Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
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Du bringst mit:
- Freude am Beruf
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weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
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1. Rezept Diagnosen I89.01 und E88.20
2. Rezept Diagnose I89.02
Ich denke, dass parallel behandelt werden kann, da das erste Rezept zusätzlich für Diagnose E88.20 enthält. Ist das aus Eurer Sicht korrekt? Danke für die Hilfe. 😊
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Wissen die Ärzte voneinander und macht es Sinn die Patientin gleichzeitig auf beide Rezepte zu behandeln?
Man könnte ja auch bei einem Rezept das Ausstellungsdatum ändern lassen und behandelt die Rezepte nacheinander…
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Ahn schrieb:
Mir stellt sich da die Frage:
Wissen die Ärzte voneinander und macht es Sinn die Patientin gleichzeitig auf beide Rezepte zu behandeln?
Man könnte ja auch bei einem Rezept das Ausstellungsdatum ändern lassen und behandelt die Rezepte nacheinander…
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Problem beschreiben
jana20 schrieb:
Uns liegen hier 2 VO für MLD 60 für dieselbe Patientin von 2 verschiedenen Ärzten vor:
1. Rezept Diagnosen I89.01 und E88.20
2. Rezept Diagnose I89.02
Ich denke, dass parallel behandelt werden kann, da das erste Rezept zusätzlich für Diagnose E88.20 enthält. Ist das aus Eurer Sicht korrekt? Danke für die Hilfe. 😊
Die I89 auf beide VO unterscheiden sich an der 4. Stelle (01 und 02). Das ist das entscheidende Kriterium, weil es dadurch 2 Behandlungsfälle sind.
Also kannst du parallel, sogar am gleichen Tag, behandeln und abrechnen.
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Ich dachte, dass es nur durch den 2. ICD Code E88.20 2 Verordnungsfälle sind (auch, wenn sich die Diagnosen widersprechen).
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jana20 schrieb:
Es sind doch die ersten vier Stellen bei Code I89.01 bzw I89.02 identisch? Ist das dann nicht ein Verordnungsfall?
Ich dachte, dass es nur durch den 2. ICD Code E88.20 2 Verordnungsfälle sind (auch, wenn sich die Diagnosen widersprechen).
vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation)
auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.
Deine andere Auffassung (mit der 2. Diagnose) sehen die Kassen bislang anders. Sobald 2 vollständig identische ICD auf 2 VO vorhanden sind (egal welche Zusatzdiagnosen) sind die Kassen der Auffassung, dass es somit nur 1 Behandlungsfall ist. Ggf. könnte ein Gericht das anders bewerten, aber ich würde das Risiko nicht eingehen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ich zitiere mal wieder aus dem BRV🙄
9) Es ist unzulässig, dass der zugelassene Leistungserbringer für dieselbe Versicherte oder denselben Versicherten zur Erreichung desselben Therapieziels innerhalb derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien und I89.01 und I89.02 sind nicht vollständig identisch und können somit parallel erbracht werden. Aber du hast natürlich Recht, 4. Stelle muss 5. Stelle heißen (oder 4. Zahl). 🙈
vollständig identischem ICD-10-Code (ggf. inkl. der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation)
auf Grundlage parallel ausgestellter Verordnungen während der laufenden Behandlungsserie Heilmittel zeitgleich erbringt und abrechnet.
Deine andere Auffassung (mit der 2. Diagnose) sehen die Kassen bislang anders. Sobald 2 vollständig identische ICD auf 2 VO vorhanden sind (egal welche Zusatzdiagnosen) sind die Kassen der Auffassung, dass es somit nur 1 Behandlungsfall ist. Ggf. könnte ein Gericht das anders bewerten, aber ich würde das Risiko nicht eingehen.
Ich muss dennoch erneut wegen der Diagnose I88.01 bzw. I88.02 nachfragen. Paragraf 7 der HMR besagt Folgendes:
(1) 1Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GM- Codes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog.
Daraus würde ich schlussfolgern, dass es sich um ein und dieselbe Diagnose handelt und nicht parallel behandelt werden darf.
Entschuldigung für meine Penetranz. Ich möchte nur keinen Abrechnungsfehler begehen. 🙈
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jana20 schrieb:
[mention]Lars van Ravenzwaaij">Vielen Dank für den Hinweis bezüglich der Zusatzdiagnose. 👍🏻 Das wusste ich nicht und möchte hier tatsächlich auch kein Risiko eingehen.
