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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
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• Mit viel Abwechslung und
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• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Es gibt keine Erst-, Folge- und außerhalb des Regelfalles Verordnungen mehr.
Der Heilmittelkatalog gibt bspw. bei EXa - wie gehabt - 3 x 6 Behandlungen vor. Und dann?
Was ist mit den Patienten, die vorher immer z.B. 10 od. 24 Behandlungen verordnet bekommen haben (bei nur noch 6x haben die ja anteilig auch eine höhere RG zu zahlen...)?
Was ist, wenn der Patient bisher schon immer auf AdR gekommen ist?
Was also tun, bis die Spitzenverbände die Diagnosegruppen für die Blanko-Verordnung festgelegt haben?
Über aufklärende Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.
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ali schrieb:
grundsätzlich soviel Rezepte, wie Doc verschreibt....und musst Du nur prüfen ob sie korrekt ausgestellt sind.
Habe versucht zu reden mit den Ärzten, keine Chance. Wird noch lustig werden.
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idefix- schrieb:
Meine Dauerlymphpatienten, teils seit 30 Jahren, haben jetzt nur noch 6 statt 12 oder 24 Behandlungen. Die Ärzte sehen keine Veranlassung auf Langzeit oder BVB zu verordnen. Auch könnten Sie nicht mehr soviel Rezepte ausstellen sondern nur mehr drei Stück, dann müssen die Patientinnen 6 Monate warten.
Habe versucht zu reden mit den Ärzten, keine Chance. Wird noch lustig werden.
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LeviathanPT schrieb:
Wieso denn 6 Monate warten?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe es wohl noch nicht so ganz verstanden und bitte um Aufklärung...
Es gibt keine Erst-, Folge- und außerhalb des Regelfalles Verordnungen mehr.
Der Heilmittelkatalog gibt bspw. bei EXa - wie gehabt - 3 x 6 Behandlungen vor. Und dann?
Was ist mit den Patienten, die vorher immer z.B. 10 od. 24 Behandlungen verordnet bekommen haben (bei nur noch 6x haben die ja anteilig auch eine höhere RG zu zahlen...)?
Was ist, wenn der Patient bisher schon immer auf AdR gekommen ist?
Was also tun, bis die Spitzenverbände die Diagnosegruppen für die Blanko-Verordnung festgelegt haben?
Über aufklärende Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank im Voraus.
Hier findest du alle wichtigen Infos auf deine Frage schon.
Und hier:
https://www.physio.de/community/news/langfristiger-heilmittelbedarf-lhmb-und-besonderer-verordnungsbedarf-bvb/99/10316/1
Und hier:
https://www.physio.de/community/news/was-ist-neu-im-jahre-2021/99/10337/1
Auch wichtig immer auch die Querverlinkungen in den Beiträgen lesen und beachten.
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Bedeutet: "Außerdem setzt die neue Richtlinie die alte Forderung „Neuer Arzt gleich neuer Verordnungsfall!“ um (Ausnahme: Zahnarztverordnungen)", d.h. "Ärztehopping" nun legitim ist?
Sorry...Hab's gerade gelesen. War zu schnell...
:grimacing:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen herzlichen Dank!
Bedeutet: "Außerdem setzt die neue Richtlinie die alte Forderung „Neuer Arzt gleich neuer Verordnungsfall!“ um (Ausnahme: Zahnarztverordnungen)", d.h. "Ärztehopping" nun legitim ist?
Sorry...Hab's gerade gelesen. War zu schnell...
:grimacing:
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kroetzi schrieb:
https://www.physio.de/community/news/die-neue-heilmittel-richtlinie/99/10347/1
Hier findest du alle wichtigen Infos auf deine Frage schon.
Und hier:
https://www.physio.de/community/news/langfristiger-heilmittelbedarf-lhmb-und-besonderer-verordnungsbedarf-bvb/99/10316/1
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https://www.physio.de/community/news/was-ist-neu-im-jahre-2021/99/10337/1
Auch wichtig immer auch die Querverlinkungen in den Beiträgen lesen und beachten.
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ali schrieb:
kann ich mir gut vorstellen. Vielleicht sollten die Doc s mal bei den Softwareleuten nachfragen, was denn mit LHMB und BVB ist...denn kommt vielleicht ans Licht, ob s ein Software- oder Bedienerproblem oder beides ist....
