Dein neuer Lieblingsplatz als
Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
einen Job, sondern einen Ort, an
dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
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Könnt mir helfen?
Patient mit Rezept Erstverordnung MT Cervicobrachialsyndrom WS1a und
zusätzlich vom anderem Arzt ein Rezept
Erstverordnung MT Schultermusk. und BWS, 2.4.Rippe li. WS1a
Gehen beide Rezepte bei der Krankenkasse durch?
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bernd67 schrieb:
Hallo!
Könnt mir helfen?
Patient mit Rezept Erstverordnung MT Cervicobrachialsyndrom WS1a und
zusätzlich vom anderem Arzt ein Rezept
Erstverordnung MT Schultermusk. und BWS, 2.4.Rippe li. WS1a
Gehen beide Rezepte bei der Krankenkasse durch?
Oder vielleicht wollt Ihr nicht, weil ich das I h r vergessen habe. Sorry!
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bernd67 schrieb:
Ihr könnt mir helfen. Ich weiß es :tired_face:
Oder vielleicht wollt Ihr nicht, weil ich das I h r vergessen habe. Sorry!
Hier ist Hellseherei gefragt. Eine eindeutige Antwort kann man nicht geben, es kommt darauf an, wie der Sachbearbeiter drauf ist.
Wenn Du ein hohes Sicherheitsbedürfnis hast, solltest Du die 2. EVO in FVO WS2a ändern lassen.
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Diese müsste also ergänzt werden z.B. in Blockierung Rippe xy oder BWS Syndrom oder BWS Blockierung. Dann handelt es sich erkennbar um zwei unterschiedliche Diagnosen und damit 2 verschiedene Regelfälle. Jeweils Erstvo. wäre also okay. Ansonsten siehe Beitrag von SGBV. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Verordnung 2 hat so wie beschrieben keine spezifische Diagnose.
Diese müsste also ergänzt werden z.B. in Blockierung Rippe xy oder BWS Syndrom oder BWS Blockierung. Dann handelt es sich erkennbar um zwei unterschiedliche Diagnosen und damit 2 verschiedene Regelfälle. Jeweils Erstvo. wäre also okay. Ansonsten siehe Beitrag von SGBV. Gruß S.
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SGBV schrieb:
Was ist die Diagnose der 2. Vo?
Hier ist Hellseherei gefragt. Eine eindeutige Antwort kann man nicht geben, es kommt darauf an, wie der Sachbearbeiter drauf ist.
Wenn Du ein hohes Sicherheitsbedürfnis hast, solltest Du die 2. EVO in FVO WS2a ändern lassen.
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