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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung MLD Lipödem

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Neues Thema
MLD Lipödem
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telja941
25.11.2020 09:21
Hallo,ich habe ein Privatrezept über 10x MLD Diagnose Lipödem. Welchen Betrag kann ich pro Therapieeinheit abrechnenß
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Hallo,ich habe ein Privatrezept über 10x MLD Diagnose Lipödem. Welchen Betrag kann ich pro Therapieeinheit abrechnenß
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RoFo
25.11.2020 12:40
telja941 schrieb am 25.11.2020 09:21:
Hallo,ich habe ein Privatrezept über 10x MLD Diagnose Lipödem. Welchen Betrag kann ich pro Therapieeinheit abrechnenß



Hast du keine Preisliste erstellt?
Was ist mit der Transparenz für deine Patienten?
Dann hast du vermutlich auch keinen Behandlungsvertrag und keine Honorarvereinbarung?!

Na ja, jeder, wie er will. Mit den Konsequenzen seines Handelns muss jeder selber zurecht kommen.

Zu deiner Frage: du kannst jeden Preis nehmen!
Idealerweise ist dieser transparent dargestellt und du bist deiner Aufklärungspflicht nachweislich (s.o.) nachgekommen!
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• telja941
[zitat][b]telja941 schrieb am 25.11.2020 09:21: [/b] Hallo,ich habe ein Privatrezept über 10x MLD Diagnose Lipödem. Welchen Betrag kann ich pro Therapieeinheit abrechnenß [/zitat] Hast du keine Preisliste erstellt? Was ist mit der Transparenz für deine Patienten? Dann hast du vermutlich auch keinen Behandlungsvertrag und keine Honorarvereinbarung?! Na ja, jeder, wie er will. Mit den Konsequenzen seines Handelns muss jeder selber zurecht kommen. Zu deiner Frage: du kannst jeden Preis nehmen! Idealerweise ist dieser transparent dargestellt und du bist deiner Aufklärungspflicht nachweislich (s.o.) nachgekommen!
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RoFo schrieb:

telja941 schrieb am 25.11.2020 09:21:
Hallo,ich habe ein Privatrezept über 10x MLD Diagnose Lipödem. Welchen Betrag kann ich pro Therapieeinheit abrechnenß



Hast du keine Preisliste erstellt?
Was ist mit der Transparenz für deine Patienten?
Dann hast du vermutlich auch keinen Behandlungsvertrag und keine Honorarvereinbarung?!

Na ja, jeder, wie er will. Mit den Konsequenzen seines Handelns muss jeder selber zurecht kommen.

Zu deiner Frage: du kannst jeden Preis nehmen!
Idealerweise ist dieser transparent dargestellt und du bist deiner Aufklärungspflicht nachweislich (s.o.) nachgekommen!

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telja941
26.11.2020 09:13
Hallo, ich finde es schade,dass Du so reagierst. Ich dachte, das Forum ist dazu da, Fragen zu stellen und evtl. qulifizierte Antworten zu bekommen und nicht Vermutungen aufzustellen, welche Verträge ich mit meinen Patienten habe. Aber danke, dass du dann auf meine Frage geantwortet hast.
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Hallo, ich finde es schade,dass Du so reagierst. Ich dachte, das Forum ist dazu da, Fragen zu stellen und evtl. qulifizierte Antworten zu bekommen und nicht Vermutungen aufzustellen, welche Verträge ich mit meinen Patienten habe. Aber danke, dass du dann auf meine Frage geantwortet hast.
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telja941 schrieb:

Hallo, ich finde es schade,dass Du so reagierst. Ich dachte, das Forum ist dazu da, Fragen zu stellen und evtl. qulifizierte Antworten zu bekommen und nicht Vermutungen aufzustellen, welche Verträge ich mit meinen Patienten habe. Aber danke, dass du dann auf meine Frage geantwortet hast.