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idefix- schrieb:
bei zwei LY-Patienten ist die Diagnose / Problematik nicht unter Langfrist oder BVB möglich, also nur mehr 6 statt bisher 12 Behandlungen. Heißt für die Patientinnen, doppelt soviel Rezepte holen wie bisher. toll für die Kassen, denn die bekommen nun im Jahr 50-60 Euro mehr Rezeptgebühr, wegen den 10,-€ Grundbetrag. Toll ausgedacht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das ist so eine Unverschämtheit!!! Was kann man da machen?
Antrag auf individuelle LHMB versuchen zu stellen. Versuch macht kluch..
Wenn die Pat. belegen können, dass durch die regelmäßige Lydr. und dem eigenverantwortlichen Tragen der Kompression der Erfolg der Behandlung erkennbar ist und ein Aussetzen derselben zur Verschlechterung führen würde...
Vielleicht klappt es.
Es kann ja durch die in Aussicht gestellte Zuzahlungsreduzierung
schon der eine oder andere motiviert werden solch einen Antrag zu stellen.
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kroetzi schrieb:
@ Idefix
Antrag auf individuelle LHMB versuchen zu stellen. Versuch macht kluch..
Wenn die Pat. belegen können, dass durch die regelmäßige Lydr. und dem eigenverantwortlichen Tragen der Kompression der Erfolg der Behandlung erkennbar ist und ein Aussetzen derselben zur Verschlechterung führen würde...
Vielleicht klappt es.
Es kann ja durch die in Aussicht gestellte Zuzahlungsreduzierung
schon der eine oder andere motiviert werden solch einen Antrag zu stellen.
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idefix- schrieb:
Danke kroetzi werde ich weitergeben
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silvia43 schrieb:
Haben mit dem Arzt gesprochen und diese sagen, das die Software bei den Diagnosen WS und EX nur 6 Beh. vorsieht. Demnach müssen die Pat. viel öfters zum Doc wenn sie vorher 10-er Rz. hatten oder gibt es hier andere Informationen?
Dann wird es wohl so wie immer sein: WIR müssen die Ärzte bzw. Sprechstundenhilfen aufklären...
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Leni C. schrieb:
Aussage einer Sprechstundenhilfe : Wir haben überhaupt keine Schulung . Habe denen die BVB / LBV -Liste kopiert . Sie waren mega dankbar . Ich hoffe es klappt jetzt mit den neuen Verordnungen . Und gestern bekam ich ein Schreiben einer großen Institutsambulanz , von der wir früher immer 20 er - Rezepte bekamen : sie seien nicht in der Lage im Moment Rezepte auszustellen da die Software nicht funktioniert . Super daß sie das nach 3 Wochen merken .
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten.
Dann wird es wohl so wie immer sein: WIR müssen die Ärzte bzw. Sprechstundenhilfen aufklären...
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ali schrieb:
Si
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe eine Blanko-Verordnung erhalten :flushed:. Kann ich doch (noch) gar nicht annehmen bis sich die Spitzenverbände dbzgl. geeinigt haben, oder?
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Relevant ist der ICD-10-Code allerdings für Überschreitungen der Höchstverordnungsmenge je Verordnung, da dieser nur bei LHB und BVB über die "normale Menge" (meist 6 oder 10) hinausgehen darf - eben bis zu 12x der höheren Zahl einer Behandlungsfrequenz.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die Diagnose ist für unsere Abrechnung nicht relevant in Bezug auf die Gesamtzahl der Behandlungen eines Behandlungsfalles, da eine Überschreitung der orientierenden Behandlungsmenge auch ohne LHB oder BVB vorliegen darf und lediglich vom Arzt in seiner internen Dokumentation begründet werden muss.
Relevant ist der ICD-10-Code allerdings für Überschreitungen der Höchstverordnungsmenge je Verordnung, da dieser nur bei LHB und BVB über die "normale Menge" (meist 6 oder 10) hinausgehen darf - eben bis zu 12x der höheren Zahl einer Behandlungsfrequenz.
Gruß
Nora
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ob der ICD-10-Code stimmt bzw. zu LHM od. BVB passt, kann uns weiterhin egal sein bzw. ist nicht relevant f. unsere Abrechnung?
