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ich bin mir grade nicht sicher. Wenn auf dem Rezept steht 6x MLD-60+ anschließende KOmpressionsbandagierung kann ich beides abrechen oder ist in 60 Min MLd alles mit drin?
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und danach machst du die Kompressionsbandagierung. Die Zeit für diese Tätigkeit zählt nicht zu den 60 Minuten. Da ist nur die Lymphdrainage zu machen.
Da es für beides getrennte Abrechnungsnummern gibt wird dann auch beides abgerechnet. Also 1 mal MLD 60 und 2 mal Kompressionsbandagierung wenn du beide Beine oder was auch immer du bandagiert hast.
Das Material für die Bandagierung verordnet der Arzt und der Patient bringt es zur Behandlung dann mit. Wir müssen jedoch soweit ich weiß das Polstermaterial und den Schlauchstrumpf unter den Binden zur Verfügung
stellen.
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kroetzi schrieb:
60 Min MLD
und danach machst du die Kompressionsbandagierung. Die Zeit für diese Tätigkeit zählt nicht zu den 60 Minuten. Da ist nur die Lymphdrainage zu machen.
Da es für beides getrennte Abrechnungsnummern gibt wird dann auch beides abgerechnet. Also 1 mal MLD 60 und 2 mal Kompressionsbandagierung wenn du beide Beine oder was auch immer du bandagiert hast.
Das Material für die Bandagierung verordnet der Arzt und der Patient bringt es zur Behandlung dann mit. Wir müssen jedoch soweit ich weiß das Polstermaterial und den Schlauchstrumpf unter den Binden zur Verfügung
stellen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin mir grade nicht sicher. Wenn auf dem Rezept steht 6x MLD-60+ anschließende KOmpressionsbandagierung kann ich beides abrechen oder ist in 60 Min MLd alles mit drin?
Wenn du beides gemacht hast, kannst du natürlich beides abrechnen.
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nadweb86 schrieb:
Solche Kommentare braucht kein Mensch, scroll doch bitte weiter, wenn du nicht antworten willst.
.
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helga902 schrieb:
Du hast recht. Es tut mir leid.
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helga902 schrieb:
Ernsthaft?! Bist du noch nicht lange dabei?
Wenn du beides gemacht hast, kannst du natürlich beides abrechnen.
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Definition:
Spezielle Kompressionsbandagierung im Anschluss an die manuelle Lymphdrainage und der ggf. notwendigen Bewegungstherapie zur Erhaltung und Sicherung der entödematisierenden Effekte der Behandlung.
Schädigungen/Funktionsstörungen:
schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellungen
chronisch schmerzlose oder schmerzhafte länger bestehende bzw. dauerhafte manifeste Lymphödemen mit Sekundarschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)
Die Kompressionsbandagierung kommt nur in Betracht:
wenn noch keine Kompressionsbestrumpfung vorhanden ist.
wenn noch eine Ödemreduktionsphase besteht.
bei komplizierten Ödemen, wenn die Kompressionsbestrumpfung allein nicht ausreicht.
Leistung:
Vorbereiten und Anlegen der Kompressionsbandage an der jeweiligen Extremität einschl. Hand bzw. Fuß (die Vergütung der Leistung gilt für jeweils eine Extremität; bei zwei oder mehr Extremitäten wird die Leistung entsprechend zusätzlich vergütet).
Beratung des Patienten.
Hinweis:
Der Vergütungssatz beinhaltet die Kosten für das Polstermaterial und Trikofix. Die Kompressionsbinden werden vom Vertragsarzt gesondert verordnet.
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kroetzi schrieb:
X0204 Kompressionsbandagierung einer Extremität
Definition:
Spezielle Kompressionsbandagierung im Anschluss an die manuelle Lymphdrainage und der ggf. notwendigen Bewegungstherapie zur Erhaltung und Sicherung der entödematisierenden Effekte der Behandlung.
Schädigungen/Funktionsstörungen:
schmerzlose oder schmerzhafte, zeitweise bzw. vorübergehende lymphatische/lymphostatische Schwellungen
chronisch schmerzlose oder schmerzhafte länger bestehende bzw. dauerhafte manifeste Lymphödemen mit Sekundarschäden an Haut und Unterhautgewebe (auch mit Bewegungseinschränkungen, Stauungsdermatosen)
Die Kompressionsbandagierung kommt nur in Betracht:
wenn noch keine Kompressionsbestrumpfung vorhanden ist.
wenn noch eine Ödemreduktionsphase besteht.
bei komplizierten Ödemen, wenn die Kompressionsbestrumpfung allein nicht ausreicht.
Leistung:
Vorbereiten und Anlegen der Kompressionsbandage an der jeweiligen Extremität einschl. Hand bzw. Fuß (die Vergütung der Leistung gilt für jeweils eine Extremität; bei zwei oder mehr Extremitäten wird die Leistung entsprechend zusätzlich vergütet).
Beratung des Patienten.
Hinweis:
Der Vergütungssatz beinhaltet die Kosten für das Polstermaterial und Trikofix. Die Kompressionsbinden werden vom Vertragsarzt gesondert verordnet.
In Thüringen achten die Krankenkassen, besonders AOK, darauf ob die Indikation für beide Extremitäten gegeben ist. Der Arzt muss also entweder in der Diagnose "beide Beine/Arme" oder "bds." stehen haben oder in den Heilmitteln "Kompression beider Beine/Arme".
Fehlt das und man rechnet beides ab gibt es Kassen, die nur eine Kompression bezahlen, die AOK zahlt die gesamte Verordnung nicht.
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Thomas Michel schrieb:
Vorsicht Fallenbeispiel Thüringen:
In Thüringen achten die Krankenkassen, besonders AOK, darauf ob die Indikation für beide Extremitäten gegeben ist. Der Arzt muss also entweder in der Diagnose "beide Beine/Arme" oder "bds." stehen haben oder in den Heilmitteln "Kompression beider Beine/Arme".
Fehlt das und man rechnet beides ab gibt es Kassen, die nur eine Kompression bezahlen, die AOK zahlt die gesamte Verordnung nicht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ah danke. Ich hab immer nur 1x Kompression abgerechnet. Dann wird sich das in Zukunft ändern. Vielen Dank
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