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miriam123 schrieb:
Hallo, meiner Patientin wurde MLD-45 verordnet ( E88.21 und I89.00). Der Arzt erwähnt weder im ICD -10 mit 'B" noch im ausgeschriebenen Diagnosefeld etwas von der Betroffenheit beider unterer Extremitäten. Bei "HM nach Katalog" bemerkt er allerdings "Mld45, Großbehandlung beider Beine". Ist das so korrekt? Ich war bisher überzeugt, dass es zur Diagnose muss um von den KKs akzeptiert zu werden.
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miriam123 schrieb:
Das es passt ist mir soweit klar. Aber die Bemerkung "beide Beine" muss doch Teil der Diagnose sein und nicht eine Ergänzung in der Spalte für Heilmittel, oder? Mit der Lokalität dieser wichtigen Informationen bin ich unsicher. Wenn es nicht im ICD 10 enthalten ist, geht die KK von einer Extremität aus und bezahlt nur 30 Minuten. Deshalb würde ich die Patienten entweder nur diese halbe Stunde behalten oder zur Korrektur der VO zum Arzt schicken wollen.
Im Gegenteil, die Beanstandung kommt wenn die ICD nicht das richtige Stadium ergibt. Mit dem Stadium fing der ganze Schlamassel bei der Barmer übrigens an. Einer der Gründe warum ab 01.10. das Stadium auch ausschließlich maßgeblich für die Dauer sein wird.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@miriam123 Bei uns geht die VO durch, wenn irgendwo 2 Körperteile auf der VO steht. Hat noch keine Kasse beanstandet. Es gibt keine Vorschrift das die Diagnose der Anzahl der Körperteile enthalten muss.
Im Gegenteil, die Beanstandung kommt wenn die ICD nicht das richtige Stadium ergibt. Mit dem Stadium fing der ganze Schlamassel bei der Barmer übrigens an. Einer der Gründe warum ab 01.10. das Stadium auch ausschließlich maßgeblich für die Dauer sein wird.
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miriam123 schrieb:
Danke für die Antworten. Ist mir dennoch zu heikel. Frage heute lieber mal im Kk- "Kundenservice" nach. 45 Min ausführen und nur 30 Min bezahlt bekommen wäre mir doch zu viel Lehrgeld, (oder Leergeld, bin unsicher). Schönen Tag allen!
Und beim Kundenservice nachfragen? Die Sofas dort haben überhaupt keine Ahnung vom BRV. Die haben auch nichts mit der Abrechnung zu tun.
Lass es doch (unnötig) ändern, wenn du dir so unsicher bist. Heißt übrigens "Lehrgeld".
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@miriam123 Warum fragst du denn hier nach, wenn dir die Antwort nicht gefällt?
Und beim Kundenservice nachfragen? Die Sofas dort haben überhaupt keine Ahnung vom BRV. Die haben auch nichts mit der Abrechnung zu tun.
Lass es doch (unnötig) ändern, wenn du dir so unsicher bist. Heißt übrigens "Lehrgeld".
Habe tatsächlich mit der KK telefoniert. Die meinte, dass alles so ok geht, wir müssen in dem Fall nur auf der Rückseite jeweils zu den erbrachten MLD-45- Behandlungen "beide Beine" ergänzen und durch Patientenunterschrift bestätigen lassen.
PS: Patienten hat es zeitgleich selbständig (unnötig) ändern lassen.
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miriam123 schrieb:
Danke für die grammatikale Aufklärung- war als Wortspiel gemeint: wenn ich eine Leistung erbringe, die nicht bezahlt wird gehe ich "leer" aus.
Habe tatsächlich mit der KK telefoniert. Die meinte, dass alles so ok geht, wir müssen in dem Fall nur auf der Rückseite jeweils zu den erbrachten MLD-45- Behandlungen "beide Beine" ergänzen und durch Patientenunterschrift bestätigen lassen.
PS: Patienten hat es zeitgleich selbständig (unnötig) ändern lassen.
Sagte ich doch: keine Ahnung haben die Sofas vom BRV!
Die Ergänzung auf der Rückseite wird gar nicht verlangt. Die Aussage der KK schützt dich bei eine fehlerhafte VO auch nicht gegen eine evtl. Absetzung. Auf der Rückseite reicht der Eintrag MLD-45 gemäß BRV vollkommen aus. Auf der Vorderseite ist die Ergänzung erforderlich.
Und traurig, dass der Patient, mangels Beherrschung der Vertrags deinerseits sowie deinem diesbezüglichen Zweifeln dem Patienten gegenüber, sich genötigt gefühlt hat, noch mal zum Arzt zu gehen und die VO unnötig ändern zu lassen.
Im Übrigen würdest du auch nicht leer ausgehen. Du würdest nur weniger bezahlt bekommen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@miriam123 "Die meinte, dass alles so ok geht, wir müssen in dem Fall nur auf der Rückseite jeweils zu den erbrachten MLD-45- Behandlungen "beide Beine" ergänzen.."
Sagte ich doch: keine Ahnung haben die Sofas vom BRV!
Die Ergänzung auf der Rückseite wird gar nicht verlangt. Die Aussage der KK schützt dich bei eine fehlerhafte VO auch nicht gegen eine evtl. Absetzung. Auf der Rückseite reicht der Eintrag MLD-45 gemäß BRV vollkommen aus. Auf der Vorderseite ist die Ergänzung erforderlich.
Und traurig, dass der Patient, mangels Beherrschung der Vertrags deinerseits sowie deinem diesbezüglichen Zweifeln dem Patienten gegenüber, sich genötigt gefühlt hat, noch mal zum Arzt zu gehen und die VO unnötig ändern zu lassen.
Im Übrigen würdest du auch nicht leer ausgehen. Du würdest nur weniger bezahlt bekommen.
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miriam123 schrieb:
Alles klar.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@miriam123 E88.21 = Lipödem, Stadium II. Das passt eigentlich zu MLD-45. Spätestens ab dem 01.10 ist das sowieso korrekt.
Und die telefonische Aussage der Kasse war an dieser Stelle falsch/überflüssig.
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johannes687 schrieb:
Wir hätten die VO ebenfalls so (ohne Änderung oder zusätzlichen Vermerk auf der Rückseite) durchgewunken. Mir ist nicht bekannt das der Hinweis "beide Beine" explizit bei der Diagnose stehen muss. Wichtig ist DAS er vorhanden ist, ansonsten droht definitiv eine Kürzung.
Und die telefonische Aussage der Kasse war an dieser Stelle falsch/überflüssig.
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
ja leider ...wie es so oft passiert , das Mitarbeiter im Sevicecenter in den Ortschaften nix richtiges wissen... hatte das vor ein paar Tagen muste was von meiner KK bestätigen lassen und da war ein Patient der eine ähnliche Frage hatte und ihm was falsches gesagt wurde und ich hatte die Unverschämtheit mich einzumischen und auf den Fehler aufmerksam gemacht und da wurde ich zurechtgewiesen und als ich sagt ich wäre KG und kenne mich leide recht gut mit dem RV aus ...wurde es in der KK sehr still..und ich habe dann freundlich Tschüss gesagt...war recht lustig
MfG
JürgenK ;)
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