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Hamburg

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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Muss Verordnung abgebrochen werden?

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Neues Thema
Muss Verordnung abgebrochen werden?
Es gibt 8 Beiträge
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burmacat
18.11.2014 17:46
Derzeit erhält ein Kind bei mir Sprachtherapie, dass demnächst mit der Mutter zur Kur fährt. Die Therapie wird also etwas mehr als 3 Wochen unterbrochen. Jetzt bin ich unsicher, ob das Rezept evtl. abgebrochen werden muss. Ich kenne es so, dass man es bei Krankenhausaufenthalten oder Kuren, in denen der Patient weiter das verordnete Heilmittel (in diesem Fall Sprachtherapie) stationär bekommt, abbrechen muss. Wobei ich dazu auch in den Rahmenverträgen nichts finden kann. Soweit ich weiß, handelt es sich um eine Mutter-Kind-Kur ohne Therapien. Eigentlich denke ich, dass ich die Unterbrechung auf der Verodnung begründen und anschließend weiterbehandeln kann. Oder muss ich es doch abbrechen? Theoretisch kann ich ja auch gar nicht wissen, was der Patient macht, wenn er 3 Wochen lang nicht zur Therapie kommt :wink:

Wie seht ihr das? Muss man abbrechen und wenn ja, aufgrund welcher Textstelle/Rahmenvertrag etc.?
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Derzeit erhält ein Kind bei mir Sprachtherapie, dass demnächst mit der Mutter zur Kur fährt. Die Therapie wird also etwas mehr als 3 Wochen unterbrochen. Jetzt bin ich unsicher, ob das Rezept evtl. abgebrochen werden muss. Ich kenne es so, dass man es bei Krankenhausaufenthalten oder Kuren, in denen der Patient weiter das verordnete Heilmittel (in diesem Fall Sprachtherapie) stationär bekommt, abbrechen muss. Wobei ich dazu auch in den Rahmenverträgen nichts finden kann. Soweit ich weiß, handelt es sich um eine Mutter-Kind-Kur ohne Therapien. Eigentlich denke ich, dass ich die Unterbrechung auf der Verodnung begründen und anschließend weiterbehandeln kann. Oder muss ich es doch abbrechen? Theoretisch kann ich ja auch gar nicht wissen, was der Patient macht, wenn er 3 Wochen lang nicht zur Therapie kommt :wink: Wie seht ihr das? Muss man abbrechen und wenn ja, aufgrund welcher Textstelle/Rahmenvertrag etc.?
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burmacat schrieb:

Derzeit erhält ein Kind bei mir Sprachtherapie, dass demnächst mit der Mutter zur Kur fährt. Die Therapie wird also etwas mehr als 3 Wochen unterbrochen. Jetzt bin ich unsicher, ob das Rezept evtl. abgebrochen werden muss. Ich kenne es so, dass man es bei Krankenhausaufenthalten oder Kuren, in denen der Patient weiter das verordnete Heilmittel (in diesem Fall Sprachtherapie) stationär bekommt, abbrechen muss. Wobei ich dazu auch in den Rahmenverträgen nichts finden kann. Soweit ich weiß, handelt es sich um eine Mutter-Kind-Kur ohne Therapien. Eigentlich denke ich, dass ich die Unterbrechung auf der Verodnung begründen und anschließend weiterbehandeln kann. Oder muss ich es doch abbrechen? Theoretisch kann ich ja auch gar nicht wissen, was der Patient macht, wenn er 3 Wochen lang nicht zur Therapie kommt :wink:

Wie seht ihr das? Muss man abbrechen und wenn ja, aufgrund welcher Textstelle/Rahmenvertrag etc.?

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Tempelritter
18.11.2014 17:59
weiterbehandeln geht nur nach Krankheit oder Urlaub. Eine Mutter-Kind-Kur ohne Therapien würde ich zu Urlaub zählen, wenn euer Rahmenvertrag eine begründete Unterbrechung länger wie die 14 Kalendertage enthält.
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weiterbehandeln geht nur nach Krankheit oder Urlaub. Eine Mutter-Kind-Kur ohne Therapien würde ich zu Urlaub zählen, wenn euer Rahmenvertrag eine begründete Unterbrechung länger wie die 14 Kalendertage enthält.
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Minza
18.11.2014 18:32
Wir rufen in solchen Fällen, Kur/Reha, die Krankenkasse an und lassen uns die Unterbrechung schriftlich per Fax bestätigen wenn die Kasse ihr ok gibt.
Ggf. kümmert sich der Patient auch selber drum.
Bis dato keine Probleme.
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Wir rufen in solchen Fällen, Kur/Reha, die Krankenkasse an und lassen uns die Unterbrechung schriftlich per Fax bestätigen wenn die Kasse ihr ok gibt. Ggf. kümmert sich der Patient auch selber drum. Bis dato keine Probleme.
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Minza schrieb:

Wir rufen in solchen Fällen, Kur/Reha, die Krankenkasse an und lassen uns die Unterbrechung schriftlich per Fax bestätigen wenn die Kasse ihr ok gibt.
Ggf. kümmert sich der Patient auch selber drum.
Bis dato keine Probleme.

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sabine78
18.11.2014 20:05
Bundesland? Kasse?

