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Er bekam eine Knie-TEP und wir starteten nach der OP, aber innerhalb der 12Wochenfrist, wieder mit einer Erstverordnung, da ich davon ausging, dass die OP einen neuen Regelfall begründet.
IKK classic hat aber abgesetzt, es wäre ja das selbe Knie und deshalb keine Erstverordnung.
Hab ich da was falsch verstanden ??? :unamused:
LG !
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Lamaca schrieb:
Hallo, ich hatte einen Patienten, der zunächst wegen Gonarthrose eine EV hatte.
Er bekam eine Knie-TEP und wir starteten nach der OP, aber innerhalb der 12Wochenfrist, wieder mit einer Erstverordnung, da ich davon ausging, dass die OP einen neuen Regelfall begründet.
IKK classic hat aber abgesetzt, es wäre ja das selbe Knie und deshalb keine Erstverordnung.
Hab ich da was falsch verstanden ??? :unamused:
LG !
es ist wieder eine neue EV, da eine neue Diagnose.
Widerspruch und die 40€ nicht vergessen;)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Lamaca,
es ist wieder eine neue EV, da eine neue Diagnose.
Widerspruch und die 40€ nicht vergessen;)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Hab’s dann heute nochmal telefonisch probiert und bekam die Antwort, dass es ja das selbe Knie ist und deshalb mein Widerspruch abgelehnt wird.
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Wenn du einem Verband angehörst schalte den Rechtsanwalt von denen ein.
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weiß56 schrieb:
Hatten wir immer nach OP mit Erstverordnung neuer Regelfall mit neuem ICD 10 Code.
Wenn du einem Verband angehörst schalte den Rechtsanwalt von denen ein.
... das hat nix mit dem gleichen Knie zu tun, sondern mit der Diagnose. Du behandelst ja jetzt keine Gonarthrose mehr sonder ein ganz anderes Krakheitbild nach einer Knie OP.
Ich würde mich an die nächst höhere Stelle bei der KK beschweren und nicht mehr über das Abrechnungszentrum diese KK.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
PS: ... nach OP müßte natürlich auf der VO bei der Diagn. auch stehen
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JürgenK schrieb:
Hallo Lamaca,
... das hat nix mit dem gleichen Knie zu tun, sondern mit der Diagnose. Du behandelst ja jetzt keine Gonarthrose mehr sonder ein ganz anderes Krakheitbild nach einer Knie OP.
Ich würde mich an die nächst höhere Stelle bei der KK beschweren und nicht mehr über das Abrechnungszentrum diese KK.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
PS: ... nach OP müßte natürlich auf der VO bei der Diagn. auch stehen
Und ? hat es geklappt?
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emma72 schrieb:
Hallo!
Und ? hat es geklappt?
Gruß
PS: Und ja, es ist ein neuer Regelfall!!!!!!!!!!
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Herbert schrieb:
Jede Niederlassung der ikkclassic gibt dir die Telefonnummer der Fachstelle für Heilmittel in Bielefeld. Da arbeiten auch nur Menschen(auch nette aus eigener Erfahrung) und dort wäre der erste Hebel. Gerät man doch an einen, sagen wir, die Inkompetenz durch Unfreundlichkeit versteckenden Menschen, gibt es den Abteilungsleiter.
Gruß
PS: Und ja, es ist ein neuer Regelfall!!!!!!!!!!
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Lamaca schrieb:
Ich habe schon schriftlich Widerspruch eingelegt und keine Antwort bekommen. Dann nochmal hingeschickt mit Fristsetzung, wieder keine Antwort.
Hab’s dann heute nochmal telefonisch probiert und bekam die Antwort, dass es ja das selbe Knie ist und deshalb mein Widerspruch abgelehnt wird.
Ich habe heute mit der Abrechnung eine der beiden abgesetzten Rezepte zurückerstattet bekommen, aber ohne die 40€.
Warum sie nur eine erstattet haben werde ich erstmal versuchen telefonisch zu klären und dabei nochmal an die 40€ erinnern.
Mal sehen, wie es weitergeht.
LG
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Hallo, vielen Dank für eure Antworten !!
Ich habe heute mit der Abrechnung eine der beiden abgesetzten Rezepte zurückerstattet bekommen, aber ohne die 40€.