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RoFo
26.11.2020 10:06
telja941 schrieb am 26.11.2020 09:13:
Hallo, ich finde es schade,dass Du so reagierst. Ich dachte, das Forum ist dazu da, Fragen zu stellen und evtl. qulifizierte Antworten zu bekommen und nicht Vermutungen aufzustellen, welche Verträge ich mit meinen Patienten habe. Aber danke, dass du dann auf meine Frage geantwortet hast.



Hallo telja941!

Warum findest du es schade?
Weil du eine andere Antwort wolltest?
Eine, die dir freundlicher vorkommt?
Fühlst du dich in deiner Unternehmerehre verletzt, weil ich vermute, dass du gewisse grundlegende Unternehmerangelegenheiten (noch) nicht gemacht hast?

Das sei dir ungenommen!
Deine Frage lässt aber nichts anderes zu.

Hast du nun eine Preisliste oder nicht?
Unterscheidest du dort die Diagnose Lymph- od Lipödem oder nicht?

Genau daraus schließe ich, dass du eben genau nicht deine Unternehmeraufgaben erledigst!

Meine Antwort kann äußerst hilfreich sein, wenn man versteht, worum es eigentlich geht!

Man kann sich aber auch über meine offensichtliche Unfreundlichkeit ärgern.

Man hat die freie Auswahl.

Um wenigstens noch mal das Thema zusammenzufassen:

Es ist eine Privat VO.
Du entscheidest anhand deines Befundes mit Messungen etc, wie lange du für die Behandlung brauchst und besprichst das mit dem Patienten.
Die Kosten für Befund und Behandlung werden per Vertrag vereinbart.
Eine Änderung der VO ist nicht nötig.
Der Pat muss von dir erfahren, dass er (bei MLD einen erheblichen) Selbstkostenanteil haben wird.

Beispiel für Mindestkosten

Befundaufnahme 20-30 Eur
Behandlung 30min 40 Eur
Beh 45min 55 Eur
Beh 60min 70 Eur
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[zitat][b]telja941 schrieb am 26.11.2020 09:13: [/b] Hallo, ich finde es schade,dass Du so reagierst. Ich dachte, das Forum ist dazu da, Fragen zu stellen und evtl. qulifizierte Antworten zu bekommen und nicht Vermutungen aufzustellen, welche Verträge ich mit meinen Patienten habe. Aber danke, dass du dann auf meine Frage geantwortet hast. [/zitat] Hallo telja941! Warum findest du es schade? Weil du eine andere Antwort wolltest? Eine, die dir freundlicher vorkommt? Fühlst du dich in deiner Unternehmerehre verletzt, weil ich vermute, dass du gewisse grundlegende Unternehmerangelegenheiten (noch) nicht gemacht hast? Das sei dir ungenommen! Deine Frage lässt aber nichts anderes zu. Hast du nun eine Preisliste oder nicht? Unterscheidest du dort die Diagnose Lymph- od Lipödem oder nicht? Genau daraus schließe ich, dass du eben genau nicht deine Unternehmeraufgaben erledigst! Meine Antwort kann äußerst hilfreich sein, wenn man versteht, worum es eigentlich geht! Man kann sich aber auch über meine offensichtliche Unfreundlichkeit ärgern. Man hat die freie Auswahl. Um wenigstens noch mal das Thema zusammenzufassen: Es ist eine Privat VO. Du entscheidest anhand deines Befundes mit Messungen etc, wie lange du für die Behandlung brauchst und besprichst das mit dem Patienten. Die Kosten für Befund und Behandlung werden per Vertrag vereinbart. Eine Änderung der VO ist nicht nötig. Der Pat muss von dir erfahren, dass er (bei MLD einen erheblichen) Selbstkostenanteil haben wird. Beispiel für Mindestkosten Befundaufnahme 20-30 Eur Behandlung 30min 40 Eur Beh 45min 55 Eur Beh 60min 70 Eur
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RoFo schrieb:

telja941 schrieb am 26.11.2020 09:13:
Hallo, ich finde es schade,dass Du so reagierst. Ich dachte, das Forum ist dazu da, Fragen zu stellen und evtl. qulifizierte Antworten zu bekommen und nicht Vermutungen aufzustellen, welche Verträge ich mit meinen Patienten habe. Aber danke, dass du dann auf meine Frage geantwortet hast.



