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MLD 60 mit 20 mal. Geht das denn oder wieviel ist die höchste Menge? Wenn das geht, kann dann weiter so rezeptiert werden ohne LHMB?
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Schippi schrieb:
Kommt auf Diagnose und icd10 an!
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Nini32 schrieb:
Hallo, ich habe hier ein erstes Rezept vorliegen.
MLD 60 mit 20 mal. Geht das denn oder wieviel ist die höchste Menge? Wenn das geht, kann dann weiter so rezeptiert werden ohne LHMB?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Dafür gibt es die HMR mit HMK. Die Forum-TN dürfen davon ausgehen, dass du diese Unterlagen hast und selbst nachlesen kannst. 🤐
Du könntest Dir die App HMR2GO herunterladen. Die ist ganz nett und Du kannst alles prüfen.
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Du könntest Dir die App HMR2GO herunterladen. Die ist ganz nett und Du kannst alles prüfen.
Du weißt ja, dass ich normalerweise sehr konkret antworte. In diesem Fall wurde aber eine Frage ohne genügend Infos zur Beantwortung gestellt. Darüber hinaus handelt es sich um das kleine 1x1 des Rezepthändlings. Offensichtlich hat sich @Nini32 noch nicht mal die Mühe gemacht, selbst nach zu schlagen. Vlt. liegt es an meinem, prä-Google Alter, aber es scheint teilweise ein Trend zu sein, sich nicht mehr den eigenen Hirnschmalz zu bedienen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
pt ani schrieb am 10.05.2022 23:49 Uhr:Tut mir leid, dass Du hier im Forum (wo es doch um Hilfe gehen sollte) solche Antworten bekommst.
Du könntest Dir die App HMR2GO herunterladen. Die ist ganz nett und Du kannst alles prüfen.
Du weißt ja, dass ich normalerweise sehr konkret antworte. In diesem Fall wurde aber eine Frage ohne genügend Infos zur Beantwortung gestellt. Darüber hinaus handelt es sich um das kleine 1x1 des Rezepthändlings. Offensichtlich hat sich @Nini32 noch nicht mal die Mühe gemacht, selbst nach zu schlagen. Vlt. liegt es an meinem, prä-Google Alter, aber es scheint teilweise ein Trend zu sein, sich nicht mehr den eigenen Hirnschmalz zu bedienen.
;) war schon ok , deine Antwort...ich bin ja hier einer der ältesten Teilnehmer (Alter und Schreiber) es hat sich in diese Hinsicht vieles verschlechtert mit belesen und eigenes recherchieren)
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
;) war schon ok , deine Antwort...ich bin ja hier einer der ältesten Teilnehmer (Alter und Schreiber) es hat sich in diese Hinsicht vieles verschlechtert mit belesen und eigenes recherchieren)
MfG
JürgenK ;)
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pt ani schrieb:
Tut mir leid, dass Du hier im Forum (wo es doch um Hilfe gehen sollte) solche Antworten bekommst.
Du könntest Dir die App HMR2GO herunterladen. Die ist ganz nett und Du kannst alles prüfen.
Die App KBV2GO wird dir weiterhelfen. Hierfür gibst du den ICD Code und die App verrät dir ob sie zur BVB oder LHM Liste gehört.
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massu schrieb:
Oder du schreibst uns den ICD Code. Der ist wichtig, denn nur bestimmte Codes sind BVB (Besonderer Verordnungsbedarf) und LHB (Langfristiger Heilmittelbedarf) Diese sind Budgetfrei und haben eine höhere Verordnungsmenge.
Die App KBV2GO wird dir weiterhelfen. Hierfür gibst du den ICD Code und die App verrät dir ob sie zur BVB oder LHM Liste gehört.
vielen Dank für Eure Hilfe.
Damit tut Ihr mir wirklich einen großen Gefallen, da ich bislang nur Privat- und Selbstzahler behandelt habe, bin ich mit dem Prozedere der GKV noch überfordert.....
Alle anderen TN bitte ich, Ihren Frust woanders abzuladen und sich aus diesem Chat raus zu halten. Vielen Dank!
Ich habe mir die App runtergeladen (Danke für den Tipp) und nachgeschaut.
Es ist ICD G37.9 und ich habe
ein KG Rezept mit HB à 20 Einheiten 1-3 mal wöchentlich und
ein MLD 60 plus KP und HB Rezept, da sind 6 Einheiten drauf.
In der App wurde mir die Höchstmenge pauschal von 10mal/Verordnung angezeigt.
Es wurde nicht nach HM differenziert. Adad hat auch bei HMK Überprüfung bei der Menge von 20 mal KG nichts moniert.
Wo finde ich die Info, ob es zur BNB oder LHM Liste gehört....
Daher meine Frage: gibt es eine Verordnungsmenge, die nicht überschritten werden darf?
Ich danke Euch vielmals für Eure Hilfen! Ihr seid toll!
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Nini32 schrieb:
Liebe/r massu, liebe pt ani, lieber Schippi,
vielen Dank für Eure Hilfe.
