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Physiotherapie, auf deren
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Wir möchten Dich begeistern mit
uns innovative Wege zu gehen.
Das Praxiskonzept unserer Privat-
u. Kassenpraxis beruht auf der
Überzeugung, dass Therapie immer
ganzheitlich, integrativ und
achtsamkeitsorientiert sein sollte.
Zur Umsetzung dieses Konzeptes
bieten wir Dir Freiräume für
Deine eigen...
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idefix- schrieb:
Soll sich der Patient von seiner Kasse schriftlich bestätigen lassen, dann würden wir ihn behandeln, ansonsten ist dieses Rezept nicht gültig und es kann keine Behandlung durchgeführt werden.
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W. Stangner schrieb:
und falls die Kasse vorzeitig "ja" zum neuen Verordnungsvordruck sagt , bleibt Dir das Ausfüllen der leeren Felder per Handarbeit, da "unsere" EDV auf den neuen Vordruck und seine Bedruckung noch nicht vorbereitet ist.
das ist Behandlungszeit!!!!
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idefix- schrieb:
@ Stanger
das ist Behandlungszeit!!!!
Gestern haben wir berichtet, dass in einigen Bundesländern bereits die neuen Verordnungsformulare im Umlauf sind und einige Ärzte fälschlicherweise bereits die neue Software nutzen. Heute bittet uns die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) um Mithilfe.
Die KBV bittet uns um folgende Informationen:
- die Kontaktdaten des verordnenden Arztes und
- bei Verordnungen, die Rahmen der Blankovordruckvereinbarung selbst von der Arztpraxis ausgedruckt werden, die Prüfnummer („PRF.NR“ des betreffenden Verordnungsvordrucks, die unterhalb des Arzt-Adressfeldes steht)
Bitte senden Sie uns diese Informationen gerne per E-Mail an [E-Mail]. Wir leiten diese dann gebündelt an die KBV weiter.
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Jan Herrmann schrieb:
Meldung dazu vom ZvK: Neue Verordnungsformulare: Kassenärztliche Bundesvereinigung bittet um Mithilfe
Gestern haben wir berichtet, dass in einigen Bundesländern bereits die neuen Verordnungsformulare im Umlauf sind und einige Ärzte fälschlicherweise bereits die neue Software nutzen. Heute bittet uns die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) um Mithilfe.
Die KBV bittet uns um folgende Informationen:
- die Kontaktdaten des verordnenden Arztes und
- bei Verordnungen, die Rahmen der Blankovordruckvereinbarung selbst von der Arztpraxis ausgedruckt werden, die Prüfnummer („PRF.NR“ des betreffenden Verordnungsvordrucks, die unterhalb des Arzt-Adressfeldes steht)
Bitte senden Sie uns diese Informationen gerne per E-Mail an [E-Mail]. Wir leiten diese dann gebündelt an die KBV weiter.
Die Kassen führen uns an der Nase herum, die KBV verzögert durch Schlamperei , und wir sollen helfen, auf zu räumen!!!
Nicht mit mir! Ungültige Rezepte werden abgewiesen, dem Patienten erkläre ich, daß meine Software ungültige Rezepte nicht verarbeiten kann. Mein Angebot: die jeweilige Kasse bietet eine Zusatzvergütung für erhöhten Vewaltungsaufwand in Höhe von € 10,- pro neuer Verordnung plus die schriftliche Zusicherung , daß das neue Formular gültig ist.
Ansonsten mach ich lieber ein wenig mehr Pause.
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Alfred Kramer schrieb:
was für eine Unverschämtheit! Jetzt sollen wir die Unzulänglichkeiten und das organisatorische Unvermögen der der KBV durch noch mehr Bürokratie ausbessern helfen!
Die Kassen führen uns an der Nase herum, die KBV verzögert durch Schlamperei , und wir sollen helfen, auf zu räumen!!!
Nicht mit mir! Ungültige Rezepte werden abgewiesen, dem Patienten erkläre ich, daß meine Software ungültige Rezepte nicht verarbeiten kann. Mein Angebot: die jeweilige Kasse bietet eine Zusatzvergütung für erhöhten Vewaltungsaufwand in Höhe von € 10,- pro neuer Verordnung plus die schriftliche Zusicherung , daß das neue Formular gültig ist.