Hallo telja941!

Warum findest du es schade?
Weil du eine andere Antwort wolltest?
Eine, die dir freundlicher vorkommt?
Fühlst du dich in deiner Unternehmerehre verletzt, weil ich vermute, dass du gewisse grundlegende Unternehmerangelegenheiten (noch) nicht gemacht hast?

Das sei dir ungenommen!
Deine Frage lässt aber nichts anderes zu.

Hast du nun eine Preisliste oder nicht?
Unterscheidest du dort die Diagnose Lymph- od Lipödem oder nicht?

Genau daraus schließe ich, dass du eben genau nicht deine Unternehmeraufgaben erledigst!

Meine Antwort kann äußerst hilfreich sein, wenn man versteht, worum es eigentlich geht!

Man kann sich aber auch über meine offensichtliche Unfreundlichkeit ärgern.

Man hat die freie Auswahl.

Um wenigstens noch mal das Thema zusammenzufassen:

Es ist eine Privat VO.
Du entscheidest anhand deines Befundes mit Messungen etc, wie lange du für die Behandlung brauchst und besprichst das mit dem Patienten.
Die Kosten für Befund und Behandlung werden per Vertrag vereinbart.
Eine Änderung der VO ist nicht nötig.
Der Pat muss von dir erfahren, dass er (bei MLD einen erheblichen) Selbstkostenanteil haben wird.

Beispiel für Mindestkosten

Befundaufnahme 20-30 Eur
Behandlung 30min 40 Eur
Beh 45min 55 Eur
Beh 60min 70 Eur

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telja941
26.11.2020 14:51
Danke für Dein Feedback. Warum setzt Du es vorraus, dass ich meine Unternehmeraufgaben nicht erledige? Selbstverständlich habe ich mit meinen Patienten Verträge, die ich vor meinen Behandlungen mit ihnen bespreche. Da ich das erste Mal die Diagnose Lipödem auf dem Rezept las und nicht wie sonst Lymphödem, dachte ich, es wird anders abgerechnet. Aber Du hast es mir ja jetzt erklärt und ich rechne es dann ganz normal als 60 Min. Therapie ab. Danke für Deine Hilfe.


Gruß Telja

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Danke für Dein Feedback. Warum setzt Du es vorraus, dass ich meine Unternehmeraufgaben nicht erledige? Selbstverständlich habe ich mit meinen Patienten Verträge, die ich vor meinen Behandlungen mit ihnen bespreche. Da ich das erste Mal die Diagnose Lipödem auf dem Rezept las und nicht wie sonst Lymphödem, dachte ich, es wird anders abgerechnet. Aber Du hast es mir ja jetzt erklärt und ich rechne es dann ganz normal als 60 Min. Therapie ab. Danke für Deine Hilfe. Gruß Telja
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telja941 schrieb:

Danke für Dein Feedback. Warum setzt Du es vorraus, dass ich meine Unternehmeraufgaben nicht erledige? Selbstverständlich habe ich mit meinen Patienten Verträge, die ich vor meinen Behandlungen mit ihnen bespreche. Da ich das erste Mal die Diagnose Lipödem auf dem Rezept las und nicht wie sonst Lymphödem, dachte ich, es wird anders abgerechnet. Aber Du hast es mir ja jetzt erklärt und ich rechne es dann ganz normal als 60 Min. Therapie ab. Danke für Deine Hilfe.


Gruß Telja

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telja941 schrieb:

Hallo,ich habe ein Privatrezept über 10x MLD Diagnose Lipödem. Welchen Betrag kann ich pro Therapieeinheit abrechnenß

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Inche
25.11.2020 09:25
Deinen Privat Preis den du festgelegt hast möglich sind das bis zu 2,3 fache vom Kassen Preis.
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Deinen Privat Preis den du festgelegt hast möglich sind das bis zu 2,3 fache vom Kassen Preis.
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telja941
25.11.2020 09:28
Ja, rechne ich bei MLD Lipödem auch wie bei MLD 60 MIN. ab?
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Ja, rechne ich bei MLD Lipödem auch wie bei MLD 60 MIN. ab?
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telja941 schrieb:

Ja, rechne ich bei MLD Lipödem auch wie bei MLD 60 MIN. ab?

