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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung neuer Indikationsschlüssel gleich neuer Regelfall?

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Neues Thema
neuer Indikationsschlüssel gleich neuer Regelfall?
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colin
27.04.2019 09:12
Hallo zusammen,
Patient hatte EV, 2xFV bei WS2a, Diagnose: deg. HWS Syndrom, ICD-10: F45.41, kam gestern mit EV CSa, Diagnose: unspezifische, schmerzhafte Bewegungsstörung, ICD-10: F45.41

Meine Frage: Geht das so durch? ICD-10 ist gleich nur die Worte der ausgeschriebenen Diagnose sind anders.

Ein Wechsel des Indikationsschlüssel löst doch keinen neuen Regelfall aus oder?

Danke für Eure Antworten
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Hallo zusammen, Patient hatte EV, 2xFV bei WS2a, Diagnose: deg. HWS Syndrom, ICD-10: F45.41, kam gestern mit EV CSa, Diagnose: unspezifische, schmerzhafte Bewegungsstörung, ICD-10: F45.41 Meine Frage: Geht das so durch? ICD-10 ist gleich nur die Worte der ausgeschriebenen Diagnose sind anders. Ein Wechsel des Indikationsschlüssel löst doch keinen neuen Regelfall aus oder? Danke für Eure Antworten
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colin schrieb:

Hallo zusammen,
Patient hatte EV, 2xFV bei WS2a, Diagnose: deg. HWS Syndrom, ICD-10: F45.41, kam gestern mit EV CSa, Diagnose: unspezifische, schmerzhafte Bewegungsstörung, ICD-10: F45.41

Meine Frage: Geht das so durch? ICD-10 ist gleich nur die Worte der ausgeschriebenen Diagnose sind anders.

Ein Wechsel des Indikationsschlüssel löst doch keinen neuen Regelfall aus oder?

Danke für Eure Antworten

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ali
27.04.2019 09:19
colin schrieb am 27.4.19 09:12:
Hallo zusammen,
Patient hatte EV, 2xFV bei WS2a, Diagnose: deg. HWS Syndrom, ICD-10: F45.41, kam gestern mit EV CSa, Diagnose: unspezifische, schmerzhafte Bewegungsstörung, ICD-10: F45.41

Meine Frage: Geht das so durch? ICD-10 ist gleich nur die Worte der ausgeschriebenen Diagnose sind anders.

Ein Wechsel des Indikationsschlüssel löst doch keinen neuen Regelfall aus oder?

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Wird eher nicht durchgehen, zumal die Kassen auch zuerst auf den Code gucken, allerdings ist HWS Syndrom eher nicht F45.41...
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[zitat]colin schrieb am 27.4.19 09:12: Hallo zusammen, Patient hatte EV, 2xFV bei WS2a, Diagnose: deg. HWS Syndrom, ICD-10: F45.41, kam gestern mit EV CSa, Diagnose: unspezifische, schmerzhafte Bewegungsstörung, ICD-10: F45.41 Meine Frage: Geht das so durch? ICD-10 ist gleich nur die Worte der ausgeschriebenen Diagnose sind anders. Ein Wechsel des Indikationsschlüssel löst doch keinen neuen Regelfall aus oder? Danke für Eure Antworten [/zitat] Wird eher nicht durchgehen, zumal die Kassen auch zuerst auf den Code gucken, allerdings ist HWS Syndrom eher nicht F45.41...
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ali schrieb:

colin schrieb am 27.4.19 09:12:
Hallo zusammen,
Patient hatte EV, 2xFV bei WS2a, Diagnose: deg. HWS Syndrom, ICD-10: F45.41, kam gestern mit EV CSa, Diagnose: unspezifische, schmerzhafte Bewegungsstörung, ICD-10: F45.41

Meine Frage: Geht das so durch? ICD-10 ist gleich nur die Worte der ausgeschriebenen Diagnose sind anders.

Ein Wechsel des Indikationsschlüssel löst doch keinen neuen Regelfall aus oder?

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Wird eher nicht durchgehen, zumal die Kassen auch zuerst auf den Code gucken, allerdings ist HWS Syndrom eher nicht F45.41...

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Shakespeare
27.04.2019 09:26
Nein, streng genommen wäre hier eine Vo. a.d.R. korrekt. Wenn hier ein anderer Arzt verordnet hat, kann dieser jedoch eine Erstverordnung ausstellen. Hier kann man dann mit Einverständnis des Patienten um eine entsprechende Korrektur bitten. Weigern sich Patient oder Arzt, was völlig korrekt wäre, gäbe es die Möglichkeit einen entsprechenden Vermerk auf die Rückseite der Verordnung zu schreiben. Z. B. Neuer Arzt, besteht auf Durchführung oder lehnt Korrektur ab etc. Dann sollte das Ding, ggf. auch ein Widerspruch durchsetzbar sein.
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Nein, streng genommen wäre hier eine Vo. a.d.R. korrekt. Wenn hier ein anderer Arzt verordnet hat, kann dieser jedoch eine Erstverordnung ausstellen. Hier kann man dann mit Einverständnis des Patienten um eine entsprechende Korrektur bitten. Weigern sich Patient oder Arzt, was völlig korrekt wäre, gäbe es die Möglichkeit einen entsprechenden Vermerk auf die Rückseite der Verordnung zu schreiben. Z. B. Neuer Arzt, besteht auf Durchführung oder lehnt Korrektur ab etc. Dann sollte das Ding, ggf. auch ein Widerspruch durchsetzbar sein.
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Shakespeare schrieb:

Nein, streng genommen wäre hier eine Vo. a.d.R. korrekt. Wenn hier ein anderer Arzt verordnet hat, kann dieser jedoch eine Erstverordnung ausstellen. Hier kann man dann mit Einverständnis des Patienten um eine entsprechende Korrektur bitten. Weigern sich Patient oder Arzt, was völlig korrekt wäre, gäbe es die Möglichkeit einen entsprechenden Vermerk auf die Rückseite der Verordnung zu schreiben. Z. B. Neuer Arzt, besteht auf Durchführung oder lehnt Korrektur ab etc. Dann sollte das Ding, ggf. auch ein Widerspruch durchsetzbar sein.

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colin
27.04.2019 11:11
die VO mit CS wurde auch vom Arzt ausgestellt der die EV + FV ausstellte.

Werde ihn dann die VO zum ändern auf WS2a und a. d. R. zufaxen.

Danke
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die VO mit CS wurde auch vom Arzt ausgestellt der die EV + FV ausstellte. Werde ihn dann die VO zum ändern auf WS2a und a. d. R. zufaxen. Danke
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colin schrieb:

die VO mit CS wurde auch vom Arzt ausgestellt der die EV + FV ausstellte.

Werde ihn dann die VO zum ändern auf WS2a und a. d. R. zufaxen.

Danke



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