Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Gestern kam eine Absetzung 20 x MLD45 aus 2021 zurück, mit der Begründung wir hätten zu spät angefangen. Tatsächlich 17 Tage nach Ausstellung begonnen. Dauerbehandlung seit Jahren. Auf dem abgesetzten RP war leider erstmals, was uns entgangen war, dringl. Bedarf angekreuzt. Also zu spät laut Kasse. Altes Rezept war aber noch net fertig, daher 17 Tage bis Neuanfang. Behandlungen lückenlos 2x/Woche!
Kam dann im Mai zurück, habs ändern lassen nach Rücksprache mit KK, also Kreuzchen weg, unterschrift, datum stempel...
Gestern dann der Hammer: Laut KK keine Änderungen nachträglich mehr erlaubt, goodwill der Kasse! Verordnung einbehalten
Über 800 Euros flöten weil ein Kreuzchen zu viel da war.
Ich gebs echt bald auf mit KK. Und mit MLD. Aber nicht mit PT.
Grüsse an alle !
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Zu diesem Zeitpunkt war ein "Beginn spätestens am..." durch den Therapeuten auf der VO dokumentierbar. Die vergessene Doku durch dich auf dem Rezept würde ich als korrigierbar ansehen, da in diesem Fall gar kein Arzt für eine Verlängerung notwendig gewesen wäre.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Ich würde nochmals das Gespräch suchen.
Zu diesem Zeitpunkt war ein "Beginn spätestens am..." durch den Therapeuten auf der VO dokumentierbar. Die vergessene Doku durch dich auf dem Rezept würde ich als korrigierbar ansehen, da in diesem Fall gar kein Arzt für eine Verlängerung notwendig gewesen wäre.
MfG :)
Wenn die Verordnung aus früheren Monaten in 2021 stammen sollte, greift nach §18 Abs. 10 des Rahmenvertrags möglicherweise die Beanstandungsfrist von 9 Monaten ab Rechnungsstellung, die die Krankenkasse einhalten muss.
Ein "Goodwill" kann aber tatsächlich teils in einem Telefonat erwirkt werden - scheint aber hier nicht geholfen zu haben...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Ingo Friedrich Die Möglichkeit des späteren Behandlungsbeginns ist mit Einführung der neuen Heilmittel-Richtlinie abgeschafft worden - und war damit 2021 bereits nicht mehr gegeben.
Wenn die Verordnung aus früheren Monaten in 2021 stammen sollte, greift nach §18 Abs. 10 des Rahmenvertrags möglicherweise die Beanstandungsfrist von 9 Monaten ab Rechnungsstellung, die die Krankenkasse einhalten muss.
Ein "Goodwill" kann aber tatsächlich teils in einem Telefonat erwirkt werden - scheint aber hier nicht geholfen zu haben...
Gruß
Nora
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
@Nora Weber Danke! Ich war gedanklich noch beim alten RV.
MfG :)
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Logo1983 schrieb:
Ich würde auch das Gespräch mit der Kasse suchen, da das Vorgängerrezept ja noch abgearbeitet wurde, der Patient also versorgt war. Als ich noch selbständig war, habe ich solche Rezeptausstellungsdatumsüberschneidungen wechselweise behandelt, 1x altes, 1x neues... Weiss nicht, ob das jetzt noch möglich ist.
Zumindest bei Physios nicht - im Rahmenvertrag §7 Abs. 5 steht (wie von mark760 vor einer Woche bereits gepostet):
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@Logo1983
Logo1983 schrieb am 10.07.2022 10:42 Uhr:[...] habe ich solche Rezeptausstellungsdatumsüberschneidungen wechselweise behandelt, 1x altes, 1x neues... Weiss nicht, ob das jetzt noch möglich ist.
Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (ggf. an derselben Lokalisation) und Diagnosegruppe begonnen wird.
Zumindest bei Physios nicht - im Rahmenvertrag §7 Abs. 5 steht (wie von mark760 vor einer Woche bereits gepostet):
Gruß
Nora
Ich meine aber, dass irgendwo was gestanden hatte, dass man in solchen Fällen u.U. ausnahmsweise später anfangen könnte - würde ich aber auch nur mit schriftlicher Zusage machen... Die Rennerei haben ja wie immer wir sonst danach...
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asima schrieb:
@Logo1983 geht auch bei uns Logos nicht mehr, s. RV...
Ich meine aber, dass irgendwo was gestanden hatte, dass man in solchen Fällen u.U. ausnahmsweise später anfangen könnte - würde ich aber auch nur mit schriftlicher Zusage machen... Die Rennerei haben ja wie immer wir sonst danach...