Ansonsten mach ich lieber ein wenig mehr Pause.
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Alfred Kramer schrieb:
Achja und Physio Deutschland bittet auch noch um Unterstützung für diese Schlamperei! Unsere Verbände sollten diese Geschichte in die Öffentlichkeit tragen und das Scheitern der Verhandlungen ebenfalls. Rücksichtnahme auf irgendwelche Verhandlungsabläufe sind nun wirklich nicht mehr sinnvoll. Was habe wir denn noch zu verlieren???
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Papa Alpaka schrieb:
oh, ich dachte durch per Gesetzeskraft vorgeschriebene Nutzung zertifizierter Software sind solche Fehler ausgeschlossen? Wer konnte bloß ahnen, das auf gesetzeskonformität zertifizierte Software sich von "wir verschieben die Änderung um ein paar Monate um sie zusammen mit der Eröffnung des BER zelebrieren zu können" durcheinander bringen lässt? :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Zusammen,heute steht der erste Patient mit der neunen Heilmittelverordnung in der Praxis. Die verordnende Praxis sagt, sie hat die neue Software im System und kann diese nicht mehr zurück stellen.Gibt es eine Übergangslösung für diese Fälle? Haben wir etwas verpasst?
LG Martina
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Habe heute 2 HM Verordungen auf neuem Formular bekommen.
Arzt kann laut eigener Aussage keine alten Formulare mehr ausstellen.
..... Und wieder wird das Ganze auf dem Rücken der Therapeuten ausgetragen.
Wir müssen dann erklären warum wir mit der Neuen Verordnung nicht behandeln und stoßen auf Unverständnis bei Patienten und deren Angehörigen.
Das kann doch alles nicht wahr sein.
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steupel schrieb:
Ja, nun ist das Chaos perfekt!
Habe heute 2 HM Verordungen auf neuem Formular bekommen.
Arzt kann laut eigener Aussage keine alten Formulare mehr ausstellen.
..... Und wieder wird das Ganze auf dem Rücken der Therapeuten ausgetragen.
Wir müssen dann erklären warum wir mit der Neuen Verordnung nicht behandeln und stoßen auf Unverständnis bei Patienten und deren Angehörigen.
Das kann doch alles nicht wahr sein.
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logoU schrieb:
Tja, da ist das Chaos nun perfekt. Entweder du wendest dich an deinen Verband (damit die das mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung klären oder du bestehst auf eine gültige VO auf dem "alten" Vordruck. Ansonsten kann der Patient nicht regresssicher therapiert werden.
LG Martina
Aber dazu haben wahrscheinlich viele Therapeuten zu wenig Rückgrat und sie werden das Rezept "auf gut Glück" trotzdem annehmen.
Mal schauen wie lange es dauert, bis von offizieller Seite etwas kommt ...
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mogli123 schrieb:
... oder Patient zur Bestätigung auf seine Kasse schicken.
Aber dazu haben wahrscheinlich viele Therapeuten zu wenig Rückgrat und sie werden das Rezept "auf gut Glück" trotzdem annehmen.
Mal schauen wie lange es dauert, bis von offizieller Seite etwas kommt ...
Steht auf der Rückseite tatsächlich Leistungserbringer als eigene Spalte bei den Unterschriften usw.?
Ist da ein maschinenlesbarer Code mit drauf?
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PT-Morris schrieb:
Das Problem ist ja die Diagnosegruppe. Die neue Software sollte hier nur noch z.B. WS eintragen. Deshalb denke ich, dass wir dies bald selbst ergänzen können auf z.B. WS2 und die neue Verordnung so angenommen werden kann.
Steht auf der Rückseite tatsächlich Leistungserbringer als eigene Spalte bei den Unterschriften usw.?
Ist da ein maschinenlesbarer Code mit drauf?
