Stellvertretende fachliche Leitung
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Physiotherapeut (m/w/d) für
unseren Standort Bogenhausen, ab
01.01.2025
ZEIT. QUALITÄT. ERGEBNISSE.
BEWUSSTSEIN FÜR THERAPIE SCHAFFEN!
Du möchtest:
• Therapie anders denken
• Moderne Ausstattung und
digitalisiert gestützte Behandlung
(THEORG 2GO, iPad)
• Teamgefühl und klare
Philosophie
• Aufstiegsmöglichkeiten
innerhalb der Praxis
• Stetigen fachlichen Austausch
sowie interne und externe
Fortbildungen
• Mit Profisportler/inn...
Meine Mitarbeiterin hat den sektoralen HP gemacht. Ich als Praxisinhaberin hab ihn nicht!
Wie können wir das jetzt praktisch umsetzen?
Anmeldung beim Gesundheitsamt ist klar. Aber wie muss eine Rechnung aussehen? Muss das bei der Betriebshaftpflicht extra mit eingeschlossen werden?
Ich hab leider nichts gefunden bzgl. Der Situation, dass ich als Praxisinhaber diese Qualifikation nicht habe...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
christa2 schrieb:
Hallo!
Meine Mitarbeiterin hat den sektoralen HP gemacht. Ich als Praxisinhaberin hab ihn nicht!
Wie können wir das jetzt praktisch umsetzen?
Anmeldung beim Gesundheitsamt ist klar. Aber wie muss eine Rechnung aussehen? Muss das bei der Betriebshaftpflicht extra mit eingeschlossen werden?
Ich hab leider nichts gefunden bzgl. Der Situation, dass ich als Praxisinhaber diese Qualifikation nicht habe...
Zu allererst einmal: _Was_ wollt ihr praktisch umsetzen?
...und danach spekuliere ich mal ein bißchen:
Es ist ziemlich egal ob du als PI den PT-HP hast oder nicht; du darfst ihr halt bloß nicht in's heilpraktische Handwerk pfuschen (_sie_ ist die mit der Qualifikation, nicht du).
Eine Rechnung an Patienten deiner HP sollte neben den formalen Anforderungen an eine Rechnung einen Hinweis auf §4 UStG enthalten (Heilbehandlung).
Die HP-Tätigkeit in die Betriebshaftpflicht explizit aufnehmen zu lassen ist unbedingt empfehlenswert, unterscheidet sich das Risiko des HPs doch wesentlich von dem einer PT: "Wir" können uns auf die erfolgte Diagnose des Arztes berufen ("LWS-Syndrom"), "die HPs" gehen das Risiko ein sich zu irren ohne das nach 3 Monaten spätestens ein Arzt auf den Irrtum schaut.
Gefällt mir
Muß ich denn auf der Rechnung erkenntlich machen, daß die Behandlung von einem Sektoralen Heilpraktiker erbracht wurde? Mein Briefkopf beinhaltet das ja nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
christa2 schrieb:
Danke für die schnelle Antwort.
Muß ich denn auf der Rechnung erkenntlich machen, daß die Behandlung von einem Sektoralen Heilpraktiker erbracht wurde? Mein Briefkopf beinhaltet das ja nicht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Papa Alpaka schrieb:
Nein. Solange Patient und Gesundheitsamt wissen das bei dir eine HP tätig ist reicht auf der Rechnung die "Heilbehandlung".
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
> Wie können wir das jetzt praktisch umsetzen?
Zu allererst einmal: _Was_ wollt ihr praktisch umsetzen?
...und danach spekuliere ich mal ein bißchen:
Es ist ziemlich egal ob du als PI den PT-HP hast oder nicht; du darfst ihr halt bloß nicht in's heilpraktische Handwerk pfuschen (_sie_ ist die mit der Qualifikation, nicht du).
Eine Rechnung an Patienten deiner HP sollte neben den formalen Anforderungen an eine Rechnung einen Hinweis auf §4 UStG enthalten (Heilbehandlung).
Die HP-Tätigkeit in die Betriebshaftpflicht explizit aufnehmen zu lassen ist unbedingt empfehlenswert, unterscheidet sich das Risiko des HPs doch wesentlich von dem einer PT: "Wir" können uns auf die erfolgte Diagnose des Arztes berufen ("LWS-Syndrom"), "die HPs" gehen das Risiko ein sich zu irren ohne das nach 3 Monaten spätestens ein Arzt auf den Irrtum schaut.
-------------------------------------------------------
Muss das bei der Betriebshaftpflicht extra mit eingeschlossen werden?
Hallo Christa,
bei der Betriebshaftpflichtversicherung muss unbedingt das Risiko HP angezeigt werden. Die gleiche Konstellation habe ich in meiner Praxis auch. Grundsätzlich ist das Risiko auch höher und damit teurer. Es gibt auch Versicherungen die den sektoralen HP nicht so hoch einstufen, wie den HP. Meine Betriebshaftpflicht hab ich bei Finanzchecks.de abgeschlossen, die hatten mich auch nochmal beraten.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Steffis PT Praxis schrieb:
christa2 schrieb:
-------------------------------------------------------
Muss das bei der Betriebshaftpflicht extra mit eingeschlossen werden?
Hallo Christa,
bei der Betriebshaftpflichtversicherung muss unbedingt das Risiko HP angezeigt werden. Die gleiche Konstellation habe ich in meiner Praxis auch. Grundsätzlich ist das Risiko auch höher und damit teurer. Es gibt auch Versicherungen die den sektoralen HP nicht so hoch einstufen, wie den HP. Meine Betriebshaftpflicht hab ich bei Finanzchecks.de abgeschlossen, die hatten mich auch nochmal beraten.
Mein Profilbild bearbeiten