Die 28Tage Regel ist bindend.
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massu schrieb:
@asima uU ausnahmsweise später gibts bei der KK nicht 😀
Die 28Tage Regel ist bindend.
Danke, dann weiß ich das. Bin seit Mitte 2018 raus aus der Selbständigkeit und arbeitstechnisch auch aus Deutschland. Deshalb auch die vage Formulierung im post.
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Logo1983 schrieb:
@asima
Danke, dann weiß ich das. Bin seit Mitte 2018 raus aus der Selbständigkeit und arbeitstechnisch auch aus Deutschland. Deshalb auch die vage Formulierung im post.
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helmingas schrieb:
Moin liebe Kolleginnen und Kollegen.
Gestern kam eine Absetzung 20 x MLD45 aus 2021 zurück, mit der Begründung wir hätten zu spät angefangen. Tatsächlich 17 Tage nach Ausstellung begonnen. Dauerbehandlung seit Jahren. Auf dem abgesetzten RP war leider erstmals, was uns entgangen war, dringl. Bedarf angekreuzt. Also zu spät laut Kasse. Altes Rezept war aber noch net fertig, daher 17 Tage bis Neuanfang. Behandlungen lückenlos 2x/Woche!
Kam dann im Mai zurück, habs ändern lassen nach Rücksprache mit KK, also Kreuzchen weg, unterschrift, datum stempel...
Gestern dann der Hammer: Laut KK keine Änderungen nachträglich mehr erlaubt, goodwill der Kasse! Verordnung einbehalten
Über 800 Euros flöten weil ein Kreuzchen zu viel da war.
Ich gebs echt bald auf mit KK. Und mit MLD. Aber nicht mit PT.
Grüsse an alle !
„Wird der ärztlicherseits angegebene dringliche Behand-
lungsbedarf nicht beachtet, verliert die Verordnung ihre
Gültigkeit. Der dringliche Behandlungsbedarf kann nur
von der Ärztin oder dem Arzt mit erneuter Arztunter-
schrift und Datumsangabe aufgehoben werden. Die Be-
handlung darf dennoch nicht später als 28 Kalendertage
nach Ausstellung der Verordnung beginnen."
Rahmenvertrag §7 Abs. 5:
„Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit
einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (ggf. an derselben
Lokalisation) und Diagnosegruppe begonnen wird."
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Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die Regelung aus der Heilmittel-Richtlinie Anlage 3a wird für Physiotherapeuten im Rahmenvertrag mit den Krankenkassen nochmal konkretisiert: nach Frage 17 des Fragen-Antworten-Katalogs ist eine Streichung des dringlichen Behandlungsbedarfs sogar bis zur Abrechnung möglich - wodurch die übliche 28-Tage-Frist gelten kann.
Gruß
Nora
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mark760 schrieb:
@Nora Weber Hier unterscheiden sich die Angaben bei den jeweiligen Heilmittelerbringer. Ich habe nochmal auf Physios geändert. Hatte wohl die 3a der Ergos.
Link
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mark760 schrieb:
@Nora Weber Interessant ist bei den Ergos auch folgender Link. Erstaunlich, wie sich im Detail die einzelnen Verträge doch unterscheiden.
Link
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mathias3834 schrieb:
@Nora Weber wo kann ich diesen FAQ zum Rahmenvertrag 3a einsehen?
Von dieser Seite aufrufbar: Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V - GKV-Heilmittel
Der direkte Link zum aktuellen (20.06.22) Fragen-Antworten-Katalog: Link
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
@mathias3834
mathias3834 schrieb am 14.07.2022 04:42 Uhr:[...] wo kann ich diesen FAQ zum Rahmenvertrag 3a einsehen?
Von dieser Seite aufrufbar: Verträge nach § 125 Abs. 1 SGB V - GKV-Heilmittel
Der direkte Link zum aktuellen (20.06.22) Fragen-Antworten-Katalog: Link
Gruß
Nora
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mark760 schrieb:
Anlage 3 a:
„Wird der ärztlicherseits angegebene dringliche Behand-
lungsbedarf nicht beachtet, verliert die Verordnung ihre
Gültigkeit. Der dringliche Behandlungsbedarf kann nur
von der Ärztin oder dem Arzt mit erneuter Arztunter-
schrift und Datumsangabe aufgehoben werden. Die Be-
handlung darf dennoch nicht später als 28 Kalendertage
nach Ausstellung der Verordnung beginnen."