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Tempelritter schrieb:
Stand jetzt sind die neuen Formulare ungültig. Die Spalte für die Unterschrift auf der Rückseite gibt es. Einem maschienenlesbaren Code auch.
vom DVE haben wir die Aufforderung bekommen, derartige Verordnungen nicht anzunehmen, da diese Verordnungen noch nicht gültig sind und somit auch nicht vergütet werden.
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Ligamentum schrieb:
Hallo zusammen,
vom DVE haben wir die Aufforderung bekommen, derartige Verordnungen nicht anzunehmen, da diese Verordnungen noch nicht gültig sind und somit auch nicht vergütet werden.
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Horatio72 schrieb:
Ich hab heut 2 Pat. mit neuen Verordnungen nach Hause geschickt mit dem Hinweis sie sollen das bitte mit der Kasse klären. Ich hab einfach keinen Bock mehr jeden Scheiss auszubaden den andere verbockt haben. Keine 3,5 Prozent, keine Behandlung. Ganz einfach. Und wenn ich jetzt nur noch solche Formulare bekomme wird einfach Kurzarbeit angemeldet. ich hab die Faxen so satt mittlerweile.
Am besten nicht einfach nur den Patienten wieder weg schicken, sondern auch an eine Kopie für den jeweiligen Verband machen. Aber Patientendaten incl. dem Barcode schwärzen.
Die Verbände sammeln die anscheinend.
... und je mehr falsche Verordnung, desto besser unsere Position in punkto bürokratischer Mehraufwand.
Die Gegenseite kann sich dann nicht mehr mit "bedauerliche Einzelfälle" rausreden.
Aber definitiv nicht behandeln! Die neuen VO sind zur Zeit ungültig.
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Jeverland schrieb:
Wir hatten noch keine, aber Kollegen vor Ort schon.
Am besten nicht einfach nur den Patienten wieder weg schicken, sondern auch an eine Kopie für den jeweiligen Verband machen. Aber Patientendaten incl. dem Barcode schwärzen.
Die Verbände sammeln die anscheinend.
... und je mehr falsche Verordnung, desto besser unsere Position in punkto bürokratischer Mehraufwand.
Die Gegenseite kann sich dann nicht mehr mit "bedauerliche Einzelfälle" rausreden.
Aber definitiv nicht behandeln! Die neuen VO sind zur Zeit ungültig.
ich hab mal noch eine andere Frage zu den neuen Formularen. Bisher machen wir es mit den A5 Formularen immer so, dass Sie in einer A5 Plastikkarteikarte aufbewahrt werden, sodass der Patient auf der Rückseite direkt unterschreiben kann. Ich denke, das wird so relativer Standard sein. Nun sind die neuen Dinger ja in A4. Hat schon jemand eine gute Lösung dafür gefunden, die nicht beinhaltet, das Rezept jedes Mal aus der Karte zu friemeln, um den Patienten unterschreiben zu lassen?
Bin offen für Ideen!
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N Jung schrieb:
Hallo ihr Lieben,
ich hab mal noch eine andere Frage zu den neuen Formularen. Bisher machen wir es mit den A5 Formularen immer so, dass Sie in einer A5 Plastikkarteikarte aufbewahrt werden, sodass der Patient auf der Rückseite direkt unterschreiben kann. Ich denke, das wird so relativer Standard sein. Nun sind die neuen Dinger ja in A4. Hat schon jemand eine gute Lösung dafür gefunden, die nicht beinhaltet, das Rezept jedes Mal aus der Karte zu friemeln, um den Patienten unterschreiben zu lassen?
Bin offen für Ideen!
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N Jung schrieb:
Hallo! Sorry für die späte Antwort. Ich weiß das NICHT aus belastbarer Quelle. Es wurde mir von einer befreundeten Physio so mitgeteilt und irgendwie erschien es mir optisch logisch, da die Formulare aussehen, wie die Zahnarzt VO. Ich hab das also einfach nicht hinterfragt. Wäre ja dankbar, wenn ich falsch liege :wink:
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Jan Herrmann schrieb:
Woher weißt Du das mit dem DIN A4?Bitte mit belastbarer Quellenangabe. Meine Info ist aus einem anderen Forum DIN A5.
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