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Nora Weber
25.11.2020 12:02
Du rechnest für den Zeitbedarf ab, den du - am Besten in Absprache mit dem Patienten - für die notwendige Behandlung ansetzt. Das können 30, eher 45 oder 60 Minuten sein - oder alles andere theoretisch auch.

Ein Hinweis an den Patienten könnte noch sein, dass er mit seiner Versicherung abklären sollte, ob er eine Zeitangabe auf der Verordnung haben bzw. ergänzen lassen muss, sonst könnte es sein, dass sie nur die kürzeste MLD-Behandlungszeit (30min.) erstatten.

Gruß
Nora
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Du rechnest für den Zeitbedarf ab, den du - am Besten in Absprache mit dem Patienten - für die notwendige Behandlung ansetzt. Das können 30, eher 45 oder 60 Minuten sein - oder alles andere theoretisch auch. Ein Hinweis an den Patienten könnte noch sein, dass er mit seiner Versicherung abklären sollte, ob er eine Zeitangabe auf der Verordnung haben bzw. ergänzen lassen muss, sonst könnte es sein, dass sie nur die kürzeste MLD-Behandlungszeit (30min.) erstatten. Gruß Nora
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Nora Weber schrieb:

Du rechnest für den Zeitbedarf ab, den du - am Besten in Absprache mit dem Patienten - für die notwendige Behandlung ansetzt. Das können 30, eher 45 oder 60 Minuten sein - oder alles andere theoretisch auch.

Ein Hinweis an den Patienten könnte noch sein, dass er mit seiner Versicherung abklären sollte, ob er eine Zeitangabe auf der Verordnung haben bzw. ergänzen lassen muss, sonst könnte es sein, dass sie nur die kürzeste MLD-Behandlungszeit (30min.) erstatten.

Gruß
Nora

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RoFo
25.11.2020 12:34
Inche schrieb am 25.11.2020 09:25:
Deinen Privat Preis den du festgelegt hast möglich sind das bis zu 2,3 fache vom Kassen Preis.



Wieso die Begrenzung auf 2,3 fach?
Ich glaub, da bringst du was durcheinander.
Ich kann jeden Preis verlangen.


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[zitat][b]Inche schrieb am 25.11.2020 09:25: [/b] Deinen Privat Preis den du festgelegt hast möglich sind das bis zu 2,3 fache vom Kassen Preis.[/zitat] Wieso die Begrenzung auf 2,3 fach? Ich glaub, da bringst du was durcheinander. Ich kann jeden Preis verlangen.
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RoFo schrieb:

Inche schrieb am 25.11.2020 09:25:
Deinen Privat Preis den du festgelegt hast möglich sind das bis zu 2,3 fache vom Kassen Preis.



Wieso die Begrenzung auf 2,3 fach?
Ich glaub, da bringst du was durcheinander.
Ich kann jeden Preis verlangen.


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telja941
26.11.2020 09:16
Danke für den Hinweis. Auf dem Rezept ist nicht vermerkt,ob 30,45 oder 60 Min. Ich werde den Pat. bitten, es ändern zu lassen.

Gruß Telja
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Danke für den Hinweis. Auf dem Rezept ist nicht vermerkt,ob 30,45 oder 60 Min. Ich werde den Pat. bitten, es ändern zu lassen. Gruß Telja
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telja941 schrieb:

Danke für den Hinweis. Auf dem Rezept ist nicht vermerkt,ob 30,45 oder 60 Min. Ich werde den Pat. bitten, es ändern zu lassen.

Gruß Telja

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Inche schrieb:

Deinen Privat Preis den du festgelegt hast möglich sind das bis zu 2,3 fache vom Kassen Preis.