Warum sie nur eine erstattet haben werde ich erstmal versuchen telefonisch zu klären und dabei nochmal an die 40€ erinnern.
Mal sehen, wie es weitergeht.
LG
Mit der Zahlung haben sie deinen Widerspruch anerkannt (außer es gab einen Begleitbrief "Zahlung vorbehaltlich der sachlichen/rechtlichen Prüfung, Rückforderung vorbehalten"), wenn sie damit außerhalb der vertraglich vereinbarten Zahlungszeit lagen tritt automatisch Verzug ein. An der Stelle bin ich mittlerweile wenig zimperlich und schreibe meinem Inkasso-Anwalt eine eMail mit Scans der nötigen Unterlagen und der Bitte um "das Übliche". Allerdings ruft mein Pizzamann mich auch jeden Donnerstag um 11 an um zu fragen ob ich um 12:30 "das Übliche" abhole ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Lamaca schrieb am 29.1.20 21:53:
Hallo, vielen Dank für eure Antworten !!
Ich habe heute mit der Abrechnung eine der beiden abgesetzten Rezepte zurückerstattet bekommen, aber ohne die 40€.
Warum sie nur eine erstattet haben werde ich erstmal versuchen telefonisch zu klären und dabei nochmal an die 40€ erinnern.
Mal sehen, wie es weitergeht.
LG
Mit der Zahlung haben sie deinen Widerspruch anerkannt (außer es gab einen Begleitbrief "Zahlung vorbehaltlich der sachlichen/rechtlichen Prüfung, Rückforderung vorbehalten"), wenn sie damit außerhalb der vertraglich vereinbarten Zahlungszeit lagen tritt automatisch Verzug ein. An der Stelle bin ich mittlerweile wenig zimperlich und schreibe meinem Inkasso-Anwalt eine eMail mit Scans der nötigen Unterlagen und der Bitte um "das Übliche". Allerdings ruft mein Pizzamann mich auch jeden Donnerstag um 11 an um zu fragen ob ich um 12:30 "das Übliche" abhole ;)
Nein, es gab kein Begleitschreiben, einfach nur eine Rückerstattung ohne jeglichen Kommentar.
Aber wenn sie diesen Widerspruch anerkennen, muss der zweite ebenfalls anerkannt werden, da es sich um eine FV handelt .
Ich hab (noch) keinen Inkasso-Anwalt, deshalb probier ich es noch einmal per Telefon. Klappt das ich, hab ich ab dann nen Anwalt :).
@Papa Alpaka
Lass dir „das Übliche“ heute schmecken :sunglasses:
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Lamaca schrieb:
„Mit der Zahlung haben sie deinen Widerspruch anerkannt (außer es gab einen Begleitbrief "Zahlung vorbehaltlich der sachlichen/rechtlichen Prüfung, Rückforderung vorbehalten"), wenn sie damit außerhalb der vertraglich vereinbarten Zahlungszeit lagen tritt automatisch Verzug ein. An der Stelle bin ich mittlerweile wenig zimperlich und schreibe meinem Inkasso-Anwalt eine eMail mit Scans der nötigen Unterlagen und der Bitte um "das Übliche". Allerdings ruft mein Pizzamann mich auch jeden Donnerstag um 11 an um zu fragen ob ich um 12:30 "das Übliche" abhole ;)“
Nein, es gab kein Begleitschreiben, einfach nur eine Rückerstattung ohne jeglichen Kommentar.
Aber wenn sie diesen Widerspruch anerkennen, muss der zweite ebenfalls anerkannt werden, da es sich um eine FV handelt .
Ich hab (noch) keinen Inkasso-Anwalt, deshalb probier ich es noch einmal per Telefon. Klappt das ich, hab ich ab dann nen Anwalt :).
@Papa Alpaka
Lass dir „das Übliche“ heute schmecken :sunglasses:
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Lamaca schrieb:
Hallo, vielen Dank für eure Antworten !!
Ich habe heute mit der Abrechnung eine der beiden abgesetzten Rezepte zurückerstattet bekommen, aber ohne die 40€.
Warum sie nur eine erstattet haben werde ich erstmal versuchen telefonisch zu klären und dabei nochmal an die 40€ erinnern.
Mal sehen, wie es weitergeht.
LG
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