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Neurologie spezialisierte
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AOK-Gesundheitspartner - Niedersachsen - Heilberufe - Abrechnungstipps
Dort wir unter Tipp 20 gesagt das nur eine Verordnung pro Tag ausgestellt werden darf! Ich habe jetzt folgendes Problem (bisher noch nicht) MS Patient HB bekommt eben bei gleicher Diagnose verchiedene Behandlungen. Da diese parralel laufen ist in den meisten Fälle es gegeben, dass diese Therapien am gleichen Tag neu Verordnet werden. Kann/ist das nun ein Problem oder mache ichmich da Irre? Ich brauche dringend einen Ko...smaily und Eure Meinung. Danke und schönes Wochenende.
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lexa schumanski schrieb:
Hallo Kolegen habe folgende Info auf der Seite Aok Niersachsen gefunden und bin etws verwirrt. Hier erstmal der link:
AOK-Gesundheitspartner - Niedersachsen - Heilberufe - Abrechnungstipps
Dort wir unter Tipp 20 gesagt das nur eine Verordnung pro Tag ausgestellt werden darf! Ich habe jetzt folgendes Problem (bisher noch nicht) MS Patient HB bekommt eben bei gleicher Diagnose verchiedene Behandlungen. Da diese parralel laufen ist in den meisten Fälle es gegeben, dass diese Therapien am gleichen Tag neu Verordnet werden. Kann/ist das nun ein Problem oder mache ichmich da Irre? Ich brauche dringend einen Ko...smaily und Eure Meinung. Danke und schönes Wochenende.
Es sollten schon unterschiedliche Diagnosen, die jeweilige Verordnung begründen. Hier wäre es dann möglich und z.T. auch gängig z.B. MLD, KG-ZNS, Atem-KG, gleichzeitig (das muss nicht an verschiedenen Tagen ausgestellt sein) zu verordnen. Wie es in deinem Fall abrechnungsrechtlich aussieht, kann man nicht einschätzen weil du dazu nichts konkretes geschrieben hast. Gruß S.
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lexa schumanski schrieb:
Danke hatte schon wieder Paras :confused: :hushed:
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Shakespeare schrieb:
Aufgrund des in einigen Teilen unklar formulierten HMK hat u.a. die AOK-NDS im Netz ihre eigenen Richtlinien, die z.T. auf eigennützigen Interpretationen beruht, veröffentlicht. Eine Regelung die grundsätzlich nur eine VO pro Tag zulässt finden sich weder in Rahmenverträgen noch im HMK. Grundsätzlich gibt es aber Einschränkungen was die Verordnung von vorrangigen Heilmitteln pro Regelfall angeht.
Es sollten schon unterschiedliche Diagnosen, die jeweilige Verordnung begründen. Hier wäre es dann möglich und z.T. auch gängig z.B. MLD, KG-ZNS, Atem-KG, gleichzeitig (das muss nicht an verschiedenen Tagen ausgestellt sein) zu verordnen. Wie es in deinem Fall abrechnungsrechtlich aussieht, kann man nicht einschätzen weil du dazu nichts konkretes geschrieben hast. Gruß S.
Ich halte mich an RV und HMR und der Rest landet vor dem Sozialgericht.
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rudibam schrieb:
Und wie oft waren Sie schon vor dem Sozialgericht?
Das könnten nämlich andere Physios dann zitieren, was die Kassen nicht wollen.
Die rechnen einfach damit, dass niemand klagt und sich weiter gängeln läßt. Und so geht das Spiel der Kassen auf... nur bei mir nicht :smile:
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Wonderwoman schrieb:
kommt vor... bis jetzt nur Siege. Aber meist erkennen die Krankenkassen sofort an, damit es ja kein Urteil gibt.
Das könnten nämlich andere Physios dann zitieren, was die Kassen nicht wollen.
Die rechnen einfach damit, dass niemand klagt und sich weiter gängeln läßt. Und so geht das Spiel der Kassen auf... nur bei mir nicht :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Unfug... wie meistens.
Ich halte mich an RV und HMR und der Rest landet vor dem Sozialgericht.
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