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Hands22
27.11.2020 09:59
Hallo!
Das hatte ich mir mal aus dem Internet herausgeschrieben. Zum überlegen, aber verlangen kann man theoretisch jeden Preis.
Preisgestaltung der privaten Krankenkassen:
Bei privat Versicherten ist der im Beispiel oben genannte Regelsatz mit folgenden Steigerungswerten 1,4/1,8/2,3 auf baubar.
Der Regelsatz= 230,52 für 6x 45 Min. manueller Lymphdrainage. 1-2x Woche.
Die Steigerungswerte bei Private Krankenkassen :
Steigerdungssatz von 1,4
322,72
Steigerdungssatz von 1,8
441,9
Steigerdungssatz von 2,3
530,2
Preisfaktor bei Rechtfertigung der privaten Krankenkasse .
Der jeweilige Preisfaktor für Privatpatienten lässt sich durch folgendes Rechtfertigen:
- die besonderen Qualifikationen eines Therapeuten.
- die spezielle Berufserfahrung/Spezialisierung.
- die Schwierigkeit und den Zeitaufwand der Therapie.
- durch die Bewertung des Servicegrads.
Der jeweilig errechnete Betrag wird vor der Behandlung mit dem Patienten besprochen und von dessen Krankenkasse beantragt. Entstehende Differenz zum angefordertem Preis kann/muss der Patient selbst ausgleichen. Preise sind verhandelbar.
Es gibt im Internet Vorlagen für Behandlungsverträge/Honorarvereinbarungen. Wenn Du in einem Verband bist auch kostenlos.

Ich würde mich auch mal Online ansehen was andere Praxen in deiner Stadt verlangen.
Viele haben Ihre Preise für Privatpatienten auf der Homepage angegeben.
Das kann man dann ggf. den Kassen und dem Pat. Vorlegen, um sich besser zu rechtfertigen.
Aber wie schon erwähnt wurde, kannst du theoretisch jeden Preis verlangen. Wie viel die Krankenkasse davon übernimmt und ob der Pat. bereit ist die Differenz zu zahlen ist eine andere Sache.

Ich würde immer vor der Behandlung über eine Honoratiorenvereinigung und der Krankenkasse des Pat. klären lassen wie viel übernommen wird und ob der Pat. den Rest selber bezahlt.
Dann unterschreiben lassen und Du kannst anfangen.
Das habe ich auf meiner (erst ab 1.1.21 Online) Homepage stehen:
Privat Versicherte
Patienten
​
Fangen Sie nach Rezeptausstellung rechtzeitig mit der Therapie an.
​
Falls Sie anrufen, halten Sie das Rezept für Fragen bereit.
​
Sie bekommen von mir einen Behandlungsvertrag.
​
Prüfen Sie vor Behandlungsbeginn, wie viel Sie erstattet bekommen.
​
Differenz zum Gesamtpreis muss als Selbstbehalt getragen werden.
​
Kommen Sie bitte immer mit Mund- Nasenschutz!
​
Bringen Sie bitte ein Handtuch mit.

