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Königsborn - Nordrhein-Westfalen

Die Lebensarche Königsborn ist
eine vollstationäre
Wohneinrichtung der
Eingliederungshilfe für 60
schwerst mehrfachbehinderte Kinder,
Jugendliche und
junge Erwachsene im Alter von 0 bis
25 Jahren mit neurologischen
Krankheitsbildern
und den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen. Die jungen
Menschen werden
interdisziplinär von Pädagogen,
Pflegenden, Therapeuten und Ärzten
betreut.
Physiotherapeut (m/w/d)
Herz und Verstand | Ihre Aufgaben
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Neues Rezept 6x HL+MA+KG

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Neues Thema
Neues Rezept 6x HL+MA+KG
Es gibt 7 Beiträge
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Minza
06.01.2021 09:52
Hallo zusammen,
wir sind uns unsicher: Rezept über 6x KMT+KG alles in einer Spalte plus 6x HL in anderer Spalte.
Wären das 3 Doppeltermine zu je HL+MA+KG oder muss genau spezifiziert werden, welches Heilmittel wie oft gemacht werden soll.
Kann man Doppeltermine machen, ohne dass es explizit vermerkt ist?
Danke für eure Antworten.
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Hallo zusammen, wir sind uns unsicher: Rezept über 6x KMT+KG alles in einer Spalte plus 6x HL in anderer Spalte. Wären das 3 Doppeltermine zu je HL+MA+KG oder muss genau spezifiziert werden, welches Heilmittel wie oft gemacht werden soll. Kann man Doppeltermine machen, ohne dass es explizit vermerkt ist? Danke für eure Antworten.
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Minza schrieb:

Hallo zusammen,
wir sind uns unsicher: Rezept über 6x KMT+KG alles in einer Spalte plus 6x HL in anderer Spalte.
Wären das 3 Doppeltermine zu je HL+MA+KG oder muss genau spezifiziert werden, welches Heilmittel wie oft gemacht werden soll.
Kann man Doppeltermine machen, ohne dass es explizit vermerkt ist?
Danke für eure Antworten.

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J.H.
06.01.2021 10:22
Ich denke es gehen insgesamt! 6 primäre Einzeltherapien, also z. Beispiel 3x KMT u. 3x KG + ergänzendes Heilmittel 6x HL.
Wenn Doppelbeh. , dann muss auch explizit "als Doppelbeh." draufstehen
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Ich denke es gehen insgesamt! 6 primäre Einzeltherapien, also z. Beispiel 3x KMT u. 3x KG + ergänzendes Heilmittel 6x HL. Wenn Doppelbeh. , dann muss auch explizit "als Doppelbeh." draufstehen
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J.H. schrieb:

Ich denke es gehen insgesamt! 6 primäre Einzeltherapien, also z. Beispiel 3x KMT u. 3x KG + ergänzendes Heilmittel 6x HL.
Wenn Doppelbeh. , dann muss auch explizit "als Doppelbeh." draufstehen

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Nora Weber
06.01.2021 11:21
Die Verordnung sollte korrigiert werden, da die Aufteilung der vorrangigen Heilmittel konkret angegeben werden muss.
Dazu steht in der Heilmittel-Richtlinie in § 12 Abs. 2:
Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden [...]. Die Aufteilung der Verordnungseinheiten ist auf einem Verordnungsvordruck zu spezifizieren.

Die Anzahl der Behandlungseinheiten auf einer Verordnung darf auch bei einer Aufteilung auf mehrere vorrangige Heilmittel nicht überschritten werden (meist also insgesamt 6 Behandlungen). Eine Doppelbehandlung ist nur für ein einzelnes Heilmittel zulässig und muss explizit angegeben werden.
Heilmittel-Richtlinie § 12 Abs. 8:
[...] In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden. [...] Durch die Verordnung von Doppelbehandlungen erhöht sich die gemäß Heilmittel-Richtlinie zulässige Höchstmenge an Behandlungseinheiten je Verordnung sowie die orientierende Behandlungsmenge nicht. [...]

Gruß
Nora

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• Lars van Ravenzwaaij
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Die Verordnung sollte korrigiert werden, da die Aufteilung der vorrangigen Heilmittel konkret angegeben werden muss. Dazu steht in der Heilmittel-Richtlinie in § 12 Abs. 2: [zitat]Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden [...]. Die Aufteilung der Verordnungseinheiten ist auf einem Verordnungsvordruck zu spezifizieren.[/zitat] Die Anzahl der Behandlungseinheiten auf einer Verordnung darf auch bei einer Aufteilung auf mehrere vorrangige Heilmittel nicht überschritten werden (meist also insgesamt 6 Behandlungen). Eine Doppelbehandlung ist nur für ein einzelnes Heilmittel zulässig und muss explizit angegeben werden. Heilmittel-Richtlinie § 12 Abs. 8: [zitat][...] In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden. [...] Durch die Verordnung von Doppelbehandlungen erhöht sich die gemäß Heilmittel-Richtlinie zulässige Höchstmenge an Behandlungseinheiten je Verordnung sowie die orientierende Behandlungsmenge nicht. [...][/zitat] Gruß Nora
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Ingo Friedrich
06.01.2021 11:27
Hallo Nora,
wie sollte die Aufteilung den laut VO erfolgen? Beispielsweise 3 x KG, 3 x MA plus 6 x HL?
MfG :smile:
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Hallo Nora, wie sollte die Aufteilung den laut VO erfolgen? Beispielsweise 3 x KG, 3 x MA plus 6 x HL? MfG :smile:
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Ingo Friedrich schrieb:

