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muss bei einem Privatrezept MLD auch die Zeit durch den Arzt vorgegeben werden? Oder kann ich da selbst entscheiden, ob eine Groß- oder Ganzbehandlung gemacht wird?
Vielen Dank
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Marc84 schrieb:
Hallo Kollegen,
muss bei einem Privatrezept MLD auch die Zeit durch den Arzt vorgegeben werden? Oder kann ich da selbst entscheiden, ob eine Groß- oder Ganzbehandlung gemacht wird?
Vielen Dank
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Eberhard schrieb:
Wir machen erst einmal einen Befund und legen dann fest, wie der Patient behandelt werden sollte. Der Patient soll dann mit seiner PKK klären, ob sie diese die Kosten übernimmt.
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alobar schrieb:
warum zweimal negativ?!? das würde mich jetzt schon interessieren!
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alobar schrieb:
besser mit zeit. geht man schwierigkeiten im vorfeld aus dem weg. Klar kannste jetzt sagen, der Privatpatient unterschreibt, dass Du ihn 45minuten behandelst und der zahlt dieses auch. und dann bekommt er es von seiner versicherung nicht zurück und komt dann wieder zu dir und dann gibt es eine Diskussion. Wenn du diesen P. behalten möchtest, soll er dementsprechend das rezept ändern, ist ja eh kein problem.
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silvia43 schrieb:
wenn Du MLD 30 gemacht hast , dann Re. über MLD 30 min oder eben entsprechend höher bei mehr Zeit! Wo liegt da das Problem? Der Pat ist DEin Vertragspartner und nicht die Privatvers.! Du hast soundsoviel Zeit benötigt also auch bitte entsprechende Bezahlung! Ist egal was der Pat. jammert!Hast Du eine Honorarvereinbarung !? Würde einiges erleichtern!
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Red Head schrieb:
Die privaten Krankenkassen richten sich mit der Bezahlung vorwiegend nach den Beihilfesätzen und in diesen gibt es Vorgaben, bzw. wie bei den GKK Einteilungen der Zeit bei MLD. Wenn nichts auf dem Rezept steht, bitte ich den Patienten diese nachzufragen und gebe immer eine Vergütungsvereinbarung heraus, auf der diese drei Zeiten mit draufstehen. Dann kann er nachvollziehen, was gemacht wird. Ich möchte den Patienten ja auch gerne wieder begrüßen und ihn mir nicht vertreiben, weil ich einmal so und einmal anders arbeite.
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Tempelritter schrieb:
ein Privatrezept mit MLD ist ein gültiges Rezept, abgerechnet wird die Zeit die nach Befund abgegeben wurde.
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