Du möchtest Dich persönlich und
fachlich weiterentwickeln und Dich
als Therapeut abheben?
Du möchtest auch andere Wege der
Therapie kennenlernen und bist
interessiert an der asiatischen
Medizin?
Du legst Wert auf wertschätzende,
interdisziplinäre und
unterstützende Zusammenarbeit?
Dann bist Du bei uns genau richtig.
Über uns:
Wir sind ein 7-köpfiges Team,
dessen oberste Priorität es ist,
unseren Patienten professionell und
mit Freude in interdisziplinärer
Zusammenarbeit zu vers...
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Bin mir unsicher, habe Rezept, MLD 45 (Lya, S92.20) Diagnose: Fraktur.......
Leitsymptomatik: Schädigung der Lymphg...........
Ich dachte, da geht nur 30 Min.
Wisst ihr genaueres?
Vielen Dank Kabaclap
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KaBa schrieb:
Hallo;
Bin mir unsicher, habe Rezept, MLD 45 (Lya, S92.20) Diagnose: Fraktur.......
Leitsymptomatik: Schädigung der Lymphg...........
Ich dachte, da geht nur 30 Min.
Wisst ihr genaueres?
Vielen Dank Kabaclap
selbst nach einer Knie OP wurden 45 Minuten bei mir abgesetzt. Du solltest die Verordnung auf 30 Min. ändern lassen!
Gruß
Konny
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Fretl schrieb:
Hallo
selbst nach einer Knie OP wurden 45 Minuten bei mir abgesetzt. Du solltest die Verordnung auf 30 Min. ändern lassen!
Gruß
Konny
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silvia43 schrieb:
Auf L30 ändern lassen sonst setzt die Kasse mit den 3 Buchstaben ab.!
Frage: "Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt verordnet bei der Manuellen Lymphdrainage (MLD) eine längere Behandlungsdauer als gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 7 [Anmerkung: u.a. nur MLD30 bei Behandlung nur eines Armes oder Beines] der Heilmittelrichtlinie zulässig. Muss die Angabe zur Dauer der MLD durch die Ärztin oder den Arzt korrigiert werden?"
Antwort: "Ja, die Zeitangabe muss gemäß der Heilmittelrichtlinie von der Ärztin oder dem Arzt herabgesetzt und korrigiert werden. Das konkrete Verfahren wird in Anlage 3a, Ziff. 5 Buchstabe g1), bzw. Anlage 3b, Ziff. 5 f), geregelt."
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Konkret beantwortet wird die Frage in dem aktuellen Fragen-Antwort-Katalog unter der Frage 57:
Frage: "Die Vertragsärztin oder der Vertragsarzt verordnet bei der Manuellen Lymphdrainage (MLD) eine längere Behandlungsdauer als gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 7 [Anmerkung: u.a. nur MLD30 bei Behandlung nur eines Armes oder Beines] der Heilmittelrichtlinie zulässig. Muss die Angabe zur Dauer der MLD durch die Ärztin oder den Arzt korrigiert werden?"
Antwort: "Ja, die Zeitangabe muss gemäß der Heilmittelrichtlinie von der Ärztin oder dem Arzt herabgesetzt und korrigiert werden. Das konkrete Verfahren wird in Anlage 3a, Ziff. 5 Buchstabe g1), bzw. Anlage 3b, Ziff. 5 f), geregelt."
Gruß
Nora
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