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Schwerpunkte...
welchen Satz erhebt ihr zur Zeit für MLD 45 bei Privat Patienten ?
Danke
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idefix- schrieb:
2,5
Bekommen das deine Pat. vollständig erstattet ? Wär interessant zu wissen
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Felix Z. schrieb:
@idefix-
Bekommen das deine Pat. vollständig erstattet ? Wär interessant zu wissen
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Schippi schrieb:
@Felix Z. interessant schon,aber unwichtig!
Auf den zweiten Blick nicht. Falls die Erstattungsrate hoch ist, wär es natürlich deutlich leichter und naheliegender, einen Faktor in der Höhe zu verlangen.
Die obligatorischen Beihilfe-Versicherten mutieren bei Sowas gerne mal zum Endgegner.
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Felix Z. schrieb:
@Schippi
Auf den zweiten Blick nicht. Falls die Erstattungsrate hoch ist, wär es natürlich deutlich leichter und naheliegender, einen Faktor in der Höhe zu verlangen.
Die obligatorischen Beihilfe-Versicherten mutieren bei Sowas gerne mal zum Endgegner.
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steupel schrieb:
hallo liebe Leute,
welchen Satz erhebt ihr zur Zeit für MLD 45 bei Privat Patienten ?
Danke
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mogli123 Nur neugierig: Warum 0,8?
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Schippi schrieb:
Würde mich auch interessieren warum unterschiedliche Sätze?Privat ist Privat!
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mogli123 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij weil es irgendwo in Deutschland garantiert Kollegen gibt, die so einen Satz nehmen ... 😂😱 (aus Rücksichtnahme auf die armen Beamten)
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@mogli123 🤦🤣
Ich bin in einer eher benachteiligten Region. Der PP Anteil ist sehr gering, teils sind es alleinerziehende Beamtinnen in TZ. Wir bewegen uns aktuell beim 1,6fachen vom GKV.
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tinki schrieb:
Aber die Frage war doch, was DU aktuell vereinbarst und nicht ein betriebswirtschaftlich suizidaler "Kollege" aus einem Land vor unserer Zeit...oder? Hab ich das falsch verstanden?
Ich bin in einer eher benachteiligten Region. Der PP Anteil ist sehr gering, teils sind es alleinerziehende Beamtinnen in TZ. Wir bewegen uns aktuell beim 1,6fachen vom GKV.
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mogli123 schrieb:
Zwischen 0,8 und 1,9 des gesetzl. Kassensatzes ...
• Schwierigkeit der einzelnen Leistung.
• Zeitaufwand bei der einzelnen Leistung.
• Umstände bei der Ausführung.
• Schwierigkeit des Krankheitsfalls.‘
Natürlich sind wir keine Ärzte, aber nun die interessante Frage: dürfen wir bzw. ist es nicht irgendwo strikt verboten, auch solche oben beschriebenen Kriterien zu benutzen? Zum Beispiel: Ein Patient benötigt aufgrund seiner individuellen Situation viel mehr Aufmerksamkeit und mehr Arbeit, bei gleichbleibender Zeit von z. B. 45 Minuten. Wäre in einem solchen Fall eine Faktorsteigerung zulässig?
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Wir sind lediglich verpflichtet den Patienten darüber zu informieren, dass seine Versicherung ggf. die Kosten nicht in voller Höhe erstattet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@postri-77 Da wir an keine amtliche Gebührenordnung gebunden sind, können wir nach belieben unser Honorar frei bestimmen. Zumindest solange es nicht der Tatbestand des Wuchers erfüllt.
Wir sind lediglich verpflichtet den Patienten darüber zu informieren, dass seine Versicherung ggf. die Kosten nicht in voller Höhe erstattet.
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idefix- schrieb:
Letztes mal beim Augenarzt. "Beratung auch telefonisch" 3,0 facher Satz. das war einfach ein Ausmachen eines Termines.
In den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts B. „Grundleistungen und allgemeine Leistungen“ Punkt 7 GOÄ heißt es: „Terminvereinbarungen sind nicht berechnungsfähig.“
Also Rechnung um dieser Betrag kürzen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@idefix-
In den Allgemeinen Bestimmungen des Abschnitts B. „Grundleistungen und allgemeine Leistungen“ Punkt 7 GOÄ heißt es: „Terminvereinbarungen sind nicht berechnungsfähig.“
Also Rechnung um dieser Betrag kürzen.
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postri-77 schrieb:
„Ein Arzt darf sich auf die folgenden Begründungen stützen: ‚Begründungen zur Faktorsteigerung: Die Bemessungskriterien
• Schwierigkeit der einzelnen Leistung.
• Zeitaufwand bei der einzelnen Leistung.
• Umstände bei der Ausführung.
• Schwierigkeit des Krankheitsfalls.‘
Natürlich sind wir keine Ärzte, aber nun die interessante Frage: dürfen wir bzw. ist es nicht irgendwo strikt verboten, auch solche oben beschriebenen Kriterien zu benutzen? Zum Beispiel: Ein Patient benötigt aufgrund seiner individuellen Situation viel mehr Aufmerksamkeit und mehr Arbeit, bei gleichbleibender Zeit von z. B. 45 Minuten. Wäre in einem solchen Fall eine Faktorsteigerung zulässig?
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Felix Z. schrieb:
Aktuell 75,-€ pro Behandlung. Wird aber zum 01.01.25 um ca. 10% angehoben.
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