Bsp.: WS/KG: Die Ärzte müssen sich, was die ersten drei Rezepte angeht, daran halten, jew. nur 6 Behandlungseinheiten auszustellen (nach HMR).
Danach können Sie (bei Bedarf bzw. wenn LHB od. BVB) 6 Monate Rezepte ausstellen (Dokumentation in deren Pat.Akte) - danach wäre die Behandlung abgeschlossen (außer LHB od. BVB), richtig?
Das hieße im Umkehrschluss, dass auf ein (erstes, das neueste 2021) Rezept EX a b, KGG 10 Behandlungseinheiten nicht möglich wären?
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Ist der in der Liste LHMB/ BVB dann sind bei entspr. Dg 10 × KGG möglich.
Wenn nicht in der Liste zu finden dann nicht. Dann HMR konform.
Die ICDs die in der LHMB Liste zu finden sind brauchen nicht den Durchlauf von 3×6.
Da geht gleich 12-36 Verordnungen je nach Frequenz. Und es muß auch keine Pause gemacht werden.
Bitte dazu unbedingt auch mal die HMR lesen. Kennst du die Liste LHMB/BVB?
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kroetzi schrieb:
Das kommt auf den ICD Code an.
Ist der in der Liste LHMB/ BVB dann sind bei entspr. Dg 10 × KGG möglich.
Wenn nicht in der Liste zu finden dann nicht. Dann HMR konform.
Die ICDs die in der LHMB Liste zu finden sind brauchen nicht den Durchlauf von 3×6.
Da geht gleich 12-36 Verordnungen je nach Frequenz. Und es muß auch keine Pause gemacht werden.
Bitte dazu unbedingt auch mal die HMR lesen. Kennst du die Liste LHMB/BVB?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Zusammengefasst also (nur mal so für mich zur Sicherheit):
Bsp.: WS/KG: Die Ärzte müssen sich, was die ersten drei Rezepte angeht, daran halten, jew. nur 6 Behandlungseinheiten auszustellen (nach HMR).
Danach können Sie (bei Bedarf bzw. wenn LHB od. BVB) 6 Monate Rezepte ausstellen (Dokumentation in deren Pat.Akte) - danach wäre die Behandlung abgeschlossen (außer LHB od. BVB), richtig?
Das hieße im Umkehrschluss, dass auf ein (erstes, das neueste 2021) Rezept EX a b, KGG 10 Behandlungseinheiten nicht möglich wären?
Mit: "Wenn nicht in der Liste zu finden dann nicht. Dann HMR konform." meintest du, dass sich der Arzt dann nach dem richten muss, was der HMK hergibt, richtig?
Ja, die Liste habe ich. Irgendwie bin ich jedoch davon ausgegangen, dass sich der Arzt, mit oder ohne passenden ICD-10-Code, ersteinmal an die Maßgabe des HMK richten muss (also bspw. 3 x 6xKG und dann geht's weiter...).
Aber bitte noch eine Frage: Sind die sechs Monate mit Behandlungen ausgeschöpft, was dann (außer andere Diagnose od. Arztwechsel)?
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- wenn ICD in den Listen LHMB/ BVB drin -> es kann losgelegt werden, kein 3×6, keine Pause, Verordnungsmenge
pro Rezept je nach Frequenz 12-36
Es sind aber die Hinweise zu den ICD zu beachten. Das steht aber alles dann in der entsprechenden Zeile in den Listen.
- wenn ICD nicht in den Listen LHMB/BVB dann HMR Konform, also 3×6 oder was halt als maximale Möglichkeit vorgegeben ist bei der DG.
Schreibt der Arzt dann trotzdem noch weitere Rezepte aus, dann muss das nur der Arzt in seiner Akte notieren. Wir haben dann ( hoffentlich) keine Nachteile.