Ich muss dennoch erneut wegen der Diagnose I88.01 bzw. I88.02 nachfragen. Paragraf 7 der HMR besagt Folgendes:
(1) 1Ein Verordnungsfall umfasst alle Heilmittelbehandlungen für eine Patientin oder einen Patienten auf Grund derselben Diagnose (d. h. die ersten drei Stellen des ICD-10-GM- Codes sind identisch) und derselben Diagnosegruppe nach Heilmittelkatalog.
Daraus würde ich schlussfolgern, dass es sich um ein und dieselbe Diagnose handelt und nicht parallel behandelt werden darf.
Entschuldigung für meine Penetranz. Ich möchte nur keinen Abrechnungsfehler begehen. 🙈
P.s.: wirtschaftlich auch?
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Sarah Gerbert schrieb:
Mal die ganze Angelegenheit aus nem anderen Blickwinkel betrachtet: 4x60 min Ld pro Woche? Was ist das für eine Problematik? Siehst du das auch medizinisch indiziert?
P.s.: wirtschaftlich auch?
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jana20 schrieb:
Gute Einwände, gebe ich zu. Die Frage muss doch aber unabhängig davon zu beantworten sein. Fakt ist, dass sich der BRV hier anders liest als die HMR. Was hat denn nun Vorrang? 🤔
Der BRV nimmt nur Bezug auf Teile der HMR insoweit es der Prüfpflicht, welche uns vom BSG auferlegt worden ist, berührt. Sie konkretisiert diese Prüfpflicht. Ergo: der BRV hat Vorrang.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@jana20 Die HMR ist bindend für Ärzte (HMR Erster Teil A. Allgemeine Grundsätze § 1 Grundlagen). Der BRV ist bindend für Therapeuten (BRV § 1). Der VO-Fall aus der HMR hat somit für uns keine Relevanz.
Der BRV nimmt nur Bezug auf Teile der HMR insoweit es der Prüfpflicht, welche uns vom BSG auferlegt worden ist, berührt. Sie konkretisiert diese Prüfpflicht. Ergo: der BRV hat Vorrang.
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jana20 schrieb:
Ok. Danke für die Hilfe. 😌
Lymphödem im Stadium 2 und im Stadium 3.
Wurde mit der Patientin gesprochen, wurde sie gesehen?
Bei diesen Diagnosen besteht ja häufig eine Adipositas per magna.
Die Ödeme in den Beinen können sehr massiv sein. Wenn im Anschluss an die MLD keine Bandagierung gemacht wird, verpufft der Effekt nach kurzer Zeit.
Zumindest massgefertigte flachgestrickte Kompressionsbestrumpfung sollte wenigstens vorhanden sein.
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Lymphie schrieb:
Was genau liegt denn vor? Lipödem,
Lymphödem im Stadium 2 und im Stadium 3.
Wurde mit der Patientin gesprochen, wurde sie gesehen?
Bei diesen Diagnosen besteht ja häufig eine Adipositas per magna.
Die Ödeme in den Beinen können sehr massiv sein. Wenn im Anschluss an die MLD keine Bandagierung gemacht wird, verpufft der Effekt nach kurzer Zeit.
Zumindest massgefertigte flachgestrickte Kompressionsbestrumpfung sollte wenigstens vorhanden sein.
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silvia43 schrieb:
Ich würde aus sicherheitsgründen keine 2 Behandlungen gleichzeitig laufen lassen . Ich glaube kaum das die IKK Classik bzw. deren Abrechnungszentrum ( Davaso) so clever sind das sie nach der 4./5. Zahl ICD 10 schauen. setzen Dir das ab und du kannst schauen wann du dein Geld bekommst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@silvia43 Nö, haben wir schon durch. Und sonst gibt es 40 € Strafgebühr. 🤪
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Problem beschreiben
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Bei der erste VO widersprechen sich die ICD10. Das ist aber nicht entscheidend.
Die I89 auf beide VO unterscheiden sich an der 4. Stelle (01 und 02). Das ist das entscheidende Kriterium, weil es dadurch 2 Behandlungsfälle sind.
Also kannst du parallel, sogar am gleichen Tag, behandeln und abrechnen.
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