Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
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gilt dieser Satz noch?
Pat. bringt Rez. Anfang April '13: EVO - Ex2a - Gonarthrose - 6xUS vom Rheumatologen und heute: EVO - Ex1a - Gonarthrose - 6xUS vom Hausarzt?!
Muß ich das 2. Rez. ändern lassen auf FVO und EX2a, da es gleiche Diagnose beinhaltet oder gilt es als neuer Regelfall, da der Arzt gewechselt hat?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
gilt dieser Satz noch?
Pat. bringt Rez. Anfang April '13: EVO - Ex2a - Gonarthrose - 6xUS vom Rheumatologen und heute: EVO - Ex1a - Gonarthrose - 6xUS vom Hausarzt?!
Muß ich das 2. Rez. ändern lassen auf FVO und EX2a, da es gleiche Diagnose beinhaltet oder gilt es als neuer Regelfall, da der Arzt gewechselt hat?
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Für den VdEK ist das jetzt vorbei, siehe neuen RV.
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morpheus-06 schrieb:
wurde aber so von mancher KV gesagt und von mancher Kasse akzeptiert.
Für den VdEK ist das jetzt vorbei, siehe neuen RV.
Leider dulden das die Verbandsmitglieder nicht länger und fügten das Gegenteil in den neuesten Vertrag ein. Mit Verbandsmacht gegen die HMR.
Weiterhin sind die Ärzte an die HMR gebunden ( unabhängig davon, was Therapeuten für sich unbedingt gegenteilig geregelt haben möchten ).
Glücklicherweise wird dieses Verbandsmitgliederprojekt gegen HMR/ HMK scheitern. Zumal ohnehin alles für die jeweils künftigen Zulassungsantragsteller gilt, denn es gilt der jeweils eigenständige öffentlich- rechtliche Vertrag, welcher unterschrieben wurde. Innerhalb des SGB gibt es keine Ewigkeitsklauseln; genau dass wollen die Verbandsmitglieder zusammen mit den Kassen gegen die Leistungserbringer aber trotz allem erzwingen ( bisher stets erfolglos ). Leider wollen es die Verbände unbedingt durchsetzen, denn so lautet offensichtlich schliesslich der Auftrag ihrer Mitglieder.
Etwas praxisnah betrachtet ist es sicherlich richtig, dass solcherlei Kassenalbereien selbst heute noch mit unbeholfenen PI herhalten können.
Bei: AOK-Gesundheitspartner - Niedersachsen - Heilberufe - Abrechnungstipps Tipp 14 kommt es scheinbar daher, dass es anders sei. Tatsächlich wird das Gegenteil bestätigt: die Kasse möchte sodann mit den Ärzten höchstpersönlich klären, weshalb der eine Arzt seinen ärztlichen Pflichten nicht nachkommt/ nicht nachgekommen war und dem Therapeuten und Patienten und der Kasse Falschangaben präsentiert. Solch grobe ärztliche Pflichtverletzung sieht manch KV garnicht gern. Als PI muss man sich allerdings auch zu Wort melden und das mitunter sogar 2 x durchspielen- sonst klappt das kassenseitig immer wieder und der PI albert nach Jahre mit Sachverhalten daher, die er tatsächlich nie wirklich klären kann ohne gravierende Offenlegungsarien zu veranstalten und solche auch noch von Arzt und Patient erzwingen müsste um Vergütungssicherheit zu haben.
Soll ja nun alles aufhören, denn die Verbandsmitglieder hatten sich wieder einmal sehr deutlich gegen den Berufsstand entschieden und die Position der Kassen favorisiert und es vergütungsvertragsseitig den Therapeuten zugeschanzt. Und dies ausdrücklich und ausserordentlich nur gegen die therapeutischen Leistungserbringer.
Zu deutsch: um das tatsächlich umzusetzen müssten die PI dann stets ihre volle Administrationsabteilungen beauftragen um letztendlich trotzdem rein garkeine Rechtssicherheit inne zu haben- denn die sog. Erfüllung ergibt im Ergebnis laut Kasse, dass sodann kulanterweise vergütet wird. Demzufolge sich die Verbandsmitglieder also an der Ungültigkeitserklärung der insofernigen HMR/ HMK- Passagen betätigen.
Hoffentlich machen das die Verbandsmitglieder dann aber auch mit den Ärzten rechtssicher, dass also die Therapeuten weisungsbefugt werden bzw. grundsätzlich die Arztentscheidung zu bezweifeln haben, um selber überhaupt vergütet zu werden. Die Verbandsmitglieder werden aber zumindest Rechtssicherheit herzustellen haben, dass die Ärzte ihre Weigerung schriftlich abgeben, auch per sofort ihren Urlaub bei den Therapeuten rechtzeitig bekannt geben, vor Rentenantritt gehörig sehr weitreichend im Vorfeld dies den Therapeuten mitteilen usw. usw. .
Wenn das die Verbandsmitglieder nicht genau so erzwingen, wie sie genau diese Ursache per Vertragsunterschrift erzwungen haben wird niemand mehr zweifeln können, dass die Verbandsmitglieder regelrechte Berufsgruppengegener darstellen. Denn für was sollte die Vertragsregelung sonst Sinn haben ?
