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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Neuer Gag der DAK

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Neues Thema
Neuer Gag der DAK
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Alfred Kramer
05.06.2018 18:10
Neuer Gag der DAK : Absetzung wegen Überschreitung der Höchstmenge , Widerspruch durch mich mit Forderung der Verzugspauschale. Im März wurde erstattet, allerdings ohne Verzugspauschale. Nach einigen Pingpong-Versuchen zwischen Davaso und DAK kam jetzt ein Schreiben von der Beschwerdestelle, in dem die DAK mit mitteilt, daß ich leider keinen Anspruch auf die 40,- hätte, da ich meine Forderungen an die optadata abgetreten habe, und nur der direkte Rechnungssteller diese Verzugspauschale fordern könnte.
Bin gespannt, was mein RA dazu sagt.
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Neuer Gag der DAK : Absetzung wegen Überschreitung der Höchstmenge , Widerspruch durch mich mit Forderung der Verzugspauschale. Im März wurde erstattet, allerdings ohne Verzugspauschale. Nach einigen Pingpong-Versuchen zwischen Davaso und DAK kam jetzt ein Schreiben von der Beschwerdestelle, in dem die DAK mit mitteilt, daß ich leider keinen Anspruch auf die 40,- hätte, da ich meine Forderungen an die optadata abgetreten habe, und nur der direkte Rechnungssteller diese Verzugspauschale fordern könnte. Bin gespannt, was mein RA dazu sagt.
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Alfred Kramer schrieb:

Neuer Gag der DAK : Absetzung wegen Überschreitung der Höchstmenge , Widerspruch durch mich mit Forderung der Verzugspauschale. Im März wurde erstattet, allerdings ohne Verzugspauschale. Nach einigen Pingpong-Versuchen zwischen Davaso und DAK kam jetzt ein Schreiben von der Beschwerdestelle, in dem die DAK mit mitteilt, daß ich leider keinen Anspruch auf die 40,- hätte, da ich meine Forderungen an die optadata abgetreten habe, und nur der direkte Rechnungssteller diese Verzugspauschale fordern könnte.
Bin gespannt, was mein RA dazu sagt.

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LogoMijo
05.06.2018 20:39
Das gleiche "Spiel" habe ich gerade mit der BARMER, vertreten durch die DDG. Rechnung über die Leistungen wurde nicht gezahlt, weil der bearbeitende SoFa nicht des Lesens mächtig war. Nach Widerspruch wurde doch erstattet. Die Rechnung über die Verzugspauschale nicht. Da ich selbst abrechne, bin ich der Rechnungsteller.
Begründung der BARMER für die Nichtzahlung der Verzugspauschale: Kein Handelsgeschäft...
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Das gleiche "Spiel" habe ich gerade mit der BARMER, vertreten durch die DDG. Rechnung über die Leistungen wurde nicht gezahlt, weil der bearbeitende SoFa nicht des Lesens mächtig war. Nach Widerspruch wurde doch erstattet. Die Rechnung über die Verzugspauschale nicht. Da ich selbst abrechne, bin ich der Rechnungsteller. Begründung der BARMER für die Nichtzahlung der Verzugspauschale: Kein Handelsgeschäft...
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Wonderwoman
05.06.2018 21:40
LogoMijo schrieb am 5.6.18 20:39:
Das gleiche "Spiel" habe ich gerade mit der BARMER, vertreten durch die DDG. Rechnung über die Leistungen wurde nicht gezahlt, weil der bearbeitende SoFa nicht des Lesens mächtig war. Nach Widerspruch wurde doch erstattet. Die Rechnung über die Verzugspauschale nicht. Da ich selbst abrechne, bin ich der Rechnungsteller.
Begründung der BARMER für die Nichtzahlung der Verzugspauschale: Kein Handelsgeschäft...


Ich warte nur drauf, dass ich da mal klagen kann :smile:
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[zitat]LogoMijo schrieb am 5.6.18 20:39: Das gleiche "Spiel" habe ich gerade mit der BARMER, vertreten durch die DDG. Rechnung über die Leistungen wurde nicht gezahlt, weil der bearbeitende SoFa nicht des Lesens mächtig war. Nach Widerspruch wurde doch erstattet. Die Rechnung über die Verzugspauschale nicht. Da ich selbst abrechne, bin ich der Rechnungsteller. Begründung der BARMER für die Nichtzahlung der Verzugspauschale: Kein Handelsgeschäft... [/zitat] Ich warte nur drauf, dass ich da mal klagen kann :smile:
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Wonderwoman schrieb:

LogoMijo schrieb am 5.6.18 20:39:
Das gleiche "Spiel" habe ich gerade mit der BARMER, vertreten durch die DDG. Rechnung über die Leistungen wurde nicht gezahlt, weil der bearbeitende SoFa nicht des Lesens mächtig war. Nach Widerspruch wurde doch erstattet. Die Rechnung über die Verzugspauschale nicht. Da ich selbst abrechne, bin ich der Rechnungsteller.
Begründung der BARMER für die Nichtzahlung der Verzugspauschale: Kein Handelsgeschäft...


