Liebe Physios,
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
aufgrund bevorstehender
Pensionierungen einiger
Kolleg:innen, suchen wir zur
Verstärkung unseres Teams eine
Kinder Physiotherapeut:in (m/w/d)
in Teilzeit, Vollzeit oder auf
Minijob Basis für die Bobath
Kinder Therapie.
Wir sind eine alteingesessene,
familiäre Praxis mitten im
Kreuzberger Kiez, bestehend aus 9
Therapeut:innen. Darunter fünf
erfahrene und leidenschaftliche
Kindertherapeutinnen.
In unserer Praxis werden
überwiegend Patienten mit
orthopädischen, traum...
Ist die erste Behandlung entscheidend? Oder werden die Rezepte gesplittet?
PT-Angie
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
PT-Angie schrieb:
Ab wann gelten die neuen Vergütungssätze beim VdeK?
Ist die erste Behandlung entscheidend? Oder werden die Rezepte gesplittet?
PT-Angie
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Manuel1510 schrieb:
Meines Wissens gilt das nicht für Verordnungen mit Behandlungsbeginn ab 01.04.2013 - denn man hat ja 14 Tage Zeit um mit den Behandlungen zu beginnen - sondern für Verordnungen mit Ausstellungsdatum ab dem 01.04.2013.
Vergütungsvereinbarung
§ 2
Vergütung der Leistungen
2. Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2013.
[bearbeitet am 25.03.13 21:23]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Xela schrieb:
Anlage zum Vertrag
Vergütungsvereinbarung
§ 2
Vergütung der Leistungen
2. Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2013.
[bearbeitet am 25.03.13 21:23]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Manuel1510 schrieb:
Ok, da hab ich offensichtlich ne falsche Info gehabt. Danke für die Korrektur.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Xela schrieb:
Sätze gelten ab 01.04.2013 und für VO mit Behandlungsbeginn ab 01.04.2013.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Sabine Rabbel schrieb:
Datum der ersten Behandlung ist entscheidend. Gesplittet wurde bei den Ersatzkassen nach meiner Erinnerung noch nie, halleluja.
Die Dame am Telefon teilte mir mit dass, hier nur das Ausstellungsdatum zähle und nicht der erste Behandlungstag und somit haben sie mir meine Vergütung gekürzt. Das war letztes Jahr.
Vielleicht hat sie mich vorsätzlich fehlinformiert!!
Gefällt mir
Preisliste RVO (Bayern!) 2012:
"Die Vergütungsvereinbarung tritt am 01.06.2012 in Kraft. Die ab 01.06.2012 erhöhten Vergütungen können für die Rezepte abgerechnet werden, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.05.2012 stattfindet."
Preisliste VdEK 2012:
"Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2012."
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
Naja - das war dann wohl eine Fehlinfo:
Preisliste RVO (Bayern!) 2012:
"Die Vergütungsvereinbarung tritt am 01.06.2012 in Kraft. Die ab 01.06.2012 erhöhten Vergütungen können für die Rezepte abgerechnet werden, bei denen die erste Behandlung nach dem 31.05.2012 stattfindet."
Preisliste VdEK 2012:
"Die in der Vergütungsvereinbarung vereinbarten Preise gelten für Verordnungen mit einem Behandlungsbeginn nach dem 31.03.2012."
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
es war nach VdeK gefragt.....nix RVO Kasse
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Sonam schrieb:
seht auch vdak...stört dich die zusätzliche Info zu RVO? :blush:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
vielleicht weil je nach Bundesland und Vertrag unterschiedlich sein könnte....
MikeS
[bearbeitet am 27.03.13 21:44]
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
MikeS schrieb:
Ich empfehle eine Anzeige wegen versuchten Betruges gegen die entsprechende Abrechnungsstelle und der betreffenden EK. Denn die klare Absicht sich durch eine Falschauskunft einen Vermögensvorteil verschaffen zu wollen ist eindeutig strafbewehrt.
MikeS
[bearbeitet am 27.03.13 21:44]
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
jojohppt schrieb:
Ich habe mit einer zuständigen Abrechnungsstelle der Primärkassen und ebenso mit der der EK, telefoniert.
Die Dame am Telefon teilte mir mit dass, hier nur das Ausstellungsdatum zähle und nicht der erste Behandlungstag und somit haben sie mir meine Vergütung gekürzt. Das war letztes Jahr.
Vielleicht hat sie mich vorsätzlich fehlinformiert!!
Mein Profilbild bearbeiten