Wir suchen zum nächstmöglichen
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
physiotherapeutischen Behandlung
nach unterschiedlichen
Behandlungskonzepten
- Evaluation, Anpassung und
Organisation von Orthesen und
Hilfsmitteln zur Verbesserung der
Mobilit...
Zeitpunkt unbefristet in Voll- oder
Teilzeit für das Therapieteam der
Klinik für Geriatrie im
Interdisziplinären Therapiezentrum
des Albertinen Krankenhauses Sie!
Ihre Aufgaben
- physiotherapeutische
Befunderhebung auf Grundlage der
ICF
- Planung, Durchführung und
Evaluation der
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nach unterschiedlichen
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ich habe einen neuen Patienten nach 3jähriger Pause wieder in meiner Praxis zur Sprachtherapie. Der Patient war vorher in einer Fachpraxis für Phoniatrie zur Diagnostik. Jetzt hat die Mutter die Verordnung mitgebracht, aber es ist eine Folgeverordnung. Nachfrage bei dem Facharzt ergab, die Erstverordnung habe ein Logopäde abgerechnet, der schon mal in der Praxis bei der Diagnostik aushilft. Der hat eine eigene Kassenzulassung. Darf das so sein? Und was mache ich mit meinem Anamnesegespräch, das aufgrund der Pause nötig war und 60 Minuten gedauert hat.
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stefre33 schrieb:
Hallo,
ich habe einen neuen Patienten nach 3jähriger Pause wieder in meiner Praxis zur Sprachtherapie. Der Patient war vorher in einer Fachpraxis für Phoniatrie zur Diagnostik. Jetzt hat die Mutter die Verordnung mitgebracht, aber es ist eine Folgeverordnung. Nachfrage bei dem Facharzt ergab, die Erstverordnung habe ein Logopäde abgerechnet, der schon mal in der Praxis bei der Diagnostik aushilft. Der hat eine eigene Kassenzulassung. Darf das so sein? Und was mache ich mit meinem Anamnesegespräch, das aufgrund der Pause nötig war und 60 Minuten gedauert hat.
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Shakespeare schrieb:
Bin kein Logopäde, aber wenn es eine Folgeverordnung ist, dann behandelt man das auch so. Die Anamnese müsstest du dann als erste Behandlung auf der Folgeverordnung betrachten. Gruß S.
Für Dich ist es dann keine Erstverordnung mehr, sondern eine Folgeverordnung.
Dennoch machst Du eine Anamnese und eine Befunderhebung, um den Stand der Dinge zu erkunden und die Behandlung korrekt planen zu können.
Das bedeutet abrechnungstechnisch: 1 x Befund, 9 x Therapie.
Ich schreibe auf der Rückseite der Verordnung: Befund notwendig, da der Patient vorher in anderer Praxis war.
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LogoMijo schrieb:
Ich gehe mal davon aus, es handelt sich um eine Verordnung mit 10 x 45 Minuten. Die Erstverordnung hat der Kollege in der Facharzt-Praxis bereits erhalten.
Für Dich ist es dann keine Erstverordnung mehr, sondern eine Folgeverordnung.
Dennoch machst Du eine Anamnese und eine Befunderhebung, um den Stand der Dinge zu erkunden und die Behandlung korrekt planen zu können.
Das bedeutet abrechnungstechnisch: 1 x Befund, 9 x Therapie.
Ich schreibe auf der Rückseite der Verordnung: Befund notwendig, da der Patient vorher in anderer Praxis war.
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stefre33 schrieb:
Die Erstverordnung wurde vor ein paar Wochen"verbraucht" als der Patient von einem externen Logopäden in der Facharztpraxis für Pädaudiologie und Phoniatrie untersucht und überprüft wurde. Soweit ich weiß, muss der Arzt dann den Logopäden ausbezahlen und mir eine Erstverordnung zukommen lassen. Habe inzwischen meinen Berufsverband kontaktiert und ich bin nicht der erste Fall, wo das so läuft.
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Nubes88 schrieb:
Also ich hatte mal Patienten, die nach dem 1. Rezept zu mir gewechselt sind. Die dame der Aok hat mir gesagt, ich müsste zwar den Regelfall berücksichtigen, darf aber erneut eine 33010 abrechnen und halten, da ich ja eine Anamnese/Diagnostik machsn muss, um den Patient überhaupt behandeln zu können. In dem Fall sollts ich einfach hinten drauf schreiben, dass ei Wechsel der Logopraxis stattgefunden hat und der Patient vorger in Praxis Xy war. Demnach habe ich bei FolgeVO trotzdem 11 Einheiten abgerechnet und es wurde nichts beanstandet.
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C. DBO schrieb:
Wenn ich dass jetzt richtig lese, wurde die Erstverordnung demanch schon vor drei Jahren abgerechnet - dann ist es jetzt keine FolgeVO mehr sondern erneut eine ErstVO und der Arzt kann sie ändern. Du kannst solche Umstände auch selbst bei der KK erfragen, um ganz sicher zu gehen.
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