Rahmenvertrag §7 Abs. 5:
„Alle Leistungen einer Verordnung sind bis zum Ende auszuführen, bevor mit
einer später ausgestellten Verordnung zur selben Diagnose (ggf. an derselben
Lokalisation) und Diagnosegruppe begonnen wird."
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karin-maria schrieb:
Das ist nicht die Schuld des Patienten
An Politik der Kassen verlieren wir alle. Solange nur Therapeut gestrafft wird juckt es keinen anderen….
Ich weiß: es ist unfair. Wie das Leben.
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postri-77 schrieb:
Vllt. es ist doch eine Idee:Druck weiter leiten.
An Politik der Kassen verlieren wir alle. Solange nur Therapeut gestrafft wird juckt es keinen anderen….
Ich weiß: es ist unfair. Wie das Leben.
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Seelchen schrieb:
Dann würde ich den Patienten nicht mehr behandeln.
Habe bei einem Rezept die 28 Tage Frist übersehen aber nach Ende der 6 Behandlungen den Fehler bemerkt.
Kein Problem, denke ich und marschiere zum ausstellenden Orthopäden und erkläre den sehr jungen Frauen an der Rezeption mein Missgeschick mit der Bitte das Ausstellungsdatum zu ändern.
Ist aber sehr wohl ein Problem, da das Rezept vom ersten Quartal ist und nachträgliche Änderungen deswegen nicht möglich sind……wegen computertechnisch oder so……
Also ein kategorisches Nein! was zur Folge hat dass ich schlechte Laune bekam und dieselbe mit den beiden glaublich entgegenkommenden sehr jungen Damen an der Rezeption teilte……
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„Die Verordnung kann durch die Ärztin oder den Arzt
entweder mit Unterschrift und Datumsangabe geändert
oder es kann eine neue Verordnung ausgestellt werden.
Bei einer Änderung der Verordnung kann die Behandlung
erst ab dem Tag der Änderung der Datumsangabe durch
die Ärztin oder den Arzt begonnen werden."
Fragen Antwort Katalog Punkt 16
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mark760 schrieb:
Wäre aber eh nicht gegangen:
„Die Verordnung kann durch die Ärztin oder den Arzt
entweder mit Unterschrift und Datumsangabe geändert
oder es kann eine neue Verordnung ausgestellt werden.
Bei einer Änderung der Verordnung kann die Behandlung
erst ab dem Tag der Änderung der Datumsangabe durch
die Ärztin oder den Arzt begonnen werden."
Fragen Antwort Katalog Punkt 16
Genau so wäre es gegangen
altes Datum durchstreichen, neues Datum drauf z.B einfach 5 Tage später und Arzt kritzelt seinen Haken drunter
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mbone schrieb:
@mark760
Genau so wäre es gegangen
altes Datum durchstreichen, neues Datum drauf z.B einfach 5 Tage später und Arzt kritzelt seinen Haken drunter
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mark760 schrieb:
@mbone Nur kritzelt der Arzt das aktuelle Datum drauf. Warum sollte er für einen Physio Urkundenfälschung machen?
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massu schrieb:
@mark760 sag mal was stimmt mit dir nicht. Urkundenfälschung? Er hat das Rezept selber ausgestellt…
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massu schrieb:
Ich hatte 2 sehr knapp voneinander ausgestellte Rezepte. Für das Erste haben wir ewig viel Zeit gebraucht, so dass beim Zweiten die 28 Tage drüber waren. Das merkte ich erst als ich die Abrechnung vor 2 Wochen machte. Ich rief die Praxis an und erklärte mein Problem. Sie verschrieb mir ein Neues. Das Rezept war vom 25.4 und sie hat es mir auf das 26.5 ausgestellt. Vielleicht ging es weil es noch im Quartal war?
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Problem beschreiben
mbone schrieb:
Und es sind nicht nur die Kassen
Habe bei einem Rezept die 28 Tage Frist übersehen aber nach Ende der 6 Behandlungen den Fehler bemerkt.
Kein Problem, denke ich und marschiere zum ausstellenden Orthopäden und erkläre den sehr jungen Frauen an der Rezeption mein Missgeschick mit der Bitte das Ausstellungsdatum zu ändern.
Ist aber sehr wohl ein Problem, da das Rezept vom ersten Quartal ist und nachträgliche Änderungen deswegen nicht möglich sind……wegen computertechnisch oder so……
Also ein kategorisches Nein! was zur Folge hat dass ich schlechte Laune bekam und dieselbe mit den beiden glaublich entgegenkommenden sehr jungen Damen an der Rezeption teilte……
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