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Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
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innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
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• Mit Profisportler/inn...
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Habe eine Erst VO mit ICD 10 M42.17 Osteochondrose der Wirbelsäule beim Erwachsenen: lumbosacral Bereich. Ind.: Ws2b.
Jetzt noch eine Erst VO mit ICD 10 M51.2 sonstige näher bezeichnete Banscheibenverlagerung mit Ws1a.
Geht das so durch oder hätte die zweite VO eine FVO sein müssen?
Gruß
Simon
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Simon1904 schrieb:
Hallo!
Habe eine Erst VO mit ICD 10 M42.17 Osteochondrose der Wirbelsäule beim Erwachsenen: lumbosacral Bereich. Ind.: Ws2b.
Jetzt noch eine Erst VO mit ICD 10 M51.2 sonstige näher bezeichnete Banscheibenverlagerung mit Ws1a.
Geht das so durch oder hätte die zweite VO eine FVO sein müssen?
Gruß
Simon
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MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....da die Diagnose ausgeschrieben auf beiden VO gleich ist(ICD müssen wir dann nicht prüfen), gehen die beiden VO NICHT nebeneinander.Also eine VO abarbeiten und die 2. anschließend auf FVO ändern lassen und dann gehts ....Datum aber auch ändern lassen ;)
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Lamaca schrieb:
........und Ws1 auf Ws2 ...........
Ist immer der gleiche Arzt, glaub der kann nur EVOs :tired_face:
Möchte aber nichts ändern
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Simon1904 schrieb:
Und wie ist es wenn auf der EVO Osteochondrose Lumbal mit Ausstrahlen ins re Bein steht als ausgeschriebene Diagnose. Und dann kommt nach Abarbeiten der VO vomselben Arzt eine weitere EVO mit NPP L4/5 mit Ausstrahlen re als Diagnose?
Ist immer der gleiche Arzt, glaub der kann nur EVOs :tired_face:
Möchte aber nichts ändern
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Simon1904 schrieb:
Als ausgeschriebene Diagnose bei beiden Lws Syndrom...
Die Kassen schauen auf die ersten Ziffern nach dem Buchstaben. Wenn die gleich, dann FV.
Ruf die KK an und frag, die sind meist sehr kooperativ. Dann hast du es sicher und vermerkst es an der Rückseite der Verordnung mit wem du gesprochen hast.
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Minza schrieb:
Wenn nur der ICD Code drauf steht, geht es als EV, sonst FV.
Die Kassen schauen auf die ersten Ziffern nach dem Buchstaben. Wenn die gleich, dann FV.
Ruf die KK an und frag, die sind meist sehr kooperativ. Dann hast du es sicher und vermerkst es an der Rückseite der Verordnung mit wem du gesprochen hast.
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Würde es also als EV erstmal abrechnen, diesbezüglich noch keine Rückläufer gehabt.
Computermäßig prüft die Kasse bestimmt auch eher den Code.....
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ali schrieb:
Ich halte mich zunächst auch immer an den ICD10, wenn ausgeschrieiben etwas anderes.
Würde es also als EV erstmal abrechnen, diesbezüglich noch keine Rückläufer gehabt.
Computermäßig prüft die Kasse bestimmt auch eher den Code.....
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idefix- schrieb:
Laut zwei Gesprächen mit der AOK Bayern ist ein anderer ICD 10 als neuer Fall zu betrachten und wir als EV bezahlt. Auch wenn die gleiche Diagnose wie z.B. LWs drauf steht. Ich würde beides als EV abrechnen Unterschiedlicher ICD10 und unterschiedliche Indikationsschlüssel.
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