[bearbeitet am 23.04.13 01:41]
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webpt schrieb:
Umgekehrt, galt schon immer und gilt auch derzeit.
Leider dulden das die Verbandsmitglieder nicht länger und fügten das Gegenteil in den neuesten Vertrag ein. Mit Verbandsmacht gegen die HMR.
Weiterhin sind die Ärzte an die HMR gebunden ( unabhängig davon, was Therapeuten für sich unbedingt gegenteilig geregelt haben möchten ).
Glücklicherweise wird dieses Verbandsmitgliederprojekt gegen HMR/ HMK scheitern. Zumal ohnehin alles für die jeweils künftigen Zulassungsantragsteller gilt, denn es gilt der jeweils eigenständige öffentlich- rechtliche Vertrag, welcher unterschrieben wurde. Innerhalb des SGB gibt es keine Ewigkeitsklauseln; genau dass wollen die Verbandsmitglieder zusammen mit den Kassen gegen die Leistungserbringer aber trotz allem erzwingen ( bisher stets erfolglos ). Leider wollen es die Verbände unbedingt durchsetzen, denn so lautet offensichtlich schliesslich der Auftrag ihrer Mitglieder.
Etwas praxisnah betrachtet ist es sicherlich richtig, dass solcherlei Kassenalbereien selbst heute noch mit unbeholfenen PI herhalten können.
Bei: AOK-Gesundheitspartner - Niedersachsen - Heilberufe - Abrechnungstipps Tipp 14 kommt es scheinbar daher, dass es anders sei. Tatsächlich wird das Gegenteil bestätigt: die Kasse möchte sodann mit den Ärzten höchstpersönlich klären, weshalb der eine Arzt seinen ärztlichen Pflichten nicht nachkommt/ nicht nachgekommen war und dem Therapeuten und Patienten und der Kasse Falschangaben präsentiert. Solch grobe ärztliche Pflichtverletzung sieht manch KV garnicht gern. Als PI muss man sich allerdings auch zu Wort melden und das mitunter sogar 2 x durchspielen- sonst klappt das kassenseitig immer wieder und der PI albert nach Jahre mit Sachverhalten daher, die er tatsächlich nie wirklich klären kann ohne gravierende Offenlegungsarien zu veranstalten und solche auch noch von Arzt und Patient erzwingen müsste um Vergütungssicherheit zu haben.
Soll ja nun alles aufhören, denn die Verbandsmitglieder hatten sich wieder einmal sehr deutlich gegen den Berufsstand entschieden und die Position der Kassen favorisiert und es vergütungsvertragsseitig den Therapeuten zugeschanzt. Und dies ausdrücklich und ausserordentlich nur gegen die therapeutischen Leistungserbringer.
Zu deutsch: um das tatsächlich umzusetzen müssten die PI dann stets ihre volle Administrationsabteilungen beauftragen um letztendlich trotzdem rein garkeine Rechtssicherheit inne zu haben- denn die sog. Erfüllung ergibt im Ergebnis laut Kasse, dass sodann kulanterweise vergütet wird. Demzufolge sich die Verbandsmitglieder also an der Ungültigkeitserklärung der insofernigen HMR/ HMK- Passagen betätigen.
Hoffentlich machen das die Verbandsmitglieder dann aber auch mit den Ärzten rechtssicher, dass also die Therapeuten weisungsbefugt werden bzw. grundsätzlich die Arztentscheidung zu bezweifeln haben, um selber überhaupt vergütet zu werden. Die Verbandsmitglieder werden aber zumindest Rechtssicherheit herzustellen haben, dass die Ärzte ihre Weigerung schriftlich abgeben, auch per sofort ihren Urlaub bei den Therapeuten rechtzeitig bekannt geben, vor Rentenantritt gehörig sehr weitreichend im Vorfeld dies den Therapeuten mitteilen usw. usw. .
Wenn das die Verbandsmitglieder nicht genau so erzwingen, wie sie genau diese Ursache per Vertragsunterschrift erzwungen haben wird niemand mehr zweifeln können, dass die Verbandsmitglieder regelrechte Berufsgruppengegener darstellen. Denn für was sollte die Vertragsregelung sonst Sinn haben ?
[bearbeitet am 23.04.13 01:41]
Entweder ich bekomme ein gültiges Rezept oder die Patientin leider keine Behandlung.
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S.Kochs schrieb:
Habe jetzt auch so einen Fall, wo der Arzt sich weigert das Rezept auf VadR zu ändern. Habe die Patientin mit der schriftlichen Verweigerung der Arztpraxis und dem Rezept zur Kasse geschickt. Die können dann die Sachlage klären.
Entweder ich bekomme ein gültiges Rezept oder die Patientin leider keine Behandlung.
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StefanP schrieb:
Der Satz galt noch nie....!
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Hab das Rezept schon hingeschickt und warte auf die Reaktion :hushed:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke!
Hab das Rezept schon hingeschickt und warte auf die Reaktion :hushed:
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Wonderwoman schrieb:
Du mußt ändern lassen.
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