Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
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Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
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weiß jemand ob und wenn ja wie lange man rückwirkend Rezepte die von uns "falsch" abgerechnet wurden bei den Krankenkassen nachreichen kann?
Es ist so. Ich habe vor einiger Zeit die Praxis meiner Tante übernommen und bei der Kontrolle von alten abgerechneten Rezepten mit Hausbesuch ist mir aufgefallen das sie immer nur einmal die Pauschale für Hausbesuche abgerechnet hat. Also wenn 6x KG mit HB draufstand hat sie 6xKG und 1x HB abgerechnet obwohl sie 6x da war. Jetzt möchte ich versuchen die fehlenden 5 Hausbesuche der Krankenkasse quasi nachträglich in Rechnung stellen. Geht das?
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Caroline Knels schrieb:
Moin zusammen,
weiß jemand ob und wenn ja wie lange man rückwirkend Rezepte die von uns "falsch" abgerechnet wurden bei den Krankenkassen nachreichen kann?
Es ist so. Ich habe vor einiger Zeit die Praxis meiner Tante übernommen und bei der Kontrolle von alten abgerechneten Rezepten mit Hausbesuch ist mir aufgefallen das sie immer nur einmal die Pauschale für Hausbesuche abgerechnet hat. Also wenn 6x KG mit HB draufstand hat sie 6xKG und 1x HB abgerechnet obwohl sie 6x da war. Jetzt möchte ich versuchen die fehlenden 5 Hausbesuche der Krankenkasse quasi nachträglich in Rechnung stellen. Geht das?
Sorry die Arbeit kannst du dir sparen.
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Caroline Knels schrieb:
Echt? Aber die können bei uns doch auch nachträglich noch alles in Frage stellen und Geld zurück verlangen.
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McMiki schrieb:
Deine Eltern durften dir auch Hausarrest geben, durftest du deinen Eltern?
ich würde es bei Rezepten, die in den vergangenen 12 Monaten abgerechnet wurden, versuchen.
Tu's einfach!
Gruß Evi
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Evemarie Kaiser schrieb:
Hallo Caroline,
ich würde es bei Rezepten, die in den vergangenen 12 Monaten abgerechnet wurden, versuchen.
Tu's einfach!
Gruß Evi
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idefix- schrieb:
ich brich ab :stuck_out_tongue:
Habe letztes Jahr die Preiserhöhung bei der AOK vergessen in den PC einzugeben (Wie blöd kann man sein??) nach fünf Monaten gemerkt. Alle Rezepte fein säuberlich aufgeführt (ein Wochenende Arbeit) und hingeschickt, waren schließlich 2000 euronen.
"Ja das tut der AOK leid aber die ausgehandelten Preise sind Höchstpreise und wenn ich weniger verlange ist das meine Angelegenheit, eine Nachzahlung ist deshalb nicht möglich."
Bei der diesjährigen Gebührenerhöhung bekam ich aber einen netten Brief von der AOK Bayern / Schwandorf mit der neunen Preisliste und dem Hinweis eine Änderung im PC nicht zu vergessen, da eine Nachberechnung nicht möglich sei.
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idefix- schrieb:
Sie kann es probieren, wird aber nichts bringen.
Habe letztes Jahr die Preiserhöhung bei der AOK vergessen in den PC einzugeben (Wie blöd kann man sein??) nach fünf Monaten gemerkt. Alle Rezepte fein säuberlich aufgeführt (ein Wochenende Arbeit) und hingeschickt, waren schließlich 2000 euronen.
"Ja das tut der AOK leid aber die ausgehandelten Preise sind Höchstpreise und wenn ich weniger verlange ist das meine Angelegenheit, eine Nachzahlung ist deshalb nicht möglich."
Bei der diesjährigen Gebührenerhöhung bekam ich aber einen netten Brief von der AOK Bayern / Schwandorf mit der neunen Preisliste und dem Hinweis eine Änderung im PC nicht zu vergessen, da eine Nachberechnung nicht möglich sei.
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don schrieb:
Das ist ja der Hammer! In dem von Caoline Knels geschilderten Fall könnte es doch aber sein das sich der Fall anders darstellt. Hier wurde ja anscheinend einfach ein Fehler begangen den es vielleicht zu beheben gilt. Hier kann man mit der Argumentation der Höchstpreise nicht argumentieren. Ich würde es auch versuchen und bei Absage schriftlich zeigen lassen wo das steht bzw. wo genau so eine Nachberechnung ausgeschlossen wird. Viel Glück dabei!
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idefix- schrieb:
Nachträgliche Kostenforderungen an die Kassen wird als negativ abgewiesen. Wenn man falsch eingereicht hat ist das das Problem des Leistungserbringers.
Sorry die Arbeit kannst du dir sparen.
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