Viel Erfolg! Und schönes Wochenende!! (An alle)
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• kroetzi
Hallo! Das hatte ich mir mal aus dem Internet herausgeschrieben. Zum überlegen, aber verlangen kann man theoretisch jeden Preis. Preisgestaltung der privaten Krankenkassen: Bei privat Versicherten ist der im Beispiel oben genannte Regelsatz mit folgenden Steigerungswerten 1,4/1,8/2,3 auf baubar. Der Regelsatz= 230,52 für 6x 45 Min. manueller Lymphdrainage. 1-2x Woche. Die Steigerungswerte bei Private Krankenkassen : Steigerdungssatz von 1,4 322,72 Steigerdungssatz von 1,8 441,9 Steigerdungssatz von 2,3 530,2 Preisfaktor bei Rechtfertigung der privaten Krankenkasse . Der jeweilige Preisfaktor für Privatpatienten lässt sich durch folgendes Rechtfertigen: - die besonderen Qualifikationen eines Therapeuten. - die spezielle Berufserfahrung/Spezialisierung. - die Schwierigkeit und den Zeitaufwand der Therapie. - durch die Bewertung des Servicegrads. Der jeweilig errechnete Betrag wird vor der Behandlung mit dem Patienten besprochen und von dessen Krankenkasse beantragt. Entstehende Differenz zum angefordertem Preis kann/muss der Patient selbst ausgleichen. Preise sind verhandelbar. Es gibt im Internet Vorlagen für Behandlungsverträge/Honorarvereinbarungen. Wenn Du in einem Verband bist auch kostenlos. Ich würde mich auch mal Online ansehen was andere Praxen in deiner Stadt verlangen. Viele haben Ihre Preise für Privatpatienten auf der Homepage angegeben. Das kann man dann ggf. den Kassen und dem Pat. Vorlegen, um sich besser zu rechtfertigen. Aber wie schon erwähnt wurde, kannst du theoretisch jeden Preis verlangen. Wie viel die Krankenkasse davon übernimmt und ob der Pat. bereit ist die Differenz zu zahlen ist eine andere Sache. Ich würde immer vor der Behandlung über eine Honoratiorenvereinigung und der Krankenkasse des Pat. klären lassen wie viel übernommen wird und ob der Pat. den Rest selber bezahlt. Dann unterschreiben lassen und Du kannst anfangen. Das habe ich auf meiner (erst ab 1.1.21 Online) Homepage stehen: Privat Versicherte Patienten ​ Fangen Sie nach Rezeptausstellung rechtzeitig mit der Therapie an. ​ Falls Sie anrufen, halten Sie das Rezept für Fragen bereit. ​ Sie bekommen von mir einen Behandlungsvertrag. ​ Prüfen Sie vor Behandlungsbeginn, wie viel Sie erstattet bekommen. ​ Differenz zum Gesamtpreis muss als Selbstbehalt getragen werden. ​ Kommen Sie bitte immer mit Mund- Nasenschutz! ​ Bringen Sie bitte ein Handtuch mit. Viel Erfolg! Und schönes Wochenende!! (An alle)
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Hands22 schrieb:

Hallo!
Das hatte ich mir mal aus dem Internet herausgeschrieben. Zum überlegen, aber verlangen kann man theoretisch jeden Preis.
Preisgestaltung der privaten Krankenkassen:
Bei privat Versicherten ist der im Beispiel oben genannte Regelsatz mit folgenden Steigerungswerten 1,4/1,8/2,3 auf baubar.
Der Regelsatz= 230,52 für 6x 45 Min. manueller Lymphdrainage. 1-2x Woche.
Die Steigerungswerte bei Private Krankenkassen :
Steigerdungssatz von 1,4
322,72
Steigerdungssatz von 1,8
441,9
Steigerdungssatz von 2,3
530,2
Preisfaktor bei Rechtfertigung der privaten Krankenkasse .
Der jeweilige Preisfaktor für Privatpatienten lässt sich durch folgendes Rechtfertigen:
- die besonderen Qualifikationen eines Therapeuten.
- die spezielle Berufserfahrung/Spezialisierung.
- die Schwierigkeit und den Zeitaufwand der Therapie.
- durch die Bewertung des Servicegrads.
Der jeweilig errechnete Betrag wird vor der Behandlung mit dem Patienten besprochen und von dessen Krankenkasse beantragt. Entstehende Differenz zum angefordertem Preis kann/muss der Patient selbst ausgleichen. Preise sind verhandelbar.
Es gibt im Internet Vorlagen für Behandlungsverträge/Honorarvereinbarungen. Wenn Du in einem Verband bist auch kostenlos.

Ich würde mich auch mal Online ansehen was andere Praxen in deiner Stadt verlangen.
Viele haben Ihre Preise für Privatpatienten auf der Homepage angegeben.
Das kann man dann ggf. den Kassen und dem Pat. Vorlegen, um sich besser zu rechtfertigen.
Aber wie schon erwähnt wurde, kannst du theoretisch jeden Preis verlangen. Wie viel die Krankenkasse davon übernimmt und ob der Pat. bereit ist die Differenz zu zahlen ist eine andere Sache.