Damit tut Ihr mir wirklich einen großen Gefallen, da ich bislang nur Privat- und Selbstzahler behandelt habe, bin ich mit dem Prozedere der GKV noch überfordert.....
Alle anderen TN bitte ich, Ihren Frust woanders abzuladen und sich aus diesem Chat raus zu halten. Vielen Dank!
Ich habe mir die App runtergeladen (Danke für den Tipp) und nachgeschaut.
Es ist ICD G37.9 und ich habe
ein KG Rezept mit HB à 20 Einheiten 1-3 mal wöchentlich und
ein MLD 60 plus KP und HB Rezept, da sind 6 Einheiten drauf.
In der App wurde mir die Höchstmenge pauschal von 10mal/Verordnung angezeigt.
Es wurde nicht nach HM differenziert. Adad hat auch bei HMK Überprüfung bei der Menge von 20 mal KG nichts moniert.
Wo finde ich die Info, ob es zur BNB oder LHM Liste gehört....
Daher meine Frage: gibt es eine Verordnungsmenge, die nicht überschritten werden darf?
Ich danke Euch vielmals für Eure Hilfen! Ihr seid toll!
Diagnosegruppe LY Leistsymptomatik a bei MLD
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Nini32 schrieb:
Diagnosegruppe ZN Leitsymptomatik b bei KG
Diagnosegruppe LY Leistsymptomatik a bei MLD
KG ist als BVB in jeder Höhe und ohne eine Höchstmenge verschreibbar,
MLD 60 ist nur 6mal/VO und das insgesamt 5 mal, d.h. 30mal Höchstmenge.
Das macht aber keinen Sinn, da die Frau im Rollstuhl sitzt und die Lymphabflussstörung ja eine chronische Erkrankung ist.....
ich habe leider nichts anderes dazu gefunden.....
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Schippi schrieb:
Im HMK ist die Übersicht über bvb und mit dem ICD kannst du deine Verordnung prüfen.eine „normale“Verordnung wäre höchstverordnung 10x lymphtherapie. Bei höchstvergabebermenge muss du die Dauer beachten (3 bzw 6monate)aber das sind alles Grundlagen die du dir unbedingt aneignen muss
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Nini32 schrieb:
Also, stimmt folgendes?
KG ist als BVB in jeder Höhe und ohne eine Höchstmenge verschreibbar,
MLD 60 ist nur 6mal/VO und das insgesamt 5 mal, d.h. 30mal Höchstmenge.
Das macht aber keinen Sinn, da die Frau im Rollstuhl sitzt und die Lymphabflussstörung ja eine chronische Erkrankung ist.....
ich habe leider nichts anderes dazu gefunden.....
Ansonsten geht wohl nichts dran vorbei den Heilmittelkatalog runterzuladen und dich durch zu arbeiten.
Das KBV2GO sagt dir bei jedem ICD wenn es ein BVB /oder LHM ist (das rosa H)
Damit MLD zum LHM wird, brauchst du eine Diagnose für das Lymphsystem. Lymphödem St. 2 oder 3
z.B I89.01
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massu schrieb:
Du kannst dir von Buchner das HM Buch kaufen. Für Anfänger wie du, vielleicht das Schnellste um sich Wissen anzueignen. Da sind alle BVBs und LHMs aufgelistet. Und du kannst auch speziellen Diagnosen schauen ob sie in der Liste sind.
Ansonsten geht wohl nichts dran vorbei den Heilmittelkatalog runterzuladen und dich durch zu arbeiten.
Das KBV2GO sagt dir bei jedem ICD wenn es ein BVB /oder LHM ist (das rosa H)
Damit MLD zum LHM wird, brauchst du eine Diagnose für das Lymphsystem. Lymphödem St. 2 oder 3
z.B I89.01
I 89.0, LY a
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kalliope schrieb:
Meine Tochter bekommt als Rollifahrerin mit Lymphödem ein Rezept mit 36 Verordnungen. iCD Code
I 89.0, LY a
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Es gibt mit den neuen Heilmittelkatalog grundsätzlich kein Genehmigungsverfahren mehr. face_with_rolling_eyes
Ansonsten steht der Grundsatz hier für Allen einfach erklärt: Link
Die kompliziertere Grundlagen deines Wirkens findest du zum Nachlesen hier: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Nini32 schrieb am 27.06.2022 12:02 Uhr:Muss eine LHV mit z.B. ICD 10 I 89.01 genehmigt werden, wenn Sie ärztlich verordnet ist und im Katalog steht? Habe hierzu verschiedene Aussagen gefunden....
Es gibt mit den neuen Heilmittelkatalog grundsätzlich kein Genehmigungsverfahren mehr. face_with_rolling_eyes
Ansonsten steht der Grundsatz hier für Allen einfach erklärt: Link
Die kompliziertere Grundlagen deines Wirkens findest du zum Nachlesen hier: Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband
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Nini32 schrieb:
Muss eine LHV mit z.B. ICD 10 I 89.01 genehmigt werden, wenn Sie ärztlich verordnet ist und im Katalog steht? Habe hierzu verschiedene Aussagen gefunden....
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