Ich warte nur drauf, dass ich da mal klagen kann :smile:

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Papa Alpaka
05.06.2018 22:45
...wir können natürlich Rücksicht auf die Gemeinschaft der Versicherten nehmen und auf unser ohnehin schon knappes Honorar verzichten (erinnert sich jemand daran, das wir vor nicht all zu langer Zeit +38,6% haben wollten?)

Drum melde ich mittlerweile jede unnötige €40+Zinsen-Überweisung an's Bundesversicherungsamt, adressiert an die zentrale Postannahme (wenn schon sonst langsam gemahlen wird geht's wenigstens durch viele Hände von höherrangigen Mitarbeitern bevor die richtige Ablage gefunden wird)...
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...wir können natürlich Rücksicht auf die Gemeinschaft der Versicherten nehmen und auf unser ohnehin schon knappes Honorar verzichten (erinnert sich jemand daran, das wir vor nicht all zu langer Zeit +38,6% haben wollten?) Drum melde ich mittlerweile jede unnötige €40+Zinsen-Überweisung an's Bundesversicherungsamt, adressiert an die zentrale Postannahme (wenn schon sonst langsam gemahlen wird geht's wenigstens durch viele Hände von höherrangigen Mitarbeitern bevor die richtige Ablage gefunden wird)...
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Papa Alpaka schrieb:

...wir können natürlich Rücksicht auf die Gemeinschaft der Versicherten nehmen und auf unser ohnehin schon knappes Honorar verzichten (erinnert sich jemand daran, das wir vor nicht all zu langer Zeit +38,6% haben wollten?)

Drum melde ich mittlerweile jede unnötige €40+Zinsen-Überweisung an's Bundesversicherungsamt, adressiert an die zentrale Postannahme (wenn schon sonst langsam gemahlen wird geht's wenigstens durch viele Hände von höherrangigen Mitarbeitern bevor die richtige Ablage gefunden wird)...

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666
06.06.2018 06:58
Habe die Verzugspauschalen über Inkasso beigetrieben, wurden auch bezahlt.
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Habe die Verzugspauschalen über Inkasso beigetrieben, wurden auch bezahlt.
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666 schrieb:

Habe die Verzugspauschalen über Inkasso beigetrieben, wurden auch bezahlt.

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RePro
07.06.2018 09:14
Ich reiche sämtliche Widersprüche inkl. Verzugspauschale über mein Rechenzentrum ein. Funktioniert bis dato sehr gut. Mich ärgert vielmehr, dass das Rechenzentrum bei unberechtigten Absetzungen nicht umgehend von sich aus reagiert. Berechnung über GKV-Pauschale, bisher keine Mehrkosten.
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• ali
• Alfred Kramer
• Physio2015
Ich reiche sämtliche Widersprüche inkl. Verzugspauschale über mein Rechenzentrum ein. Funktioniert bis dato sehr gut. Mich ärgert vielmehr, dass das Rechenzentrum bei unberechtigten Absetzungen nicht umgehend von sich aus reagiert. Berechnung über GKV-Pauschale, bisher keine Mehrkosten.
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RePro schrieb:

Ich reiche sämtliche Widersprüche inkl. Verzugspauschale über mein Rechenzentrum ein. Funktioniert bis dato sehr gut. Mich ärgert vielmehr, dass das Rechenzentrum bei unberechtigten Absetzungen nicht umgehend von sich aus reagiert. Berechnung über GKV-Pauschale, bisher keine Mehrkosten.

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LogoMijo schrieb:

Das gleiche "Spiel" habe ich gerade mit der BARMER, vertreten durch die DDG. Rechnung über die Leistungen wurde nicht gezahlt, weil der bearbeitende SoFa nicht des Lesens mächtig war. Nach Widerspruch wurde doch erstattet. Die Rechnung über die Verzugspauschale nicht. Da ich selbst abrechne, bin ich der Rechnungsteller.
Begründung der BARMER für die Nichtzahlung der Verzugspauschale: Kein Handelsgeschäft...

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LogoMijo
05.06.2018 21:51
Bei Schriftverkehr, Mahnungen, gerichtlichem Mahnverfahren, streitigem Gerichtsverfahren: Wer zahlt letztendlich? Die Versicherten. Eigentlich waren ihre Beiträge für kompetente Therapien gedacht...
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• Achilles2
Bei Schriftverkehr, Mahnungen, gerichtlichem Mahnverfahren, streitigem Gerichtsverfahren: Wer zahlt letztendlich? Die Versicherten. Eigentlich waren ihre Beiträge für kompetente Therapien gedacht...
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paracelsus65
05.06.2018 22:41
dito DAK - wo klagen ??? vor dem Sozialgericht oder vor Zivilgericht oder besser gerichtliches Mahnverfahren ???
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dito DAK - wo klagen ??? vor dem Sozialgericht oder vor Zivilgericht oder besser gerichtliches Mahnverfahren ???
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paracelsus65 schrieb:

dito DAK - wo klagen ??? vor dem Sozialgericht oder vor Zivilgericht oder besser gerichtliches Mahnverfahren ???

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LogoMijo schrieb:

Bei Schriftverkehr, Mahnungen, gerichtlichem Mahnverfahren, streitigem Gerichtsverfahren: Wer zahlt letztendlich? Die Versicherten. Eigentlich waren ihre Beiträge für kompetente Therapien gedacht...



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