Ich würde immer vor der Behandlung über eine Honoratiorenvereinigung und der Krankenkasse des Pat. klären lassen wie viel übernommen wird und ob der Pat. den Rest selber bezahlt.
Dann unterschreiben lassen und Du kannst anfangen.
Das habe ich auf meiner (erst ab 1.1.21 Online) Homepage stehen:
Privat Versicherte
Patienten
​
Fangen Sie nach Rezeptausstellung rechtzeitig mit der Therapie an.
​
Falls Sie anrufen, halten Sie das Rezept für Fragen bereit.
​
Sie bekommen von mir einen Behandlungsvertrag.
​
Prüfen Sie vor Behandlungsbeginn, wie viel Sie erstattet bekommen.
​
Differenz zum Gesamtpreis muss als Selbstbehalt getragen werden.
​
Kommen Sie bitte immer mit Mund- Nasenschutz!
​
Bringen Sie bitte ein Handtuch mit.

Viel Erfolg! Und schönes Wochenende!! (An alle)

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UW
27.11.2020 16:25
warum nicht 100 Euro/Stunde für Zertifikate
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warum nicht 100 Euro/Stunde für Zertifikate
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UW schrieb:

warum nicht 100 Euro/Stunde für Zertifikate

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USpre
27.11.2020 17:38
Privatpatienten sind bei einer privaten Krankenversicherung versichert.
Nicht bei einer Krankenkasse.

Wenn du 100€ für 60 Minuten manuelle Lymphdrainage nimmst, wird der Privatpatient ca 42€ davon erstattet bekommen. 58€ zahlt er selbst, jede Stunde.

Möglicherweise wird er sehr schnell Eigenmanagement erlernen!!
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Privatpatienten sind bei einer privaten Krankenversicherung versichert. Nicht bei einer Krankenkasse. Wenn du 100€ für 60 Minuten manuelle Lymphdrainage nimmst, wird der Privatpatient ca 42€ davon erstattet bekommen. 58€ zahlt er selbst, jede Stunde. Möglicherweise wird er sehr schnell Eigenmanagement erlernen!!
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kroetzi
27.11.2020 17:51
Was ja gerade bei Lip- und Lymphoedemen das A und O der Therapie ist und deshalb auch zu begrüßen wäre.
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• USpre
Was ja gerade bei Lip- und Lymphoedemen das A und O der Therapie ist und deshalb auch zu begrüßen wäre.
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kroetzi schrieb:

Was ja gerade bei Lip- und Lymphoedemen das A und O der Therapie ist und deshalb auch zu begrüßen wäre.

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USpre schrieb:

Privatpatienten sind bei einer privaten Krankenversicherung versichert.
Nicht bei einer Krankenkasse.

Wenn du 100€ für 60 Minuten manuelle Lymphdrainage nimmst, wird der Privatpatient ca 42€ davon erstattet bekommen. 58€ zahlt er selbst, jede Stunde.

Möglicherweise wird er sehr schnell Eigenmanagement erlernen!!

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USpre
27.11.2020 18:10
Genau!

Wenn du dann noch siehst, wie wenige Therapeuten gut bandagieren können!!



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Genau! Wenn du dann noch siehst, wie wenige Therapeuten gut bandagieren können!!
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USpre schrieb:

Genau!

Wenn du dann noch siehst, wie wenige Therapeuten gut bandagieren können!!



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UW
28.11.2020 12:44
100 euro/Std. - es ist dem Patient sein "Problem" sich RICHTIG zu versichern! OIftmals hilft nach dem Blick in die individuellen Versicherungsbedingungen eine Klage und schwupss wird bezahlt
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100 euro/Std. - es ist dem Patient sein "Problem" sich RICHTIG zu versichern! OIftmals hilft nach dem Blick in die individuellen Versicherungsbedingungen eine Klage und schwupss wird bezahlt
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UW schrieb:

100 euro/Std. - es ist dem Patient sein "Problem" sich RICHTIG zu versichern! OIftmals hilft nach dem Blick in die individuellen Versicherungsbedingungen eine Klage und schwupss wird bezahlt



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