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(keine Taktung, kein Schichtdienst,
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• Mit hoher therapeutischer
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Stelle:
• Unterstützung der
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zurückzukehren
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habe ich richtig verstanden, dass ab Inkraftsetzung der neuen HMR bei langfristigem Heilmittelbedarf die Verordnungsmenge pro Verordnung 6 Einheiten nicht überschreiten darf?
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karin-maria schrieb:
Liebe Kollegen/innen,
habe ich richtig verstanden, dass ab Inkraftsetzung der neuen HMR bei langfristigem Heilmittelbedarf die Verordnungsmenge pro Verordnung 6 Einheiten nicht überschreiten darf?
Liebe Kollegen/innen,
habe ich richtig verstanden, dass ab Inkraftsetzung der neuen HMR bei langfristigem Heilmittelbedarf die Verordnungsmenge pro Verordnung 6 Einheiten nicht überschreiten darf?
Nein gerade umgekehrt. Nur bei BVB und LHMB kann langfristig für 12 Wochen verordnet werden. Bei allen nicht gelisteten Diagnosen ist genannte Menge von 6 oder 10x je nach IKS die Obergrenze pro RZ.
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Ich habe fast nur solche Verordnungen (z.B. R42 Schwindel und Taumel) und behandele die Pat. ohne irgendwelche Pausen über Jahre hinweg(Seniorenheim). bisher halt AdR.
Ich kann im Netz darüber keine Informationen finden,
freue mich über Infos, Links etc.
Danke
Andi
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andi-jo schrieb:
Hallo Kolleginnen, wisst ihr , was mit den Geritrischen extrabudgetären Verordnungen passiert?
Ich habe fast nur solche Verordnungen (z.B. R42 Schwindel und Taumel) und behandele die Pat. ohne irgendwelche Pausen über Jahre hinweg(Seniorenheim). bisher halt AdR.
Ich kann im Netz darüber keine Informationen finden,
freue mich über Infos, Links etc.
Danke
Andi
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Horatio72 schrieb:
Da schliesse ich mich gerne an, hatte heute ein Gespräch mit einem Arzt, der mir sagte das er ab Oktober ja keine adR Verordnungen mehr für die Heime austellen kann. Irgendwie weiss grad keiner so richtig Bescheid, ich beziehe mich in dem Fall ausdrücklich mit ein. ;(
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Tempelritter schrieb:
Das ist doch alles zum Nachlesen in den neuen HMR. Die BVB und LHMB Liste bleibt bestehen und da kann sofort und immer für 12 Wochen budgetfrei verordnet werden. Bei allen andern Dg. sind die Einheiten pro RZ auf die Anzahl im HMK begrenzt. Also ändert sich kaum was durch den Wegfall von adR.
danke dir, bin zumindest etwas beruhigt :grin:
andi
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andi-jo schrieb:
ok,danke, ich dachte die endgültige version des neuen hmk gibt es noch gar nicht? wo kann ich diese infos im netz finden?
danke dir, bin zumindest etwas beruhigt :grin:
andi
ok,danke, ich dachte die endgültige version des neuen hmk gibt es noch gar nicht? wo kann ich diese infos im netz finden?
danke dir, bin zumindest etwas beruhigt :grin:
andi
Die neuen HMR sind fix und werden zum 1.10.20 starten. Schau mal beim g-ba nach da müsste das Original online sein.
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Tempelritter schrieb:
andi-jo schrieb am 9.3.20 13:07:
ok,danke, ich dachte die endgültige version des neuen hmk gibt es noch gar nicht? wo kann ich diese infos im netz finden?
danke dir, bin zumindest etwas beruhigt :grin:
andi
Die neuen HMR sind fix und werden zum 1.10.20 starten. Schau mal beim g-ba nach da müsste das Original online sein.
andi
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andi-jo schrieb:
danke!, das ist genau das, was ich gesucht habe
andi
Also nichts neues hier, hat mit der Verordnungsmenge aber nichts zu tun
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FFGG schrieb:
Die Frist von 12 Wochen bei den Bedarfen ist letztlich die identische Frist wie früher auch, die sich aus dem Quotient der Heilmittelmenge und der Frequenz ergibt. Momentan ist in der neuen HeimI-Rl auch die Frist der "normalen" Rezepten 12 Wochen.
Also nichts neues hier, hat mit der Verordnungsmenge aber nichts zu tun
hier zu der Info von Tempelritter :thumbsdown:, der Link dazu
Heilmittel-Richtlinie: Änderungen der Heilmittel-Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs - Gemeinsamer Bundesausschuss
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idefix- schrieb:
@ Tempelritter
hier zu der Info von Tempelritter :thumbsdown:, der Link dazu
Heilmittel-Richtlinie: Änderungen der Heilmittel-Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs - Gemeinsamer Bundesausschuss
Die Frist von 12 Wochen bei den Bedarfen ist letztlich die identische Frist wie früher auch, die sich aus dem Quotient der Heilmittelmenge und der Frequenz ergibt. Momentan ist in der neuen HeimI-Rl auch die Frist der "normalen" Rezepten 12 Wochen.
Also nichts neues hier, hat mit der Verordnungsmenge aber nichts zu tun
Nur die 16 Wochenfrist ab Ausstellungsdatum ist neu. D.h. das RZ muss inkl. aller Unterbrechungen in 16 Wochen fertig sein oder abgebrochen werden.
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Tempelritter schrieb:
FFGG schrieb am 10.3.20 09:16:
Die Frist von 12 Wochen bei den Bedarfen ist letztlich die identische Frist wie früher auch, die sich aus dem Quotient der Heilmittelmenge und der Frequenz ergibt. Momentan ist in der neuen HeimI-Rl auch die Frist der "normalen" Rezepten 12 Wochen.
Also nichts neues hier, hat mit der Verordnungsmenge aber nichts zu tun
Nur die 16 Wochenfrist ab Ausstellungsdatum ist neu. D.h. das RZ muss inkl. aller Unterbrechungen in 16 Wochen fertig sein oder abgebrochen werden.
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Tempelritter schrieb:
karin-maria schrieb am 9.3.20 10:48:
Liebe Kollegen/innen,
habe ich richtig verstanden, dass ab Inkraftsetzung der neuen HMR bei langfristigem Heilmittelbedarf die Verordnungsmenge pro Verordnung 6 Einheiten nicht überschreiten darf?
Nein gerade umgekehrt. Nur bei BVB und LHMB kann langfristig für 12 Wochen verordnet werden. Bei allen nicht gelisteten Diagnosen ist genannte Menge von 6 oder 10x je nach IKS die Obergrenze pro RZ.
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karin-maria schrieb:
Danke an Tempelritter
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Bei §16 Abs.3 steht ja die Therapiefrequenz ist bindend, da aber Unterbrechungen bis zu 14 Tage unproblematisch sind, ist das wieder maximal als eine Obergrenze zu sehen, oder?
Ja
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Tempelritter schrieb:
physiox100 schrieb am 10.3.20 13:26:
Bei §16 Abs.3 steht ja die Therapiefrequenz ist bindend, da aber Unterbrechungen bis zu 14 Tage unproblematisch sind, ist das wieder maximal als eine Obergrenze zu sehen, oder?
Ja
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physiox100 schrieb:
Bei §16 Abs.3 steht ja die Therapiefrequenz ist bindend, da aber Unterbrechungen bis zu 14 Tage unproblematisch sind, ist das wieder maximal als eine Obergrenze zu sehen, oder?
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