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reicht mir die Diagnose R60.0 G sekundäres Lymphödem aus um eine Behandlung für 45 Minuten abrechnen zu können oder muss zwangsweise lokalisiert sein "beidseits" ?
Ihr habt öfters geschrieben, dass die KK's z.Z. auf MLD(30) runterkürzen falls aus der Diagnose nicht ersichtlich ist, welche Extemität bzw. wie viele Extremitäten betroffen sind....
Wie verhält es sich bei "bösartigen" Diagnosen wie z.B. C49.9 , wenn dort nur "einseitig" z.B. rechts oder links angegeben wurde . Geht dann dennoch mehr wie MLD (30) ?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
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silke.r schrieb:
Heilmittelrichtlinie Paragraf 18 Absatz 2 Nummer 7
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Aber das hilft mir in dem Fall nicht wirklich weiter.
Was konkret kann denn der oder die Sachbearbeiter/in anhand der Diagnose R60.0g - sekundäres Lymphödem rauslesen?
mMn gar nichts.
Das Ödem kann überall sein. Es könnte entweder eine Extremität oder auch zwei Extremitäten betroffen sein.
Genauso weiß er nicht ob Bein oder Arm. Daher meine obige Frage ob das dann in Ordnung ist und es daher auch keine Rechtfertigung für eine Kürzung auf MLD30 gibt oder muss es immer konkretisiert werden wo sich das Ödem befindet?
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Heuberger schrieb:
Danke Silke. Das kenne ich bereits.
Aber das hilft mir in dem Fall nicht wirklich weiter.
Was konkret kann denn der oder die Sachbearbeiter/in anhand der Diagnose R60.0g - sekundäres Lymphödem rauslesen?
mMn gar nichts.
Das Ödem kann überall sein. Es könnte entweder eine Extremität oder auch zwei Extremitäten betroffen sein.
Genauso weiß er nicht ob Bein oder Arm. Daher meine obige Frage ob das dann in Ordnung ist und es daher auch keine Rechtfertigung für eine Kürzung auf MLD30 gibt oder muss es immer konkretisiert werden wo sich das Ödem befindet?
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pt ani schrieb:
@Heuberger Ich denke, es sollte auf der Verordnung stehen, dass zwei Extremitäten betroffen sind.
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SNS37 schrieb:
Hinter dem ICD-10 sollte ggf. noch zusätzlich ein B stehen, das würde dann ausreichen.
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karin-maria schrieb:
Bitte klärt mich auf. Wofür steht das B?
L(inks), R(echts), B(eidseits)
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JBB schrieb:
@karin-maria
L(inks), R(echts), B(eidseits)
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karin-maria schrieb:
Ah, danke
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physiobogen schrieb:
Also, ich mache immer das was verordnet wurde. Hatte noch nie eine Kürzung bei MLD. Nach Mama OP würd eigentlich immer MLD 45 Verordnet, da ist ja meist nur eine Seite betroffen.
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Christian Liesen schrieb:
Also der Heilmittelkatalog schreibt eindeutig vor, das mindestens 2 Körperteile betroffen sein müssen um MLD 45 zu verschreiben. Die AOK Bayern lässt aber zur Zeit bei Krebsdiagnose (z.B einseitig Mama Ca) auch Ly45 durchgehen, ist aber ein reiner goodwill der AOK und nicht rechtssicher. Wir haben einige Frauenärzte darauf schon hingewiesen, einige ändern dann die Diagnose in zwei Körperteile, andere können es laut deren Praxissoftware garnicht auf zwei Körperteile ausstellen??? Dann zurück und handschriftlich mit Stemple und Unterschrift auf zwei Körperteile ändern.
Beide Arme?
und Brust rechts und Arm re gilt das als 2 Körperteile?
danke für die Aufklärung.
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massu schrieb:
@Christian Liesen hatten bis jetzt keine Probleme mit der Abrechnung von MLD 45 bei mama-Ca Patienten. Wenn ich die ändern lass was sind dann 2 Körperteile?
Beide Arme?
und Brust rechts und Arm re gilt das als 2 Körperteile?
danke für die Aufklärung.
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Shia schrieb:
@massu Kann auch 1 Arm und 1 Hals sein.
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massu schrieb:
@Shia schreibt der Arzt dann Arm rechts und Hals neben dem Heilmittel ? Oder reicht das in der Diagnose?
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Shia schrieb:
@massu Nein, er macht ein B hinter dem ICD10 Code
Da das B laut ICD10 für beidseitig steht, ist ein weiteres, ausgeschriebenes "beidseitig" überflüssig und darf nicht zur Absetzung führen. Aber,... wird das B auch bei der MLA sicher übermittelt?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia
Shia schrieb am 16.08.2022 09:08 Uhr:@massu Nein, er macht ein B hinter dem ICD10 Code
Da das B laut ICD10 für beidseitig steht, ist ein weiteres, ausgeschriebenes "beidseitig" überflüssig und darf nicht zur Absetzung führen. Aber,... wird das B auch bei der MLA sicher übermittelt?
Und sollte man uns das abziehen, haben wir einen Schaden den ich in Rechnung stelle.
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Shia schrieb:
Hatten wir noch nie Probleme
Und sollte man uns das abziehen, haben wir einen Schaden den ich in Rechnung stelle.
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ulrike998 schrieb:
Kann ich das „B „bis zur Abrechnung ergänzen lassen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ulrike998 Ja, oder das Wort "beidseitig"
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Problem beschreiben
Heuberger schrieb:
Guten Morgen liebe Kollegen,
reicht mir die Diagnose R60.0 G sekundäres Lymphödem aus um eine Behandlung für 45 Minuten abrechnen zu können oder muss zwangsweise lokalisiert sein "beidseits" ?
Ihr habt öfters geschrieben, dass die KK's z.Z. auf MLD(30) runterkürzen falls aus der Diagnose nicht ersichtlich ist, welche Extemität bzw. wie viele Extremitäten betroffen sind....
Wie verhält es sich bei "bösartigen" Diagnosen wie z.B. C49.9 , wenn dort nur "einseitig" z.B. rechts oder links angegeben wurde . Geht dann dennoch mehr wie MLD (30) ?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe
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