Erst dann kann man nachlesen.


Grüßle,
Sabine,
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Bundesland? Kasse? Erst dann kann man nachlesen. Grüßle, Sabine,
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sabine78 schrieb:

Bundesland? Kasse?

Erst dann kann man nachlesen.


Grüßle,
Sabine,

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eim
19.11.2014 08:42
Das finde ich schon mehr als unverschämt eine Mutter -Kind Kur als Urlaub zu bezeichnen. :rage: :rage: :rage:
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Das finde ich schon mehr als unverschämt eine Mutter -Kind Kur als Urlaub zu bezeichnen. :rage: :rage: :rage:
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eim schrieb:

Das finde ich schon mehr als unverschämt eine Mutter -Kind Kur als Urlaub zu bezeichnen. :rage: :rage: :rage:

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Andreas216
20.11.2014 09:43
Warum?
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Andreas216 schrieb:

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Tempelritter schrieb:

weiterbehandeln geht nur nach Krankheit oder Urlaub. Eine Mutter-Kind-Kur ohne Therapien würde ich zu Urlaub zählen, wenn euer Rahmenvertrag eine begründete Unterbrechung länger wie die 14 Kalendertage enthält.

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Shakespeare
19.11.2014 10:06
Bei einigen Kassen gab es bei Unterbrechungen (mehr als 14 Tage) aufgrund von Kur oder Reha-Maßnahmen bereits Absetzungen.
Ein solches Risiko würde ich als Therapiepraxis nicht tragen wollen. Gruß S.
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Bei einigen Kassen gab es bei Unterbrechungen (mehr als 14 Tage) aufgrund von Kur oder Reha-Maßnahmen bereits Absetzungen. Ein solches Risiko würde ich als Therapiepraxis nicht tragen wollen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Bei einigen Kassen gab es bei Unterbrechungen (mehr als 14 Tage) aufgrund von Kur oder Reha-Maßnahmen bereits Absetzungen.
Ein solches Risiko würde ich als Therapiepraxis nicht tragen wollen. Gruß S.

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burmacat
19.11.2014 11:50
Danke für die bisherigen Beiträge!

Bundesland Niedersachsen, BKK Mobil Oil

Der Rahmenvertrag verlangt ab 14 Tagen Unterbrechung eine Begründung mit entsprechendem Kürzel (A, K, F, T).
Ich tendiere auch dazu, das Kürzel F (Ferien, Urlaub) einzutragen. Ich weiß halt nicht, was die Familie im Urlaub so macht :wink:. Ich möchte die Verordnung ungern abbrechen. Es sind noch 4 TE offen. Nach der Kur wollte ich eh mit der Mutter besprechen, ob wir zunächst eine Pause machen oder doch weiterbehandeln. Falls wir dann sowieso in die Pause gehen, möchte ich die Mutter vorher nicht noch mal zum Arzt schicken, um ein neues Rezept zu besorgen (von dem wir dann vielleicht nur eine Einheit brauchen). Bevor ich das Risiko einer Absetzung eingehe, würde ich das allerdings schon machen. Aber wie gesagt, momentan tendiere ich eher zum Kürzel.
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Danke für die bisherigen Beiträge! Bundesland Niedersachsen, BKK Mobil Oil Der Rahmenvertrag verlangt ab 14 Tagen Unterbrechung eine Begründung mit entsprechendem Kürzel (A, K, F, T). Ich tendiere auch dazu, das Kürzel F (Ferien, Urlaub) einzutragen. Ich weiß halt nicht, was die Familie im Urlaub so macht :wink:. Ich möchte die Verordnung ungern abbrechen. Es sind noch 4 TE offen. Nach der Kur wollte ich eh mit der Mutter besprechen, ob wir zunächst eine Pause machen oder doch weiterbehandeln. Falls wir dann sowieso in die Pause gehen, möchte ich die Mutter vorher nicht noch mal zum Arzt schicken, um ein neues Rezept zu besorgen (von dem wir dann vielleicht nur eine Einheit brauchen). Bevor ich das Risiko einer Absetzung eingehe, würde ich das allerdings schon machen. Aber wie gesagt, momentan tendiere ich eher zum Kürzel.
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burmacat schrieb:

Danke für die bisherigen Beiträge!

Bundesland Niedersachsen, BKK Mobil Oil

Der Rahmenvertrag verlangt ab 14 Tagen Unterbrechung eine Begründung mit entsprechendem Kürzel (A, K, F, T).
Ich tendiere auch dazu, das Kürzel F (Ferien, Urlaub) einzutragen. Ich weiß halt nicht, was die Familie im Urlaub so macht :wink:. Ich möchte die Verordnung ungern abbrechen. Es sind noch 4 TE offen. Nach der Kur wollte ich eh mit der Mutter besprechen, ob wir zunächst eine Pause machen oder doch weiterbehandeln. Falls wir dann sowieso in die Pause gehen, möchte ich die Mutter vorher nicht noch mal zum Arzt schicken, um ein neues Rezept zu besorgen (von dem wir dann vielleicht nur eine Einheit brauchen). Bevor ich das Risiko einer Absetzung eingehe, würde ich das allerdings schon machen. Aber wie gesagt, momentan tendiere ich eher zum Kürzel.



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