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Wohl aber andere 89er Codes für Erkrankungen des Lymphsystems.
Also entweder individuelle LHMB beantragen, Code ändern oder mit 3×6 Verordnungen in 6 Monaten zufrieden geben.
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kroetzi schrieb:
89.09 ist nicht in der Liste für LHMB.
Wohl aber andere 89er Codes für Erkrankungen des Lymphsystems.
Also entweder individuelle LHMB beantragen, Code ändern oder mit 3×6 Verordnungen in 6 Monaten zufrieden geben.
Ist das Behandlungsziel mit 3x6 VO´s nicht erreicht, können ohne Begrenzung weiter 6er-VO´s ausgestellt werden.
Richtlinientext:
"1Konnte das angestrebte Therapieziel mit der orientierenden Behandlungsmenge nicht erreicht werden, sind weitere darüber hinaus gehende Verordnungen möglich, die demselben Verordnungsfall zuzuordnen sind.
2Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine kontinuierliche Behandlung, um Rezidive oder neue Erkrankungsphasen handelt.
3In diesem Fall sind die individuellen medizinischen Gründe in die Patientendokumentation der Verordnerin oder des Verordners zu übernehmen."
P.S.
Genehmigung brauchst Du in dem Fall, wenn mehr als 6/VO ausgestellt werden sollen.
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WinnieE schrieb:
wieso musst Du Dich mit 3x6 VO´s zufrieden geben?
Ist das Behandlungsziel mit 3x6 VO´s nicht erreicht, können ohne Begrenzung weiter 6er-VO´s ausgestellt werden.
Richtlinientext:
"1Konnte das angestrebte Therapieziel mit der orientierenden Behandlungsmenge nicht erreicht werden, sind weitere darüber hinaus gehende Verordnungen möglich, die demselben Verordnungsfall zuzuordnen sind.
2Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um eine kontinuierliche Behandlung, um Rezidive oder neue Erkrankungsphasen handelt.
3In diesem Fall sind die individuellen medizinischen Gründe in die Patientendokumentation der Verordnerin oder des Verordners zu übernehmen."
P.S.
Genehmigung brauchst Du in dem Fall, wenn mehr als 6/VO ausgestellt werden sollen.
Klar könnte der Arzt weitere Behandlungen nach den 3×6 ausstellen, aber wir hatten das Thema hier schon öfters und dabei kam zur Sprache dass einige Ärzte eben signalisiert haben nicht mehr als 3× 6 zu verordnen.
Dass sie es könnten heißt nicht dass sie es müssen und es auch tun.
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kroetzi schrieb:
Einfacher geht es aber mit einem Wechsel auf ICD Code der bereits in der LHMB Liste steht oder eben einen individuellen Antrag stellen.Das ist dann Budgetneutral. Außerdem können mehr Einheiten auf eine Verordnung. Das reduziert die Arztbesuche und die Zuzahlung.
Klar könnte der Arzt weitere Behandlungen nach den 3×6 ausstellen, aber wir hatten das Thema hier schon öfters und dabei kam zur Sprache dass einige Ärzte eben signalisiert haben nicht mehr als 3× 6 zu verordnen.
Dass sie es könnten heißt nicht dass sie es müssen und es auch tun.
könnte dazu führen, dass sich hier der ein oder andere noch mehr verwirrt fühlt, als es derzeit ohnehin schon der Fall ist.....;--)
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WinnieE schrieb:
Deine Formulierung "mit 3×6 Verordnungen in 6 Monaten zufrieden geben."
könnte dazu führen, dass sich hier der ein oder andere noch mehr verwirrt fühlt, als es derzeit ohnehin schon der Fall ist.....;--)
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kroetzi schrieb:
Wird aber leider in vielen Fällen Realität sein.
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Mastine schrieb:
Guten Morgen,ist nun die MLD 45 mit dem ICD-10 Code 89.09 BG gegenerell genehmigungspflichtig bzw.muss eine Langzeitverord.beantragt werden nach den neuen Richtlinien Im LHM kann ich nichts finden.Danke euch
danke
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Mastine schrieb:
ja ok dachte ich mir schon
danke
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