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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Und... Nein wir therapieren nicht nach Beihilfepreisen. Ich möchte nur korrekt Info geben wenn es um die Höhe der Zuzahlung geht.
Und noch eine weitere Frage: neu gibt es die Position 3 für den Erstbefund- darf dieser nun zusätzlich erhoben werden?
Vielen Dank für eure Antworten.
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Taisuco schrieb:
Hallo zusammen, kann mir jemand sagen oder weiß woher ich die Info bekomme ob die neuen Behilfepreise für Bundesbeamte auch für Baden Würrtemberg und Landesbeamte gelten bzw anwendbar sind?
Und... Nein wir therapieren nicht nach Beihilfepreisen. Ich möchte nur korrekt Info geben wenn es um die Höhe der Zuzahlung geht.
Und noch eine weitere Frage: neu gibt es die Position 3 für den Erstbefund- darf dieser nun zusätzlich erhoben werden?
Vielen Dank für eure Antworten.
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therapeutin schrieb:
ja 1x je Rezept und die Pat. sollen sich mal schön selber erkundigen :wink:
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Taisuco schrieb:
Vielen Dank!
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Taisuco schrieb:
Vielen Dank und ich gebe dir vollkommen recht. Wobei ich als Inhaberin natürlich auch Bescheid wissen will :wink:
soweit wir wissen (sitzen nicht in BW) wird Beihilfe dort automatisch für Landesbeamte übernommen. I. M. kalkulieren wir die Befundgebühr mit 24 Euro und berechnen sie einmal mit der Erstrechnung.
Eine substantielle Festlegung darüber, ob die Beihilfe zukünftig für den Befund einmal pro VO erstattet ist aktuell noch nicht zu bekommen.
Du sagst es richtig, hat uns zwar nicht zu interessieren, ist aber gut zu wissen.
Mit kollegialen Grüßen
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Eberhard schrieb:
Ich habe 38 Jahre lang Privatpatienten behandelt. Ganz selten wusste ich, in welcher Privatversicherung der Patient überhaupt ist. Wieviel die Patienten erstattet bekamen, interessierte mich nicht.
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Taisuco schrieb:
Vielen Dank an alle Antworter...
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
soweit wir wissen (sitzen nicht in BW) wird Beihilfe dort automatisch für Landesbeamte übernommen. I. M. kalkulieren wir die Befundgebühr mit 24 Euro und berechnen sie einmal mit der Erstrechnung.
Eine substantielle Festlegung darüber, ob die Beihilfe zukünftig für den Befund einmal pro VO erstattet ist aktuell noch nicht zu bekommen.
Du sagst es richtig, hat uns zwar nicht zu interessieren, ist aber gut zu wissen.
Mit kollegialen Grüßen
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
; ruf doch mal bei der Beihilfestelle an und lasse Dir, wenn sie schon gilt, die Preisliste zuschicken.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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morpheus-06 schrieb:
In BaWü gelten die neuen Erstattungen für Bundes- und Landesbeamten. Für alle Behandlungen ab 1.8.2018.
Vielen Dank
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Silber schrieb:
NRW scheint die neuen Preise erst vom Landtag anerkennen zu wollen im nächsten Jahr. Gibt es darüber irgendwelche Infos?
Vielen Dank
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