerechnet haben?
Nun ja... jede/r gibt sein Geld aus wie er/sie mag.
Gefällt mir
Wonderwoman, keine Sorge, die paar Euro machen mich nicht pleite; da habe ich eher Sorgen um die ganzen Traktor/LKW/LKW-Kolonnen die jetzt zur Erntezeit meine Termine beeinträchtigen. Da ist durch die reine Fahrtzeit locker mal ein Umsatzausfall von €70/Tag drin. Ich würde allerdings eine Heilmittelerbringerkammer samt Abrechnungspositionen für Materialkosten, analog den Ärzten, befürworten. Bezug von Infektionsschutzmaterial etc zu Lasten der GKVen statt zulasten unserer EÜRen :smile:
Was ich eigentlich noch loswerden wollte: willkommen zurück, du wurdest vermisst :smile:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
"einfach aufheben" ist datenschutztechnisch die schlimmste Option, oder hast du eine Grundlage geschaffen um die ganze VO vorrätig halten zu dürfen? :wink:
Wonderwoman, keine Sorge, die paar Euro machen mich nicht pleite; da habe ich eher Sorgen um die ganzen Traktor/LKW/LKW-Kolonnen die jetzt zur Erntezeit meine Termine beeinträchtigen. Da ist durch die reine Fahrtzeit locker mal ein Umsatzausfall von €70/Tag drin. Ich würde allerdings eine Heilmittelerbringerkammer samt Abrechnungspositionen für Materialkosten, analog den Ärzten, befürworten. Bezug von Infektionsschutzmaterial etc zu Lasten der GKVen statt zulasten unserer EÜRen :smile:
Was ich eigentlich noch loswerden wollte: willkommen zurück, du wurdest vermisst :smile:
Och... das ist aber nett :satisfied:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
"Was ich eigentlich noch loswerden wollte: willkommen zurück, du wurdest vermisst "
Och... das ist aber nett :satisfied:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
KaBa schrieb:
Ja, von mir auch, willkommen zurück. Habe Wonderwoman auch vermisst
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Wonderwoman schrieb:
:relaxed:
:relaxed:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Alfred Kramer schrieb:
freu mich auch
:relaxed:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Klonkrieger schrieb:
Etwas verwirrend hier die unterschiedlichen Ansichten. Bisher hebe ich die einfach immer auf und falls jemand fragen sollte hab ich die parat. Aber dem Arzt zurückschicken ist mir dann doch zu aufwendig. Mich hat nur interessiert ob es eine allgemeingültige Regelung diesbezüglich gibt.
Und von vorauseilendem Gehorsam und "bloß nichts falsch machen" geprägt
Fakt:
Es kommt jemand, drückt mir einen Scheck in die Hand (viel mehr ist auch eine Verordnung nicht), den ich nach Erfüllung von "Dienstleistungen" gegen Quittungen (Unterschriften) bei seiner Bank (Krankenkasse) einlösen darf.
Die- oder derjenige, die/der den Scheck ausgedruckt hat (Ärztin/Arzt) ist mir erstmal schnuppe. Ich prüfe nur, ob er (der Scheck) den geltenden, notwendigen Ausfüllkriterien entspricht.
Kommt die/der Dienstleistungsempfänger:in nicht zum Emfang der Dienstleistung, ist der Scheck nutzlos für mich, lediglich ein Stück Papier.
Die Nichtnutzung der/dem Ausdruckenden mitzuteilen ist zwar eine schöne Nebenbeschäftigung, ergibt aber wenig Sinn.
Denn sollte ich einen Geldfluss in meine Richtung verursacht habe, der mir nicht zusteht: Das merken die Kostenträger schneller als ich selbst.
Deshalb das ungenutzte Formular schreddern.
Und es war für mich nie in der Welt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
LogoMijo schrieb:
Also irgendwie scheint mir hier alles ein wenig durcheinander.
Und von vorauseilendem Gehorsam und "bloß nichts falsch machen" geprägt
Fakt:
Es kommt jemand, drückt mir einen Scheck in die Hand (viel mehr ist auch eine Verordnung nicht), den ich nach Erfüllung von "Dienstleistungen" gegen Quittungen (Unterschriften) bei seiner Bank (Krankenkasse) einlösen darf.
Die- oder derjenige, die/der den Scheck ausgedruckt hat (Ärztin/Arzt) ist mir erstmal schnuppe. Ich prüfe nur, ob er (der Scheck) den geltenden, notwendigen Ausfüllkriterien entspricht.
Kommt die/der Dienstleistungsempfänger:in nicht zum Emfang der Dienstleistung, ist der Scheck nutzlos für mich, lediglich ein Stück Papier.
Die Nichtnutzung der/dem Ausdruckenden mitzuteilen ist zwar eine schöne Nebenbeschäftigung, ergibt aber wenig Sinn.
Denn sollte ich einen Geldfluss in meine Richtung verursacht habe, der mir nicht zusteht: Das merken die Kostenträger schneller als ich selbst.
Deshalb das ungenutzte Formular schreddern.
Und es war für mich nie in der Welt.
Schönen Feierabend!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
nele69 schrieb:
Wir informieren ebenfalls (telefonisch) die rezeptausstellende Praxis. Die nicht in Anspruch genommene Verordnung entlastet das ärztliche Budget und ein anderer Patient, der's braucht, kann profitieren.
Schönen Feierabend!
Mein Profilbild bearbeiten