Hallo Nora,
wie sollte die Aufteilung den laut VO erfolgen? Beispielsweise 3 x KG, 3 x MA plus 6 x HL?
MfG :smile:

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Nora Weber
06.01.2021 11:38
Ja - oder 5x KG + 1x KMT + 6x HL, oder 4x KG + 2x KMT + 3x HL...
Immer schön bei der Terminplanung aufpassen, was noch offen ist, wenn z.B. ein Termin abgesagt wurde. Wird anstrengend, hier keinen Fehler zu machen!

Gruß
Nora
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• Ingo Friedrich
Ja - oder 5x KG + 1x KMT + 6x HL, oder 4x KG + 2x KMT + 3x HL... Immer schön bei der Terminplanung aufpassen, was noch offen ist, wenn z.B. ein Termin abgesagt wurde. Wird anstrengend, hier keinen Fehler zu machen! Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Ja - oder 5x KG + 1x KMT + 6x HL, oder 4x KG + 2x KMT + 3x HL...
Immer schön bei der Terminplanung aufpassen, was noch offen ist, wenn z.B. ein Termin abgesagt wurde. Wird anstrengend, hier keinen Fehler zu machen!

Gruß
Nora

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Nora Weber schrieb:

Die Verordnung sollte korrigiert werden, da die Aufteilung der vorrangigen Heilmittel konkret angegeben werden muss.
Dazu steht in der Heilmittel-Richtlinie in § 12 Abs. 2:
Bei Maßnahmen der Physiotherapie und der Ergotherapie können die Verordnungseinheiten je Verordnung auf maximal drei unterschiedliche vorrangige Heilmittel aufgeteilt werden [...]. Die Aufteilung der Verordnungseinheiten ist auf einem Verordnungsvordruck zu spezifizieren.

Die Anzahl der Behandlungseinheiten auf einer Verordnung darf auch bei einer Aufteilung auf mehrere vorrangige Heilmittel nicht überschritten werden (meist also insgesamt 6 Behandlungen). Eine Doppelbehandlung ist nur für ein einzelnes Heilmittel zulässig und muss explizit angegeben werden.
Heilmittel-Richtlinie § 12 Abs. 8:
[...] In medizinisch begründeten Ausnahmefällen kann dasselbe Heilmittel auch als zusammenhängende Behandlung (Doppelbehandlung) verordnet und erbracht werden. [...] Durch die Verordnung von Doppelbehandlungen erhöht sich die gemäß Heilmittel-Richtlinie zulässige Höchstmenge an Behandlungseinheiten je Verordnung sowie die orientierende Behandlungsmenge nicht. [...]

Gruß
Nora

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Kristina Götze-Czechowski
08.01.2021 17:41
Bitte helft mir bitte, habe eine Verordnung mit 6x standardisierte Heilmittelkombi (MT,WT US,ET),was darf ich denn nun machen?Gruß Kristina
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Bitte helft mir bitte, habe eine Verordnung mit 6x standardisierte Heilmittelkombi (MT,WT US,ET),was darf ich denn nun machen?Gruß Kristina
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Nora Weber
09.01.2021 12:24
Das ist relativ leicht: du darfst nun die Heilmittel Manuelle Therapie und Ultraschall und Elektrotherapie an jeweils einem Behandlungstag abgeben - sofern du für alles eine Zulassung hast (ansonsten gar nichts davon).
Hier liegt ja keine "bunte Verordnung" mit mehreren vorrangigen Heilmitteln vor, sondern eben die "standardisierte Heilmittelkombination" - üblicherweise mit D1 abgekürzt.
Oder wo liegt das Problem deiner Frage?

Gruß
Nora
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Das ist relativ leicht: du darfst nun die Heilmittel Manuelle Therapie und Ultraschall und Elektrotherapie an jeweils einem Behandlungstag abgeben - sofern du für alles eine Zulassung hast (ansonsten gar nichts davon). Hier liegt ja keine "bunte Verordnung" mit mehreren vorrangigen Heilmitteln vor, sondern eben die "standardisierte Heilmittelkombination" - üblicherweise mit D1 abgekürzt. Oder wo liegt das Problem deiner Frage? Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Das ist relativ leicht: du darfst nun die Heilmittel Manuelle Therapie und Ultraschall und Elektrotherapie an jeweils einem Behandlungstag abgeben - sofern du für alles eine Zulassung hast (ansonsten gar nichts davon).
Hier liegt ja keine "bunte Verordnung" mit mehreren vorrangigen Heilmitteln vor, sondern eben die "standardisierte Heilmittelkombination" - üblicherweise mit D1 abgekürzt.
Oder wo liegt das Problem deiner Frage?

Gruß
Nora

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Kristina Götze-Czechowski schrieb:

Bitte helft mir bitte, habe eine Verordnung mit 6x standardisierte Heilmittelkombi (MT,WT US,ET),was darf ich denn nun machen?Gruß Kristina



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