Es ist unerlässlich anfangs lieber einmal zu viel in die HMR inden HMK und auf die Listen zu schauen. Mit der Zeit sackt das. Es ist aber unerlässlich sich damit auseinander zu setzen. Alternativ die App KBV2Go! nutzen. Auch mit dieser muss man sich anfangs mal auseinander setzen aber dann funzt es schneller.
https://www.physio.de/community/abrechnung/app-kbv2go/8/512059/1
Zu den 6 Monaten
- neue Diagnose
- neuer Arzt
-auf Selbstzahlerangebote wie Kurse , Krafttraining, Rehasport verweisen ( so dies alles noch mal wieder irgendwann möglich ist)
https://www.physio.de/community/abrechnung/6-monate-zwangspause/8/512369/1
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kroetzi schrieb:
Also nochmal:
- wenn ICD in den Listen LHMB/ BVB drin -> es kann losgelegt werden, kein 3×6, keine Pause, Verordnungsmenge
pro Rezept je nach Frequenz 12-36
Es sind aber die Hinweise zu den ICD zu beachten. Das steht aber alles dann in der entsprechenden Zeile in den Listen.
- wenn ICD nicht in den Listen LHMB/BVB dann HMR Konform, also 3×6 oder was halt als maximale Möglichkeit vorgegeben ist bei der DG.
Schreibt der Arzt dann trotzdem noch weitere Rezepte aus, dann muss das nur der Arzt in seiner Akte notieren. Wir haben dann ( hoffentlich) keine Nachteile.
Es ist unerlässlich anfangs lieber einmal zu viel in die HMR inden HMK und auf die Listen zu schauen. Mit der Zeit sackt das. Es ist aber unerlässlich sich damit auseinander zu setzen. Alternativ die App KBV2Go! nutzen. Auch mit dieser muss man sich anfangs mal auseinander setzen aber dann funzt es schneller.
https://www.physio.de/community/abrechnung/app-kbv2go/8/512059/1
Zu den 6 Monaten
- neue Diagnose
- neuer Arzt
-auf Selbstzahlerangebote wie Kurse , Krafttraining, Rehasport verweisen ( so dies alles noch mal wieder irgendwann möglich ist)
https://www.physio.de/community/abrechnung/6-monate-zwangspause/8/512369/1
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das heißt dann aber auch, dass (ohne LHMB und BVB) das Budget des Arztes ab erster Verordnung (wie gehabt) belastet wird?
Eigentlich ja wenn man an das Märchen mit der Budgetierung glaubt und sich davon verrückt machen lässt.
Eigentlich Nein, weil es wohl eigentlich keine Wirkliche Budgetierung der Ärzte gibt.
Da muß Arzt dann aber auch ein dickes Fell haben, sich mit KK anlegen und Risikobereit sein und auch von Wirksamkeit der HM überzeugt sein und sich mit Heilmitteldingen richtig auskennen.
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kroetzi schrieb:
Jein,
Eigentlich ja wenn man an das Märchen mit der Budgetierung glaubt und sich davon verrückt machen lässt.
Eigentlich Nein, weil es wohl eigentlich keine Wirkliche Budgetierung der Ärzte gibt.
Da muß Arzt dann aber auch ein dickes Fell haben, sich mit KK anlegen und Risikobereit sein und auch von Wirksamkeit der HM überzeugt sein und sich mit Heilmitteldingen richtig auskennen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Was ist mit den Patient/innen, die bereits jahrelang ununterbrochen Verordnungen erhalten haben?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank kroetzi. So langsam kommt Lichts ins Dunkle...
Mit: "Wenn nicht in der Liste zu finden dann nicht. Dann HMR konform." meintest du, dass sich der Arzt dann nach dem richten muss, was der HMK hergibt, richtig?
Ja, die Liste habe ich. Irgendwie bin ich jedoch davon ausgegangen, dass sich der Arzt, mit oder ohne passenden ICD-10-Code, ersteinmal an die Maßgabe des HMK richten muss (also bspw. 3 x 6xKG und dann geht's weiter...).
Aber bitte noch eine Frage: Sind die sechs Monate mit Behandlungen ausgeschöpft, was dann (außer andere Diagnose od. Arztwechsel)?
Ich glaube, jetzt hab auch ich es verstanden und alle (meine) Ungereimtheiten sind geklärt.
VIELEN HERZLICHEN DANK :thumbsup:!
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kroetzi schrieb:
Gerne?
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karin-maria schrieb:
Kroetzi, Du kriegst nen Orden??
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Du bist super, kroetzi!
Ich glaube, jetzt hab auch ich es verstanden und alle (meine) Ungereimtheiten sind geklärt.
VIELEN HERZLICHEN DANK :thumbsup:!
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