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Fortbildungen (finanzielle
Unterstützung und
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3.000€ für das erste Besch...
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Habe eine Frage zum Heilmittel KG ZNS. Wir müssen auf der Rückseite ja nun dokumentieren welches Heilmittel wir abgeben, also genau nennen ob Bobath, Vojta oder PNF.Muss der Arzt dies explizit verordnen oder verordnet er weiterhin KG ZNS ohne Zusatz? Wenn er ohne Zusatz veordnet bzw. verordnen darf, kann dann bei einem Termin ein Therapeut mit z.B Bobath behandeln und an einem anderen Termin ein Therapeut mit PNF? Natürlich würde es so dokumentiert werden, je nachdem welche Qualifikation er eben hat.
Vielen Dank.Viele Grüße
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diese Differenzierung hättest Du in der Abrechnung eigentlich schon immer haben sollen, da i.d.R. nicht jeder Therapeut alle ZNS Qualifikationen hat, also auf einem 10 er ZNS z.B. 3 mal PNF und 5 mal Bobath und 2 mal Vojta.
Ja, diese Aufteilung ist bei einer KG ZNS Verordnung ohne Spezifizierung auch weiterhin möglich.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Hallo zurück,
diese Differenzierung hättest Du in der Abrechnung eigentlich schon immer haben sollen, da i.d.R. nicht jeder Therapeut alle ZNS Qualifikationen hat, also auf einem 10 er ZNS z.B. 3 mal PNF und 5 mal Bobath und 2 mal Vojta.
Ja, diese Aufteilung ist bei einer KG ZNS Verordnung ohne Spezifizierung auch weiterhin möglich.
Viele Grüße
Monika
Eben weil die Kollegen unterschiedliche Konzepte haben, ist mir nun nicht klar, ob ein Arzt auch das Konzept vorgibt oder „nur„ KG ZNS verordnen kann und die Praxis oder der Patient entscheidet, wer die Maßnahme abgibt mit dem Konzept, was er/sie eben hat.
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YvonneG. schrieb:
Vielen Dank für deine Antwort. Bei uns ging es bisher ohne Probleme sodurch, dass wir nur KG ZNS auf die Rückseite geschrieben haben und nicht genau definiert haben, ob Bobath, PNF oder Vojta.
Eben weil die Kollegen unterschiedliche Konzepte haben, ist mir nun nicht klar, ob ein Arzt auch das Konzept vorgibt oder „nur„ KG ZNS verordnen kann und die Praxis oder der Patient entscheidet, wer die Maßnahme abgibt mit dem Konzept, was er/sie eben hat.
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YvonneG. schrieb:
Hallo zusammen,
Habe eine Frage zum Heilmittel KG ZNS. Wir müssen auf der Rückseite ja nun dokumentieren welches Heilmittel wir abgeben, also genau nennen ob Bobath, Vojta oder PNF.Muss der Arzt dies explizit verordnen oder verordnet er weiterhin KG ZNS ohne Zusatz? Wenn er ohne Zusatz veordnet bzw. verordnen darf, kann dann bei einem Termin ein Therapeut mit z.B Bobath behandeln und an einem anderen Termin ein Therapeut mit PNF? Natürlich würde es so dokumentiert werden, je nachdem welche Qualifikation er eben hat.
Vielen Dank.Viele Grüße
ich habe es so verstanden, dass Therapeuten nur bei einer Blanco-Verodnung selbst entscheiden können welches Heilmittel eingesetzt werden kann. Sonst gilt weithin die Vorgabe der Ärzte. Ist das Rezept bereits begonnen, sind nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich. Der behandelnden Arzt bestätigt Änderungen nur mit Datum und Unterschrift ohne Stempel. Ihr müsst die Rezepte vorher genau prüfen bevor ihr mit der Therapie beginnt.
Steht KG drauf kann auch nur KG abgerechnet werden.
LG Marko
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danke für deine Antwort.
Das ist schon klar, dass man die Änderungen vorher zu ändern hat . Meine Frage bezog sich nur auf KG ZNS, da war bisher nicht zwingend das Konzept von seitens des Arztes vorgegeben, so dass die Praxis entscheiden konnte, welches der 3 Konzepte abgegeben werden. Die Preise sind ja identisch.
LG Yvonne
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YvonneG. schrieb:
Hallo Marko,
danke für deine Antwort.
Das ist schon klar, dass man die Änderungen vorher zu ändern hat . Meine Frage bezog sich nur auf KG ZNS, da war bisher nicht zwingend das Konzept von seitens des Arztes vorgegeben, so dass die Praxis entscheiden konnte, welches der 3 Konzepte abgegeben werden. Die Preise sind ja identisch.
LG Yvonne
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Marko Gerloff schrieb:
Hallo Zusammen,
ich habe es so verstanden, dass Therapeuten nur bei einer Blanco-Verodnung selbst entscheiden können welches Heilmittel eingesetzt werden kann. Sonst gilt weithin die Vorgabe der Ärzte. Ist das Rezept bereits begonnen, sind nachträgliche Änderungen nicht mehr möglich. Der behandelnden Arzt bestätigt Änderungen nur mit Datum und Unterschrift ohne Stempel. Ihr müsst die Rezepte vorher genau prüfen bevor ihr mit der Therapie beginnt.
Steht KG drauf kann auch nur KG abgerechnet werden.
LG Marko
eine Differenzierung macht dann doch keinen Sinn. LG Marko
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Marko Gerloff schrieb:
Hi Yvonne,
eine Differenzierung macht dann doch keinen Sinn. LG Marko
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