Unsere gemütlichen Praxisräume
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
liegen in Refrath/Bergisch
Gladbach, einem schönen Vorort von
Köln. Die Straßenbahn-Haltestelle
befindet sich in unmittelbarer
Nähe.
Wir suchen aktuell eine/n
empathische/n Physiotherapeut/in,
der/die Freude daran hat Menschen
entspannt engagiert zu helfen. Wenn
Du dies in einem freundlichen,
familiären Umfeld ausüben
möchtest, dann bist Du bei uns
genau richtig. Wir praktizieren
Alternativen zum üblichen 20 min
Rhythmus. Ziel ist es, sowohl für
die Pa...
ein Patient (Aok) möchte Mld haben, der Arzt schreibt aber nichts auf, nun fragt er, ob er selber dafür aufkommen könnte.
Geht das? Wenn ja, muss er den Arzt nach einem Privatrezept fragen? Oder geht es auch ohne Rezept? Braucht man eine Unbedenklichkeits- Bescheinigung?
Viele Grüße
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ein Patient (Aok) möchte Mld haben, der Arzt schreibt aber nichts auf, nun fragt er, ob er selber dafür aufkommen könnte.
Geht das? Wenn ja, muss er den Arzt nach einem Privatrezept fragen? Oder geht es auch ohne Rezept? Braucht man eine Unbedenklichkeits- Bescheinigung?
Viele Grüße
Gefällt mir
urmel
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
urmel schrieb:
Ich würde MLD nur auf Rezept durchführen. Falls der Arzt nicht bereit ist, ein Kassenrezept auszustellen, dann sollte der Patient um ein Privatrezept bitten. Mein Hintergrund für eine offizielle Verordnung sind die Kontraindikationen (Herz) .
urmel
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
ich würde auch nur auf Rezept oder im Rahmen des sekt. HP die MLD durchführen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
therapeutin schrieb:
hast du ihm den Privatpreis dafür mitgeteilt,dann überlegen sie sich das ganz schnell anders.... :kissing_closed_eyes:
Ansonsten: PrivatVO und ggf. Kostenerstattung durch die Krankenversicherung. Sobald "irgendein" krankheitsbedingter MLD-Bedarf vorliegt ist die ärztliche VO (oder zumindest Unbedenklichkeitserklärung) wichtig :)
Gefällt mir
Wenn der Arzt jedoch ein Privatretept ausstellt dann kann es für den Arzt Probleme mit der GKV geben.
Eine Rezeptausstellung erfolgt ja aufgrund dessen dass eine Behandlung medizinisch notwendig ist -- gilt für GKV - und Privatrezepte.
Und die GKV sagt dann ganz klar dass dann ein GKV -Rezept ausgestellt werden muß - da sie ja medizinisch notwendige Behandlungen
bezahlen.Das Paradoxe daran ist dass in dem Moment widerum die Budgetierung nicht ins Gewicht fällt , aber das Sozialgesetzbuch relevant wird.
Am besten also entweder Patient geht zu einem anderen Arzt als Selbstzahler oder du schickst ihn zu einem HP
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Der Patient braucht ein Privatrezept entweder vom Arzt oder einem Heilpraktiker.
Wenn der Arzt jedoch ein Privatretept ausstellt dann kann es für den Arzt Probleme mit der GKV geben.
Eine Rezeptausstellung erfolgt ja aufgrund dessen dass eine Behandlung medizinisch notwendig ist -- gilt für GKV - und Privatrezepte.
Und die GKV sagt dann ganz klar dass dann ein GKV -Rezept ausgestellt werden muß - da sie ja medizinisch notwendige Behandlungen
bezahlen.Das Paradoxe daran ist dass in dem Moment widerum die Budgetierung nicht ins Gewicht fällt , aber das Sozialgesetzbuch relevant wird.
Am besten also entweder Patient geht zu einem anderen Arzt als Selbstzahler oder du schickst ihn zu einem HP
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
elena20 schrieb:
Ja aber mit dem Rezept vom Hp muss doch Pat.auch selbst bezahlen oder sehe ich das falsch? GKV akzeptieren doch keine VO von HP
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
Ja das ist richtig .Er muß selbst zahlen ebenso wie wenn er ein Privatrezept vom Arzt bekommt.
Wichtig, nicht den kassensatz nehmen, auch wenn es ein guter Patient ist. Gruener Schein kann nur steuerlich geltend gemacht werden. Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für uns wieder eine kleine Steuerfalle.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Gussone schrieb:
Privatrezept vom GKV Pat. Eingereicht werden und er bekommt den Kassensatz von der GKV. Geht aber auch auf das Buget des Arztes.
Wichtig, nicht den kassensatz nehmen, auch wenn es ein guter Patient ist. Gruener Schein kann nur steuerlich geltend gemacht werden. Unbedenklichkeitsbescheinigung ist für uns wieder eine kleine Steuerfalle.
Als Therapeut bin ich mit (Privat)Rezept auf der sicheren Seite, eben weil mir eine VO vorliegt.
Beim (Privat) Rezept vom HP ist klar, daß der Patient selbst zahlt.
Beim (Privat) Rezept vom Arzt an einen GKV-Patienten bescheinigt der Arzt im Endeffekt, daß ein Therapiebedarf besteht und der Arzt muß (eigentlich) ein GKV-Rezept ausstellen. Und wenn er das nicht will oder tut, dann ist das Privatrezept vom HP die beste Möglichkeit
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
der Unterschied ist folgender:
Als Therapeut bin ich mit (Privat)Rezept auf der sicheren Seite, eben weil mir eine VO vorliegt.
Beim (Privat) Rezept vom HP ist klar, daß der Patient selbst zahlt.
Beim (Privat) Rezept vom Arzt an einen GKV-Patienten bescheinigt der Arzt im Endeffekt, daß ein Therapiebedarf besteht und der Arzt muß (eigentlich) ein GKV-Rezept ausstellen. Und wenn er das nicht will oder tut, dann ist das Privatrezept vom HP die beste Möglichkeit
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
als sekt. HP PT bin ich auf der sicheren Seite, weil ich kein Rezept brauche.
Und die Frage von Elena zielte auch nicht auf den sekt. HP PT ab
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
das ist natürlich korrekt. Allerdings bin ich bei der Fragestellung nicht davon ausgegangen, daß der "anonyme Teilnehmer" sekt. HP PT ist.
Und die Frage von Elena zielte auch nicht auf den sekt. HP PT ab
Und wenn ja, was genau mache ich dann mit der VO? Einfach später als Kopie an die Rechnung heften?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Der Patient hat mittlerweile eine Privat- VO vom Arzt bekommen, auf dieser steht allerdings keine Diagnose. Geht es auch ohne?
Und wenn ja, was genau mache ich dann mit der VO? Einfach später als Kopie an die Rechnung heften?
urmel
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
urmel schrieb:
Diagnose muss sein und dann wie jedes andere Privatrezept abrechnen.
urmel
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
Ist Kosmetische Lymphdrainage noch eine Option?
Ansonsten: PrivatVO und ggf. Kostenerstattung durch die Krankenversicherung. Sobald "irgendein" krankheitsbedingter MLD-Bedarf vorliegt ist die ärztliche VO (oder zumindest Unbedenklichkeitserklärung) wichtig :)
Mein Profilbild bearbeiten